NRW rückt vom Kopftuchverbot für Mädchen in Kitas und Schulen ab

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DÜSSELDORF. Das nordrhein-westfälische Integrationsministerium ist von einem Kopftuchverbot für Mädchen in Grundschulen und Kitas abgerückt. «Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern», sagte NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung». Ein entsprechendes Programm werde gerade erarbeitet.

Will lieber die Elternarbeit verstärken: NRW-Integrations-Staatsekretärin Serap Güler. Foto: Foto-AG Melle / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 DE)

Das Integrationsministerium hatte vor rund eineinhalb Jahren angekündigt, ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Erwägung ziehen zu wollen. Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen nicht selbstbestimmt entscheiden, ob sie das Kopftuch tragen wollen, hatte Minister Joachim Stamp (FDP) argumentiert. Mit 14 Jahren tritt in Deutschland die Religionsmündigkeit ein. Gegen ein solches Verbot wurden allerdings von vielen Seiten rechtliche Bedenken angemeldet. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Macht es Sinn, über ein Kopftuchverbot an Schulen zu diskutieren, das nicht umsetzbar ist? Kramp-Karrenbauer findet: schon

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Pälzer
4 Jahre zuvor

Durften Mädchen früher in der Schule auch keine Hosen anziehen?

hyperbel
4 Jahre zuvor

An meiner ehemaligen Schule (reine Mädchenschule, katholische Klosterschule)war es bis ca. 1970 verboten in Hosen zu erscheinen. Manche haben sich dann vor der Schule einfach einen Rock über die Hose gestreift.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  hyperbel

Hier ist das Problem aber umgekehrt. Es ist nicht möglich, ein Kopftuch zu verstecken.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Doch, ist es. Wie in Frankreich. Dort ziehen sich muslimische Mädchen, sobald sie das Schulgelände verlassen haben, ihr Kopftuch über.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Religiöse Überzeugungen durch Repression zu bekämpfen ist mühsam und nicht oft erfolgreich. Auch der chinesische Staat muss das erfahren.

Anne
4 Jahre zuvor

In seiner gestrigen Talk-Show fragte Markus Lanz seinen Gast Cem Özdemir, was er denn vom Kopftuchverbot für Minderjährige halte.
Özdemir meinte, dass für ihn ein Kopftuch für kleine Mädchen schon eine Art Sexualisierung sei. Es mache diese Mädchen zu „Sexualobjekten“. Verschleiern sei eigentlich gedacht, es dem Manne zu erleichtern, seine Triebe zu kontrollieren. Aber wenn dem so sei bei Mädchen, dann sollte sich der Mann vielleicht überlegen, ob er nicht in eine Therapie muss.
„Wer in einem kleinen Kind etwas anderes sieht, als ein kleines Kind, der sollte das Problem nicht beim Kind suchen.“
Özedmir schlug vor, dem Mann besser die Augen zu verschleiern, der so etwas befürwortet. Kopftuch müsse bei Frauen der eigene Wille sein, nicht der „vom Bruder, Vater oder Nachbarn.“
Herrn Özdemir möchte ich für seine klare, mit Humor gewürzte Stellungnahme danken. Ich werde nie verstehen, wenn Verteidiger des Kopftuchs für Mädchen in Kitas und Schulen ein Kopftuchverbot als Ausdruck von Islamfeindlichkeit, Fremdenhass oder Rassismus darstellen. Mann kann’s auch übertreiben mit Interpretationen, die in allem nur Böses von rechts oder sonstwo sehen. Ich bedaure, dass NRW vom Kopftuchverbot in Kitas und Schulen abrückt.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Vielen Dank für diesen Beitrag, Anne!

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Das mag ja alles stimmen – hat aber einen entscheidenden Haken: Ein reines Kopftuchverbot würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. In Deutschland sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Deshalb kann man nicht den Angehörigen einer Religion verbieten, was man Angehörigen anderer Religionen erlaubt. Das heißt konkret: Entweder der Gesetzgeber verbietet alle religiöse Bekundungen in der Schule – oder keine.

