„Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet“: Legastheniker klagen gegen solche Zeugnisvermerke in Karlsruhe

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KARLSRUHE. Zeugnisse sehen nicht für alle gleich aus. Menschen mit Legasthenie etwa erhalten in einigen Fällen einen Vermerk darüber, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Das geht so nicht, finden drei bayerische Abiturienten – und zogen vor das höchste deutsche Gericht.

Karlsruhe hat zu urteilen. Foto: Shutterstock

Wer stellt jemanden ein, in dessen Zeugnis steht: «Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet»? Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern mit einer Lese-Rechtschreib-Störung meinen, dass viele Arbeitgebende durch den Hinweis abgeschreckt werden. Sie klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. «Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist», hieß es in ihrer Stellungnahme, die Anwalt Thomas Schneider in der Verhandlung in Karlsruhe verlas. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten erwartet.

Um Menschen mit Behinderung eine Chance in Schulprüfungen zu geben, erhalten sie einen «Nachteilsausgleich». Das kann bei Legasthenikerinnen und Legasthenikern zum Beispiel bedeuten, dass sie mehr Zeit zum Schreiben bekommen. Außerdem gibt es in vielen Bundesländern, etwa Bayern, die Option auf den sogenannten Notenschutz. Auf Antrag lassen die Lehrkräfte die Rechtschreibung nicht in die Noten mit einfließen. Sie vermerken im Zeugnis, dass sie die Leistung anders bewertet haben. Nach Auffassung der Schulbehörden soll dies die Aussagekraft von Zeugnissen sicherstellen, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth.

«Das ist, als ob wir einen Stempel bekommen mit der Aufschrift: Vorsicht, willst du mich wirklich einstellen?»

Die drei bayerischen Schüler, die 2010 Abitur machten, sehen sich durch die Zeugnisbemerkung diskriminiert und klagten sich durch die Instanzen. 2015 erteilte ihnen das Bundesverwaltungsgericht eine Absage, weil nach seiner Ansicht kein Anspruch auf Notenschutz bestehe ohne dessen Dokumentation im Zeugnis.

In der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht bekräftigten die Männer in ihrer Stellungnahme, dass die Kommentare sie im Berufsleben einschränken. «Das ist, als ob wir einen Stempel bekommen mit der Aufschrift: Vorsicht, willst du mich wirklich einstellen?»

Die Zeugnisbemerkungen schafften die nötige Transparenz, dass vom allgemeinen Bewertungsstandard abgewichen worden sei, argumentierte dagegen der bayerische Kultusminister, Michael Piazolo (Freie Wähler). Das sei wichtig, weil gerade Abschlusszeugnisse objektiv vergleichbar sein müssten. Die bayerische Gesetzeslage sei dabei nicht einmalig, mehrere andere Bundesländer handhabten es ähnlich.

Der Anwalt der Kläger stellte die Abgrenzung zwischen Notenausgleich und Notenschutz infrage. Er sehe keinen Unterschied zwischen einer Hilfsmaßnahme wie einem Laptop, der automatisch die Rechtschreibkontrolle übernehme, und der Nichtbewertung der Rechtschreibung. Auch der Senat stellte der bayerischen Staatsregierung viele Fragen zu der Unterscheidung zwischen Nachteilsausgleich, Notenschutz und was wo einsortiert wird. Thema war unter anderem auch, welche Rolle moderne Technik wie Sprachassistenten und Rechtschreibprogramme für die Maßnahmen spiele.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, betonte, dass in Schulen alles getan werde, um Diskriminierung zu vermeiden. Schülerinnen und Schüler zeigten in der Regel nicht mit dem Finger auf die Betroffenen oder seien neidisch auf die Hilfsmaßnahmen. Quasi in jeder Klasse gebe es inzwischen jemanden mit Legasthenie.

3,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Bayern hätten eine Lese- und Rechtschreib-Störung, sagte der berichterstattende Verfassungsrichter Josef Christ. Laut Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sind etwa zwölf Prozent der Bevölkerung in Deutschland von mindestens einer der Beeinträchtigungen betroffen.

Das Grundgesetz verbietet es, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen

Tanja Scherle, Vorsitzende dieses Bundesverbands und bayerische Landesvorsitzende, sprach von vielen verunsicherten Eltern. Bei der Entscheidung, ob Notenschutz beantragt und damit ein Zeugnisvermerk in Kauf genommen werden soll, stünden sie vor der großen Frage: «Verbaue ich meinem Kind die Zukunft?», sagte die Mutter dreier Legastheniker.

Der Anwalt des Verbands, Johannes Mierau, verwies darauf, dass die Zeugnisvermerke Grundrechte konterkarierten. Das Grundgesetz verbietet es, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen. Es ist außerdem anerkannt, dass sie einen Anspruch auf Chancengleichheit bei Prüfungen haben.

Für viele Arbeitgebende sei der «Warnhinweis» auf dem Zeugnis nicht wichtig, sagte Daike Witt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Auswahlentscheidungen in der Arbeitswelt seien oft komplexer. Wenn für einen Beruf die Rechtschreibung wichtig sei, könnte sie auch in speziellen Eignungstests geprüft werden. Von Valeria Nickel und Marco Krefting, dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert.

Kinder mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie: „Schule ist für sie oftmals mit schmerzlichen Niederlagen verbunden“

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Alex
9 Monate zuvor

Dann steht halt auf dem Zeugnis: „Auf Antrag wurde ein Nachteilsausgleich im Bereich Rechtschreiben gewährt.“ Es gibt nun mal keine Rosinenpickerei, wer einen Nachteilsausgleich will, muss damit leben, dass dies der Vergleichbarkeit wegen auf dem Zeugnis vermerkt wird.

Uwe
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Mal überlegen: Wenn eine Epileptiker*in von teilen des Sportunterricht befreit wird wäre es also völlig in Ordnung einen entsprechenden Vermerk auf dem Zeugnis zu machen?

Alex
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Da steht auch auf dem Zeugnis, dass am Sportunterricht nicht teilgenommen wurde.

Lisa
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Nur dass das für Arbeitgeber nichts Schlimmes ist …..

HellaWahnsinn
9 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Nichts Schlimmes für Arbeitgeber?
Denken Sie mal ganz sportlich einen Schritt weiter:

Wenn am Sportunterricht nicht teilgenommen wurde, drängen sich Zweifel auf an der physischen/psychischen Gesundheit.
(Fehlen irgendwelche Befreiungen/Atteste oder der Nachweis einer Behinderung/Schwerbehinderung, dann bleibt der Blick an solchen Zeugnisvermerken hängen. Entweder macht einen das als einzelne Bemerkung stutzig, oder es passt nahtlos ins Gesamtbild.)

Gehen Sie einfach davon aus, dass sich Arbeitgeber ganz stark dafür interessieren.
Anders als in der Schule (mit Vergünstigungen aller Art, Mama-Papa-Anwalt-Team …) gilt in den meisten Jobs etwas ganz übles: Leistungsprinzip.
Anders gesagt: Geld für Leistung, sonst kein Geld.
Egal wie das Mama-Papa-Anwalt-Team tobt und zetert.

Lisa
9 Monate zuvor
Antwortet  HellaWahnsinn

Ich hatte immer ein Attest. Hat wirklich niemanden interessiert. Wobei: Mein Abiturzeugnis hat ohnehin nur einmal interessiert, dann nicht mehr. Man kann sich dann mit seinen Bachelor bewerben

Teacher Andi
9 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Warum machen die Eltern dann so einen Aufstand gegen (berechtigte) Bemerkungen? Wirft man einen Blick auf die andere Seite, so wird hier eine intolerable Ungerechtigkeit gegenüber Schülern geschaffen, die keine Vorteile in der Bewertung erhalten. Sollte man bei denjenigen nicht vermerken „hat sämtliche Lernzielkontrollen und Prüfungen ohne jeglichen Nachteilsausgleich abgelegt?“ Nur mal so ein (nicht ganz ernst gemeinter) Denkanstoß.

Uwe
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Nein, wenn Epileptiker*innen vom Schwimmen befreit werden oder an teilen des Sportunterrichtes nicht teilnehmen steht nichts auf dem Zeugnis. Schon gar nicht der Grund.

PaPo
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Sie wissen schon, dass Epilepsie Sie für diverse Tätigkeiten bspw. im Handwerk disqualifiziert (Arbeit mit schweren Maschinen und so…). Ist in der erweiterten Familie vorgekommen, wurde dem AG verschwiegen, bis es dann mal bei der Arbeit passiert ist………

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ich denke gerade, ob nicht doch zwischen einer der vielen Formen von Legasthenie und Epilepsie erhebliche Unterschiede bestehen.

KatSe
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

In dem Fall wird schon heute auf dem Zeugnis geschrieben: wurde nicht erteilt bzw. nicht benotet.

