Wer ist Schuld? Zweijähriger erstickt in Kita-Bett, das massive Sicherheitsmängel aufweist

12

GELSENKIRCHEN. Ein Zweijähriger erstickt in einer Mini-Kita, seine beiden Tagesmütter stehen nun vor Gericht. Doch ein Gutachter betont: Wären die Kinderbetten in der Einrichtung vorschriftsmäßig gesichert gewesen, hätte das Unglück nie geschehen können.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat zu urteilen. Foto: Shutterstock

Fehlende Sicherheitsvorkehrungen, kaum Platz: Das Kita-Bett, in dem ein kleiner Junge vor zwei Jahren in Gelsenkirchen zu Tode gekommen ist, hat nach Einschätzung eines Gutachters gegen eine ganze Reihe von Vorschriften verstoßen. «Solche Betten werden heute eigentlich gar nicht mehr verwendet», sagte der Möbelsachverständige Stephan Lahrmann am Freitag im Prozess um den tragischen Todesfall. An allen Seiten seien Gitter gewesen, nach oben habe der Zweijährige nur gut 60 Zentimeter Platz bis zur nächsten Ebene des Etagenbettes gehabt. Lahrmann sprach von einem «Käfig».

Gut zwei Jahre, nachdem der Junge in dem Bett eingeklemmt wurde und erstickte (News4teachers berichtete), hat der Prozess gegen die beiden Tagesmütter am Freitag noch einmal von vorn begonnen. Die Anklage wirft den 38 und 27 Jahre alten Frauen vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen fahrlässige Tötung vor, weil sie die Aufsichtspflicht für die Kinder verletzt hätten.

Was genau damals während der Mittagspause in der Mini-Kita passierte, dazu haben die beiden Tagesmütter vor Gericht geschwiegen und nur ihre Anwälte kurze Erklärungen verlesen lassen. Unstrittig ist, dass der zweijährige Junge in der Mittagspause nicht schlafen wollte. Nachdem er schon einmal aus dem Bett geklettert war, schlossen die Tagesmütter das Gitter an seinem Bett und verließen den Raum. Durch die geschlossene Tür hätten sie noch ein Quengeln gehört, hätten aber trotzdem nicht nach dem Kleinen geschaut, sagte die Staatsanwältin. Irgendwann sei es still geworden. Die Tagesmütter hätten gedacht, der Junge sei eingeschlafen.

Als sie eine Stunde später nach den Kindern schauten, war der Zweijährige erstickt. Den Ermittlungen zufolge hatte er es geschafft, die lose Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochzudrücken und seinen Kopf durch die Lücke zu stecken. Als seine Kraft nachließ, wurde sein Hals unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt.

Gemäß den Vorschriften hätte die Spanplatte fest verschraubt sein müssen, betonte Gutachter Lahrmann. Dann wären die Bettchen zwar immer noch klein und eng gewesen, doch das Unglück hätte nicht passieren können.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte nach Angaben eines Stadtsprechers nach dem Vorfall Konsequenzen gezogen. An den Holzbetten, die auch in einer anderen Kita im Einsatz gewesen seien, seien die losen Zwischenplatten nachträglich fixiert worden. Nach Angaben der Stadt stammte das Bett von einem professionellen Kinderbettenausstatter.

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu den Betten liefen ins Leere. Klar sei, dass sie zehn Jahre vor dem tödlichen Zwischenfall aus finanziellen Mitteln der Stadt Gelsenkirchen angeschafft worden seien und seitdem im Einsatz gewesen seien, berichtete der Vorsitzende Richter Karl-Martin Lucks aus den Ermittlungsakten. Auch der Hersteller der Betten und der Lieferant seien ermittelt worden. «Es versuchen jetzt natürlich alle, sich rauszureden», sagte Lucks.

Juristisch zur Verantwortung ziehen lassen sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nur die beiden 38 und 27 Jahre alten Frauen, die als selbstständige Tagesmütter in der von der Stadt organisierten Großtagespflege arbeiteten. Sie hätten die Kinder während des Mittagsschlafs nicht unbeaufsichtigt in dem Schlafraum lassen dürfen. Nicht einmal in Babyfon sei installiert gewesen, sagte die Staatsanwältin.

