Schulaufsicht weist Schulen zurecht, dass „Gesichtsverhüllung“ verboten ist (eigentlich)

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FFP2-Masken schützen vor Infektionen. Foto: Shutterstock

Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass an öffentlichen Schulen zwar grundsätzlich untersagt ist, das Gesicht zu verhüllen – in Zeiten zahlreicher Atemwegserkrankungen und Covid-Infektionen der individuelle Gesundheitsschutz aber Vorrang hat. «Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben daher durchaus die Möglichkeit, zum individuellen Gesundheitsschutz eine Atemschutzmaske zu tragen», erklärte das Kultusministerium am Dienstag in Absprache mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe.

Zuvor hatte die «Südwest Presse» (SWP) berichtet, dass das Regierungspräsidium in Karlsruhe – Sitz der Schulaufsicht – Schulen mitgeteilt habe, dass «Atemschutzmasken, die Teile des Gesichts bedecken», an Schulen nur nach Genehmigung im Einzelfall getragen werden dürften. Laut dem Medienbericht hatte das Regierungspräsidium darauf verwiesen, dass eine Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen laut Schulgesetz untersagt sei.

Damit wurde allerdings nur die generelle Rechtslage dargestellt. «Wir haben den Schulen nie gesagt, dass Corona-Masken verboten sind», unterstrich das Regierungspräsidium. Es reagierte damit auf eine Presse-Meldung, in der von einem Verbot des Regierungspräsidiums und einem Dissens mit dem Kultusministerium die Rede war. Der wird zwar nun bestritten. Unklar bleibt aber, warum das Regierungspräsidium Schulen in den vergangenen Tagen überhaupt darauf hingewiesen hat, was das Schulgesetz zur «Verhüllung des Gesichts» sagt. Laut SWP bestätigte das Regierungspräsidium ihr gegenüber, dass eine entsprechende Information an Schulen herausgegangen war.

Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) machte klar: «Die Schulen sind von uns angehalten, dies vor Ort pragmatisch umzusetzen. Es war von Anfang an klar, dass wir das Thema Masken großzügig und pragmatisch handhaben. Keine Schülerin, kein Schüler und auch keine Lehrkraft, die aus gesundheitlichen Gründen eine Maske tragen will, wird daran gehindert.» News4teachers / mit Material der dpa

Corona-Mutation „Pirola“: Staat New York verteilt Masken und Tests an Schulen

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SB HS Lehrer
7 Monate zuvor

Der Justiziar des RP Karlsruhe und das Referat Schule, glänzt in den letzten Wochen mit solch komischen Anweisungen

Ragnar Danneskjoeld
7 Monate zuvor
Antwortet  SB HS Lehrer

„Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“ (Ludwig Thoma)

Ale
7 Monate zuvor

Vielleicht interessant, eine juristische Einschätzung dazu: https://www.youtube.com/watch?v=Kd_UwhAjaek

Dil Uhlenspiegel
7 Monate zuvor

Maske kann getragen werden, z.B. in der Hand.

Jette
7 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Sind Sie sicher, dass dies nicht den Tatbestand der Handverhüllung erfüllt?

Morton
7 Monate zuvor

Gute Verhüllung- Böse Verhüllung – haha

Realist
7 Monate zuvor

Zu viel gefilterte Luft in Einzelbüros eingeatmet?

Anders kann ich mir diese weltfremden Gedankenverrenkungen nicht erklären….

Jette
7 Monate zuvor

Geht es noch blöder?
Da kriegen wir über 2 Jahre lang immer wieder vorgebetet, wie wichtig das Maskentragen zur Verhütung von Corona ist und werden unter Androhung von disziplinarischen Maßnahmen täglich dazu gezwungen, Masken zu tragen.
Nun kommt man plötzlich (nach 3 Jahren) auf die Idee, dass dies ja eine Gesichtsverhüllung darstellt und „im Einzelfall genehmigt“ werden muss! Gibt es dazu schon die Anträge, schriftlich, in 5facher Ausfertigung und auf dem Dienstweg einzureichen? DAS IST GELEBTE BÜROKRATIE !!!
Wenn bisher noch irgendjemand geglaubt hat, dass in den Ämtern sinnvolle Entscheidungen zum Wohle von Schülern und Lehrern getroffen werden, dann ist er/sie jetzt eines besseren belehrt und schüttelt sich in seinem stillen Kämmerchen vor Lachkrämpfen…

Hysterican
7 Monate zuvor
Antwortet  Jette

Blöd nur, dass das „sich im stillen Kämmerchen vor Lachkrämpfen schütteln“ zuweilen kaum noch von dem PTBS-ähnlichen Kriegszittern unterschieden werden kann – die Einschläge kommen immer näher.