Kurz
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Mit schrägen Vergleichen kann man alles in Zweifel ziehen. Rechtschreiben ist nun mal was anderes als Sport und eine Rechtschreibschwäche etwas anderes als Epilepsie.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Kurz

Meine Rede – vor allem muss genau geguckt werden, welche Form der LRS vorhanden ist. Davon ab: Wenn AGebende Zeugnisse ab der 9. oder 10. Klasse vorlegen lassen, dann steht in den Jahreszeugnissen dann auch: Wegen einer förmlich festgestellten LRS wurde die REchtschreibleistung in schriftlichen Arbeiten nicht gewertet. SIe fließt nicht in die Jahresnote Deutsch ein. Der Lex in den Zeugnissen, das nebenbei, wurde immer länger.
Dann soll es Eltern geben – ich habs erlebt – die sofort nach Anerkennung als LRS alles daran gesetzt haben, dass in der Oberstufe die RS-Note mind. auf „3“ stand. Klappt nicht immer.

Uwe
9 Monate zuvor
Antwortet  Kurz

Nö. Ist halt eine Erkrankung/Behinderung.Und wegen so etwas darf man nicht benachteiligt werden. Weswegen Erkrankungen auf dem Zeugnis auch nix zu suchen haben.

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Es ist also in Ordnung, den künftigen Arbeitgeber darüber im Unklaren zu lassen, dass die neue Arbeitskraft wesentliche Kulturtechniken nicht beherrscht und nicht in der Lage sein wird repräsentative Schriftstücke zu verfassen? Alles klar!

Teacher Sachsen
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Glauben Sie, ein Legastheniker bewirbt sich auf eine Stelle, bei der man verantwortliche Schreiben verfassen muss?

Maggi
9 Monate zuvor
Antwortet  Teacher Sachsen

Es soll sogar Legastheniker geben, das Deutschstudium geschafft haben und jetzt ganz normal unterrichten.
Ja, Legasthenie ist eine Krankheit, aber man kann diese auch in den Griff bekommen. Deshalb gibt es in der Oberstufe auch kein Nachteilsausgleich mehr gewährt.

Abgesehen können viele Abiturienten keinen fehlerfreien Brief schreiben, selbst am PC nicht. Das sollte wirklich kein Aufreger sein.

Es ist für mich aber grundsätzlich das Gleiche mit den Fehlzeiten. Unentschuldigt Fehlzeiten kann man auf dem Zeugnis vermerken, wenn es kein Abschlusszeugnis ist. Da aber jedes Zeugnis auch ein Arbeitszeugnis darstellt dürfen entschuldigte Fehlzeiten, also Krankheitstage, nicht eingetragen werden – wird trotzdem gemacht. Schulen machen häufig Sachen, die rechtlich nicht ganz einwandfrei sind.
Soll doch das Gericht feststellen, ob es in Ordnung ist solche Zusätze in ein Zeugnis zu schreiben oder nicht. Auf Grundlage der Entscheidung werden dann Zeugnis neu bzw. überarbeitet ausgegeben und neue entsprechend erstellt. Fertig.

Dass solche Einschränkungen einen AG interessieren verstehe ich, trotzdem darf er nicht danach Fragen oder Personen deshalb nicht einstellen. Sowas ist eben dem Gesetz nach verboten.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Maggi

In S-H wird auch in der Oberstufe Nahteilsausgleich gewährt, z.B. mehr Arbeitszeit in De, E, F… – die aber nicht zur Benutzung des Wörterbuchs genutzt werden muss.

Carabas
9 Monate zuvor
Antwortet  Teacher Sachsen

Ja. Glauben Sie, dass das nicht passieren wird?

Komm, wir essen Opa!

Komm, wir essen, Opa!

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Carabas

Der Mensch denkt, Gott lenkt.
Der Mensch, denkt Gott, lenkt.
Der Mensch denkt Gott, lenkt.
NAch rd. 30 wieteren Beispielen haben fast alle kapiert, wozu Kommasetzung ganz praktisch ist.

Teacher Andi
9 Monate zuvor
Antwortet  Teacher Sachsen

Ja.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Teacher Sachsen

Naja, wie ich heute bei einem Arzt erfahren musste, bewerben sich alle möglichen Leute auf Stellen, wo sie verantwortlich nix zu suchen haben – stellen aber dreiste Gehaltsforderungen.

Simon
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Genauso wird es gemacht. Wird jemand von der Leistungsbewertung im Fach Sport befreit, steht es in Bayern so im Zeugnis. Der Grund wird dabei nicht genannt.

Uwe
9 Monate zuvor
Antwortet  Simon

TEILbereiche des Sports. Wird nicht erwähnt.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Dann sollte man aber auch die Trennung in Legasthenie und LRS machen. Oder?

Ansonsten müsste man alles anpassen und sagen „das kann jemand nicht, dann lassen wir es unbewertet und bewerten nur das, was er/sie kann“.

Jemand hat beim Bruchrechnen nicht aufgepasst oder gefehlt? Dann benoten wir halt die Prozentrechnung auch nicht.

Wäre das nicht die logische Schlussfolgerung?

Oder … Wir schaffen halt die Noten ab und die Betriebe testen selbst. Assessment(center). Bewerbungsgespräch. Bewerbungsaufgaben … Lesen und Schreiben lassen.
Dann ist so ein Vermerk auch egal. Braucht sich niemand mehr benachteiligt fühlen – egal in welche Richtung.
Bestimmt auch wieder nicht „in Ordnung“. Hm, doof.

Heide Blume
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Genau das ist die Krux mit dem sog. Nachteilsausgleich. Wenn es sich um eine Teilleistungsstörung handelt, kriegt der Schüler einen Nachteilsausgleich und muss sich mangelnde Leistungen nicht anrechnen lassen. Handelt es sich um eine umfassende Lernschwäche, bekommt er Unterstützungsbedarf Lernen oder Geistige Entwicklung und erhält keinen Schulabschluss. Gerecht kann ich das nicht finden.

SekII-Lehrer
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Ja, warum nicht? Wenn sich jemand in einem Bereich bewirbt, in dem Rechtschreibung (oder Sport) tatsächlich relevant ist, spiegelt es doch falsche Tatsachen vor, wenn ein entsprechender Vermerk fehlt. Und wenn diese Bereiche für den Job irrelevant sind, warum sollte ein solcher Vermerk dann überhaupt problematisch sein?

Maggi
9 Monate zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Weil es in keinem Zeugnis so ein Vermerk stehen darf. Deshalb haben viele AG inzwischen mehrere Bewerbungsrunden mit Test in ihren Bewerbungsverfahren implementiert. Dabei können sie schauen, ob der zukünftige Arbeitnehmer für die Stelle ihrer Meinung nach geeignet ist. Auf dieser Grundlage entscheiden sie dann. Es braucht diese Einträge in den Zeugnissen nicht und hat etwas mit der Diskriminierung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu tun.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Maggi

Demnach wäre doch die Schlussfolgerung: Noten ganz abschaffen und die Unternehmen machen Einstellungstests.
Top.

A.J. Wiedenhammer
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Das wäre in der Tat folgerichtig.
Und ehrlich gesagt: das würde Lehrer und Schulen doch gut entlasten.
Und abgelehnte Bewerber müssen dann eben den AG wegen Diskriminierung verklagen.
Problem gelöst, äh, verlagert.

Mika
9 Monate zuvor

Bin dabei. Wir lassen den Quatsch mit der Leistungsbeurteilung bleiben, machen einfach schön Schule, und die Verantwortung für‘s eigene Vorankommen liegt endlich da, wo sie hingehört: bei den Schülern.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

You made my day – und zwar vor allem in Hinsicht aus Legasthenie/LRS-geproofte SuS, die sich nach der Anerkennung um so gar nichts kümmern, was RS heißt (wirkt sich meist auch in die BEreiche Ausdruck, Grmmatik usw. aus).

Maggi
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Nein. Ein Nachteilsausgleich soll genau das machen: einen Nachteil ausgleichen, damit die Boten vergleichbar werden. Wenn wir das aber ins Zeugnis schreiben, dann wird der Ausgleich ad absurdum geführt.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Maggi

Nein wird er nicht. Die Leistung beruht eben mit und auf den Ausgleich und zeigt die daraus entstandene Note an.
Der Ausgleich wird sonst ad absurdum geführt, wenn mN diesen ausnutzen kann und gezielt so die Note verbessert wird, indem sich SuS nicht anstrengen und auf die Rechtschreibregeln und Grammatikregeln usw. gänzlich verzichten.
Dann würde man die Vorteile bekommen und auf die „Nachteile“ verzichten.
Das kann auch nicht das Ziel sein.

Es gibt eben Leistungsansprüche, welche erfüllt werden sollten/müssen. Wenn diese nur mit Ausgleich möglich sind, dann sollte dies auch erwähnt werden.

