Fördermöglichkeiten für Weiterbildungssuchende in 2020

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Arbeitslosigkeit, Armut, Depression – die Abwärtsspirale kann schnell in Gang kommen. Um einem solchen Schicksal vorzubeugen, gibt es mittlerweile eine große Auswahl an Weiterbildungsangeboten. Welche Fördermöglichkeiten können 2020 in Anspruch genommen werden? Wie fördern Bund und Länder Weiterbildungsinteressierte?

Förderung von Fortbildung und Weiterbildung

Lebenslanges Lernen wird in der heutigen Gesellschaft immer wichtiger. Nicht zuletzt die Digitalisierung zwingt zum Umlernen. Um den Anforderungen des Arbeitsmarktes auch in der Zukunft gewachsen zu sein, können verschiedene Weiterbildungen und Fortbildungen in Anspruch genommen werden. Doch ganz so leicht ist es für Weiterbildungssuchende nicht. Oftmals stellen die Weiterbildungskosten für sie eine unangenehme Hürde dar. Dabei gibt es verschiedene Förderungs- und Finanzierungsprogramme. Bevor ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, sollte man jedoch grundlegend zwischen den Begriffen Fortbildung und Weiterbildung unterscheiden. Auch wenn diese synonym verwendet werden, handelt es sich doch um zwei verschiedene Qualifizierungsarten.

  • Fortbildung: Sie hilft dabei, sich im aktuellen Beruf weiter zu qualifizieren. Deswegen wird eine Fortbildung meistens für den beruflichen Aufstieg genutzt oder um sich auf neue Aufgaben vorzubereiten.
  • Weiterbildung: Bei einer Weiterbildung eignen sich die Teilnehmer neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen an. So kann das Qualifikationsprofil ausgebaut werden.

Förderprogramme vom Bund

Weiterbildung ist wichtig, eröffnet sie Teilnehmern doch größere Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt. Deswegen werden Engagement und Disziplin von Weiterbildungssuchenden in vielen Fällen gefördert. Aktuell gibt es vom Bund unter anderem folgende Förderprogramme für Weiterbildungssuchende:

  • Weiterbildungssparen
  • Aufstiegsstipendium
  • Förderprogramm WeGebAU 2020
  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildungsstipendium

Zusätzlich kann auch ein Vermittlungsgutschein beantragt werden. Eine Beratungsförderung mit Vermittlungsgutschein ist für eine berufliche Eingliederung gedacht. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, berechtigt der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) dazu, Maßnahmen bei einem Träger in Anspruch zu nehmen. Ob Kurs, Seminar oder Vermittlung an einen Arbeitgeber – die Möglichkeiten sind vielfältig.

Förderprogramme von Bundesländern

Geld gibt es nicht nur vom Bund. Viele Bundesländer unterstützen ihre Einwohner ebenfalls bei Weiterbildungen. Aktuell gibt es zum Beispiel folgende Förderprogramme:

  • Brandenburg: Bildungsscheck (bis zu 50 % Kostenzuschuss für berufliche Weiterbildungen)
  • Bremen: Weiterbildungsscheck (500 Euro Zuschuss für an- und ungelernte Beschäftigte)
  • Hamburg: Weiterbildungsbonus 2020 (50 bis 100 % Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungen und Qualifizierungen)
  • Hessen: Qualifizierungsscheck (50 % Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungen mit Berufsabschluss)
  • Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck (50 % Zuschuss für Weiterbildungen mit engem Bezug zum Beruf)
  • Rheinland-Pfalz: QualiScheck (60 % Zuschuss zu Kurskosten bei beruflichen Weiterbildungen mit Vermittlung von Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz für den aktuell ausgeübten Beruf)
  • Sachsen: Weiterbildungsscheck individuell (Zuschuss zwischen 50 und 70 % für berufliche Weiterbildungen bei externen Bildungsdienstleistern)
  • Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt (60 bis 90 % Zuschuss für berufliche Weiterbildungen, weiterbildende Studiengänge, Supervision und Coachings)
  • Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus (bis zu 50 % Zuschuss für berufliche Weiterbildungen mit 16 bis maximal 400 Zeitstunden)
  • Thüringen: Weiterbildungsscheck (Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln)

Gibt es ein Recht auf Weiterbildungsförderung?

Auch wenn es eine große Anzahl an Förderprogrammen für Weiterbildungen gibt, besteht in der Regel kein Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsförderung. Dies liegt immer im Ermessen des jeweiligen Entscheiders.

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