Jahrelang als Rentner Gehalt kassiert: Lehrer a. D. wegen Betrugs verurteilt

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DÜSSELDORF. Ein ehemaliger Lehrer hat als Rentner acht Jahre lang weiter volles Gehalt kassiert – insgesamt fast eine halbe Million Euro. Nun wurde er verurteilt.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Weil er als Rentner acht Jahre lang volles Gehalt kassiert hat, ist ein ehemaliger Lehrer in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht in Düsseldorf sprach den 67-Jährigen aus Gelsenkirchen am Montag wegen Betruges schuldig. Nur weil die Landesbehörden eine erheblich Mitschuld trügen und der Mann geständig sei, komme er um das Gefängnis herum, sagte Richterin Silke Boriss.

Das Arbeitsverhältnis des Gymnasiallehrers für katholische Religion und Physik war nach 20-jähriger Tätigkeit zum Jahresende 2009 mit einem Vergleich beendet worden: Er soll nebenberuflich einen Artikel über ein Golfturnier in der Schweiz verfasst haben, war während dieser Zeit aber krankgeschrieben.

Die zuständige Bezirksregierung Münster hatte dann aber vergessen, dem Landesamt für Besoldung mitzuteilen, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Das Landesamt zahlte bis zum 31. Januar 2018 das volle Gehalt weiter – insgesamt 492.000 Euro. Der Ex-Lehrer informierte die Besoldungsstelle über das Versäumnis zu seinen Gunsten nicht.

Er war am Montag von der Polizei vorgeführt worden, weil er beim vergangenen Termin nicht erschienen war. Sein Verteidiger hatte argumentiert, sein Mandant sei nur angestellt gewesen und kein Beamter. Deswegen unterliege er auch nicht der Loyalitätspflicht wie ein Beamter. Schließlich sei die Weiterzahlung des Gehalts durch Behördenversagen verursacht worden. Sechs Monate auf Bewährung seien angemessen und ausreichend.

Dem folgte das Gericht nicht: Weil er jahrelang Anträge auf Krankenkassen-Zuschuss gestellt habe, habe der 67-Jährige selbst den Anschein aufrechterhalten, noch aktiv im Lehrerdienst zu sein. Zu seinen Gunsten würdigte die Richterin letztlich auch die Bereitschaft zur Rückzahlung des Geldes in Monatsraten. dpa

Urteil in der Dschungelcamp-Affäre: Lehrerin verliert endgültig ihren Beamtenstatus

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xxx
4 Jahre zuvor

Das Urteil halte ich für vernünftig. Es strht aber in keinem Verhältnis zu Uli Hoeneß, der für den fast 100-fachen Steuerbetrug zu wenigen Jahren Haft als Freigänger mit Hafterleichterung verurteilt wurde.

Biene
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Dem stimme ich zu!

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wollen sie mit Hilfe des von ihnen genannten zweifelhaften Vergleiches mit dem Fall des Ulrich Hoeneß, die unabhängige deutsche Justiz im Spiegelbild ihrer eigenen populistischen Vorstellungen, einer Kritik unterziehen ?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Zumindest gefühlt sollte die Strafe für Hoeneß deutlich höher sein als das, was er bekommen und was er wegen guter Führung tatsächlich verbüßt hat.

Das ist keine Kritik an der unabhängigen Justiz, eher an den unterschiedlichen Gleichheiten bei sehr reichen oder prominenten Menschen im Vergleich zum Normalvolk. Die Mutter der Dschungelcamp-Teilnehmerin wäre auch im Leben nicht aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden, wenn sie sich nicht wegen des Dschungelcamps krank gemeldet hätte. Das ist so ein Geschmäckle nach unterschiedlichen Maßstäben.

Gümnasiallehrer a.D.
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Also ist es doch eine Kritik, populistisch im übrigen, weil sie wie immer vereinfacht.

dickebank
4 Jahre zuvor

Justiz ist Ländersache. Das Urteil im Fall Hoeneß ist von der bayrischen Justiz gesprochen worden, bei der Abgabenverkürzung eher als Kavaliersdelikt angesehen wird. Btw Ulli hatte auch nicht von Anfang seiner Haftstrafe an Freigang.
Zei Jahre auf Bewährung bedeutet im vorliegenden Fall, der in NRW abgeurteilt worden ist, dann doch etwas Anderes als eine Haftstrafe mit Freigang. Das Versäumnis der Bezirksregierung als personalführender Stelle ist dem Angeklagten bei der Strafzumessung ja zugute gekommen, nicht aber dass er Zuschüsse zur Krankenkasse beantragt hat. Hierin wurde die Betrugsabsicht gesehen.

Folglich ist die Verhältnismäßigkeit im Vergelich zum fortgestzten Steuerbetrug, der ja ebenfalls zur Verkürzung von Sozialabgaben führt, durchaus gegeben.