Im Sportbereich habe ich vielleicht auch Nachteile, wenn ich kleiner bin für bestimmte Sportarten (Basketball, ggf. Weitsprung/Hochsprung usw.). Das ist halt dann so. Bekomme dort auch keinen Ausgleich als kleinerer Mensch gegenüber Größeren. Wird auch nichts mitnotiert.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Es soll Unis geben, die Eingangstests durchführen – abgesehen von anderen Methoden, um die Spreu vom Weizen zu trennen.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Maggi

Ich kenne jemand, der guckt sich die Abiturzeugnisse der Bewerber:innen erst mal gar nicht an und testet auf seine eigene Art. Erst bei näherem Hingucken, 2. Runde, werden dann auch die Abi-Zeugnisse herangezogen.

Georg
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Fähigkeiten im Schulsport werden in so gut wie keinem Ausbildungsberuf benötigt, Kenntnisse im lesen und schreiben aber immer. Von daher zieht ihr Argument nicht.

Teacher Andi
9 Monate zuvor
Antwortet  Georg

Da irren Sie sich, die Sportnote ist für manche AG schon wichtig, spiegelt u.U. die Belastbarkeit und den gesundheitlichen Zustand wider.

Marc
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Wenn besagte Teile für den Schüler nicht leistbar oder gesundheitlich tragbar sind, kann ein Arzt das feststellen. Ist das der Fall, warum nicht?
Ist diese Art von erbrachter Leistung für einen Arbeitgeber interessant, ist es auch wichtig zu wissen, dass besagte Leistung nicht erbracht werden kann. Es muss auch dem Schüler irgendwo bewusst sein, dass er gewisse Leistungen nicht erbringen kann – sonst wäre er von deren Erbringung nicht befreit worden?

Ungleiche Dinge gleich zu behandeln ist keine Gleichberechtigung. Man soll nur niemanden ungerecht, schlechter behandeln oder benachteiligen. Und ich sehe nichts davon hier erfüllt.

Im Übrigen habe ich diesen Vermerk auch in meinem Abschluss. Trotzdem habe ich Karriere gemacht. Also bitte.

Last edited 9 Monate zuvor by Marc
Ken Haddorf
9 Monate zuvor
Antwortet  Marc

Nach dieser Argumentationskette müssten Brillen und Hörgeräte auch vermerkt werden

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Ken Haddorf

Ich wüsste nicht, dass bei Brillenträgern die Rechtschreibung nicht zählt. Oder diese mehr Zeit bekämen.

Ich hatte beim Sport – als Brillenträger – auch die selben Sachen machen müssen. Brille oder nicht, juckte halt keinen. Weder in der Schule, noch im Studium (Sport in der Fächerkombi).
Klar kann da die Brille auch mal einschränken oder rutschen. Beim Schwimmen braucht man halt evtl. auch eine Schwimmbrille mit Stärke.

Bei Menschen mit verminderter Hörfunktion wird darauf auch nur bedingt geachtet. Diese sitzen dann evtl. eben weiter vorne. Die Hörtexte (bspw. Englisch) hören sie jedoch auch nicht öfter und mit Slow-Funktion.

Merken Sie selbst, dass der Vergleich hier mal deutlich hinkt bzw. die „Ungleichheit“ ersichtlich macht?
Den Duden dürfen die SuS doch benutzen – oder? Das steht auch nicht explizit drin, ob sie das dann gemacht haben oder nicht. Die Möglichkeit gibt es.
-> Hilfen werden gestellt

Indra Rupp
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Das haben Sie völlig falsch interpretiert. Brille und Hörgerät SIND bereits Inklusionshilfen! Wäre gemein, wenn man die nicht benutzen dürfte, oder?

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Das Wörterbuch ist auch eine Inklusionshilfe. Hilft auch bei LRS.

Sie haben meinen Post nicht gelesen oder nicht verstanden.
Als Brillenträger müsste ich sonst bspw. beim Sport mehr Zeit beim Laufen bekommen, da meine Brille mir rutschen kann und ich dadurch eingeschränkt(er) wäre. Ist aber nicht so. Den gibt’s halt nicht.

Klar … Extremes Beispiel. Aber hoffe man versteht die Richtung.

Hilfen:
LRS – Wörterbuch
Kurz-/Weitsichtigkeit (Einschränkung) – Brille
Eingeschränkte Hörkraft – Hörgerät

„Ausgleich“:
LRS – Zeit, nicht Wertung der RS
Eingeschränkte Sehfähigkeit – mehr Zeit bei xy
Eingeschränkte Hörkraft – Hörtexte öfter hören dürfen, längere Zeit für Hörtextaufgaben

Hm.

Tom
9 Monate zuvor
Antwortet  Ken Haddorf

In der Tat ist das für einige Berufe ein Ausschlusskriterium. Warum also nicht? Würde mich übrigens selbst betreffen und ich hätte kein Problem damit, das offenzulegen.

Johannes
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Ja, wäre es

Kilian
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Natürlich wäre es das.

Achin
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Sehr geehrter Uwe,

unabhängig von der Bewertung der komplexen Ausgangsfrage:

Ihrem Argumention stammt m E. nicht aus der Praxis, da eine nicht erteilte Note als solche im Zeugnis benannt werden muss, auch im Fach Sport. Die Ursache, sie wählten als dramatisches Beispiel „Epilepsie“, wird aus Datenschutzgründen selbstverständlich nicht genannt.

Ihr etwas arrogant anmutender Einstieg „Mal überlegen:(…)“ scheint mir daher unangebracht. Woher kommt Ihr großes Selbstbewusstsein?

Mika
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Ja klar, da steht dann: „Die Benotung im Fach Sport wurde in Teilbereichen ausgesetzt“.

Ken Haddorf
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Das Problem ist, dass nicht alle Nachteilsausgleiche im Zeugnis erwähnt werden. Wer ein Zeitplus erhält hat dies z.B. nicht im Zeugnis. Es geht also um eine Gleichbehandlung bei Beeinträchtigungen.

Alex
9 Monate zuvor
Antwortet  Ken Haddorf

Einen Nachteilsausgleich gibt es nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Eltern so einen Antrag stellen, steht es im Zeugnis. Die Art des Ausgleichs, z.B. mehr Zeit, wird gar nicht angegeben.

dauerlüfterin
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

In Hessen steht nur Notenschutz und nicht Nachteilsausgleich im Zeugnis, stimme Ken Haddorf da zu.

Ken Haddorf
9 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

In Niedersachsen auch.

KKr
9 Monate zuvor
Antwortet  Ken Haddorf

Man unterscheidet zwischen Nachteilsausgleich, (z.B. mehr Zeit aber selbe Anforderung) und dem Herabsetzen des Anforderungsniveaus (z.B. geringere Gewichtung oder Nichtbewertung der Rechtschreibung). Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht erwähnt. Bei der Herabsetzung des Anforderungsniveaus gibt es einen Zeugnisvermerk, allerdings darf der Grund nicht erwähnt werden (also NICHT: „Aufgrund einer festgestellten Legasthenie…“). Ist so in BW. Hier darf im Abschluss allerdings auch nur ein Nachteilsausgleich gewährt werden, die Rechtschreibung wird also gewertet.
Das alles gibt es nur nach Antrag und Beschluss der Klassenkonferenz.

Lisa
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Ihre Formulierung ist viel besser! „Wurde verzichtet“ klingt wirklich etwas abwertend.

Teacher Sachsen
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Wer glaubt, dass Noten vergleichbar wären, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Es ist völlig richtig, dass ein Zeugnis nicht zusätzlich stigmatisierend wirkt.

Vierblättriges Kleeblatt
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

In Berlin darf das nicht mehr draufstehen. (siehe meinen Kommentar dazu)

Walter Hasenbrot
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Ich hoffe, dass das Verfasugsgericht im Sinne des Grundgesetzes entscheidet und die Diskriminierung von SchülerInnen mit Legasthenie durch eine Zeugnisbemerkung verbietet.

Last edited 9 Monate zuvor by Walter Hasenbrot
A.J. Wiedenhammer
9 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich hoffe, dass das Verfassungsgericht im Sinne des GG entscheidet und die Benachteiligung von Schülern ohne Legasthenie durch fehlende Zeugniserläuterungen verbietet.

E.S.
9 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Sehen Sie auch mal eine Diskriminierung von Leistung und Leistungsträgern, wenn es keine Unterschiede in der Beurteilung schulischer und anderer Leistungen mehr gibt?
Wer immer nur noch eine Seite der Medaille im Blick hat, ist in seiner Sichtweise sehr eingeschränkt und interpretiert auch unser Grundgesetz nur mit eingeschränktem Blickwinkel.

Grundschullehrer
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Der gewährte Nachteilsausgleich wird auf den Zeugnis vermerkt. So ist das eben. Ohne Nachteilsausgleich wären die Noten insgesamt schlechter. Und: Arbeitgeber merken irgendwann sowieso, dass eine Rechtschreibschwäche vorliegt.

