Wegen EU-Recht: Gericht erlaubt Wettbüro nahe einer Schule – vorläufig

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Zweifel an den aktuellen Regeln zum Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen im Freistaat. Das Gericht gab am Dienstag der Beschwerde eines betroffenen Wettbürobetreibers aus Passau auf vorläufigen Rechtsschutz nach, wie es mitteilte. Grund dafür ist, dass die bayerische Glücksspielregelung nach erster Einschätzung des Gerichts voraussichtlich gegen EU-Recht verstößt.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Als Folge muss das Wettbüro in Schulnähe zunächst nicht geschlossen werden, obwohl die Regierung von Niederbayern dies angeordnet hatte. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus.

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Konkret geht es um eine Wettvermittlungsstelle in etwa 65 Metern Entfernung zu einer weiterführenden Schule. Die bayerische Regelung sieht eigentlich einen Abstand von 250 Metern vor. Darin sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof allerdings ein Problem: Weil es für Spielhallen und ähnliche Betriebe mit Geldspielgeräten keine entsprechenden Vorgaben gebe, verstoße die bayerische Regelung voraussichtlich gegen das europarechtliche Kohärenzgebot. News4teachers / mit Material der dpa

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2 Kommentare
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Realist
1 Jahr zuvor

Gibt doch eine einfache Lösung:

Die Schule stellt eine Aufsicht ab, die darauf achtet, dass keine Schüler das Wettbüro betreten. Minimum ist von 8 bis 16 Uhr, besser noch auch abends / nachts und am Wochenende, da zu diesen Zeiten wohl der meiste Betrieb in so einem Wettbüro herrscht.

Zusätzlich empfiehlt sich in jeder Jahrgangststufe eine Unterrichtseinheit über die Gefährlichkeit und das Suchtpotenzial von Wetten.

Eine wöchentliche AG für spiel- und wettsuchtgefährdete Schüler könnte die Schule auch anbieten, Lehrkräfte könnten sich dazu in ihrer Freizeit, besser den Ferien, qualifizieren, so eine Art „Psychologe light“ sollte für jeden engagierten Kollegen möglich sein.

Eventuell hat die Schule auch noch Stunden-Kapazitäten für ein Wahlfach: „Wetten, dass …!“

Carsten60
1 Jahr zuvor

Tatsächlich gibt es eine Vorschrift, dass Jugendliche unter 18 Wettbüros nicht betreten dürfen. Aber das ist halt so wie beim Schnaps-Kaufen: Es wird gewiss nicht streng kontrolliert.
Aber was ist eigentlich mit Internet-Wetten, kommt man da nicht viel leichter ran? Zu EU-Vorschriften fällt mir nur ein, dass es in Brüssel Zehntausende von Lobbyisten gibt, das erzählte mir ein Abgeordneter aus dem EU-Parlament.