Zweijähriger erstickt: Tagesmüttern droht Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

1

Nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen stehen zwei Tagesmütter von diesem Freitag an vor Gericht. Der Junge war vor knapp zwei Jahren während des Mittagsschlafs in seinem Bett eingeklemmt worden und war erstickt. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 38 und 26 Jahre alten Frauen vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Ein Urteil wird am ersten Prozesstag noch nicht erwartet.

Das Gericht hat zu urteilen. Foto: pxhere

Wie genau es zu dem Unglück in der Tagespflegeeinrichtung kommen konnte, sollen Gutachter in dem Prozess erklären. Am ersten Prozesstag am Gelsenkirchener Amtsgericht sollen unter anderem die Eltern des Zweijährigen aussagen. Ein Gutachter soll erklären, wie es überhaupt möglich war, dass der Junge so unglücklich in dem Bett eingeklemmt wurde.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte nach dem Vorfall Konsequenzen gezogen. Die Holzbetten, die auch in einer anderen Kita im Einsatz waren, seien nach dem Tod des Jungen untersucht worden, sagte ein Stadt-Sprecher. Die losen Zwischenplatten seien bei allen Betten nachträglich fixiert worden. Nach Angaben der Stadt stammte das Bett von einem professionellen Kinderbettausstatter. Die Großtagespflege, die die beiden jetzt angeklagten Tagesmütter in städtischen Räumen eigenverantwortlich betrieben hatten, wurde nach dem tödlichen Unfall des Jungen nicht wieder geöffnet. News4teachers / mit Material der dpa

Zweijähriger in Kita-Bett erstickt: Anklage gegen Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
TaMu
11 Monate zuvor

Immer wieder geschieht Kindern in der Kindertagespflege furchtbarer Schaden durch technische Mängel, die den Betreuerinnen und Betreuern gar nicht auffallen. Da werden teure Betten bei namhaften Herstellern gekauft und dann geschieht dennoch ein Unglück. Und jedesmal stehen Menschen vor Gericht, die das persönlich verantworten sollen. Sie werden wegen fahrlässiger Tötung ihres Tageskindes angeklagt. Kinder in diesem Alter sind so schutzbedürftig, sie können sich noch nicht selbst schützen. Gleichzeitig werden sie in so großen Zahlen fremdbetreut, dass statistisch zwangsläufig solche Unglücke geschehen. Sie geschehen ja auch im familiären Bereich.
Unerträglich ist neben dem Trauma für Eltern und Angehörige aber auch das Trauma für die betroffenen Erzieherinnen und Erzieher sowie ihre Familien.
Ich bin ein stabiler Mensch, aber wenn mir so etwas in meiner Kindertagespflege passiert wäre, wäre ich wegen dem Geschehen als solches und dann auch wegen dem monatelang über mir schwebenden Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung völlig lebensunfähig und suizidgefährdet gewesen.
Gibt es denn keine Möglichkeit, betroffenes Betreuungspersonal psychisch besser zu schützen? In den allermeisten Fällen dürfe doch sofort klar sein, dass keine Absicht dahinter gesteckt hat.