
«Wie von mir vorgesehen wird die Maskenpflicht im Unterricht am Platz ab dem 4. Oktober aufgehoben», sagte Piazolo. «Für mich war immer klar: Die Maskenpflicht am Platz fällt, wenn es die Zahlen und Umstände zulassen.» In den ersten Unterrichtswochen sei Ziel gewesen, Infektionen durch Reiserückkehrer zu verhindern. «Dieses Ziel haben wir erreicht.» Inzwischen habe man insbesondere mit den regelmäßigen Corona-Tests ein sehr enges Sicherheitsnetz. Außerhalb des Klassenzimmers muss im Schulhaus aber weiter Maske getragen werden.
Das Kultusministerium erhebt keine infektionsmedizinisch belastbaren Daten von Schülern
Seit dem Beginn des Schuljahrs mussten Schülerinnen und Schüler auch am Platz wieder Mund- und Nasenschutz tragen – an weiterführenden Schulen eine medizinische Maske, an Grundschulen sind auch Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff erlaubt. Ausnahmen gelten bislang im Sportunterricht: Dann wird eine Maske empfohlen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch während einer Stoßlüftung dürfen Masken abgenommen werden.
Mit der vorübergehenden Wiedereinführung der Maskenpflicht am Platz hatte die Staatsregierung die Corona-Gefahr an den Schulen nach den Ferien eindämmen wollen – die Sorgen vor einer sprunghaften Zunahme der Infektionen wegen vieler Reiserückkehrer waren groß. Dabei war angekündigt worden, dass dies nur für einige Zeit gelten solle. Ein konkretes Enddatum wurde bislang aber nicht genannt.
Wie viele Corona-Infektionen es nun zuletzt an Bayerns Schulen gab, konnte das Kultusministerium auf Anfrage zuletzt nicht sagen: Das Ministerium erhebe keine infektionsmedizinisch belastbaren Daten. Allerdings gebe es das Ergebnis einer Stichtagsabfrage zur Zahl der positiven Selbsttestergebnisse an den weiterführenden Schulen vom 22. September: Von insgesamt 638.852 gemeldeten Selbsttests an diesem Tag waren demnach 189 positiv – 0,03 Prozent, wie das Kultusministerium hervorhob (was, umgerechnet auf eine Woche und 100.000 Personen, immerhin eine Inzidenz von über 210 ergäbe).
Zudem, so meint das Kultusministerium, könne man den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Daten entnehmen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in den einschlägigen Altersgruppen im Vergleich zur ersten Schulwoche rückläufig sei. In absoluten Inzidenzen ausgedrückt, sieht das Bild allerdings nicht so rosig aus. Sebastian Mohr, Physiker und Statistiker in einer Wissenschaftler-Gruppe um die Max-Planck-Forscherin Viola Priesemann, hat eine Übersichtskarte mit Inzidenzen in den Städten und Kreisen in Deutschland veröffentlicht, die sich auch nach Alter spezifizieren lässt – und siehe da: Unter den Fünf- bis 14-Jährigen liegt Bayern zusammen mit Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bundesweit an der Spitze, im Landkreis Rosenheim beispielsweise bei einem Wert von 369, im Landkreis Traunstein bei 396, im Berchtesgardener Land bei 429.
«Die aktuell erfreulich niedrigen Fälle von positiv Getesteten an den Schulen rechtfertigen die Maskenpflicht nicht mehr»
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hatte schon am Wochenende angekündigt, die Maskenpflicht am Sitzplatz nicht verlängern zu wollen. «Die aktuell erfreulich niedrigen Fälle von positiv Getesteten an den Schulen rechtfertigen die Maskenpflicht nicht mehr», sagte Aiwanger. Regelmäßige Corona-Tests sind für alle Schülerinnen und Schüler Pflicht – entweder mit Selbsttests dreimal pro Woche oder an Grundschulen mit neuartigen PCR-Pool-Tests. Diese sollen bis Ende der Woche möglichst überall eingeführt sein.
«Wir setzen weiterhin auf Sicherheit, mit den Tests: mehrfach in der Woche 1,6 Millionen Schülerinnen und Schüler – aber auf die Maske am Platz kann man zunächst verzichten», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Viel spreche dafür, dass die Inzidenzen stabil blieben. Man werde sämtliche Entscheidungen aber weiterhin immer wieder überprüfen.
Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände forderte, die 3G-Regel – Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete – müsse auch für fremde Personen im Schulgebäude gelten. Bislang müssten Personen, die nicht am täglichen Schulbetrieb beteiligt seien, keinerlei Nachweis vorlegen, wenn sie eine Schule betreten. Elternversammlungen, Sprechstunden und sonstige Schulbesuche von Externen dürften aber nicht ausgenommen werden. News4teachers / mit Material der dpa
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