Website-Icon News4teachers

AfD-“Meldeportal”: Datenschützer fordert Lehrer (indirekt) zur Klage auf

Anzeige

STUTTGART. In der Diskussion um das umstrittene AfD-Meldeportal «Faire Schule» in Baden-Württemberg hält Landesdatenschützer Stefan Brink eine gerichtliche Klärung für sinnvoll. «Da ich die Sorge um die Wahrung der Rechte von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern teile, würde ich eine solche Klärung sehr begrüßen», schrieb Brink in einem Brief an Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Klageberechtigt wären betroffene Lehrer, Schüler oder Eltern. Die Plattform der AfD war Mitte November ans Netz gegangen. Dort können Schüler, Lehrer und Eltern «Vorfälle» an Schulen melden – in Rubriken wie «Gewalt an der Schule» und «Mobbing», aber auch «politische Beeinflussung» und «Neutralität».

Wann zieht der erste Lehrer gegen die AfD vor Gericht? Foto: pxhere

Parteien und Gewerkschaften hatten die AfD wegen des Portals scharf kritisiert. Es war von «Denunziantentum» die Rede. Zudem wurden datenschutzrechtliche Bedenken laut. Die teilt auch Datenschützer Brink. Er schrieb, die Plattform scheine mit erheblichen datenschutzrechtlichen Mängeln behaftet. Sowohl die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung von Lehrern als auch von Schülern, die Vorfälle meldeten, sowie von sorgeberechtigten Eltern würden verletzt. Brink hält sich selbst aber nach wie vor nicht für zuständig, um dagegen einzuschreiten. Verantwortlich für das Portal sei die AfD-Landtagsfraktion. Als Landesdatenschützer dürfe er das Parlament aber nicht beaufsichtigen oder gar regulieren, erklärte Brink in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die AfD betreibt in sieben Bundesländern “Meldeportale” gegen Lehrer

Brink darf die Landesbehörden aber in Sachen Datenschutz beraten – und das tat er in dem Schreiben an Kultusministerin Eisenmann, das bereits am 21. November verschickt wurde, aber erst am Mittwoch bekannt wurde. Auch die Landtagsverwaltung fühlt sich nicht zuständig für das AfD-Portal. Das Landtagspräsidium will sich aber bei der nächsten Sitzung im Januar mit dem Thema befassen.

Anzeige

Die AfD betreibt in insgesamt sieben Bundesländern sogenannte “Meldeportale”, über die Schüler und Eltern – auch anonym – parteikritische Lehrer melden sollen. In Mecklenburg-Vorpommern verbot der Landesdatenschützer das “Meldeportal”, das dort (im Unterschied zu den übrigen) allerdings von der Partei, nicht von der Fraktion betrieben wurde. Parlamentarier, also auch Fraktionen, sind gesetzlich besonders geschützt. News4teachers / mit Material der dpa

Verunsicherte Lehrer, verängstigte Schüler: Wie die AfD mit ihrem Psychoterror Angst und Schrecken in die Schulen trägt

Anzeige
Die mobile Version verlassen