Die Eltern des Zweijährigen verfolgten den Prozess sichtlich bewegt. «Er hat das Leben geliebt. Er hat getanzt und gesungen», erzählte die Mutter über ihren Sohn.

Ein Urteil könnte am kommenden Freitag verkündet werden. Der Prozess hatte im April schon einmal begonnen – musste damals aber wegen eines organisatorischen Fehlers des Gerichts nach wenigen Stunden wieder abgebrochen werden. Von Marc Herwig, dpa

Deutlich mehr Meldungen über Gewalt in Kitas – Kinderschutzbund: Beschäftigte sind überfordert

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

12 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Angelika Mauel
6 Monate zuvor

Der tragische Tod des Jungen sollte dazu führen, dass nicht nur vor Gericht die Mängel der Betten thematisiert werden. Die Presse sollte sich bitte auch die Mühe machen, darauf hinzuweisen, dass für Mini-Kitas etliche Vorschriften nicht gelten, die für Regelkindergärten verbindlich sind. Der Westen bezeichnete die Einrichtun beispielsweise als „Großtagespflege“. Mini-Kitas und Großtagespflegestellen sind Notlösungen, um unter Nichteinhaltung von Vorschriften, die für Kindertagesstätten gelten, auf die Schnelle Betreuungsplätze zu schaffen.

