Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten, störten den Schulfrieden nicht

2

WIESBADEN. Seit 2003 haben in Hessen 35 Lehrerinnen unterrichtet, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Dies geht aus der Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Wiesbaden hervor. Wie viele der Frauen aktuell noch im hessischen Schuldienst sind konnte das Ministerium nicht mitteilen. Von Störungen des Schulfriedens ist nichts bekannt geworden.

In den meisten Bundesländern gilt: Lehrerinnen dürfen Kopftuch tragen. (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte 2003 entschieden, dass die Bundesländer muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht grundsätzlich verbieten dürfen. Dazu müssen sie jedoch eine «hinreichend bestimmte» gesetzliche Grundlage schaffen. Laut einem BVG-Urteil aus dem Jahr 2015 ist ein Kopftuchverbot nur dann gerechtfertigt, wenn ansonsten eine «hinreichend konkrete Gefahr» für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität besteht. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus, hieß es.

Das hessische Schulgesetz bewertet allgemein ein Verhalten von Lehrern als «unzulässig», das den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden in der Schule gefährdet. Dies werde gegebenenfalls im Einzelfall geprüft. «Streitigkeiten, die eine Störung des Schulfriedens bedeuten, sind in dem fraglichen Zeitraum nicht bekannt geworden», teilte das Kultusministerium zum Thema Kopftuch mit.

Anzeige

Die 35 Lehrerinnen arbeiteten und arbeiten an verschiedenen Schulen, darunter Grundschulen und Gymnasien. Das Spektrum der Fächer reicht von Sport über Mathematik bis zu Islamischen Religionsunterricht. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Gutachter: Lehrerin mit Kopftuch stört den Schulfrieden – Verbot ist rechtens

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

2 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor

Wer anderes als die AfD problematisiert das identitätsstiftende, öffentliche Tragen von Kopftüchern und entblödet sich auch noch, derartig Anfragen in aller Regelmäßigkeit in deutschen Parlamenten zu stellen.
Die AfD kümmert sich eben, wie schon immer, um echte Problem, die dem Bürger auf den Nägeln brennen.

Stefan Heinzmann
2 Jahre zuvor

Ich selbst finde das Tragen von Kopftüchern gerade hinsichtlich der „Neutralitätsverpflichtung“ im Schuldienst als unpassend und nicht gesetzeskonform. Gerade deshalb finde ich es richtig, dass dort die AfD nachfragt, damit diese Praxis an deutschen Schulen nicht Überhand nimmt und sofort gestoppt wird. Wer hier in Deutschland lebt, hat sich anzupassen auf unsere christliche Kultur und nicht umgedreht. Irgendwo muss diese absurde Willkommenspolitik Grenzen haben.