Wodka auf Klassenfahrt – Gericht: Mutter muss Rückfahrt ihres Sohnes zahlen

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BERLIN. Wenn ein Kind wegen eines Vergehens von der Klassenfahrt ausgeschlossen und sofort nach Hause geschickt wird, fallen zusätzliche Kosten an. Ein Gericht hat geklärt, wer die zu tragen hat.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn ihr Sprössling auf einer Klassenfahrt unerlaubt Alkohol kauft und deswegen nach Hause muss. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 3 K 191/23) entschieden. Damit hat das Land Berlin erfolgreich gegen die Mutter eines Schülers geklagt. Diese hatte sich laut dem Gericht zunächst geweigert, 143,60 Euro zu zahlen – obwohl sie sich im Vorfeld einer Klassenfahrt dazu verpflichtet hatte, bei einer vorzeitigen Heimreise die Kosten zu tragen.

Im konkreten Fall ging es um die Reise einer zehnten Klasse eines Berliner Gymnasiums nach München. Während der Fahrt kauften insgesamt sieben Schüler, darunter der Sohn der Frau, zwei Flaschen Wodka. Sie wurden erwischt und von der Fahrt ausgeschlossen. Für die Heimreise fielen dann entsprechende Kosten an. Nachdem das Land erfolgreich geklagt hat, ist der Gerichtsbescheid inzwischen rechtskräftig geworden. News4teachers / mit Material der dpa

Tödlicher Unfall auf einer Klassenfahrt: Gericht beendet Prozess ohne Urteil

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Stella Antis
3 Monate zuvor

Statt zu prozessieren, sollte sich die Mutter ihr Früchtchen zur Brust nehmen und das Geld von ihm zahlen lassen bzw. zurückfordern.

Dil Uhlenspiegel
3 Monate zuvor

Wer bezahlt den Begleitlehrern und der Schule den Aufwand und die Arbeitszeit dafür?

potschemutschka
3 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Auf einer Klassenfahrt meines Kindes auf die Insel Rügen, musste ein Schüler ins Krankenhaus aufs Festland. Der begleitende Lehrer nahm für die Rückfahrt ein Taxi (nachts), anders wäre er nicht zurückgekommen zur Klasse und dem anderen Lehrer. Er blieb auf den Kosten sitzen. Schulamt und Mutter des Kindes fühlten sich nicht zuständig. Die anderen Eltern sammelten daraufhin Geld. Bei der Elternversammlung war mein Mann dabei, ich war verhindert. Ich weiß heute noch, wie wütend auf diese Mutter er nach Hause kam (keine arme Familie). Aufs Schulamt war er zwar auch sauer, aber mehr hat er sich für die Mutter fremdgeschämt. Dagegen hatte ich einen Fall auf einer Klassenfahrt, wo ich auch mit einem Kind mehrere Stunden beim Arzt zubringen musste, war zum Glück nichts schlimmeres. Bei der Rückkehr stand die Mutter (alleinerziehend, Hartz4) mit einem Blumenstrauß am Bus und bedankte sich bei und Lehrern, dass wir und so gut um ihr gekümmert hatten.

Pauker_In
3 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Die Kosten für so eine Rückfahrt hat bei mir die Unfallkasse der Berufsgenossenschaft übernommen. Kleiner Bericht, eine Rückfrage – alles bezahlt.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Na, die konnten sich doch mit dem konfiszierten Wodka den Arbeitsalltag schön saufen:)
Wäre zwar Diebstahl gewesen, aber was soll’s. Einfacher kommt man nicht an eine Freistellung.

Dil Uhlenspiegel
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Müssen LuL den Wert des abgenommenen Wodkas dem Schüler erstatten?
Oder müssen sie die Wodkaflasche verwahren, mitnehmen und den Eltern dann aushändigen?
Oder müssen sie den Wodka doch eher sofort als Eilzustellung an die Elternadresse senden, da er ja Eigentum der Familie ist?
Wer lächelt, war noch nicht Lehrer.

vhh
3 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Als Beweismittel für das Bußgeldverfahren ‚Verkauf an Minderjährige‘ ans Ordnungsamt abgeben. Freundliche Mitteilung an die Eltern, wo sie die Flasche abholen können. Bei den richtigen Eltern wird dann allerdings eine Anzeige gegen die Lehrkraft wegen verletzter Aufsichtspflicht daraus…

447
3 Monate zuvor
Antwortet  vhh

…die abgeschmettert wird.

Weil Gerichte darauf keinen Bock haben.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Viel zu aufwändig, die lieben Kleinen bitten, den Inhalt der Flasche ins Klo zu kippen. Erspart nur Arbeitsaufwand, wenn die sich beharrlich weigern.
Dann von der Fahrt ausschließen, abholen lassen und die volle Flasche mitgeben. Wenn die Erziehungsberechtigten nicht zum Abholen erscheinen wollen, dann die SL auffordern, einen Kollegen/Kollegin als Abholer zu schicken. Bei uns mussten dafür dann die Refis herhalten. Die Kosten für’s Abholen wurden abschließend von der Kommune den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt und ggf. durch den Zoll vollstreckt.

uesdW
3 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Vermutlich war der Wodka schon getrunken. Einen Einkauf hätten sie als Mitbringsel deklarieren können.

Stella Antis
3 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Vor 25 Jahren hatten wir einen ähnlichen Fall. 2 Schüler schütteten den Alkohol selbst und ‚freiwillig‘ aus, bei einem verlangten die Eltern die Rückgabe. Das haben wir als versicherte Wertsendung (Postbote hatte da früher eine Liste des Paketinhaltes) unfrei an die Eltern- kam richtig gut. (Da es am Vorabend der Rückfahrt war, haben wir die nicht heimgeschickt.)

Pauker_In
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Das war doch mit Sicherheit der billigste Fusel… mit etwas Spülmittel versetzt taugt sowas für die Scheibenwaschanlage.