MÜNCHEN. Nach seiner Nebentätigkeit für die umstrittene Wochenzeitung «Demokratischer Widerstand» hat die Landesanwaltschaft Bayern ein Disziplinarverfahren gegen den Universitätsprofessor Michael Meyen eingeleitet. «Wir haben auf Grundlage der uns übermittelten Unterlagen und Informationen ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dies dem Beamten bekanntgegeben und ihm die Möglichkeit einer ersten Stellungnahme eingeräumt», teilte ein Sprecher der Landesanwaltschaft in München mit.
Und: «Weitere Angaben zum Verfahren und insbesondere den gegen den Beamten erhobenen Vorwürfen werden derzeit nicht gemacht.»
Meyen, der am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IfKW) an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München lehrt, war in die Kritik geraten, weil er zwei Ausgaben lang als Mitherausgeber der Wochenzeitung geführt worden war und dort eine Medienkolumne veröffentlichte. Eine Anfrage zu dem Verfahren ließ er zunächst unbeantwortet.
Die im März 2020 gegründete Wochenzeitung «Demokratischer Widerstand» mit Sitz in Berlin entstand im Umfeld der sogenannten Hygienedemos. Sie bietet radikalen Pandemie-Leugnern und Verschwörungsideologien eine Plattform. In den Artikeln und auf der Website ist etwa von einer «Fake-Pandemie» und einer «Corona-Diktatur» die Rede. Die Zeitung wird unter anderem von dem Publizisten und Dramaturgen Anselm Lenz herausgegeben, der ab März 2020 zu den «Hygienedemos» gegen Corona-Maßnahmen aufgerufen hatte.
Zur Mitherausgeberschaft Meyens hatte sich im März Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) mahnend geäußert: «Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.» An bayerischen Hochschulen sei kein Platz für extremistisches Gedankengut, sagte er. Meyens Kolleginnen und Kollegen vom IfKW distanzierten sich ausdrücklich von den in der Zeitung veröffentlichten Positionen. News4teachers / mit Material der dpa
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Was hat Herr Meyen denn inhaltlich geäußert – stattdessen gibt’s nur das Attribut “umstritten” ?
Es geht, wie in dem Artikel dargestellt, in dem Disziplinarverfahren nicht um seine Äußerungen, sondern um seine Funktion. Herzliche Grüße Die Redaktion