Ministerium: Masern-Impfpflicht betrifft Hälfte der Lehrerschaft und zwei Drittel des Kita-Personals

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ERFURT. Die Corona-Pandemie hat die seit März 2020 geltende Masern-Impfpflicht unter anderem in Schulen in der Wahrnehmung überlagert. Die Nachweispflicht betrifft nicht nur Kinder, sondern auch große Teile des Personals.

Große Teile des Personals in Kitas und Schulen muss seinen Masern-Impfschutz nachweisen. Foto: Shutterstock

Von der bundesweiten Masern-Impfpflicht unter anderem an Schulen und in Kindergärten ist nach Einschätzung des Thüringer Bildungsministeriums etwa die Hälfte des Schulpersonals betroffen. Rund 13.400 Beschäftigte im Land waren nach Angaben einer Sprecherin im Schuljahr 2021/22 jünger als 52 Jahre. Die Pflicht zum Nachweis des Masern-Impfschutzes oder der Immunität nach einer Erkrankung gilt seit März 2020 nicht nur für Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch für nach 1970 geborene Beschäftigte in den Einrichtungen. Für einen Teil galt bis Ende Juli eine Übergangsfrist.

Das Masernschutzgesetz war im März 2020 in Kraft getreten. Seitdem musste der Impf- oder Immunitätsnachweis zunächst bei Neuaufnahmen von Kindern in Einrichtungen und Neueinstellungen von Personal vorgelegt werden. Nach dem Ende der Übergangsfrist betrifft dies nun auch das bereits vor März 2020 dort tätige Personal sowie vor diesem Stichtag in Kindergärten betreute und in Schulen unterrichtete Kinder. In den Kindergärten gilt die Impfverpflichtung laut Bildungsministerium für zwei Drittel des pädagogischen Personals, das sind mehr als 9.700 Menschen. Angaben zur Altersstruktur der übrigen Kindergarten-Beschäftigten machte das Ministerium nicht.

Die Einrichtungen müssen die Daten Ungeimpfter an das jeweils zuständige Gesundheitsamt übermitteln. Kinder ohne Impfschutz dürfen in Kindergärten nicht betreut werden. Ungeimpfte Schulkinder dürfen wegen der allgemeinen Schulpflicht zwar nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, ihren Eltern droht aber ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Beschäftigten ohne Impf- oder Immunitätsnachweise drohen auch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote.

Konflikte an Schulen und Kindergärten wegen der Masern-Impfpflicht sind in Thüringen laut Bildungsministerium bislang nicht bekannt. Das Thüringer Gesundheitsministerium rechnet auch jetzt nicht mit gravierenden Problemen – zumindest bei Schulkindern.

Angesichts einer hohen Masern-Impfquote bei Schulanfängern sei davon auszugehen, dass ungeimpfte Kinder eher Einzelfälle seien, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. So hätten 93,2 Prozent der Kinder der Geburtsjahrgänge 2013/2014, die 2019/2020 in Thüringen eingeschult wurden, über den vollständigen Masern-Schutz aus zwei Impfungen verfügt. In den zurückliegenden zweieinhalb Jahren gab es in Thüringen laut Ministerium keine Masernfälle. News4teachers / mit Material der dpa

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