HANNOVER. In der Diskussion um ein Jogginghosenverbot an einer hannoverschen Privatschule hält die Landesschulbehörde Niedersachsen ein Verbot einzelner Kleidungsstücke an öffentlichen Schulen für nicht denkbar. «Auch die Kleidung wird grundsätzlich von grundrechtlichen Gewährleistungen umfasst wie vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht und von der allgemeinen Handlungsfreiheit», teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Ein derartiges Verbot oder die Einführung einer einheitlichen Schulkleidung sei an staatlichen Schulen dementsprechend nur als freiwillige Maßnahme möglich.
In Hannover war am Wochenende der Fall eines privaten Gymnasiums bekannt geworden, an dem Schüler künftig unter Strafandrohung keine Jogginghosen mehr tragen sollen (News4teachers berichtete). Demnach seien Jogging-Outfits und Leggings «keine angemessene Kleidung» für den Unterricht. Die Sprecherin der Landesschulbehörde betonte, dass private Schulen im Vergleich zu öffentlichen Schulen auch verpflichtende Reglungen zur Kleiderordnung treffen können. Das Jogginghosenverbot sei daher zulässig.
Der Landesschülerrat lehnt ein solches Verbot hingegen ab. «Das Jogginghosenverbot stellt einen Eingriff in die individuelle Selbstbestimmung der Schüler dar», sagte Vorstand Ole Moszczynski. An öffentlichen Schulen kenne er aber bisher keinen vergleichbaren Fall.
In anderen Bundesländern gibt es solche Verbote allerdings schon – auch an staatlichen Schulen: So hatte im April die Realschule Süd im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen eine entsprechende Regelung in Kraft gesetzt. Auch Basecaps sind dort während des Unterrichts tabu. Bei Verstößen hat man drei Verwarnungen frei – beim vierten Mal werden die Schüler zum Umziehen nach Hause geschickt (News4teachers berichtete). News4teachers / mit Material der dpa
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Schulstrafe bei Schlabber-Look: Gymnasium erlässt Jogginghosen-Verbot