OttoderKleine
9 Monate zuvor

Dagegen hilft doch nur die typisch juristisch-bürokratische Lösung: Auf die Bewertung von Rechtschreibung wird bei ALLEN verzichtet.

Uwe
9 Monate zuvor
Antwortet  OttoderKleine

Das wäre sicher sinnvoll. In Zeiten von KI eine überbewertete Tugend. Mann kann ja die KI auf Rechtschreibfehler testen lassen:

Kannst du : „Das wäre sicher sinnvoll. In Zeiten von KI eine überbewertete Tugend. Mann kann ja die KI auf Rechtschreibfehler testen lassen:“ auf Rechtschreibung checken

ChatGPT

Natürlich! Hier ist der korrigierte Satz: „Das wäre sicher sinnvoll. In Zeiten von KI eine überbewertete Tugend. Man kann ja die KI auf Rechtschreibfehler testen lassen.“

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das gegen die KI gehen sollte. Also sarkastisch gemeint ist.
Aber:
Das könnte die KI hier halt tatsächlich nicht.
Weil die KI sowohl „Man“ (als Satzanfang), als auch „Mann“ (Substantiv, Geschlecht) kennt und den Kontext hier kaum unterscheiden könnte.

Daher: Entweder sehr cleverer Schuss gegen die KI (und für mitdenkende Anwendung der Rechtschreibung/Grammatik) oder einfach schlechtes Beispiel.
Beide jedenfalls interessant. Danke.

uesdW
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Man kann der KI auch sagen, dass sie Rechtschreibfehler einbaut, damit es nicht gleich auffällt, wenn man sie nutzt.

Kurz
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Diese Argumentation finde ich schwierig, weil sie einem Motto folgt: Alles was durch Hilfsmittel geleistet werden kann, muss folglich nicht gelernt werden.

Die Auswirkungen sind fatal.

Teacher Andi
9 Monate zuvor
Antwortet  OttoderKleine

Da bin ich aber froh, bald nicht mehr in der Situation zu sein, Schulaufgaben korrigieren zu müssen.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  OttoderKleine

Genau – die Fehler werden angemerkt, aber die RS wird eben nicht in die Bewertung einbezogen. Es ist im übrigen Pflicht, die Fehler komplett anzumerken – wenn ein/e Kolleg:in bei Fehler Nr. 60 aufhört, gibts Mecker…

Ich_bin_neu_hier
9 Monate zuvor

Wenn die Zeugnisbemerkung nicht relevant ist für die Stelle, auf die ich mich bewerbe: warum sollte der Arbeitgeber sie beachten, zumal in Zeiten des Fachkräftemangels.

Wenn die Zeugnisbemerkung durch Gerichtsbeschluss gestrichen wird und Legastheniker sich auf Stellen bewerben, für die sie relevant wäre: dann kommt der Rechtschreibtest für alle bei der Einstellung – oder die KI übernimmt die Rechtschreibung.

Georg
9 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Der Test für alle wäre sozial selektierender als die aktuelle Zeugnisbemerkung.

Soso
9 Monate zuvor
Antwortet  Georg

Na und, wenn die sogenannten Gutmenschen in ihrer simplen und unrealistischen Denkweise lieber einen Test wollen, den sie nicht mehr verhindern können, dann sollen sie ihn doch haben. Je schneller der angeblich gerechte, humane und leistungsfeindliche Bildungskarren vor die Wand fährt und auch der letzte begreift, wohin das Ganze führt, desto besser. Erst dann scheint ein Umdenken stattfinden zu können.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Für AGebende, die an einer/einem Bewerber:in unbedingt interessiert sind – die werden vermutlich kein Problem haben, entsprechende Weiterbildung/Zusatzbildung anzubieten/zu fordern. Könnte ja sein, dass Personen mit Legasthenie/LRS bei völlig neuer Motivationslage Versäumtes nachholen?

A.J. Wiedenhammer
9 Monate zuvor

-Wenn ein Nachteilsausgleich gewährt (und dankend angenommen) wurde, muss er erwähnt werden. Sonst benachteiligt es Personen, die diesen nicht hatten.
-Wenn der Vermerk für eine Bewerbung irrelevant ist, ist auch der Streit darüber irrelevant.
-Wenn der Vermerk relevant ist, dann steht zukünftigen Arbeitgebern oder Ausbildungsstätten die Information darüber zu.

Einigen wir uns doch gleich auf ein Einheitszeugnis: „XY ist eine real existierende Person und hat unsere Schule besucht.“ Punkt.

Erziehungsberechtigte
9 Monate zuvor

Das ist ein grundsätzlicher Denkfehler: Der Nachteilsausgleich soll eine bestehenden und durch Fachkräfte (Psychiater/ Psychologen etc.) diagnostizierte Beeinträchtigung abmildern/ ausgleichen. Wer jemals mit Menschen gearbeitet hat, die eine anerkannte LRS haben, der weiß wie viel diese Menschen zusätzlich arbeiten müssen um das Lesen und Schreiben zu erlernen. Von einer Bevorteilung kann keine Rede sein. Schade, dass dies immer noch als Argument angeführt wird. Es wäre leicht sich hier zu belesen und gehört auch zu den heutigen Anforderungen, die an eine ausgebildete Lehrkraft gestellt werden kann. Bei tausend anderen Anforderungen, die inzwischen an Lehrkräfte gestellt werden, teile ich die Sichtweise „nicht noch mehr Aufträge an die Lehrkräfte“, doch sich mit LRS, Notenschutz etc. in den Basics auszukennen, ist doch heute wirklich Kerngeschäft…

Bla
9 Monate zuvor

Ja. Und? Wo ist jetzt bitte der Logikfehler?
Wenn jemand in anderen Fächern halt Schwächen hat, dann wirkt das auch nicht so.
Dyskalkulie – andere „Anerkennung“ -> Warum eigentlich?

Jeder Beruf setzt halt bestimmte Anforderungen voraus. Entweder es wird mitnotiert, dass für eine bestimmte (Abschluss)Note eben andere Bedingungen stattfanden/stattfinden oder es täuscht halt. Ganz einfache Sache.
Ansonsten gleich ganz die Noten abschaffen.
Die Bedingungen für das Abitur kann ich nachschauen. Entweder sie werden halt ohne Nachteilsausgleich dann geschafft und es steht auch nicht dabei oder man nutzt diesen und es wird vermerkt. Dadurch weiß der potentielle Arbeitgeber halt auch, dass es einen Zeitzuschlag gab/die Rechtschreibung nicht erfasst wurde.
Was ist daran so schlimm? Muss man halt selbst wissen.
Nur immer Vorteile nutzen und über Nachteile klagen ist halt schwierig.

Wenn der Arbeitgeber eben weiß, dass LRS-SuS oft sehr fleißig sind, dann wäre doch demzufolge die Notiz sogar positiv?
Leider ist die Realität halt komplexer … Es gibt seeehr fleißige LRS-SuS (v. A. Legasthenie hier …) und es gibt seeehr faule LRS-SuS („wem interessiert denn die RS?“).

Und wenn wir über „Basics“ von Notenschutz und LRS sprechen, dann definieren wir bitte erst unbedingt die Begriffe „LRS“ und „Legasthenie“, weil das hier immens wichtig ist.
Legasthenie -> Genetisch bedingt.
LRS -> Nicht genetisch – d. H. „Mangel“ durch zu wenig Förderung, falsches Erlernen/Beibringen, „Faulheit – zu wenig Übung“, usw.

Warum sollte man – v. A. wenn es „hausgemacht“ ist – hier keine Notizen machen?
Ansonsten wie ich oben bereits sagte: Wenn jemand keine Lust hatte auf Bruchrechnen oder fehlte oder das halt nicht verstanden hat, dann müssten wir Prozentrechnen auch streichen als Bewertung. Wäre ja unfair … *Facepalm*

Erziehungsberechtigte
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla
Bla
9 Monate zuvor

Jetzt trollen Sie (mich) aber?
Ist nur die Frage, ob bewusst oder unbewusst.

Wird doch sogar in der PDF auf die WHO-Definition hingewiesen. Und darauf können wir uns doch bei der Diskussion dann einigen?
Wenn wir dann noch darauf achten, dass wir uns aktueller halten, dann sollten wir nicht den „Stand 2007“ nehmen, sondern Stand 2019/2022 zumindest …:
https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-who/kode-suche/htmlamtl2019/
Ansonsten macht das halt grundlegend wenig Sinn, wenn man Begriffe anders (lt. Ihrer Quelle veraltet) definiert.