TaMu
6 Monate zuvor

Angestellte Tagesmütter müssen sich bei ihrem Träger darauf verlassen können, dass dieser für Sicherheitsmängel haftet und Gefahrenquellen ausschließt. Für Sachmängel haftet der Hersteller, nicht diejenigen, die die Sache benutzen. Das ist auch sonst bei Gebrauchsgegenständen und besonders bei Kinderausstattung so. Auch das Jugendamt ist verpflichtet, einmal jährlich die Einrichtungen zu besuchen, in denen Tagesmütter arbeiten, und Gefahren auszuschließen. Meine Sachbearbeiterin vom Jugendamt hat auch das Haltbarkeitsdatum des Feuerlöschers geprüft, der jeweils schon nach zwei statt nach vier Jahren erneuert werden musste, sowie Spielsachen und Betten.
Aber sie alle winden sich heraus. Die Tagesmütter haben keine Lobby, keine Rechtsabteilung, keine Behörde, innerhalb derer sie abtauchen könnten. Sie werden jetzt als die Einzigen ausgemacht, an die juristisch heranzukommen ist.
Plötzlich ist allen klar, egal wie lebensgefährlich die Einrichtung war, es wäre nichts passiert, wenn eine der Tagesmütter neben dem Bett gesessen hätte.
Juristisch gesehen wäre das dann im übrigen Leben so:
Hersteller könnten Backöfen mit defekter Elektronik, Waschmaschinen mit porösem Billigschlauch, Elektroautos mit ungeeignetem Akku und Müsli mit Nägeln darin verkaufen… wer auch immer diese Dinge dann benutzt, ist selbstverständlich schuld an den gefährlichen Folgen, wenn er während des Betriebes nicht mit Vollausrüstung daneben gestanden und aufgepasst hat, als würde er immer mit dem Schlimmsten rechnen.
Die Tagesmütter saßen vor der Tür des Schlafraums, hörten noch Geräusche, die sie als normal eingeschätzt hatten und dann wurde es ruhig hinter der Tür.
Sie sind damit ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen.
Jetzt kommt die absurde und mit der Erfahrung mit Kindern nicht übereinstimmende These, sie hätten während der Geräusche, die sie noch hörten, ins Zimmer gehen müssen.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten Kinder beim Einschlafen Geräusche machen. Tatsächlich ächzen sie auch manchmal, weil sich der Bauch entspannt und ein Pups kommt oder weil sie auf ihrem Stofftier liegen und sie es unter ihrem Bein unter der Decke heraus ziehen. Da wird geseufzt, geschmatzt, gebrabbelt und laut gegähnt. Und übermüdete Kinder, die trotzdem nicht schlafen wollten und dagegen angeschrien haben, fahren innerlich nach kurzer Zeit herunter und seufzen dann auch und schmatzen und brabbeln, während sie gerade wegen der Ruhe und Reizarmut in dem kleinen, umzäunten Bett langsam in den Schlaf finden.
Kommt man in der Phase der Einschlafgeräusche wieder durch die Tür, stehen die Kleinen sofort aufrecht in ihren Betten.
Keine Tagesmutter denkt sich bei den Einschlafgeräuschen und dem Leiserwerden im Raum, dass gerade ein Kind erstickt.
An dieser Stelle muss sich die Tagesmutter auf Hersteller und Träger verlassen können.
Was hier verschwiegen wird, um die Tagesmütter zu Schuldigen machen zu können ist, dass die Fähigkeit, alleine einschlafen zu können, Kindern und Eltern gut tut und Eltern dankbar sind, wenn ihre Kinder das geschützt bei ihren Tagesmüttern lernen. Ich habe das mit meinen Tageskindern geübt und es war einer der schwierigsten Teile meiner Arbeit, denn von zu Hause aus konnte das keines der Kinder. Es hat ihnen aber Selbstbewusstsein gegeben, wenn sie es dann konnten, zumindest beim Mittagsschlaf am Wochenende und die Eltern waren davon begeistert. Ich habe viel Einfühlungsvermögen, Ruhe, Zeit investiert, um den Kindern sanftes, geborgenes „eigenes“ Einschlafen beizubringen. Sie lernten alle angstfreies Einschlafen und waren mega stolz darauf. Ich habe sie gemeinsam hingelegt und habe ihnen eine immer langsamer und leiser werdende Geschichte erzählt, in der es um Schweben, Schwere, Wolken am Himmel, das sanft rauschende Meer und Geborgenheit ging. Dann habe ich leise den Raum verlassen und es war Jackpot, wenn es drin ruhig blieb. Das war immer dann der Fall, wenn auch das neueste der Kinder gut bei mir angekommen war und Vertrauen aufgebaut hatte und wenn auch die „älteren Hasen“ gelernt hatten, in der ruhigen Zeit ruhig zu sein und einzuschlafen. Sie hatten gelernt, dass Schlafen etwas sehr Schönes ist, was ich für existenziell wichtig für Gesundheit und Wohlbefinden halte. Vor der Tür hörte ich dann immer noch eine Weile die beschriebenen Geräusche und dann war es still für die nächste Stunde mindestens. Kinder brauchen Schlaf und Selbständigkeit.
Ich hatte offensichtlich Glück mit dem Hersteller meiner Kinderbetten. Von den Einschlafgeräuschen her muss ich gestehen, hätte so manches Gurgeln oder Röcheln wegen leicht verschleimten Atemwegen auch Todeskampf bedeuten können und die dann eintretende Ruhe im Raum den eingetretenen Todesfall. Mir Sträuben sich im Nachhinein die Haare.
Ich hätte jedesmal nachschauen müssen, beim Gurgeln und bei Ruhe, ähnlich wie bei meinem ersten Kind, bei dem ich völlig übermüdet nicht selbst ebenfalls geschlafen habe, wenn das Baby endlich schlief, sondern geschaut habe, ob es noch atmet. Der plötzliche Kindstod hätte es mir ja nehmen können.
So können Tagesmütter nicht arbeiten. Sie wecken mindestens eines der Kinder wieder auf, wenn sie ständig in den Schlafraum schauen. Sie verhindern selbstständiges Einschlafenlernen, wenn sie aus Angst vor solchen Vorfällen neben den Kindern sitzen bleiben, statt den Raum zu verlassen. Sie verlassen sich auf die gesunden Geräusche im Zimmer nebenan, ebenso wie auf die Stille, eventuell über Babyfon und darauf, dass alles im Zimmer sicher ist.
Sie verlassen sich auch darauf, dass sie selbst geschützt sind und nicht bei den extrem schrecklichen Fällen von Tod oder schweren Schäden als Schuldige vor Gericht stehen, während Hersteller und Träger sich heraus winden.
Mir tun die Kolleginnen extrem leid. Sie hatten nicht so viel Glück wie ich und die meisten anderen Kolleginnen und Kollegen, die täglich am Rand dieses psychischen Abgrunds Verantwortung für Kinder tragen. Je mehr und je länger Kinder betreut werden, umso öfter kommt es statistisch gesehen zu solchen Unglücksfällen in der Betreuung. Kinder haben genau wie alle Menschen ein Grundrisiko zu sterben und immer öfter geschieht es in Betreuungseinrichtungen, statt wie früher zu Hause. Und prompt hat man eine schuldige Betreuungsperson, die man jahrelang verurteilen kann. Ich bin froh, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dabei zu sein. Diese jahrelangen Prozesse gegen die Betreuungspersonen, die während tragischer Unglücksfälle gerade Dienst hatten, halte ich für gefährlich bis zum Suizid der betroffenen Männer und Frauen. Ich weiß, dass ich es nicht aushalten würde und dass es mich und meine Beziehungen zerstört hätte.
Ebenso wenig, wie man ein Elternteil, das mit dem Kind während eines Unglücks die Aufsichtspflicht hatte, jahrelang als schuldig verfolgt, darf man das mit Tagesmüttern tun. Auch hier müsste in so tragischen Fällen das allgemeine Risiko in Kauf genommen und auf die Schuldigsprechung verzichtet werden.

