Kein Studium im Gefängnis bei Sicherheitsbedenken

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WIESBADEN. In den hessischen Justizvollzugsanstalten sind zwölf Anträge von Gefangenen zur Aufnahme eines Studiums in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt worden.

Gründe für die Ablehnungen waren nach Angaben des Justizministeriums eine zu geringe Haftdauer, ein ungeeignetes oder nicht zur Auswahl stehendendes Studienfach sowie nicht vorhandene oder nicht nachgewiesene Hochschulzugangsvoraussetzungen. Derzeit befänden sich auch keine Gefangenen oder Untergebrachten in einer Studienmaßnahme.

Blick in den Himmel durch einen stacheldrahtbewehrten Zaun mit Eke eines ZWeckbaus im Hintergrund
Derzeit studieren laut Justizministerium in Hessen keine Häftlinge. Foto: ErikaWittlieb / Pixabay (P. L.)

Studienfächer könnten wegen unzureichend ausgeprägter Vorkenntnisse oder persönlicher Voraussetzungen als ungeeignet angesehen werden, teilte das Ministerium auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion mit. Das gelte auch mit Blick auf Sicherheitsbedenken wegen der begangenen Straftat: etwa für Steuerrecht bei Wirtschaftsstraftaten oder Pädagogik bei Sexualstraftätern.

Grundsätzlich wird nach Angaben des Justizministeriums ein Fernstudium in Zusammenarbeit mit der Fernuniversität Hagen angeboten. Um einen abgesicherten Zugriff auf die dortigen Systeme sicherzustellen, werde die sogenannte «elis-Lernplattform» genutzt, die in neun Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehe.

Dafür würden Computer in einem eigenen abgesicherten Netzwerk betrieben und lediglich auf ausgewählte Maßnahmen zugeschnittene Lerninhalte freigegeben. Die Nutzung des «elis»-Raums erfolge in ständiger Beaufsichtigung durch Bedienstete des jeweiligen Gefängnisses. (dpa)

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2 Kommentare
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Georg
1 Jahr zuvor

Wo ist das Problem? Die Ablehnungsgründe sind allesamt nachvollziehbar.

Marius
1 Jahr zuvor

Ich plädiere für ein Lehramtsstudium mit anschließender Verbeamtung. Und schwupp sind alle auf dem rechten Weg der Tugend!