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Besoldung: Verwaltungsrechtler sieht Beginn einer möglichen Jahrhundertreform

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KARLSRUHE. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung in Berlin wirkt weit über die Hauptstadt hinaus. Der Verwaltungsrechtler Christian Koch spricht im Interview von einem möglichen Auftakt für eine grundlegende Reform des Besoldungssystems in Deutschland. Erste Bundesländer reagieren bereits – mit erheblichen finanziellen Folgen.

In Feierlaune? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung könnte nach Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Christian Koch eine grundlegende Neuordnung der Beamtenbesoldung in Deutschland auslösen. „Es ist der erste Aufschlag für eine gründliche Reform der Beamtenbesoldung, vielleicht sogar für eine ‚Jahrhundertreform‘“, sagt der Professor für Verwaltungsrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer im Gespräch mit „Öffentlicher Dienst News“.

Das bisherige Besoldungssystem sei über Jahre hinweg durch politische Einzelentscheidungen und punktuelle Anpassungen aus dem Gleichgewicht geraten. „Wenn die neuen Prekariatsabstände konsequent umgesetzt würden, müsste konsequenterweise das gesamte Tabellengefüge neu durchgerechnet werden.“

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Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist eine im vergangenen November veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung (News4teachers berichtete). Karlsruhe hat darin die Maßstäbe für die sogenannte amtsangemessene Alimentation erneut präzisiert. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Staat, Beamte und ihre Familien wirtschaftlich so zu stellen, dass sie unabhängig von sozialstaatlichen Leistungen leben können.

„Man schaut sich via Mikrozensus an, was ein Haushalt in einer bestimmten Region tatsächlich zum Leben braucht“

Die Richter knüpfen dabei an frühere Entscheidungen an. Bereits 2015 hatte das Gericht ein mehrstufiges Prüfsystem entwickelt, mit dem überprüft werden kann, ob eine Besoldung verfassungsgemäß ist. Zu den Indikatoren gehören unter anderem die Entwicklung der Nominallöhne, der Verbraucherpreise sowie Tarifabschlüsse in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Werden bestimmte Schwellenwerte unterschritten, kann dies ein Hinweis auf eine verfassungswidrige Unteralimentation sein.

Nach Darstellung Kochs hat das Gericht diese Kriterien nun weiter präzisiert. „Eine wichtige Erkenntnis betrifft das Abstandsgebot; hier genügt die Anknüpfung an das sozialrechtlich definierte Existenzminimum als Untergrenze nicht mehr aus.“

Stattdessen orientiert sich der neue Maßstab stärker an realen Einkommensverhältnissen in der Gesellschaft. Grundlage ist das sogenannte Median-Äquivalenzeinkommen, das mithilfe von Daten des Mikrozensus berechnet wird.

„Man schaut sich via Mikrozensus an, was ein Haushalt in einer bestimmten Region tatsächlich zum Leben braucht“, erläutert Koch. Grundlage sei ein modellierter Vier-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. „Die erste Person zählt voll, die zweite mit dem Faktor 0,5 und Kinder je nach Alter mit 0,3 bis 0,5.“ Von dem so ermittelten Wert müsse die Besoldung mindestens 80 Prozent erreichen, um einen ausreichenden Abstand zum Armutsrisiko sicherzustellen.

Gerade in den unteren Besoldungsgruppen könne sich daraus eine erhebliche Lücke ergeben. „Viele Einstiegsgehälter im einfachen oder mittleren Dienst liegen aber deutlich unter diesem Wert. Das ist die Lücke und ein Gestaltungsauftrag zugleich, hier nun gerichtlich dokumentiert.“

Die Konsequenzen beschränken sich allerdings nicht auf die unteren Besoldungsgruppen. Das Besoldungssystem ist als abgestuftes Gefüge organisiert, in dem zwischen den einzelnen Laufbahnen und Besoldungsgruppen bestimmte Abstände eingehalten werden müssen. Werden die unteren Besoldungsgruppen angehoben, müssen daher auch die darüberliegenden Gruppen entsprechend angepasst werden, damit diese Abstände gewahrt bleiben.

Dadurch können auch höhere Besoldungsgruppen betroffen sein, etwa Lehrkräfte, die in den meisten Bundesländern in den Gruppen A12 oder A13 eingestuft sind. Wenn sich die Besoldung am unteren Ende der Tabelle erhöht, kann dies eine Anpassung des gesamten Besoldungsgefüges erforderlich machen.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Besoldung laufen allerdings schon seit Jahren. In Berlin haben mehr als 100.000 Beamtinnen und Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Viele dieser Verfahren stammen aus früheren Jahren und wurden vorsorglich eingelegt, nachdem frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Zweifel an der Verfassungsgemäßheit einzelner Besoldungsregelungen aufgeworfen hatten. Mit der aktuellen Entscheidung gewinnen diese Verfahren nun zusätzliche Bedeutung.

Die finanziellen Folgen werden inzwischen konkret. Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland ein umfassendes Anpassungsprogramm angekündigt. Die Landesregierung rechnet für Nachzahlungen und höhere Besoldungsausgaben in den Jahren 2025 und 2026 mit zusätzlichen Kosten von rund 460 Millionen Euro (News4teachers berichtete).

