BERLIN. Eine Schule zu gründen, ist in Deutschland nicht leicht. Zwar postuliert das Grundgesetz in Artikel sieben, Absatz vier: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.“ Wie so oft liegt die Tücke allerdings im Detail. Denn einschränkend heißt es: „Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“ Was heißt das in der Praxis? Der Bundesverband der Freien Alternativschulen, der Schulgründungsinitiativen berät, legt im folgenden Beitrag dar, worauf es ankommt.
Schule selber machen – Gründung einer Freien Alternativschule
Im Grundgesetz (Art. 7.4.) ist uns allen das Recht zur Gründung einer Schule zugesichert. Es handelt sich dabei sogar um ein unveränderliches Grundrecht! Es hat den gleichen Verfassungsrang wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder die Freiheit der Berufswahl.
Jedes Bundesland ist deshalb grundsätzlich verpflichtet, die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft zu bewilligen. Die Regeln und die Praxis nach denen die Genehmigung tatsächlich erteilt wird, weichen allerdings zum Teil erheblich voneinander ab. Dies hat nicht nur mit der jeweils geltenden Rechtslage zu tun, sondern auch mit der bildungspolitischen Haltung der jeweiligen Landesregierung und dem Agieren einzelner Behörden sowie deren Mitarbeiter*innen.
Der Bundesverband der Freien Alternativschulen e. V. (BFAS) ist ein Zusammenschluss von über 150 Freien Alternativschulen und Gründungsinitiativen in Deutschland, deren Basis selbstbestimmtes Lernen, demokratische Mitbestimmung und gegenseitiger Respekt ist.
Der Verband berät Schulprojekte in der Gründungsphase, unterstützt sie im laufenden Betrieb, fördert den Austausch der Schulen untereinander und engagiert sich in der bundespolitischen Bildungsdebatte. www.freie-alternativschulen.de/
Mit der UN-Kinderrechtskonvention gibt es eine global gültige, politische Vereinbarung, die für die Gestaltung Freier Alternativschulen von sehr hoher Bedeutung ist. Wir fühlen uns in besonderer Weise verpflichtet, das Bildungsrecht, das Selbstbestimmungsrecht und die Schutzrechte aller Kinder und Jugendlichen in unseren Schulen in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen.[1]
Im Folgenden finden sich 14 Bausteine für die erfolgreiche Gründung einer Freien Alternativschule, die hier nur angerissen werden und der Vertiefung benötigen.
Erster Baustein: Eine Gründer*innengruppe bilden
Für eine Schulgründung braucht Ihr eine Gruppe von Menschen, die eine gemeinsam erarbeitete, alle Beteiligten begeisternde Idee über eine längere Zeit Wirklichkeit werden lassen wollen. Die Gründung einer Freien Alternativschule ist keine Aufgabe für Einzelkämpfer*innen oder für Menschen, die nur eine „Lösung“ für ihre eigenen Kinder suchen. Teamgeist und Teamfähigkeiten sind gefragt.
Zweiter Baustein: Inspirierende Schulen kennen lernen
Andere haben es schon getan! Heute gibt es in jeder Region interessante und zukunftsweisende Schulen, die einen mehr oder weniger großen Unterschied zur „normalen“ Schule machen. Das sind natürlich die im Bundesverband Freier Alternativschulen organisierten Mitglieder, aber auch manche Waldorfschule, staatliche Reformschulen oder die evangelische Grundschule im 30 Kilometer entfernten Dorf.[2]
Dritter Baustein: Inspirierende Orte und Menschen kennen lernen, Netzwerke nutzen
Freie Alternativschulen (FAS) sind auf verschiedenste Weisen miteinander vernetzt. Erste Zugänge zu den Netzwerken könnt Ihr über öffentliche Veranstaltungen bekommen. Neben dem Bundesverband Freier Alternativschulen (BFAS) gibt es die Vereinigung European Democratic Education Community (EUDEC) oder die Freinetkooperative. Das jährliche Bundestreffen des BFAS bietet hervorragende Gelegenheiten, Menschen aus FAS kennen zu lernen und mit ihnen über alle Aspekte von Schule und Bildung zu diskutieren.
