Kultusministerium vereinfacht Förderverfahren für Schulbau

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DRESDEN. Sachsen macht die Förderung für den Bau und die Sanierung von Schulen einfacher. Eine entsprechende Verordnung stellte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am Dienstag in Dresden vor. Fortan wird das Antragsverfahren für Schulträger weniger aufwendig und die Prüfung durch die Genehmigungsbehörde nicht mehr so zeitintensiv: «Das, was wir für die Genehmigung von Förderanträgen zum Schulhausbau benötigen, haben wir auf ein Minimum reduziert», betonte der Minister. Damit werde die Vergabe der Fördermittel beschleunigt. Der Fördersatz bleibt wie bisher bei 60 Prozent, den Rest muss der Schulträger beitragen. In Zukunft kann auch der Neubau von Internatsplätzen gefördert werden.

Schulen zu bauen, soll in Sachsen einfacher werden. Foto: Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0

Mit der neuen Verordnung müssen Schulträger zum Beispiel nicht mehr umfangreiche Bauunterlagen einreichen. Nun können auch Pauschalwerte – sogenannte Kostenkennwerte pro Quadratmeter Nutzfläche – zur Bemessung der Förderhöhe herangezogen werden. «Alternativ können auch die ermittelten Gesamtbaukosten mit dem Förderantrag vorgelegt und der Bewilligung zugrunde gelegt werden», hieß es. Baufachliche Prüfungen und die Begleitung von Maßnahmen durch das Sächsische Immobilien- und Baumanagement entfallen.

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Darüber hinaus können Zuweisungen von Fördermitteln an freie Schulträger künftig auch ohne Einhaltung einer Wartefrist erfolgen. Voraussetzung dafür ist aber, dass ohne diese Schule eine entsprechende öffentliche Schule eingerichtet werden müsste. Auch die Prüfung der Verwendungsnachweise sei vereinfacht worden, hieß es. Laut Kultusministerium hat Sachsen seit Anfang der 1990er Jahre mit 3,2 Milliarden Euro rund 5400 Projekte im Schulhausbau gefördert. Im aktuellen Doppeletat sind rund 415 Millionen Euro dafür eingeplant. dpa

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