Freiya
6 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

Tststs, selbstständig Einschlafen als Errungenschaft sehen…
Doch! Ich pflichte Ihnen bei!

Angelika Mauel
6 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

„Keine Tagesmutter denkt sich bei den Einschlafgeräuschen und dem Leiserwerden im Raum, dass gerade ein Kind erstickt.“ – Es ist wohl ausgeschlossen, dass der Junge während des Erstickens Laute des Wohlbefindens von sich gegeben hat.
Es wäre nicht mit unserem Rechtssystem vereinbar, automatisch das Verfahren einzustellen, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung bejaht werden muss. Man versetze sich nur einmal in die Situation der Eltern des Kindes!

Wenn es zum juristisch vorwerhbaren Tod oder einem schweren Unfall eines Kindes kommt, den niemand gewollt hat, wird üblicherweise weder bei Eltern noch bei professionellen Betreuern eine Freiheitsstraße verhängt. Und wenn, dann ist sie zur Bewährung ausgesetzt.

Lanayah
6 Monate zuvor

So traurig dieses Ereignis ist, mir ist nicht klar, wer der Träger dieser Tagesstätte war. Waren es die beiden Tagesmütter? Haben sie also defekte Betten oder ein fehlendes Babyphon zu verantworten? Oder wäre jemand anders für ausreichendes Material in einem guten Zustand zuständig gewesen?

Realist
6 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Juristisch zur Verantwortung ziehen lassen sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nur die beiden 38 und 27 Jahre alten Frauen, die als selbstständige Tagesmütter in der von der Stadt organisierten Großtagespflege arbeiteten.“

Wie immer: Das schwächste Glied am Ende der Kette wird zum Sündenbock ernannt. Dass die Rahmenbedinungen mittlerweile scheinbar keine vernünftige Arbeit mehr zulassen, wird wohl juristisch nicht aufgearbeitet werden.

Wer klar denken kann, meidet den ganzen „sozialen“ Bereich (Schule, Kita, Pflege) wie die Pest. Ist halt in unserem Staats- und Wirtschaftssystem nur ein lästiger Kostenfaktor, der Geld für „wichtigere“ Projekte (man sehe sich die aktuelle Lage in Politik und Wirtschaft an) abzieht und keine Gewinne generiert.

Spirale abwärts. Im Turbomodus dank zunehmender Deprofessionalisierung und Dequalifikation. Den Letzten beißen bekanntermaßen die Hunde.

TaMu
6 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Hier geht es noch nicht einmal um Arbeitsbedingungen, sondern um die Haftung der Stadt für ihre Ausstattung. Wären die Tagesmütter mit den Kindern in Gelsenkirchen spazieren gegangen und ein Kind wäre durch eine herabfallende Fahnenstange am Rathaus der Stadt zu Schaden gekommen, würden auch nicht die Tagesmütter haften. Anscheinend würde man ihnen dann aber vorwerfen, an einem windigen Tag spazieren gegangen zu sein und sich nicht vom Rathaus fern gehalten zu haben.
Jedenfalls ist es gut, so klar zu sehen, wie Gelsenkirchen mit seinen Tagesmüttern umgeht.
An der Stelle der Kolleginnen würde ich die Stadt auf Schadensersatz für Verdienstausfall und Schmerzensgeld verklagen für das Leid, das durch das mangelhaft gefährliche städtische Bett nicht nur den Eltern und dem Kind, sondern auch den Tagesmüttern und ihren Familien entstanden ist. Und ich würde niemals einer Kommune meine Arbeitskraft, mein Herz für die Kinder und meine Zeit als Tagesmutter zur Verfügung stellen, die mich so behandeln würde.