447
7 Monate zuvor
Antwortet  Jette

Die Masken „dürfen“ jetzt nicht mehr auftauchen, weil „es“ – ja vorbei ist. Weil das gesagt wurde. Und würde jetzt doch wer Maske tragen, da würde sich mancher vielleicht erinnern…in other news: Ey, lass mal Stiko aus- und umtauschen, grob 2/3 der Mitglieder.

Und da wundert „man“ sich über das Wachstum von Verschwörungstheorien, die es garnicht gibt.

Dieser Drohne bleibt nur Kopfschuetteln.exe auszuführen.

Lehrerin
7 Monate zuvor
Antwortet  Jette

Lachen kann ich leider über sowas nicht. Es soll verboten sein, Gesundheitsschutz auszuüben?? Und ja, ich trage seit Monaten wieder eine Maske, da an meiner Schule ständig Coronafälle auftreten und ich mich schützen möchte, was mir bisher auch gelingt. Im Gegensatz zu vielen anderen Lehrktäften falle ich nicht aus und kann brav meinen Dienst verrichten…. wie kann in Zeiten von gewaltigem Lehrermangel auch noch so eine – für mich absolut unfassbare – Anweisung kommen, Masken NICHT tragen zu dürfen???????
Hat sich da etwa Longcovid schon auf jemandes Gehirnzellen ausgewirkt?

Johann Friedrich H.
7 Monate zuvor

Welche Kolleginnen und Kollegen lassen sich wohl von der Arbeit im Klassenzimmer in die Räume des Regierungspräsidiums abordnen, mit welcher Motivation?
Natürlich gilt beamtentrechtlich das Prinzip der Bestenauslese.

mimü
7 Monate zuvor

Das zeigt mal wieder, dass Regierungspräsidien unfähig sind, Fehler einzugestehen. Natürlich waren ursprünglich Coronamasken gemeint. Jetzt so zu tun als wollte man darauf hinweisen, dass man nicht einfach so aus Spaß Gasmasken o.ä. tragen darf, ist doch der blanke Hohn.
Wenn man sich verrennt, zeugt es von Souveränität, sich zu korrigieren. Das RP macht das Gegenteil.

Bla
7 Monate zuvor

Wie ist das im Krankenhaus?
Ich frag nur mal aus Interesse …
Gilt dort auch der Einzelfall? Verhüllung ist auch in Krankenhäusern doch ähnlich wie bei Schulen mit der Begründung der Verhüllung dann problematisch?
Kannste dir nicht ausdenken.

Also wäre das logische Fazit: Wer sich (etwas) krank fühlt oder vor Ansteckung (v. A. Vulnerable Personen) schützen will bzw. auch andere schützen will, der lässt sich krank schreiben?
Moralisches Dilemma würd ich sagen.
Hilft bestimmt beim Lehrermangel. Und bei den Schulausfällen + den Fehltagen der Kinder.

Vielleicht sollte man generell Dienstkleidung einführen? Dann kann keiner mehr anecken. Mit oder ohne Werbung? Kommt vielleicht noch Kohle bei rum für den Staat.

Fräulein Rottenmeier
7 Monate zuvor

Verrückt…..

Märchenonkel- maskiert
7 Monate zuvor

Also wenn mich der Dienstherr aktiv durch Dienstanweisung an dieser Form des Gesundheitsschutzes hindern würde, wäre das ein Klagegrund. Und schriftlich- ein gefundenes Fressen für jede: Juristin:en :-))

Ulrike
7 Monate zuvor

Dies bestärkt mich in meinem Plan, so schnell wie möglich den Schuldienst zu verlassen.
Ich möchte mit denkenden Menschen in einem funktionierendem System zum Wohle der Kinder arbeiten,- aber nicht für eine Behörde, die so begeistert und sinnfrei auf Paragraphen herumreitet und in geistiger Umnachtung agiert!

Hysterican
7 Monate zuvor

Hier mal eine juristisch fundierte Einschätzung von Legal Tribune Online (LTO):

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-masken-schulen-pflicht-baden-wuerttemberg-ermessen-schulleitungen/