Zusätzlich kann man natürlich zahlreiche Quellen anführen:
https://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html
https://www.lrs.koeln/legasthenie/was-ist-lrs/
https://legasthenie-therapie.de/bonn/diagnose/
https://www.schlaudino.com/rat-und-hilfe/glossar/legasthenie.php
https://www.schlaudino.com/rat-und-hilfe/glossar/legasthenie-definition-gemaess-icd10.php
https://www.schlaudino.com/rat-und-hilfe/glossar/leserechtschreibschwaeche-lrs.php
Usw. Usf. (Ist doch recht „Usus“ inzwischen)

Auch die geschichtliche Einordnung (zum Verständnis):
https://geschichtederlegasthenie.wordpress.com/

Fairerweise auch eine Quelle, welche das ganze kritisch in Frage stellt und hinterfragt (was allerdings halt nicht bedeutet, dass es eben diese Definition „jetzt“ nicht gäbe – die gibt es laut WHO offensichtlich – was zumindest auch angesprochen wird – wenn offensichtlich auch nicht sonderlich begeistert):
https://www.lrs-profi.de/legasthenie-definition

Daher: Nein, es ist (aktuell) nicht falsch.

Aber ja, das musste mir auch von Therapeuten erst erklärt werden. Daher … Verstehe ich das. Hat sich halt etwas geändert.

Vierblättriges Kleeblatt
9 Monate zuvor

Ich erlebe ständig, dass Schüler, denen eine LRS (nicht zwangsläufig Legasthenie) bestätigt wurde, sich darauf ausruhen, eine LRS zu haben und deshalb ja schließlich nichts dafür können.

Das ist real existierende Schulpraxis!

ulschmitz
9 Monate zuvor

Leider!

A.J. Wiedenhammer
9 Monate zuvor

Wo ist da der Denkfehler?

„…wie viel diese Menschen zusätzlich arbeiten müssen um das Lesen und Schreiben zu erlernen.“
Absolut akzeptiert. Ich denke, das ist jedem hier klar.

Wenn das Schreiben und Lesen mit viel zusätzlicher Arbeit erlernt wurde (Chapeau, das würde sich tatsächlich eher POSITIV in einem Zeugnis ausmachen), dann muss zur Zeiten des Abschlusszeugnisses ja eigentlich gar kein Nachteilsausgleich mehr gewährt werden.
Wenn das doch noch nötig ist, muss der AG das durchaus wissen. Denn dann müsste ja auch dieser dem Kandidaten für bestimmte Arbeiten mehr Zeit zugestehen.

Von „Benachteiligung“ kann keine Rede sein, es sei denn, man fasst es generell als eine solche auf, wenn der eine Mensch irgendetwas nicht so gut wie ein anderer kann.

Bla
9 Monate zuvor

Deshalb sollte man LRS immer wieder neu testen.
Gerade WEIL man hier durchaus durch gezielte Förderung einer LRS entgegenwirken kann und nicht mehr „zugestanden“ bekommt.
Gibt ja nicht umsonst die verpflichtende Teilnahme an LRS-Stunden bei Antrag.
Daher warten auch einige, bis sie kurz vor den Prüfungen sind und testen erst dann … Müsste man ja sonst hingehen.
Auweiha … Das wär ja ganz schlimm.

Indra Rupp
9 Monate zuvor

Was wissen Sie über Rechtschreibschwäche? Die betroffene Person kann dies nicht lernen, sondern Schreibweisen von Wörtern nur stumpf „auswendig“ lernen, weil es nicht wie bei Anderen wie ein Bild im Kopf bleibt. Wörter gibt es nur leider etwas zu viele, um sich das alles dauerhaft auswendig zu merken, vor allem wenn man auch noch was anderes lernen muss. Irgendwann sind die Speicherkapazitäten halt belegt. Acht Mal jeden Harry Potter Band durchlesen = ca 35.000 Seiten durchlesen, reicht nicht, damit „dann“ mit Doppel“N“ als Bild im Kopf haften bleibt.

A.J. Wiedenhammer
9 Monate zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Auf die erste Frage: Genug.

Zum Rest: Und Sie meinen nicht, dass diese Art, etwas lernen zu müssen, auch für zukünftige AGs oder weitere Bildungseinrichtungen von Belang ist?
Wenn überhaupt Noten erteilt werden, macht es Sinn, dass diese aussagekräftig sind. Und das beinhaltet auch z.B. die Information, dass jemand für eine bestimmte Aufgabe mehr Zeit benötigt.
Ansonsten sind Noten auf Zeugnissen obsolet.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Wer hat behauptet, dass die Speichermöglichkeiten des menschl. Gehirns belegt / begrenzt werden können? Ein Neurophysiologe kann das nicht gewesen sein.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ja. Legasthenie. Erblich bedingt.
Daher hier auch Therapie -> Gedächtnisübungen.
Kein „nur mal bisschen Deutsch üben“. Zusätzlich helfen Lerntechniken und -strategien. Auch RS-Strategien. Aber der Fokus ist hier Gedächtnistraining (auch räumliches Training, Denkaufgaben/Logikaufgaben und Zuordnungen – Memory, dazu Konzentrationsaufgaben).

Bei LRS („von außen“) – bspw. durch falsches Erlernen oder Lehren („Schreiben nach Gehör“) (aktiv/passiv) oder „Faulheit“ und „Husch Husch – schnell schnell“. Hilft durchaus auch „bisschen Deutsch“ als Zusatz. Bis halt die (erneute) Testung kein LRS mehr aufweist.

Hier gilt wie bei Fremdsprachen: Das Korrigieren von fehlgelernten Sachen ist häufig aufwändiger und schwieriger (demnach auch anstrengender) als etwas neu zu lernen.

Daher … Finde ich persönlich eine Unterscheidung und Einteilung (nach „Ursache“) wichtig und sinnvoll.

ulschmitz
9 Monate zuvor

Ich kenne das aus meiner Zeit nur so, dass alle LuL in De, E und anderen Fächern der/dem LRS/Legasthenie-Beauftragten entsprechende Hinweise geben, damit betroffene SuS so schnell wie möglich getestet werden können.

vhh
9 Monate zuvor

‚Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist‘ – das sagt mehr über die Kläger und deren Selbstwahrnehmung als über potentielle Arbeitgeber. Vielleicht sagt es sogar etwas darüber aus, was Konzentration auf Defizite im Familienumfeld (trotz bester Absichten) bewirken kann.
Was ist nach der Schule besser: Bewerbung mit bekannten und benannten Problemen oder Korrektur gelesene Bewerbung und nach drei Wochen die Frage ‚Bist du trotz Abitur zu d….. zum Schreiben?‘. Wie weit kann ein AG darauf vertrauen, dass ein solcher Mitarbeiter eigene Fehler bei seinen Aufgaben nicht auch einfach verschweigt?

Sven A.
9 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Inwieweit kann ein Arbeitgeber, pardon, Arbeitgebender sich überhaupt noch auf Zeugnisse verlassen?

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Gibt nicht umsonst in vielen Bereichen deshalb Einstellungstests, Bewerbungsgespräche, Testaufgaben, Assessment(center), Praxisübungen.
Die Möglichkeiten gibt es doch. Entweder man nutzt sie … Oder eben nicht.
Muss jeder potentielle AG selbst wissen.

vhh
9 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Mein letzter Satz bezog sich nicht auf die Vertrauenswürdigkeit von Zeugnissen, sondern von Bewerbern, die wichtige Punkte bei der Bewerbung verschweigen wollen. (Wäre das nicht das Ziel, müsste niemand klagen.)
Die Noten im Zeugnis werden natürlich oft überbewertet, aber mit entsprechenden Abstrichen sagen Zeugnisse schon etwas aus. Wer sich nur auf Noten ‚verlässt‘ sollte sowieso seine Einstellungspraxis überdenken, dafür gibt es zu viele schwache SchülerInnen, die in ihrem Wunschberuf ganz anders arbeiten als vorher in der Schule.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Sie sprechen eine wichtige Frage gelassen aus!

PaPo
9 Monate zuvor

Oder:

Ehemalige Abiturienten mit schlechten Mathe-, Deutsch-, Englisch-, Physik- u./o. Chemienoten meinen, dass viele Arbeitgeber durch die schlechten Mathe-, Deutsch-, Englisch-, Physik- u./o. Chemienoten abgeschreckt werden. Sie klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht.
«Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist», hieß es in ihrer Stellungnahme.
Die ehemaligen Schüler sehen sich durch die Zeugnisbemerkung diskriminiert und klagten sich durch die Instanzen.

In der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht bekräftigten die Männer in ihrer Stellungnahme, dass die Kommentare sie im Berufsleben einschränken. «Das ist, als ob wir einen Stempel bekommen mit der Aufschrift: Vorsicht, willst du mich wirklich einstellen?»

Kleine Änderungen demonstrieren die Absurdität manch eines Unterfangens oftmals besser, als 1000 Worte.

