Grundschülerin ertrinkt während einer Klassenfahrt – vier Lehrerinnen sind angeklagt. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft

8

EBERSWALDE. Vor dreieinhalb Jahren ertrank eine siebenjährige Grundschülerin aus Berlin während einer Klassenfahrt im Werbellinsee. Am Mittwoch beginnt vor dem Amtsgericht Eberswalde der Prozess gegen vier Lehrerinnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor, wie der Direktor des Gerichts, Johannes Wolfs, erklärte. Den Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung maximal fünf Jahre Haft.

Hier ein Idyll: der Werbellinsee. Foto: Janko Hoener / flickr (CC BY-SA 2.0)
Hier ein Idyll: der Werbellinsee. Foto: Janko Hoener / flickr (CC BY-SA 2.0)

„Drama bei Klassenfahrt“, so titelte der „Berliner Kurier“ am 7. Juni 2016. „Elif (7) im Werbellinsee ertrunken“. Am Tag davor, einem Montagmorgen, war das Mädchen mit rund 70 weiteren Erstklässlern von Berlin-Neukölln aus zu einer fünftägigen Ausflugsfahrt auf das Gelände der ehemaligen “Pionierrepublik  Wilhelm Pieck” im brandenburgischen Landkreis Barnim aufgebrochen – und dabei zu Tode gekommen. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt an der Oder hat Anklage erhoben. Den vier Lehrerinnen wird „fahrlässige Tötung durch Unterlassen“ vorgeworfen. Im Prozess werde nun geprüft, ob die angeklagten Lehrerinnen ihre Aufsichtspflichten verletzten, sagte Gerichtsdirektor Wolfs. Sechs Verhandlungstage seien angesetzt, mit einem Urteil könne frühestens Ende März gerechnet werden.

Sechs Aufsichtspersonen der Schule waren vor Ort

“Die ehemalige Pionierrepublik ist heute als EJB (Europäische Jugenderholungs- und Begegnungsstätte, d. Red) am Werbellinsee bekannt und beliebt. Es ist eine der größten und schönsten Freizeitanlagen Europas”, so heißt es auf einer Werbeseite für den Tourismus der Region. “Im Sommer ist das bewachte Freibad bei vielen Besuchern aus dem Umland, aber auch vielen Tagesausflüglern aus Berlin, sehr beliebt.”

„Verstörend“, so nannte die BZ den Fall, der seinerzeit dort geschah und bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Wie kann es sein, dass das Kind im Nichtschwimmer-Bereich am Ufer des Sees ertrank, obwohl neben sechs Aufsichtspersonen der Schule noch zwei Rettungsschwimmer anwesend waren? „Die Anklage geht davon aus, dass die Angeschuldigten bei pflichtgemäßer Aufsicht den Unfall rechtzeitig bemerkt hätten und den Tod hätten verhindern können“, so erklärte eine Sprecherin des Amtsgerichts in Eberswalde dem Blatt.

Unstrittig ist, was der „Berliner Kurier“ unmittelbar nach dem Geschehen berichtete: Am Nachmittag seien einige der Schüler im Wasser gewesen, darunter auch die Nichtschwimmerin Elif. „Zeugen sahen, wie das Mädchen im Nichtschwimmerbereich spielte. Sie tauchte immer wieder auf und ab. Es ging ihr gut“, so berichtete seinerzeit ein Polizeisprecher. Ein Mitschüler sah das Mädchen dann allerdings bewegungslos etwa 25 Meter vom Ufer entfernt im etwa einen Meter tiefen Wasser treiben. Eine Lehrerin zog es an Land. Im Krankenhaus, wohin das Kind von einem Rettungshubschrauber gebracht worden war, konnte nur noch der Tod der Kleinen festgestellt werden.

Wie weit geht die Aufsichtspflicht von Lehrern während einer Klassenfahrt?

Was müssen Lehrkräfte bei der Aufsicht während einer Klassenfahrt beachten? „Art und Umfang der Aufsicht haben sich nach den jeweiligen Gegebenheiten zu richten; mögliche Gefährdungen sowie Alter, Entwicklungsstand und Ausprägung des Verantwortungsbewusstseins der Schülerinnen und Schüler, bei Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und auch die Art der Beeinträchtigung sind zu berücksichtigen“, so heißt es beispielsweise in einer Richtlinie für Schulfahrten in Nordrhein-Westfalen. Laut Gerichtsurteilen sei „es weder möglich noch nötig, alle Schüler ständig im Auge zu haben. Wenn jedoch ein bestimmter Ort besondere Gefahren birgt, sind strengere Anforderungen an die Aufsichtsleistung zu stellen“, so heißt es in einem Gastbeitrag von Anwälten der Düsseldorfer Schulrechts-Kanzlei Schäfer & Berkels, den News4teachers veröffentlichte.

Ob das im aktuellen Fall womöglich missachtet wurde, wird das Gericht bald zu prüfen haben. Die Situation sei unübersichtlich gewesen, so heißt es nun laut „Berliner Zeitung“ in der Anklageschrift. Drei Klassen waren zu beaufsichtigen, dazwischen bewegten sich Kinder aus anderen Schulen. Dennoch hätten die Lehrer den größten Teil der ihnen anvertrauten Kinder in den Nichtschwimmerbereich des Sees gelassen, der nur durch eine Kordel vom tieferen Bereich abgetrennt war. Zwar hätten sich zwei der Angeklagten ebenfalls im Wasser aufgehalten, während zwei weitere Pädagogen vom Trockenen aus die Aufsicht geführt hätten. Die Aufsichtspersonen hätten es aber „pflichtwidrig unterlassen“, die Situation zu ordnen und die Kinder im Auge zu behalten – meint nun die Staatsanwaltschaft. So habe es geschehen können, dass sich Elif auf das Absperrseil zum Schwimmerbereich gesetzt habe, offenbar hinunterfiel, mit dem Kopf unter Wasser geriet und das Bewusstsein verlor.

