Lehrerin ignorierte Corona-Maßnahmen: suspendiert – Verwaltungsgericht: zu Recht!

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Eine Grundschullehrerin, die behördlich angeordnete Coronaschutzmaßnamen ignoriert hat, ist zu Recht suspendiert worden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch in einem Eilbeschluss entschieden (Az.: 2 L 490/22).

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Laut Schulbehörde hatte die 33-jährige Pädagogin im vergangenen Dezember wiederholt die zwei Mal wöchentlich vorgeschriebenen Pooltests in ihrer Klasse vorsätzlich nicht korrekt ausgeführt. Zudem soll sie die Maskenpflicht im Schulgebäude missachtet und die Einhaltung der Maskenpflicht durch ihre Schüler nicht konsequent überwacht haben.

Die 33-Jährige habe trotz mehrfacher Ermahnungen ihr Verhalten nicht geändert, hieß es vom Gericht. Daraufhin war sie am 26. Januar suspendiert worden. Ob sie ihren Job endgültig verliert, wird in einem Disziplinarverfahren entschieden. Die Entscheidung kann die Lehrerin beim Oberverwaltungsgericht in Münster anfechten. News4teachers / mit Material der dpa

Corona-Regeln nicht eingehalten: Schulleiterin suspendiert – Gericht: zu Recht

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Georg
1 Jahr zuvor

Es gibt gewisse Dienstanweisungen, die man begründet kritisieren kann, aber auszuführen hat.

Rüdiger Vehrenkamp
1 Jahr zuvor

Überall wird von Lehrermangel gesprochen, aber hier wird eine Lehrerin verurteilt und suspendiert, die bestimmte Dinge überhaupt nicht adäquat kontrollieren kann. Sei es diese Maskenpflicht, wo Schüler ständig versuchten, das ungeliebte Ding loszuwerden, noch die gleichzeitigen Testungen mit (geschätzt) über 20 Kindern. Wie kontrolliert man etwas, was nicht kontrolliert werden kann?

Hier werden Bauernopfer generiert, die schön ablenken von den Ämtern und Ministerien. Man erinnere sich daran, wie Jugendliche in Parks von der Polizei verfolgt wurden wie Schwerverbrecher. Dieses Urteil ist mehr als peinlich.

Georg
1 Jahr zuvor

Zwischen andauernd „Maske“ sagen und das Ablegen aktiv zu fördern, gibt es Zwischenschritte. Die Maske selbst nicht zu tragen und sogar die Tests zu manipulieren, sind schwerwiegende Verstöße gegen Dienstanweisungen.

Marie
1 Jahr zuvor

Es geht nicht um die Kontrolle der Tests, sondern darum, dass sie diese bewusst gefälscht hat, indem sie die Kinder auf (unsterilisierten) Wattestäbchen lutschen ließ. Das ist schon ein deutlicher Unterschied.

Dirk Z
1 Jahr zuvor

Wir kennen den genaueren Sachverhalt nicht ausser dieser Meldung und die hier vorliegende Infos sind zu mager zu beurteilen, ob hier das Urteil gerecht oder sinnvoll war. Demnach hätte es einen Haufen Disziplinarfälle geben müssen und wahrscheinlich hätten 75% der Lehrerschaft um ihre Jobs zittern müssen.
Egal wie sinnvoll oder schwachsinnig eine verhängte Vorschrift ist muss man sich mindestens im Klaren sein, dass Verstösse zu Problemen führen können. Man kann nur Lehrern, die die Verordnungen nicht mitgehen wollen aus welchen Gründen auch immer dazu raten, offensiv damit umzugehen. Ein Beispiel wäre mal eine Beratung mit einem Arbeitsrechtler und ein Ausloten der Möglichkeiten, dagegen anzugehen.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Z

Ach, 75 % der LK haben also die Schüler zum Masken ablegen aufgefordert und bewusst falsches Testmaterial ausgeteilt?

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Z

Oder ein kleiner Fackelzug vor das Haus des Kultusministers???
Bieten Sie Planungshilfe an???

Ich muss da mal was loswerden
1 Jahr zuvor

Wenn die Frau vorsätzlich gehandelt hat, ist das Urteil gerechtfertigt.

Schattenläufer
1 Jahr zuvor

Regeln und Verordnungen müssen eingehalten werden. Speziell durch Beamte.

Sogar wenn sie ihnen nicht in den Kram passen.

Es ist ein riesiger Unterschied zwischen Durchführung nach bestem Wissen und Gewissen mit gelegentlichen Fehlern, fahrlässigem Handeln das Fehler begünstigt und vorsätzlichem Handeln bei dem absichtlich fehlerhaft Ergebnisse produziert werden.

1. Maske mal verrutscht
2. Egal wie ihr die Maske tragt aber lasst Sie auf.
3. So, Tür zu, alle bitte die Masken absetzen.

Welcher Arbeitgeber läßt es durchgehen, dass seine Arbeitnehmer seine eindeutigen Anordnungen ignorieren oder gar absichtlich zuwider Handeln???

Versuchen Sie mal, wenn in einem Betrieb Gehörschutz vorgesehen ist das Ding permanent um den Hals hängen zu haben oder rufen Sie ihre Mitarbeiter dazu auf den Gehörschutz auch ab zu setzen.

Ihr Vorgesetzter wird es extrem lustig finden.

Ich muss da mal was loswerden
1 Jahr zuvor

Was würde Frau Gebauer nur dazu sagen…

KARIN
1 Jahr zuvor

Da gab es bei uns aber auch einige, welche das so locker gesehen haben.
Test wurden aber gemacht, da diese auf einer Liste pro Klasse vermerkt wurden, welche im Sekretariat einzusehen waren.
Aber sonst, Lüften, Maske….,da gab es viele Varianten neben der Vorschrift!
Da hätten evtl. auch einige jetzt Angst um ihren Job, wenn dies gemeldet worden wäre!

Küstenfuchs
1 Jahr zuvor

Wenn denn die Vorwürfe so stimmen, ist auch das Urteil richtig. Als Beamtin hat sie Anweisungen zu folgen, wenn diese nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Und das war sie nicht. Also hätte sie remonstrieren müssen. Entweder hat sie es nicht getan oder sie hat nicht Recht bekommen, so oder so ist das bewusste Zuwiderhandeln von Dienstanweisungen inakzeptabel.

fabianBLN
1 Jahr zuvor

Die Lehrerin, die die Corona-Maßnahmen boykottierte, wurde vom Dienst suspendiert.

Ein/e Lehrer/in, der/die als Beamter/-in und Reichsbürger/in die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnet bzw. verneint, bekam 10% Gehaltsminderung für 5 Jahre. (Artikel bei n4t, finde ich nur gerade nicht wieder)