OttoderKleine
9 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

In letzter Konsequenz widersprechen unterschiedliche Benotungen vielleicht sogar den Menschenrechten?

A.J. Wiedenhammer
9 Monate zuvor
Antwortet  OttoderKleine

In letzter Konsequenz widerspricht die Diversität der Menschen vielleicht sogar den Menschenrechten?
(Klonen wäre vielleicht eine Lösung?!)

A.J. Wiedenhammer
9 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Und warum antworten Sie mir? Ich habe mit den „Menschenrechten“ nicht angefangen. Dass unterschiedliche Benotung diesen widersprechen sollen, ist m.M.n. lächerlich.
Aber Überzeichnung und Ironie ist hier offensichtlich verschwendet…

Teacher Andi
9 Monate zuvor

Wenn das Schule macht, dass gewisse Beeinträchtigungen und einhergehende Nachteilsausgleiche nicht erwähnt werden dürfen, dann wird das eine Flut von LRS Schülern nach sich ziehen, die natürlich alle diesen Nachteilsausgleich anstreben. Kann man ja mal mitnehmen. Man stellt sich bei der Überpürüfung halt recht doof an, dann hat man den Wisch.
Ich habe in den Klassen immer 1-2 Schüler gehabt, die mit LRS berechtigterweise diesen Nachteilsausgleich bekamen. Mittlerweile, da eine „normale“ Lese-Rechtschreibschwäche nicht mehr im Zeugnis bermerkt wird, sind die Zahlen massiv gestiegen, man muss sich schon Listen anfertigen, um es bei Schulaufgaben auf die Reihe zu bringen, welcher Schüler mit welchen Nachteilsausgleichen zu behandeln ist , da gibt es sehr komplexe Variationen, je nach Prüfer. Das wichtigste ist, im Abitur die Zeitverlängerung zu bekommen, denn da ist die Zeit oft knapp. Bei den Schulaufgaben muss ich immer wieder die Schüler unterschreiben lassen, dass sie die Zeitverlängerung nicht in Anspruch nehmen (da sie ihn gar nicht brauchen).Krass ist es bei Hörverstehen im Englischen, einzelne Zeitverlängerungen sind da kaum machbar, die Einlesezeit von ein paar Minuten soll nun für den LRS Schüler auf 10%+ erhöht werden. Lächerlich. Aber die fordern das ein.
Es ist wie so oft, LRS ist ein Boom, die wirklich Benachteiligten haben das Nachsehen, weil keiner mehr glaubt, dass LRS bei der heutigen Rechtschreiblage eine Krankhafte Veranlagung ist. Und wenn schon, es sit das Recht des Arbeitnehmers, darüber informiert zu werden, zumal wenn die Jobbeschreibung Verfassung von Briefen und Berichten umfasst.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Legasthenie und LRS wird halt kaum getrennt. Das ist doch eines der Probleme.
Daher, ja. Das wäre wohl das Resultat. „Warum soll ich auf Rechtschreibung achten? Das bringt mir doch nur Nachteile (weniger Zeit/Bewertung der Rechtschreibung)“.
Anders hätte man (erstmal) nur die Vorteile … Die Nachteile gibt es dann halt in der Realität, wenn der AG sieht, dass man in jedem Satz 1-2 Fehler einbaut. Super.

Iri-Hor
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Wenn man schreibt, denkt doch fast niemand während des Schreibens über die Rechtschreibung nach. Man schreibt einfach und glaubt meistens, dass das so geschrieben wird. Nur wenn man unsicher ist, dann überlegt man, welche Regel hier zur Anwendung kommen könnte. Wie viel Prozent der Wörter, die man schreibt, betrifft das? 1%? Ok, 2%.

Die Kinder schreiben auch nicht absichtlich falsch. Sie denken, das wird so geschrieben. Sollen sie bei jedem Wort erst einmal nachdenken, welche Regel ihre Schreibweise bestätigt oder welche ihr widerspricht? Das ist doch unrealistisch.

TaMu
9 Monate zuvor
Antwortet  Iri-Hor

Offensichtlich haben Sie noch das korrekte Schreiben gelernt. Meinen Sie, dass Kinder das heute nicht mehr lernen können?

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Iri-Hor

Naja, man liest auch einiges und sieht, wie die Wörter geschrieben werden. Das ist auch ein Prozess bei vielen.
Wenn man aufmerksam und aonzentriert Wörter abschreibt, dann trainiert man das natürlich auch.
Wie bei Fremdsprachen … Ableitungen als Prozess und Wiederholung.
Das sollte doch schon vieles abdecken.
Wenn man sich dann noch unsicher ist, dann schaut man eben im Wörterbuch nach, fragt nach, überlegt die Strategien und Regeln.

Das hilft oft tatsächlich. Klar ist das – im Extremfall – unrealistisch. Aber erstaunlicherweise schreiben sehr viele SuS von mir die Wörter dann doch richtig und erklären mir, warum sie diese falsch geschrieben haben und wie sie auf die richtige Rechtschreibung jetzt im Nachhinein kommen.
Bei selbigen Wörtern passiert es durchaus mal, dass die SuS dann daran denken und sagen „hey, das hatte ich schonmal“.

Aber: Vielen juckt es halt nicht. „Wozu brauch ich das – Sie/du kannst das doch lesen und verstehst es“ … Ja. Auch ein Teil der Realität.

KKr
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Mag bei Kindern ohne Legasthenie stimmen, aber probieren Sie das mal bei einem legasthenen Kind. Es wird das Wort immer wieder auf die unterschiedlichsten Arten schreiben, weil sich das Wortbild nicht einprägt.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  KKr

Darum ging es halt gar nicht …
Daher „braucht“ es bei Legasthenie – im Gegensatz zu LRS/iso. RS/iso. LS – eben eine Therapie um wirklich erfolgversprechend zu sein. Hier vor allem im Bereich des Gedächtnis- und Konzentragionstrainings.

Bei LRS hilft das sehr wohl.

-> Daher meine Aussage: Eine Trennung der Fachtermini empfinde ich als sinnvoll und wichtig.
Gerade, damit wir hier nicht von unterschiedlichen Sachen sprechen.

Der Anteil an erblich bedingter Legasthenie im Vergleich zu (antrainierter) LRS ist wahrscheinlich nicht soooo hoch.

Und um genau das ging es.
Daher: Bei einem legasthenen Kind braucht man das nicht erfolgsversprechend probieren. Hier sollte und könnte man jedoch lerntherapeutisch etwas bewirken. Das ist allerdings nicht mein Job als Lehrkraft. Dazu wurde ich auch nicht ausgebildet.

KKr
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Das ist korrekt, eine reine „Schwäche“ im Lesen und/ oder Schreiben kann durch Taining auch in der Schule verbessert werden. Habe wohl überlesen, dass Sie sich bei Ihrem Vorschlag nur auf LRS beziehen. Die Trennung ist extrem wichtig ebenso wie die zwischen „Nachteilsausgleich“ und Herabsetzen der Anforderungen, ist aber wohl nicht in alles Bundesländern gleich.

Vierblättriges Kleeblatt
9 Monate zuvor
Antwortet  Teacher Andi

In Berlin ist es bereits so: Der Nachteilsausgleich darf nicht mehr auf dem Zeugnis erwähnt werden. Niemand erkennt also von außen, wie diese Note zustande kam.

Mika
9 Monate zuvor

Also wenn ich richtig gelesen habe, wird zwar ein NTA in Form von mehr Zeit o.ä. nicht vermerkt, die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibung allerdings steht weiterhin auf dem Zeugnis, sowohl in Klasse 10 als auch auf dem Abiturzeugnis. Von daher ist im Falle der Aussetzung der Benotung in Teilbereichen eines Fachs dies weiterhin sichtbar.

Last edited 9 Monate zuvor by Mika
Canishine
9 Monate zuvor

Man kann doch auch den zukünftigen Arbeitgeber bitten, auf die vorhandene Einschränkung entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Kurz
9 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Arbeitgeber können nur Rücksicht nehmen, wenn sie sich das finanziell leisten können. Vorhandene Einschränkungen bedeuten nämlich auch verminderte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Bei Weitem nicht jeder Arbeitgeber ist reicher Kapitalist, der sich soziale Wohltaten leisten kann, wie oftmals angenommen, sondern kämpft um die Existenz seiner Firma.
Beim aktuellen Fachkräftemangel wird ohnehin schon jeder Arbeitnehmer genommen, der halbwegs einbringt, was er an Lohn und Sozialabgaben kostet.

Canishine
9 Monate zuvor
Antwortet  Kurz

Das ist mir bewusst. Man erwartet in der Schule ein Ignorieren der Einschränkung bis hin zur Klage, während in der beruflichen Realität die Einschränkung teilweise nicht ignoriert werden kann.

ulschmitz
9 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Ein AG, der sich bei einem Abi.Zeugnis mit Mathe, Physik, Chemie, Bioi „sehr gut“ bei der LRS-Bermerkung aufregt, dem ist dann auch nicht mehr zu helfen.