Vierter Baustein: Ein eigenes Schulkonzept entwickeln
Die Diskussion um das eigene Schulkonzept (nicht eines Textes, sondern einer Konzeption) ist eine der zentralen gemeinsamen Aktivitäten jeder Gründungsgruppe. Nehmt Euch Zeit dafür! Oft sind es Einzelne, die schon ganz konkrete Ideen haben, wie ein solches Konzept aussehen soll. Delegiert diese Aufgabe trotzdem nicht an eine oder einzelne Personen. Mit der Konzeptdiskussion werden nämlich idealerweise mehrere gemeinsame Aufgaben erledigt. Die wichtigste ist dabei nicht ein genialer und bis ins letzte ausformulierter Text, der eine ideale Schule beschreibt. Die wichtigste Aufgabe ist es, einen stabilen und dauerhaften persönlichen wie inhaltlichen Zusammenhalt unter den Gründungsmitgliedern zu stiften. Was wollt Ihr für Euch und Eure Kinder? Was ist Eure gemeinsame Zielsetzung? Was sind die wichtigsten Elemente, die Eure Schule prägen sollen? Erst wenn diese Fragen in einer offenen Auseinandersetzung klare Antworten gefunden haben, kann ein für die weitere Arbeit hilfreiches, schriftliches Konzept entstehen.
Fünfter Baustein: Schulrecht kennen und verstehen lernen
Schulrecht ist Landesrecht. Jedes Bundesland regelt die Bedingungen für Schulgenehmigungen selbständig und in Bezugnahme auf Artikel 7 des Grundgesetzes. Zuständigkeiten und Dienstwege von Genehmigungsverfahren sind vielfältig. Es ist notwendig, für den konkreten, geplanten Standort die verfügbaren, aktuellen Gesetze, Erlasse und Verordnungen zu sammeln und zu kennen. In den Kultus-/Bildungsministerien gibt es in der Regel benannte Ansprechpartner*innen, die darüber Auskunft geben können. Gegebenenfalls sind es außerdem – je nach Struktur der Verwaltungen – Regierungspräsidien, Schulämter und Schulverwaltungen auf regionaler oder kommunaler Ebene, die hier weiterhelfen können.[3]
Sechster Baustein: Einen Verein gründen
Wenn Ihr Euer Konzept erstellt habt, steht die Gründung einer gemeinnützigen Rechtsform (Verein, gGmbH, UG, Stiftung, Genossenschaft) an. Der eingetragene Verein (e. V.) ist als zweckorientierter, freiwilliger Zusammenschluss eine passende und bewährte Rechtsform für viele Freie Alternativschulen. Seine Gründung ist einfach, schnell und so gut wie kostenfrei möglich. Das Vereinsrecht lässt großen Gestaltungsspielraum bei der Vereinssatzung im Hinblick auf die konkrete Organisationsweise. Für die Vereinsgründung braucht man eine Satzung, mindestens sieben Gründungsmitglieder und einen Vereins-Sitz. Der Gründungsverein ist in den meisten Fällen der zukünftige Träger der Schule.[4]
Siebter Baustein: Entscheidungsstruktur klären
Wie in der Praxis die Arbeitsteilung zwischen Eltern, Lehrer*innen und anderen Mitarbeiter*innen der Schulen aussehen kann, zeigen Beispiele zur Selbstverwaltung bestehender Schulen. Ihr solltet auch hier davon ausgehen, dass Eure Selbstverwaltung in regelmäßigen Abständen der Überprüfung und Überarbeitung/Anpassung bedarf. Die Verabredungen und Festlegungen sind nicht in Stein gemeißelt und können von Euch im Rahmen Eurer Mitbestimmungsorgane immer wieder neu angepasst werden.
Achter Baustein: Geld beschaffen
Eine eigene Schule zu betreiben, kostet neben großem persönlichem und ideellem Engagement viel Geld. Pro aufgenommenem Kind/Jugendlichen können das zwischen 5.000 und 10.000€ oder noch mehr pro Jahr sein, etwa bei Schüler*innen deren Beschulung einen hohen Personalaufwand erfordert. Zwischen 70 und 80% der Gesamtkosten machen dabei die Personalkosten aus, der Rest entfällt auf Gebäude und Materialien. In Freien Alternativschulen werden diese Kosten in unterschiedlichem Umfang durch das Engagement vieler begeisterter Mitstreiter*innen reduziert. Angestellte verzichten auf Teile ihres Lohns, Eltern leisten unentgeltlich Arbeit. Trotzdem muss monatlich und auf Dauer Geld fließen. Drei Hauptquellen speisen diesen Fluss: Staatliche Gelder aus den Landeshaushalten, Elternbeiträge und – meist mit geringeren Anteilen – Spenden Dritter.