Wie dramatisch die Situation war, wird aus der Schilderung von chaotischen Szenen im Krankenhaus deutlich: Dort erklärten brandenburgische Polizisten den beiden Pädagoginnen, die das Kind begleitet hatten, dass nun gegen sie wegen des Todesfalls ermittelt werde – dabei hatten die zwei Frauen, gegen die nun auch keine Anklage erhoben wurde, nichts mit dem Geschehen zu tun. Sie verweigerten allerdings daraufhin jede Aussage (wie auch die übrigen Betreuer), weshalb das Geschehen dem Bericht zufolge zunächst schwer aufzuklären war. Der Fall wirke darüber hinaus nach, so berichtet die Zeitung: Viele türkischstämmige Eltern aus Neukölln ließen seitdem ihre Kinder nun bei Klassenfahrten lieber zu Hause – das ertrunkene Kind hatte einen entsprechenden Hintergrund. Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Debatte nach Tod einer Schülerin: Wie weit geht die Aufsichtspflicht von Lehrern auf einer Klassenfahrt? Was Anwälte für Schulrecht sagen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

8 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
lehrer002
4 Jahre zuvor

Dieser Fall bestätigt meine persönliche Ansicht. Kinder, die nicht schwimmen können, was für sich betrachtet schon ein Unding ist, dürfen bei Klassenfahrten nicht ins Wasser!
Man kann nicht alle Augen überall haben – auch nicht, wenn man zu sechst ist – unabhängig davon, was jetzt die Prüfung des Falles zeigen wird.
Bronze, besser Silber für alle Kinder, die ins Wasser wollen.
Aber in einem Land, in dem die Wartefristen für gute Schwimmkurse 2 Jahre betragen, braucht einen beim Verlust dieser elementaren Kompetenz gar nichts mehr zu wundern.

Grundschullehrer
4 Jahre zuvor

Ich gehe mit meinen Grundschülern auf Klassenfahrt grundsätzlich nicht schwimmen, nicht rudern oder paddeln und auch nicht schlittschuhlaufen. Punkt. Ende. Aus. Das wissen alle und akzeptieren es.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Gerade wegen solch möglicher Vorfälle mache ich das auch nicht. Ich bin aber auch kein Sportlehrer, Rettungsschwimmer o. ä.

Grundschullehrer
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich auch nicht. Es gibt trotzdem immer mal wieder Kollegen, die das ohne die entsprechende Ausbildung machen. Ich kann das nicht verstehen und finde es auch leichtsinnig. Selbst Grundschüler, die ein Seepferdchen haben, sind noch keine richtig sicheren Schwimmer.

Angelika
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

“Dieser Fall bestätigt meine persönliche Ansicht. Kinder, die nicht schwimmen können, was für sich betrachtet schon ein Unding ist, dürfen bei Klassenfahrten nicht ins Wasser!”
Drei Lehrerinnen und drei Erzieherinnen haben sich im Glauben, einen Ausflug gut geplant zu haben, auf etwas eingelassen, was mit dem Risiko eines tragischen Unfalls verbunden war. Das war nicht die Schuld einer Nichtschwimmerin!

Die Lehrerin einer anderen Schule!!! hat Elif aus dem Wasser geholt!
Ist Ihnen bewusst, wie lange Eltern in manchen Städten warten müssen, bis sie an einem Schwimmkurs teilnehmen können? – Jahrelang! Und dank weniger Wochenendbesuche in Spaßbädern können oft sogar ältere Schüler nur von der Rutsche oder dem Sprungbrett bis zum Beckenrand robben oder “schwimmen”.
Alle Schüler galten damals als Nichtschwimmer.

Hier ein erster Link zum Urteil: https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/ertrunkenes-kind-im-werbellinsee-so-lautet-das-urteil-im-prozess-gegen-die-lehrerinnen-der-kleinen-elif-59802783.html

unverzagte
4 Jahre zuvor

Unfälle werden sich leider nie 100% ausschließen lassen, eine Wahrscheinlichkeit lässt sich aber durchaus verringern.
Die Konsequenz daraus sollte bitte nicht die grundsätzliche Vermeidung von Bewegung im und auf dem Wasser sein, vielmehr sei angeraten, derartige Aktionen den Sportlehrer*innen zu überlassen.
Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob die Kolleginnen ein Schwimmfachausbildung absolvierten, wo sämtliche Vorsichtsmaßnahmen vermittelt werden.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Vielen Dank, dass Sie sich dazu bereit erklärt haben.

Angelika
3 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Auch wenn die Kollegen eine spezielle Ausbildung absolviert hätten, hätte ihnen im Alltag die Erfahrung gefehlt, Kinder in diesem Schwimmbad am Werbellinsee zu beaufsichtigen. Lichtreflexe blenden stark, der Geräuschpegel ist unvertraut und bevor ein Ausflug gemacht wird, müssen die Begleiter sich Gedanken über die Grenzen ihrer Fähigkeiten und ihrer Belastbarkeit machen.

Sind nicht schon so viele tragische Unfälle passiert, dass endlich wieder gründlicher über die Aufsichtspflicht nachgedacht werden müsste? Ich habe das in der Praxis in Kitas und Schulen vermisst.
https://www.erzieherin.de/bevor-noch-ein-kita-kind-ins-wasser-faellt.html
https://www.erzieherin.de/nicht-weniger-wichtig-als-die-fruehkindliche-bildung-die-aufsichtspflicht.html