Täter ist psychisch krank: Acht Jahre Haft nach Messerattacke in Grundschule

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STUTTGART. Es ist der letzte Tag der Ferienbetreuung in einer Esslinger Grundschule: Ein Mann dringt ins Gebäude ein und greift ein Mädchen mit einem Messer an. Eine Betreuerin kommt zu Hilfe – auch sie wird verletzt. Nun wurde das Urteil verkündet.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Nach einer Messerattacke an einer Grundschule in Esslingen bei Stuttgart ist ein Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der 25-Jährige soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, entschied das Landgericht Stuttgart am Mittwoch. «Sie sind psychisch krank», sagte der Richter zum niederländischen Angeklagten. Er habe eine schwere, kombinierte Persönlichkeitsstörung.

Den Angriff im Juni vergangenen Jahres hatte der Verurteilte laut Urteil wohl geplant. Er recherchierte die Ferienbetreuung in der Nachbarschaft, suchte die Schule an einem Morgen auf und folgte den Kindern ins Untergeschoss des Gebäudes. Sein Ziel sei es gewesen mindestens ein Kind zu töten, sagte der Richter. Auf dem Flur griff er demnach das Mädchen von hinten an, als es gerade seinen Rucksack an die Garderobe stellen wollte. Wie mit einem Beil habe er auf den Hinterkopf des Kindes eingeschlagen, hieß es. Die Tatwaffe – ein 20 Zentimeter langes Kochmesser – hatte der Mann im Internet bestellt.

Eine Betreuerin kam dem Mädchen zu Hilfe. Die damals 61-Jährige umklammerte das Kind mit beiden Armen und zog es von dem Angreifer weg in ein nahe gelegenes Büro. Dabei wurde auch sie verletzt, bevor sie die Türe abschloss und das Mädchen versorgte. «Der Hinterkopf ist regelrecht zerhackt worden», stellte ein Gerichtsmediziner später fest. Es bestand konkrete Lebensgefahr. Mittlerweile ginge es dem Mädchen wieder gut, hieß es am Mittwoch. Es habe keine bleibenden Schäden erlitten. «Sie ist wieder das lebensfrohe Mädchen, das sie vorher war», sagte der Richter.

Die Betreuerin der Grundschule jedoch leide noch heute unter Angststörungen und sei in psychologischer Behandlung. «Sie waren der Schutzengel und das größte Glück des Mädchens», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung zu der Frau. Obwohl sie damals laut Gericht nicht gewusst hatte, dass der Angreifer nach der Tat in einen Wald geflohen war, hatte sich die Frau wieder zurück auf den Flur gewagt und vier weitere Kinder ins Büro gebracht. Noch am selben Tag hatte sich der Angreifer der Polizei gestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess auf eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren plädiert. Weil der Verurteilte sich selbst gestellt, umfassend gestanden und zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, blieb das Gericht unter dieser Forderung. Auch seine seelische Störung spielte eine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 19 Ks 115 Js 59938/22) Newsteachers / mit Material der dpa

Prozess nach Messerattacke an Schule: Betreuerin rettete Siebenjähriger wohl das Leben

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3 Kommentare
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Carsten60
1 Jahr zuvor

Ich finde das wenig beruhigend, dass hinterher ein Täter als „psychisch krank“ eingestuft wird. Von wie vielen solchen psychisch Kranken sind wir wohl umgeben?

unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Würden Sie die Diagnose „von Natur aus böse“ bevorzugen oder „voll zurechnungsfähig“ obwohl der Täter nachweislich psychisch gestört ist? In beiden Fällen muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gehört er Ihrer Ansicht nach als eventuell brutaler Sadist zu „gesunden“ Tätern?!?

Beunruhigender erscheinen mir vielmehr diejenigen, die ganz offensichtlich was am Kopf haben, aber nicht müde werden, psychische Krankheiten empört von sich zu weisen.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  unverzagte

Die Frage ist einfach: Wen schützt man vor wem? Mich beunruhigt die Vorstellung, dass ich jederzeit und überall von „psychisch kranken“ Tätern angegriffen werden kann, ohne dass die angeblich vorher als solche erkannt werden konnten und ohne dass die irgendwelche Verantwortung dafür tragen.