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Gemeindebund: Ganztags-Anspruch wegen Personalmangels nicht umsetzbar

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht ein massives Personalproblem auf die Kommunen zukommen – und erwartet deshalb mittelfristig Leistungskürzungen. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg hält insbesondere den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule nicht flächendeckend für umsetzbar.

Wer soll die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen übernehmen? Foto: Shutterstock

«In den nächsten zehn Jahren scheiden 573.890 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen aus», sagte er der «Bild»-Zeitung. «Das entspricht etwa 30 Prozent des Personals.» Selbst mit Werbungs- und Bonus-Programmen sei diese Lücke nicht zu schließen, «das Problem nicht zu lösen». Es gebe nicht genügend junge Menschen.

«Manche Regelungen und Leistungen sowie Rechtsansprüche müssen ausgesetzt oder gegebenenfalls aufgehoben werden», sagte Landsberg. Tabu-Brüche seien daher unumgänglich. «Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird flächendeckend nicht umgesetzt werden können. Die mehr als 100.000 erforderlichen Erzieherinnen und Erzieher gibt es nicht und sie können auch nicht kurzfristig eingestellt werden.»

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Landsberg sagte, das Ziel sei richtig, die Kommunen würden das weiter vorantreiben, «aber wir lösen das Problem nicht im Gerichtssaal».

Bund und Länder hatten im vergangenen Jahr einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hatte im Sommer ergeben, dass für die Umsetzung bis Ende des Jahrzehnts mehr als 100.000 pädagogische Fachkräfte fehlen könnten.

Wegen des erwarteten Personalmangels in den Kommunen forderte Landsberg, es müsse mehr Standardleistungen statt Einzelfallbetreuung geben. Außerdem müsse das Angebot an digitalen Leistungen in den Behörden steigen. News4teachers / mit Material der dpa

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