Genau deshalb hat das Bundesverfassungsgericht ja auch die geltenden Kopftuchverbote für Lehrerinnen gekippt (außer in Berlin – wo es ein Verbot sämtlicher religiöser Zeichen für Lehrer gibt, was eben ok ist).

Alle hieße also: keine Kommunionskreuzchen mehr in der Schule und auch keine Kippa. Wer soll das denn in Deutschland beschließen?

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Na ja, so einfach sehe ich das nicht. Das muss man schon differenzieren. Die Inhalte der Religion müssen mit unserem Grundgesetz übereinstimmen. In diesem sind die Frauen gleichberechtigt.
Nach allem, wie es aussieht, sind die Frauen im streng gläubigen, patriarchalischen Islam nicht gleichberechtigt. Viele werden gezwungen bzw. so erzogen, ein Kopftuch zu tragen eben aus den von Anne geschilderten Gründen.
Die andere Seite ist, dass es vor allem bei uns im freiheitlich denkenden Europa Frauen gibt, die dadurch ihre religiöse Einstellung demonstrieren, die darin zugedachte Rolle der Frau (als männerverführendes Sexualobjekt und sich deswegen durch ein Kopftuch schützen müssen) akzeptieren und dieses Kopfttuch tatsächlich freiwillig tragen.
Allerdings widerspricht diese Denkweise unserer freiheitlich denkenden, aufgeklärten Gesellschaft.
Wenn es so weit kommt, dass ich mich als Frau nur noch mit Kopftuch unter die Männerwelt trauen kann, dann ist es weit gekommen. Und diese Entwicklung wird aber dadurch eingeleitet. Deshalb: Wehret den Anfängen!

In islamisch orientierten Ländern wird aus diesen Gründen (Frau zeigt in der Öffentlichkeit nicht ihre sexuellen Reize, wozu auch die Haare zählen = Degradierung der Frau als Sexualobjekt und Degradierung der Männer als triebgesteuert) mehrheitlich ein Kopftuch in der Öffentlichkeit (oder auch noch mehr, man zeigt nämlich so viel wie nichts) getragen. Ich kenne einige Länder davon.
Und in all diesen Ländern sind die Frauen nicht in dem Maße gleichberechtigt wie in Ländern ohne islamischen Einfluss.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für mich unverständlich, denn man kann die Sache auch von der anderen Seite sehen, nämlich wenn man die Gründe beleuchtet, warum ein Kopftuch getragen werden soll bzw. wird.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Im Katholizismus und in christlichen Freikirchen sind die Frauen gleichberechtigt? Ähm

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

„keine Kommunionskreuzchen mehr in der Schule und auch keine Kippa. Wer soll das denn in Deutschland beschließen?“

Was wäre denn daran so schlimm?

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Im Prinzip nichts. Aber versuchen Sie mal ein Kreuzverbot z. B. in Bayern durchzusetzen.

realo
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Im Prinzip nichts“, sagen Sie und tun doch alles dafür, damit christliche Symbole, die eng mit unserer Tradition und Geschichte zusammenhängen, mit dem moslemischen Kopftuch nur für Frauen und kleine Mädchen gleichgesetzt werden.
Ich könnte aus der Haut fahren, wenn Sie bestenfalls ein Verbot von frauenfeindlichen Kopftüchern für denkbar und akzeptabel halten, wenn dafür auch das christliche Symbol des Kreuzes in Deutschland verschwindet.
Würden Sie auch so für muslimische Länder argumentieren? Christen müssten auf die Zeichen ihres Glaubens dort nur verzichten, wenn die muslimische Mehrheitsgesellschaft ihrerseits auf die traditionellen Symbole ihres Glaubens verzichtet??
Sie sollten eigentlich selbst merken, wie weltfremd und anmaßend Ihre Forderungen sind und wie undenkbar diese übersteigerte und der christlichen Mehrheitsgesellschaft ins Gesicht schlagende Forderung ist.
Abgesehen davon sei angemerkt, dass in Ländern des Islam Christen häufig bedroht, verfolgt und in Glaubensdingen völlig rechtlos sind. Woher kommt das denn, wenn der Islam eine völlig friedliche, tolerante und keineswegs Frauen und Minderheiten unterdrückende Religion ist?
Deutschland sowie die westlichen Länder sind da glücklicher Weise anders. Dass es sich aber als gutmütiger Depp verhalten soll, was natürlich nicht so gesagt wird, ist empörend.
Und jetzt können Sie anlässlich meines Kommentars wieder Ihr Lied von der bösen rechtsradikalen Stimme aus AfD-Kreisen anstimmen.