Geplant ist eine rückwirkende Anpassung der Besoldung für das Jahr 2025. In den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie bei Professoren- und Richterbesoldungen der Gruppen C1, C4, W2 und W3 soll die Erhöhung rund 3,2 Prozent betragen, mindestens jedoch etwa 125 Euro monatlich. Für höhere Besoldungsgruppen ab A16 sind lineare Anpassungen von bis zu knapp fünf Prozent vorgesehen.

Zum 1. Januar 2026 ist eine weitere lineare Erhöhung von bis zu etwa vier Prozent für alle Besoldungsgruppen geplant. Zusätzlich will das Land den Familienzuschlag deutlich erhöhen. Je nach Familienkonstellation sollen die Zuschläge um etwa 15 bis 25 Prozent steigen. Eine weitere Anpassung ist für Anfang 2027 vorgesehen, deren Höhe noch berechnet wird.

„Nun müssen diese Fehler rückwirkend korrigiert werden, was gewaltige Kosten verursachen dürfte“

Die Änderungen betreffen sowohl aktive Beamte als auch Versorgungsempfänger. Nach Berechnungen aus Schleswig-Holstein könnten sich Nachzahlungen je nach Besoldungsstufe auf mehrere tausend Euro summieren. Für Koch zeigt sich darin der strukturelle Reformbedarf des Systems. „Ich würde es eher ein ‚Dauerbeben‘ nennen. Nun müssen diese Fehler rückwirkend korrigiert werden, was gewaltige Kosten verursachen dürfte.“

Hinzu kommt eine weitere Besonderheit des deutschen Besoldungsrechts. Seit der Föderalismusreform von 2005 können die Bundesländer ihre Besoldungssysteme weitgehend eigenständig regeln. Dadurch haben sich unterschiedliche Modelle entwickelt. „Mangels eines gesetzlichen Rahmens driften die Laufbahn- und Besoldungskonzepte der Länder auseinander“, sagt Koch.

Warum die Debatte über die Beamtenbesoldung über reine Haushaltsfragen hinausgeht, begründet der Verwaltungsrechtler mit dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des Systems. „Das Alimentationsprinzip dient der Sicherung der Unabhängigkeit des Beamten; er soll seine Pflichten aus Recht und Gesetz zur Not auch gegen politische Anmutungen seines Dienstherrn erfüllen können, ohne negative Konsequenzen für seine wirtschaftliche Existenz befürchten zu müssen.“

Die Beamtenbesoldung sei deshalb nicht nur eine Frage der Einkommenshöhe, sondern Teil der Funktionsfähigkeit des Staates. Koch: „Die Alimentation ist – wie gesagt – Ausdruck des Rechtsstaats.“ News4teachers 

Abstand, bitte! Warum die Beamtenbesoldung (und damit die Bezüge der meisten Lehrkräfte) auf dem Prüfstand steht

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GraueMaus
5 Stunden zuvor

Mal wieder eine Folge des Föderalismus, die keineswegs positiv ist.

447
3 Stunden zuvor
Antwortet  GraueMaus

Der Föderalusmus hat eben historische Gründe – in der BRD soll nie wieder “durchregiert” werden können. Dagegen sprechen sich zahlreich akkumulierende Ineffizienzen – DAFÜR spricht allerdings, dass weder links noch rechts “einfach durchziehen” kann…was im Endeffekt auch später mal sehr gut sein könnte.

LehrerBW
5 Stunden zuvor

Nun fällt den Dienstherren auf die Füße, dass sie jahrelang bei der Besoldung gespart haben.
Ein Unding, dass hier hunderttausende Kollegen erst Widerspruch einlegen und klagen müssen.
Man kann nun nur hoffen, dass zügig dieser verfassungswidrige Zustand geheilt wird…dieses konzertierten Unrechts nahezu aller Besoldungsgesetzgeber.
Und man sieht ja schon wie weitergetrickst wird mit den erfunden Partnereinkommen, die sie in die Besoldung mitreinrechnen…nur um erneut Kosten auf dem Rücken der Beamten zu sparen. Der nächste Verfassungsbruch…
Aber der erste Schritt ist getan 🙂
Dass wir an der Schwelle einer komplett neuen Verfahrensweise stehen wie die Besoldung und auch die Besoldungserhöhungen in Zukunft berechnet werden ist in der Tat richtig und darf uns froh stimmen, da es jetzt nicht mehr von irgendwelchem Verhandlungsgeschick von Gewerkschaftsvertretern oder geizigen Finanzministern abhängt sondern es eine klare gültige gesetzliche Linie gibt ähnlich wie bei den Diäten der Abgeordneten.

Mario
2 Stunden zuvor
Antwortet  LehrerBW

Beamtinnen klagen gegen die DienstherrInnen, herrlich und kaputt

Ludwig
2 Stunden zuvor

Bitte nicht die angestellten Lehrer vergessen (ca. 200.000), die im Brutto eben deshalb einen gewissen Abstand zu den Beamten haben, weil sie die ganzen Sozialabgaben alleine zahlen!

unfassbar
1 Stunde zuvor
Antwortet  Ludwig

Keine Sorge, die werden vergessen. Wenn sie nicht vergessen werden würden, wäre der Schock beim Renteneintritt im Vergleich zum Pensionseintritt umso größer. Das möchte das Land seinen angestellten Lehrern nicht antun.

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