Uwe
9 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Bei einem Programmierer oder Mathematiker dürfte das völlig wurscht sein. Das sich die Germanisten immer so todernst nehmen müssen

Frank
9 Monate zuvor

Bekommen SuS, die aufgrund orthopädischer Probleme einen Laptop nutzen dürfen in Bayern tatsächlich einen solchen mit Rechtschreibkontrolle -wie der Anwalt behauptet? Kann ich mir kaum vorstellen. Bei uns ist da nur ein Texteditor installiert.

Schade
9 Monate zuvor

Hm, mich würde jetzt mal interessieren, ob diese Regelung tatsächlich so in allen Bundesländern gilt. Auf einer Fortbildung behauptete nämlich kürzlich eine Teilnehmerin, dass in Berlin selbst mit Deutsch LK (!) nicht im Abiturzeugnis gekennzeichnet werden darf, wenn die Rechtschreibung aufgrund der diagnostizierten Legasthenie nicht bewertet wurde.
Nachdem was ich bis jetzt so an Verrücktheiten der Berliner Bildungspolitik gehört habe, erschien mir das nicht mal abwegig….

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Schade

Trennt man dort vielleicht „Legasthenie“ (erblich bedingt) und „LRS/RS/LS“ („Mangel“ von „außen“)?
Wäre ich ja begeistert …

Iri-Hor
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Das sollte man trennen, denn die Schule weist in der Regel mit der berühmten Hamburger Schreibprobe keine Legasthenie nach, aber jede Menge LRS-Fälle.

Last edited 9 Monate zuvor by Iri-Hor
Georg
9 Monate zuvor

Ich bin sehr froh, dass Dyskalkulie (zumindest in NRW) in der Oberstufe nicht mehr zu einem Nachteilsausgleich berechtigt. Die Begründung finde ich auch sehr plausibel:

Wer die Qualifikation für die Oberstufe schafft, muss zwangsläufig im (Kopf-) Rechnen so fit sein, dass eine Dyskalkulie nicht vorliegen kann.

Zumindest im Fach Mathematik könnte man die Aufgabenstellung wieder so abwandeln, dass sinnentnehmendes Lesen nicht mehr erforderlich ist. Das würde rein innermathematische Aufgaben und Beweise erfordern, was als Vorbereitung auf ein Mathematikstudium (oder ein Studium mit nennenswertem mathematischen Anteil) durchaus helfen würde.

Fräulein Rottenmeier
9 Monate zuvor
Antwortet  Georg

Dyskalkulie berechtigt auch in der Grundschule zu keinem Nachteilsausgleich, da das keine anerkannte permanente Beeinträchtigung ist. Eine Dyskalkulie ist therapierbar.

Cornelia
9 Monate zuvor

Therapierbar? Im Sinne von einer Verbesserung, Abmilderung, ja. Aber nicht heilbar. Genauso wenig wie Legasthenie.

Fräulein Rottenmeier
9 Monate zuvor
Antwortet  Cornelia

Dyskalkulie gilt in der Regel als erworbene Nichtfähigkeit und demzufolge kann dem sowohl entgegengewirkt als auch therapiert werden. In NRW gibt es sog. PResch und FöRsch Programme, die sowohl präventiv als auch therapeutisch eingesetzt werden. Diese Programme üben die Konstanz der Menge und die Zahl- Menge-Relation, denn daran hapert es in den überwiegenden Fällen. Das Problem ist, dass diese – nennen wir es Entwicklungsverzögerung – oft erst spät erkannt wird und das Kind dadurch auffällt, dass es im Bereich bis 100 oder schlimmer bis 1000 keine noch so einfache Kopfrechenaufgabe hinbekommt, weil der Zahlbegriff nicht ausgeprägt ist. Da muss dann zur Therapie ganz unten angefangen werden, am besten im Zahlenraum bis 10…..das dauert, kann aber aufgeholt werden…..nicht umsonst gibt es zahlreiche Therapiezentren….

In der Handreichung zu Nachteilsausgleichen ist in NRW Dyskalkulie explizit ausgenommen.

potschemutschka
9 Monate zuvor

Richtig, diese Nichfähigkeit wird aber bereits im Vorschulalter „erworben“ und Therapien in der Schulzeit kommen meist zu spät und sind deshalb sehr langwierig und teuer. Meine Diplomarbeit von 1977 hatte das Thema „Entwicklung des anschaulich-praktischen Denkens von …Vorschulkindern“. da ging es genau darum. Mathematische Grundfertigkeiten erwerben Kinder durch hantieren mit realen Gegenständen (groß-klein, viel-wenig, leicht-schwer, mehr-weniger usw.). Meine Beobachtungen der letzten Jahre: Kinder mit „Dyskalkulie“ waren meist die, die mehr in der virtuellen, als in der realen Welt zu Hause waren und ihre Zahl nimmt von Jahr zu Jahr zu.

Cornelia
9 Monate zuvor

Wobei das sehr umstritten ist unter den Fachleuten. Dyskalkulie wird von Neurobiologen als Krankheit gewertet. Legasthenie übrigens auch. Beides hat mit Wahrnehmungsstörungen zu tun.
Ich selbst bin auch sicher, dass man mit guten Therapien viel erreichen kann. Ob man in jedem Fall eine Auflösung der Schwäche erreichen kann, das bezweifle ich.

potschemutschka
9 Monate zuvor
Antwortet  Cornelia

Ja, es gibt angeborene Wahrnehmungsstörungen, aber, diese extreme Zunahme solcher Störungen deutet m. M. n. auf eine oft erworbene (nicht angeborene) Störung hin. Kinder, die kaum noch mit realen Gegenständen frei hantieren, die kaum noch Erfahrungen in der freien Natur machen, können eben ihre Sinne/Wahrnehmung nicht altersgerecht schulen. Das funktioniert in einer vituellen Welt (noch?) nicht. Kinder müssen die echten Dinge anfassen/fühlen, riechen, schmecken, hören …, die Welt „begreifen“ mit allen! Sinnen und das schon im Vorschulalter!
(Allerdings hatte ich auch schon Schüler, da half es die Eltern zu überzeugen, mal einen Augenarzt aufzusuchen. Mit Brille hatte das Kind plötzlich kaum noch Probleme beim Lesen 🙂 Andererseits hatte ich auch Schüler, bei denen die Eltern von der Fehlsichtigkeit ihres Kindes wussten, aber da das Kind keine Brille tragen wollte …)
Da kann ich mir doch wieder einen Hinweis auf die DDR nicht verkneifen – ich weiß, „Ostalgie und so“: regelmäßig alle paar Jahre (nicht nur einmal vor der Einschulung) wurden die Schulklassen vom Schularzt untersucht (auch Sehtüchtigkeit, Hörfähigkeit). Plötzlich trugen einige Kinder eine Brille, obwohl ein paar Jahre zuvor die Augen noch in Ordnung waren.

Cornelia
9 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Insofern gebe ich Ihnen Recht. In diesen Fällen greift eine Therapie auch sicher eher.
Da es Legasthenie und Dyskalkulie schon immer gab, auch bei Kindern, die draußen spielten, kein Fernsehgerät zu Hause hatten, gerne bastelten und werkelten, und natürlich nicht virtuell unterwegs waren, muss man aber auch von einer gewissen Anzahl an Schülern ausgehen, die Nachteilsausgleiche brauchen, weil man seriöserweise hier nicht sagen kann, dass man die Störung mit einer Therapie innerhalb einiger Monate auflösen kann.

potschemutschka
9 Monate zuvor
Antwortet  Cornelia

Das ist richtig. Ich finde es aber beängstigend, wie die Zahl der Kinder mit diesen Problemen in den letzten Jahren so extrem zunimmt. Therapien müssen so früh wie möglich beginnen (mIt Schulbeginn) und noch besser wäre Prävention von nicht angeborenen Wahrnehmungsstörungen im Vorschulalter. In der DDR gab es einen LRS-Test von Breuer/Weuffen, der zumindest an meiner Förderschule damals eingesetzt wurde und es folgten entsprechende Fördermaßnahmen für betroffene Kinder. Ich weiß allerdings nicht, ob das generell in der DDR üblich war.

Palim
9 Monate zuvor

Je nach Bundesland,
in anderen wird es anerkannt und mit Nachteilsausgleich versehen,
in wieder anderen wird erwartet, dass die Beeinträchtigung nach der 4. Klasse verschwunden ist – quasi von allein, denn Förderstunden durch die Schule werden nicht gewährt, dafür sind keine Stunden vorgesehen, obwohl der Erlass zur Dyskalkulie diese als Maßnahme vorsieht.