Neunter Baustein: Die Wirtschaftlichkeit der Schule herstellen – Finanzplanung
Wir gründen unsere Schulen aus ideellen Gründen. Trotzdem steht und fällt der dauerhafte Erfolg mit einer soliden und nachhaltigen Finanzplanung. Von Gesamtgröße der Schule, der Größe der Klassen oder Lerngruppen und der Zahl der Lehrkräfte und übrigen Angestellten hängt entscheidend ab, ob die Schule auf Dauer wirtschaftlich geführt werden kann. Die Zuschüsse des Landes basieren zu wesentlichen Teilen auf der Schüler*innen-Lehrer*innen Relation der staatlichen Schulen. Es ist für die eigene Wirtschaftlichkeitsberechnung wichtig, diese zu kennen. Denn will man Mitarbeiter*innen fair bezahlen und auch die Elterngelder nicht zu hoch ansetzen, ist immer zu klären, wie stark man von dieser Relation abweichen kann. Dies hat unmittelbare Folgen auch für Diskussionen beim Konzeptaufbau. Man sollte sie offen und ehrlich führen.
Zehnter Baustein: Die Personalplanung
Freie Alternativschulen sollten im Hinblick auf die Anerkennung von Arbeitnehmer*innenrechten vorbildlich sein. Dazu gehört, dass Ihr euch über diese Rechte gemeinsam klar werdet und sie u.a. bereits in Eurem Konzept benennt. Zufriedene Mitarbeiter*innen sind ein entscheidender Teil des „Firmenkapitals“ einer FAS. Faire Bezahlung, flexible Arbeitszeitmodelle, Teamarbeit, Selbstverantwortung, Mitgestaltungsmöglichkeiten und Vertrauen in die Kolleg*innen vermehren dieses „Kapital“.
Elfter Baustein: Räume finden
Das Finden geeigneter Räume ist eine schwierige Aufgabe. An Schulgebäude werden besondere Ansprüche gestellt: Größe, Helligkeit der Räume, Fluchtwege, Brandsicherheit, Schadstoffe, Toiletten usw. Deshalb ist dringend zu empfehlen, dass Ihr euch vor der Anmietung von Räumen durch Mitarbeiter*innen des örtlichen Bauamtes bzw. der zuständigen Schulaufsichtsbehörde bei den Regierungspräsident*innen oder den staatlichen Schulämtern, der Kitaaufsicht in den Regionen und bei der Feuerwehr beraten lasst, ob die Räume für eine Nutzung als Schule in Frage kommen.
Zwölfter Baustein: Türen öffnen
Gemeint ist mit dem Öffnen von Türen, dass Ihr die geplante Schulgründung bei der örtlichen Schulverwaltung / Genehmigungsbehörde, im Schulausschuss und bei den Schulaufsichtsbehörden vorstellt, wenn das pädagogische Konzept im Wesentlichen formuliert ist und im Ort Bedarf für eine FAS nachgewiesen werden kann.
Dreizehnter Baustein Antrag stellen
Mit der Abgabe des Genehmigungsantrags bei der Behörde beginnt eine weitere Phase auf dem Weg zur eigenen Schule. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Schulbeginn beim Kultus- bzw. Schulministerium vorliegen. Rechtzeitig bedeutet in jedem Bundesland eine andere Frist, die unbedingt von den Behörden abgefragt werden sollte. Auch bei den beizubringenden Unterlagen gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Vierzehnter Baustein: Genehmigungsbescheid prüfen – falls Antrag abgelehnt: Widerspruch einlegen / Klage einreichen
Und jetzt beginnt die Arbeit… 🙂 Ihr seid hoffentlich am ersten Etappenziel angekommen und könnt Eure Schule eröffnen! Mit der Eröffnung einer Schule beginnen neue Prozesse mit neuen Herausforderungen.
Quellen und Hinweise:
[1] Übereinkommen über die Rechte des Kindes, in Deutschland in Kraft getreten am 5. April 1992.
[2] Blick über den Zaun, Deutscher Schulpreis als Orientierung
[3] In allen Bundesländern gibt es Amtsblätter und Sammlungen von entsprechenden Schulvorschriften und Verordnungen. In NRW ist das z.B. die sogenannte „BASS“, in der alle für das Schulrecht relevanten Gesetze und Vorschriften nach Themen sortiert aufgeführt sind.
