Nazi-Vergleich: Gericht billigt Kündigung eines Lehrers (er bekommt aber eine Abfindung)

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Nach der Kündigung eines Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich muss das Land Berlin diesem eine Abfindung von rund 72.000 Euro zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Zugleich wurde jedoch das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Landes aufgehoben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Lehrer sei dem Land nicht mehr zumutbar, so die zuständige Kammer. Die Richter begründeten dies mit den Äußerungen des Lehrers und dem Rechtsstreit. (Az.: 10 Sa 1143/22)

Der 62-Jährige hatte während der Corona-Pandemie ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift «Impfung macht frei» abgebildet war. Es folgte eine Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): «Impfen ist der Weg zur Freiheit». In einem anderen Video behauptete der Lehrer, die Corona-Impfpflicht habe schlimmere Folgen als die Regime von Hitler, Stalin und Mao.

Mit dem Urteil ist ein Vergleich gescheitert, auf den sich die Beteiligten bei einer mündlichen Verhandlung Mitte Mai verständigt hatten. Das Land Berlin habe diesen innerhalb der vierwöchigen Frist widerrufen, hieß es vom Gericht. Die Senatsverwaltung für Bildung machte zunächst keine Angaben zu den Gründen. Der Vergleichsvorschlag sah vor, dass der Berufschullehrer seine Kündigung «aus betrieblichen Gründen» bereits zum März 2022 akzeptiert und 50 000 Euro Abfindung erhält.

Das Land hatte dem Mann im August 2021 gekündigt, weil er die Impfpolitik mit dem Nazi-Regime gleichsetze, den Nationalsozialismus verharmlose und die Opfer missachte. Seitdem erhielt er Arbeitslosengeld. Das Arbeitsgericht Berlin hatte im September 2022 in erster Instanz die Kündigung bestätigt. Dagegen wehrte sich der 62-Jährige erfolgreich in zweiter Instanz vor dem LAG.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision dagegen zum Bundesarbeitsgericht hat das Gericht nicht zugelassen. News4teachers / mit Material der dpa

„Impfung macht frei“: Lehrer veröffentlicht Querdenker-Videos – ihm droht die Kündigung

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Oberkrämer
10 Monate zuvor

Es war doch aber so, dass das Gericht urteilte, für das erste Video hätte er nicht gekündigt werden dürfen. Das war also rechtswidrig. Darin war der Nazi-Zeit-Vergleich, meine ich. Erst wegen des zweiten Videos ist nun die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar, urteilte das Gericht.

Hier: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/06/berlin-lehrer-nazi-vergleich-abfindung.html

Oberkrämer
10 Monate zuvor

Das Gericht sagte aber, wegen des Nazi-Vergleichs hätte er nicht gekündigt werden dürfen.

Hornveilchen
10 Monate zuvor

Das stimmt so nicht. Wegen des unseligen Nazi-Vergleichs durfte das Land Berlin ihm nicht kündigen! Sie erwecken hier einen falschen Eindruck.

Was ist ein Urteil, das nicht rechtskräftig ist und gegen das keine Revision zugelassen wird? Wie ist das zu verstehen?!?