OVG-Urteil: Reichsbürger-Gedankengut verbreitet – Ex-Lehrerin verliert Pension

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Wegen der Verbreitung von Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerszene verliert eine ehemalige Lehrerin eines Gymnasiums im Raum Mainz ihre Pension. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch (3 A 10615/21.OVG). Reichsbürger zweifeln die Existenz der Bundesrepublik als legitimer und souveräner Staat an.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das OVG hat entschieden. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die 2006 pensionierte Beamtin wandte sich laut OVG etwa zehn Jahre später in zwei Büchern und in Behördenschreiben aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Nach einer Disziplinarklage des Landes erkannte das Verwaltungsgericht Trier ihr Ruhegehalt ab. Die Ex-Studiendirektorin ging in die Berufung: Sie habe ihre Äußerungen als Wissenschaftlerin und «kritische Demokratin» gemacht.

Das OVG wies die Berufung mit seinem rechtskräftigen Urteil zurück. In den Äußerungen komme «geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck». Die Frau habe Deutschland mehrfach als Scheinstaat oder Nichtstaat und angebliches Unternehmen mit Firmenstrukturen bezeichnet. Den einstigen Bundespräsidenten Joachim Gauck habe sie einen «Geschäftsführer» und das demokratische Wahlsystem eine «Partei-Wahldiktatur» genannt. Die Verfassungsordnung habe sie als «ungültig» abgelehnt.

Damit verstieß die Ruhestandsbeamtin laut Urteil gegen ihre Treuepflicht auch nach der Pensionierung. Ihre Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit der Meinungs- oder Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen. Ob sie sich selbst als Reichsbürgerin sehe, sei dabei unerheblich.

Einem OVG-Sprecher zufolge bleibt der ehemaligen Studiendirektorin nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – mit «äußerst schmalen» Bezügen im Vergleich zu ihrer Pension. News4teachers / mit Material der dpa

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Daniel
2 Jahre zuvor

Zurecht.

Halleluja
2 Jahre zuvor

Wenn man den Staat nicht anerkennt, kann man auch kein Geld von ihm erwarten. Sehr gutes Urteil.

Mein Name ist Hase
2 Jahre zuvor

Warum sagt diesen Reichswürgern eigentlich Keiner, dass die 2+4 Verträge von 1990 ein Friedensvertrag nach Völkergewohnheitsrecht waren (vgl. erster Satz der Präambel: „IN DEM BEWUSSTSEIN, daß ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben“)? Das muss ja eine tolle „wissenschaftliche“ Veröffentlichung gewesen sein. Was sich heutzutage alles so Stu[pi]diendirektor nennen darf …

Palomino
2 Jahre zuvor

Wenn sie aber doch ihren Schuldienst geleistet und nicht daraus entfernt worden ist….
Ja, ich weiß, eine Beamtin muss sich auch im Ruhestand…..

Holperbald
2 Jahre zuvor
Antwortet  Palomino

Genau.

Die soll froh sein, dass ihr nur die Pension von dem Staat, der nicht existent ist, gekürzt wird, und nicht die Bundesrepublik ihr Haus als Exklave anerkennt. Dann müsste sie nämlich einen Grenzzaun drumrum bauen und die Grenzen sichern. Strom und Wasser wären selbstverständlich auch passè.