Angelika Mauel
6 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

So sehr ich Ihre Beiträge sonst auch schätze:
Den Gedanken an eine finanzielle Entschädigung der Tagesmütter und ihrer Familien für das durch den Tod des Kindes entstande Leid finde ich in diesem Fall sehr weit hergeholt und auch unangebracht. Nüchtern betrachtet muss man doch erkennen können, dass sich die beiden Erzieherinnen wirklich besser anders verhalten hätten. Wäre ein Babyfon zum Einsatz gekommen oder hätten sie zumindest die Tür nicht geschlossen, hätten sie vermutlich die Not des Jungen wahrgenommen und ihm helfen können.

Die Bodenplatte war elf Kilo schwer!!! Das liegt nahe am Notmalgewicht eines Zweijährigen. Dies spricht einerseits dafür, dass nicht damit gerechnet werden musste, dass der Junge so etwas schaffen könnte. Andererseits könnte er während der körperlich anstrengenden Aktion auch lauter als beispielsweise ein Kind mit verschnupfter Nase gewesen sein und mit den Gliedmaßen gegen das Bett geschlagen haben. Denkbar ist auch, dass der Junge schon vorher deutlich gezeigt hat, dass er nicht schlafen wollte. „Das Kind wurde nach einer früheren Aussage der Kita-Mitarbeiterinnen zunächst ins obere Etagenbett gelegt. Dort habe man jedoch die Befürchtung gehabt, dass das Kind rausfallen könnte und die Erzieherinnen legten ihn in das untere Bettchen.“ Falls die Erzieherinnen Anlass zu der Befürchtung gehabt hatten, dass derJunge über das hohe Käfiggitter des oberen Bettes geklettert wäre oder es eigenhändig hätte öffnen können, mussten sie damit rechnen, dass er auch aus dem unteren Bett ausbüxen wollen würde. Uns sollte auch klar sein, dass Ersticken kein lautloser Sekundentod ist.

Das Gericht stellt im Strafrecht auch aus Gründen der Prävention die Frage, warum die Erzieherinnen nicht reagiert haben, als ein Eingreifen ihrerseits nötig gewesen wäre. Die Mutter hatte darauf aufmerksam gemacht, dass ihr Sohn keinen Mittagsschlaf kennt. Es waren (insgesamt?) vier Kinder und zwei Erzieherinnen in der Mini-Kita, hieß es in der Presse. Der Junge soll allein im Schlafraum gewesen sein.

Die von manchen für unangebracht gehaltene Anklage gegenüber den Erzieherinnen wird hoffentlich dazu führen, dass Kitaleitungen, Träger oder KollegInnen in Zukunft darauf verzichten, einzelne Erzieherinnen von einer Schlafwache abzuhalten. Der Druck während der Schlafwache ihre Mittagspause zu nehmen oder ihre Arbeitszeit anderweitig „effektiv“ zu nutzen ist schon jetzt hoch und er dürfte noch zunehmen.

TaMu
6 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Der Träger ist die Stadt Gelsenkirchen, jedenfalls habe ich das in vorangegangenen Artikeln darüber so gelesen. Die Tagesmütter arbeiteten also mit Mitteln der Stadt. Die Stadt Gelsenkirchen haftet für alles, was ihr gehört, und ist dafür versichert, also auch für das Bett.

Freiya
6 Monate zuvor

WIE lange ist das traurige Ereignis jetzt her? SO lange haben sich dieTagesmütter und die Eltern quälen müssen? Um dann noch einen Fall von „justitia interruptus“ hinnehmen zu müssen? Oh, Leute!

TaMu
6 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Ja, ganz schlimm. Keine Ahnung, wie man das aushalten kann, ich fürchte, ich könnte es nicht.

Christiane
6 Monate zuvor

„Sie hätten die Kinder während des Mittagsschlafs nicht unbeaufsichtigt in dem Schlafraum lassen dürfen. Nicht einmal in Babyfon sei installiert gewesen, sagte die Staatsanwältin.“

Allerdings! Es ist mir unbegreiflich, wie man Kinder eine Stunde (!) ohne Aufsicht und ohne Babyfon allein lassen kann.