In Mecklenburg-Vorpommern gilt wieder Maskenpflicht im Unterricht – für zwei Wochen

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SCHWERIN. Ab Montag gilt in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für zwei Wochen eine Maskenpflicht. „Diese Regelung, die zuletzt nach den Sommerferien umgesetzt wurde, dient ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach längerer unterrichtsfreier Zeit“, hieß es Ende September aus dem Bildungsministerium. Sie ist Teil der Schul-Corona-Verordnung.

Regelung wie nach den Sommerferien: Bettina Martin, Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Regierungsportal M-V / Ute Grabowsky

Neben der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, müssen Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler nach den Ferien eine unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten vorlegen. Die Erklärung muss laut der Landesregierung in der Schule abgegeben oder in digitaler Form übermittelt werden.

Die Maskenpflicht in Schulen gilt unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus). Ansonsten gilt die Maskenpflicht in der Schule und auf schulischen Anlagen erst ab Stufe 2 (gelb) der Corona-Ampel MV.

 

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