[4] Dies ist nicht zwingend. So gibt es in NRW häufig zwei Vereine mit Aufgabenteilung von Trägerschaft und finanzieller Förderung.
Themenwochen Privatschulen auf News4teachers: Nutzen Sie die Bühne für Ihr Content-Marketing!
“Belastbare Studien dazu, ob diese von Eltern erwarteten Vorzüge privat getragener Schulen tatsächlich gegeben sind, liegen nicht vor.”
Privatschulen in Deutschland, Trends und Leistungsvergleiche, Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2018, S. 55
https://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/14189.pdf
Das Werbeschreiben eines Lobbyverbandes ist das eine, die komplexe Realität eine andere. Woher nehmen Menschen, welche Schulen oft nur aus Schüler- oder Elternsicht kennen, das Selbstbewusstsein, auch ohne einschlägiges Studium und ohne fachliche Ausbildung ganz genau zu wissen, was richtig und was falsch ist? “Nena” lässt grüßen!
Sehr geehrte/r Achin,
in den Niederlanden beispielsweise sind 70 Prozent der Schulen in privater Trägerschaft – und die Niederlande liegen bei allen Schülerleistungsvergleichen deutlich vor Deutschland. Auch ein staatliches Bildungssystem ist rechenschaftspflichtig. Woher nehmen Kultusministerinnen und Kultusminister, die Schulen meist gar nicht (mehr) kennen, das Selbstbewusstsein, auch ohne einschlägiges Studium und ohne fachliche Ausbildung ganz genau zu wissen, was richtig und was falsch ist?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Liebe Redaktion,
gut pariert. Chapeau!
Inhaltlich schließt sich das ein und das andere Verwundern über sehr selbstbewusst auftretende Menschen nicht aus. Hinsichtlich der Niederlande würde ich mir eine differenziertere Herangehensweise wünschen:
https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/bildungforschung/index.html
Auf jeden Fall: Vielen Dank für Ihre Arbeit.
Die private Trägerschaft von Schulen in einem einzigen fremden Land ist wohl kaum ein guter Grund, privaten Schulen pauschal eine höhere Leistungsfähigkeit zu unterstellen.
Schließlich schneiden auch skandinavische Länder bei Pisa besser ab, obwohl die Schulen dort staatlich sind. Und es gibt auch viele Beispiele von schlechten Privatschulen. Eine zeitlang musste unsere Schule das Abitur für einige Privatschulen abnehmen, die dies aus verschiedenen Gründen nicht konnten. Die Leistungen der Schülerinnen und und Schüler waren unterdurchschnittlich, um es freundlich auszudrücken.
Die Hattie-Studie gibt jedenfalls auch keinen Hinweis daruf, dass die Trägerschaft der Schule für die Leistung der Schüler relevant sei. Im Gegenteil: Schulorganisatorische Faktoren werden von Hattie als weitgehnd irrelevant für die Leistungen der Schüler dargestellt.
Klassengröße auch (Effektstärke 0,21, zum Vergleich: Schuleffekte 0,48).
Quelle: https://visible-learning.org/de/hattie-rangliste-einflussgroessen-effekte-lernerfolg/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Nun, die Schlussfolgerungen Hatties in Bezug des Einflusses der Klassengröße auf den Schulerfolg sind nicht unumstritten. Zum einen sagt Hattie selbst, dass es kaum valide Studien zu diesem Thema gäbe – schlussfolgert aber in seiner Metastudie über Unterricht in verschiedensten soziokulturellen Kontexten, dass die Klassengröße einen geringen Einfluss auf den Schulerfolg habe. Des Weiteren postuliert er als einen der entscheidenden Faktoren für Schulerfolg die Qualität der Interaktion zwischen Lehrkraft und einzelnen Schüler. Da, so denke ich, Einigkeit darüber besteht, dass in kleinen Lerngruppen mehr Zeit für diese Interaktion mit dem einzelnen Schüler gegeben ist als in großen Lerngruppen, sehe ich hier (und da bin ich nicht allein) einen eklatanten Widerspruch zum angeblich geringen Einfluss der Klassengröße. So ziemlich jede Lehrkraft und jeder Schüler wird bestätigen, dass die Interaktion Lehrer – Schüler in Lerngruppen mit 15 SuS qualitativ und quantitativ deutlich besser und nachhaltiger ist als in Lerngruppen mit 30 SuS.