DerechteNorden
9 Monate zuvor

Ich stelle mir gerade all diejenigen vor, die sich ohne diese Bemerkung bei der Polizei beworben haben und dann gnadenlos nach dem Eignungstest ausgesiebt werden.
Wenn das besser sein soll, … Oder wird dann wieder geklagt.
Und dann können die jeweils Vorgesetzten sämtliche Berichte etc. (Bei der Polizei wird sehr viel geschrieben.) neu schreiben. Die haben ja sonst nichts zu tun, wie man ja weiß.

Enjoy your chicken Ted
9 Monate zuvor

Ohne in den Köpfen der jungen Menschen zu stecken: sie haben doch ein Abi geschafft, ein bayrisches sogar, also warum sollte ein AG sich an einem Satz aufhängen?? Es herrscht Fachkräftemangel!

Aus Sicht des AG: viele gucken nicht mehr primär auf Noten, sondern auf den Menschen und machen sich ein persönliches Bild. Was würde passieren, wenn der AG im Bewerbungsgespräch fragt, ob ein NTA gewährt wurde? Würden die Bewerber dann die Wahrheit sagen? Ich meine, man sollte schon dazustehen, sonst gaukelt man dem AG was vor und das führt zu keinem Happy End.

Vierblättriges Kleeblatt
9 Monate zuvor

„Sie klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. «Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist», hieß es in ihrer Stellungnahme, die Anwalt Thomas Schneider in der Verhandlung in Karlsruhe verlas“

Das finde ich ein eklatantes Missverständnis. Dieser Satz auf dem Zeugnis sagt aus, warum die Deutschnote so ist, wie sie ist, denn auf die Benotung der Rechtschreibleistungen wurde ja verzichtet! So konnten Teil- oder Gesamtnoten (je nach Bundesland), mitunter ja auch bei Fachleistungen, besser ausfallen als bei Kindern, deren Rechtschreibung bewertet wird, die aber keine Legastheniker sind! Darauf hinzuweisen, gebietet einfach die Fairness!

Eine Note oder auch verbale Einschätzung, das ist ja völlig gleich, ist schließlich keine Gefälligkeit gegenüber dem Schüler, sondern sie bildet sein Leistungsvermögen ab. Ich finde es schon befremdlich, dass der Nachteilsausgleich, der ja zu besseren Noten führt, in Berlin nicht mehr auf dem Zeugnis erwähnt werden darf. So steht dann dort, das Kind sei gut in Deutsch, ist es aber nur dank all der Hilfen, die der Nachteilsausgleich beinhaltet, die auch ok sind, nur gibt das Zeugnis keine Auskunft mehr darüber, es erweckt also einen falschen Eindruck !!

Noch einmal, die Bewertung ist eine Mitteilung über das Leistungsvermögen an das Kind selbst, seine Eltern, die Lehrer, die nächste Schule etc. und keine Belohnung, Bestrafung, Nettigkeit, Gefälligkeit, keinTrostpflaster usw.

ulschmitz
9 Monate zuvor

Es geht auch immer um den konkreten Einzelfall: Wenn eine Schülerin in der 9. oder 10. Klasse einen langen Aufsatz hinpinselt, der inhaltlich deutlich besser ist als alles, was die Klasse sonst liefert – dann werde ich den Teufel tun und wegen RS einen Abzug hinsetzen, allesn ein „Minus“ an die Note hängen. Dann erfolgt eine frei formulierte Begründung für dieses Ausnahme – und gut ist.

mama51
9 Monate zuvor

Vor allem würde es mich interessieren, was genau (Ausbildung, Studium,Hilfsarbeiterjobs,…) die Herrschaften in den letzten 13 Jahren beruflich „getrieben“ haben. Irgendwie haben sie ja scheinbar finanziell überlebt: Hartz4? Bürgergeld? Schließlich müssen die Benachteiligungen immens gewesen sein, dass man sich so einen langen Klageweg erlaubt hat und vor allem auch bezahlen konnte. Von was? Wenn sie deswegen keinen (angemessenen) Job bekommen hätten?
Mich irritiert der Zeitraum! Wenn das jetzt 3 -4 Jahre her wäre… Und wann hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall geurteilt? Gibt es überhaupt ein Urteil? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
DAS kann ich dem Artikel nicht entnehmen…
Oder ist das Ganze nur „ein Sturm im Wasserglas“?
Schon merkwürdig!

Last edited 9 Monate zuvor by mama51
Zelda
9 Monate zuvor

Ich habe eine LRS die in den 90/00er Jahren niemand interessiert hat. Da hieß es von meinen Eltern und den Lehrern an der Grundschule/Gymnasium noch „streng dich einfach mehr an“, getestet wird sowas auf den flachen Land in Bayern nicht und von Nachteilsausgleichen konnte man nur träumen. Meine schulische Laufbahn war deshalb holpriger (runter vom Gymnasium wegen Deutsch/Englisch 5, sonst nur 1er und 2er) und 8. Klasse Realschule wiederholen (mit einen Notendurchschnitt von 2,1, aber wieder Englisch/Deutsch: 5). In der 9ten und 10ten Klasse hatte ich dann endlich eine 2 in Deutsch (da Rechtschreibung ab da an nur noch 1/5 der Note ausmachte) und eine 4 in Englisch, sonst wieder nur 1 und 2er… Hat mir gar nichts gebracht, dass auf meinen Abschlusszeugnis, wegen des nicht gegebenen Nachteilsausgleich, nichts von der LRS stand. Denn ich absolvierte danach eine schulische Ausbildung zur Erzieherin und studierte im Anschluss Pädagogik an der Uni. Potenzielle Arbeitgeber wollen von mir seit Jahren nur mein Ausbildungs-/Bachelor-/Masterzeugnis sehen und meine Arbeitszeugnisse.

Heutzutage kann es sich wohl kaum mehr ein Arbeitgeber leisten, aufgrund einer LRS sehr gute potenzielle Azubis nicht einzustellen. Dafür herrscht in fast jeden Ausbildungsbereich ein zu großer Azubi-Mangel. Deshalb verstehe ich nicht, worin nun das Problem bestehen soll?
Man hat den Nachteil nun einmal bekommen und damit einen Vorteil gegenüber jeden andere der eine LRS hat die noch nicht diagnostiziert wurde bzw. für die man keinen Nachteilsausgleich möchte.
Schwerbehinderte erhalten ihre „Vorteile“ ja auch nur wenn sie ihre Behinderung feststellen lassen und dann angeben, dass sie einen GdB haben.

Gelbe Tulpe
9 Monate zuvor

Die Mathematikkollegen vermasseln die Prüfungen doch schon seit Jahren.

Die sprachlichen Fähigkeiten sind bei ihnen auch sehr schwach ausgeprägt. In den Didaktikveranstaltungen der Germanistik ist das schon lange wohl bekannt.

Erstaunlich ist auch, dass man es nicht mehr schafft, Mathematikbücher zu schreiben, mit deren Hilfe man sich den Stoff selbst ohne Lehrer beibringen kann. In den 1960ern war das noch möglich.

Ureinwohner Nordost
9 Monate zuvor

Kein Vermerk auf dem Zeugnisblatt,
keine Gewährung auf „Ausgleich“.

So einfach geht das.

Was sollen denn sonst künftige Arbeitgeber oder Universitäten denken?
Das die Lehrer an den Schulen zu blöd sind, Rechtschreibung zu vermitteln?

Ohne mich. 😉

Finagle
9 Monate zuvor

Die tatsächlich einfachste und fairste Lösung für betroffene und nicht-betroffene SuS wäre wohl, sämtliche Leistungen, die anerkannt durch diverse Einschränkungen bzw. „persönliche Herausforderungen“ bisher nicht in vollem Umfang bewertet werden, einfach bei allen SuS nicht mehr zu bewerten. Bzw die bishrr speziellen Nachteilsausgleiche einfache allen zu gewähren. Dann wäre der Bewertungsmaßstab neu normiert und wieder für alle gleich und es gäbe keinen Bedarf eines Kommentars.

Der kleinste gemeinsame Nenner als Baseline der Leistungsgesellschaft. Hätte etwas entspannendes und die Abiturstatistiken würden auch in die Höhe schießen. Eine Win-Win-Win-Lösung ohne Loser… außer natürlich der Wirtschaft, da man ihr des traditionellen Sortierkriteriums beraubt und sie sich dann selbst Gedanken zur objektiven, nicht benachteiligenden Leistungsbewertung machen müsste…

Warum die Schulen nicht schon längst den schwarzen Peter der Leistungsbewertung abgegeben haben, ist mir zunehmend eh ein Rätsel. Wenn ich mich auf tatsächlich auf Unterrichten und Fördern konzentrieren könnte, würde ich auch als Anwalt und auf Seite der SuS wahrgenommen und nicht immer als Ankläger der Gegenseite oder unfairer Richter… aber das ist völliges Wunschdenken.