Verbände sehen Klassenfahrten wegen Corona-Krise in Gefahr – und fordern grundsätzliche Änderungen

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ERFURT. Klassenfahrten und Wandertage stehen nach Auffassung verschiedener Verbände durch die Corona-Krise erst recht auf der Kippe. «Die aktuelle Corona-Pandemie hat auf den Punkt gebracht, was seit Jahren unerledigt schwelt», hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung. Darin listen unter anderem der Thüringer Lehrerverband, der Landesverband der Schullandheime sowie die Landesschüler- und Landeselternvertretungen eine ganze Reihe an Problemen auf. Regeln etwa bei der Organisation und der Vertragsgestaltung von Wandertagen und Klassenfahrten, die das Bildungsministerium vorsehe, seien praxisfern, bürokratisch und belasteten die Beteiligten über Gebühr hinaus. Die Vorschrift sollte schnellsten geändert werden, forderten die Verbände.

Die Betten bleiben leer. Foto: Shutterstock

Viele Lehrer würden gerne Klassenfahrten anbieten, sagte Frank Fritze vom Lehrerverband. Mit den langen Fristen für Buchungen – nämlich mindestens ein Schuljahr im Voraus – sei das aber nicht machbar. Die Problematik sei nun zudem durch die von der Pandemie verursachte Unsicherheit gewachsen.

Aktuell könnten auch kaum Klassenfahrten geplant werden, da wegen Corona Neubuchungen für das kommende Schuljahr nur erlaubt seien, wenn eine kostenlose Stornierung ermöglicht werde, hieß es in der Mitteilung. Diese Forderung seitens des Ministeriums sei aber nicht mit dem Gesetz vereinbar und bringe Dienstleister in Not. Vom Schullandheimverband hieß es, dass aktuell ganze Häuser um ihre Existenz bangten.

Im Zuge der Corona-Krise sei vielen Eltern erstmals bewusst geworden, dass sie Vertragspartner für Klassenfahrten seien, nicht etwa die Schule. «Und das ohne jemals den Vertrag in der Hand gehabt zu haben», kritisierte Claudia Koch von der Landeselternvertretung. Zwar sollten sich Eltern sehr wohl bei Kosten für Reisen beteiligen – aber Schulen, oder das Land müssten Vertragspartner sein, forderte Koch. dpa

Mehr als 2000 Klassenfahrten wegen Corona-Pandemie ausgefallen

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dickebank
3 Jahre zuvor

Bis jetzt waren die lehrkräfte, die die Verträge unterzeichnet hatten in der haftung. In NRw hat sich das dadurch geändert, dass die Schulleitungen die entsprechenden verträge (Bus, beherbergung etc.) unterschreiben und die Lehrkraft, die die Fahrt verantwortet respektive organisiert hat nur mitzeichnet.
Diese Änderung ist Folge davon, dass Wanderfahrten und Wandertage nur in dem Maße gestattet werden dürfen wie Mittel für die Erstattung der Reisekosten für die begleiteden Lehrkräfte im Etat ausgewiesen sind. Das ist eine herrlich bürokratische Nummer. Das Land NRW weist im Haushalt des MSB den Etatmittel für die „Erstattung von dienstlich veranlassten Reisekosten“ aus. Dieser Betrag wird dann auf die fünf Regierungsbezirke nach einem Schlüssel umgelegt. Innerhalb der Regierungsbezirke weist die zuständige Abteilung der Mittelbehörde – des Regeirungspräsidiums – die veranschlagten Mittel nach einem Schlüssel den einzelnen Schulkapiteln zu. Anschließend werden die Mittel, die dem jeweiligen Schulkapitel zustehen, auf die einzelnen Schulen des Kapitels verteilt und harren darauf abgerufen zu werden. Ein Teil dieser Finanzmittel geht dann für notwendige Dienstfahrten zu Schulleiterbesprechungen, Fortbildungen etc. drauf. Der Rest steht dann zu Erstattung von Reisekosten aus dienstlichem Anlass zur Verfügung. Damit sind dann z.B. die Aufwendungen der Lehrkräfte, die sie für genehmigte „Klassenfahrten“ haben, gemeint.

Das gute für das Land, die Unterbringungskosten in einer Jugendherberge sind ungleich günstiger als Übernachtungskosten für andere Landesbedienstete. Und da ja alle gleich behandelt werden, mssen sich Lehrkräfte die Kosten für das Frühstück von der Herbergsrechnung ausweisen lassen wie bei einer üblichen Hotelquittung, da diese ansonsten pauschal abgezogen werden.

Btw der Satz für auswärtige Verpflegung oder Unterbringung, der von der Finanzbehörde pauschal angesetzt und steuerlich berücksichtigt wird, ist in der Regel höher als der Erstattungsanspruch – verbraucht aber weniger Papier:)