Sabine
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Widerspruch, Bernd, dazu der Link unten! Auch im Artikel ist von verfassungsrechtlichen Bedenken in NRW nicht die Rede. Andere Gründe haben zum Abrücken vom Kopftuchverbot geführt.
Mir kommt Ihr Einwurf etwas gesucht vor. Bisher hatte ich den Eindruck, als seien Sie aus anderen Ursachen wie vermuteter Unterdrückung muslimischer Religion und Kultur gegen ein Kopftuchverbot. Überhaupt haben Sie eine grundsätzliche Benachteiligung von Muslimen und muslimischen Kindern an deutschen Schulen oft betont.
Ich erinnere mich auch, dass Sie kürzlich gegen ein erwogenes Burkaverbot an einer Hochschule waren. Hier brachten Sie als Begründung vor, dass der beschriebene Einzelfall kein allgemeines Verbot brauche. Auch dieses Argument leuchtete mir nicht ein, denn ein Burkaverbot kann doch nicht schaden. Es schafft ein für alle Mal Klarheit und hält vom Nachahmen ab.
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_86351364/kopftuchverbot-auch-an-deutschen-schulen-waere-rechtlich-moeglich.html

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Sabine

Natürlich wäre ein Kopftuchverbot zulässig – wenn der Gesetzgeber nachweisen würde, dass davon eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden ausgehen würde und wenn andere religiöse Symbole nicht nach anderen Maßstäben beurteilt werden würden. Das von Ihnen zitierte Gutachten eines einzelnen Juristen ist höchst umstritten – er behauptet pauschal, dass vom Kopftuch eine Störung des Schulfriedens ausgeht. Eine solche Behauptung hat das Bundesverfassungsgericht aber bereits in Sachen Kopftuchverbot für Lehrerinnen zurückgewiesen (s. u.). Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt deshalb auch zu einer entgegengesetzten Einschätzung.

Quelle: https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/kopftuch-an-grundschulen-rechtsgutachten-haelt-verbot-fuer-zulaessig-a-1284187.html

Wir können auch einfach mal lesen, was das Bundesverfassungsgericht selbst in seinem Urteil zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen zur Begründung geschrieben hat:

„Eine Verdrängung der Glaubensfreiheit von Lehrkräften (kann) nur dann als angemessener Ausgleich der in Rede stehenden Verfassungsgüter in Betracht kommen, wenn wenigstens eine hinreichend konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden belegbar ist. Das gilt zumal vor dem Hintergrund, dass es gerade die Aufgabe der (…) Schule ist, den Schülerinnen und Schülern Toleranz auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln. Dieses Ideal muss gelebt werden dürfen, auch durch das Tragen von Bekleidung, die mit Religionen in Verbindung gebracht wird, wie neben dem Kopftuch etwa die jüdische Kippa, das Nonnen-Habit oder auch Symbole, wie das sichtbar getragene Kreuz. Allein das Tragen eines islamischen Kopftuchs begründet eine solche hinreichend konkrete Gefahr im Regelfall nicht. Vom Tragen eines islamischen Kopftuchs geht für sich genommen noch kein werbender oder gar missionierender Effekt aus. Auch wenn es von der Mehrheit muslimischer Frauen nicht getragen wird, ist ein islamisches Kopftuch in Deutschland nicht unüblich. Seine bloß visuelle Wahrnehmbarkeit ist in der Schule als Folge individueller Grundrechtswahrnehmung ebenso hinzunehmen, wie auch sonst grundsätzlich kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf besteht, von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben.“

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html