Amoktat an Gymnasium: Schüler verweigert Untersuchung durch Psychiater

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Nach der Amoktat an einem Wuppertaler Gymnasium mit insgesamt acht Verletzten hat sich der verdächtige Schüler nicht von einem Psychiater untersuchen lassen. Das sagte Staatsanwalt Patrick Penders am Dienstag in Wuppertal auf Anfrage. Der Sachverständige komme in seinem Kurzgutachten dennoch zu dem Schluss, dass Anhaltspunkte für eine psychiatrisch relevante Erkrankung vorliegen. 

Die Polizei ermittelt. (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Für eine Unterbringung in einer Psychiatrie reiche dies aber nicht aus, sodass der 17-Jährige in Untersuchungshaft bleibe. Inzwischen werde er in einem Justizvollzugskrankenhaus behandelt. Die Ermittlungen liefen unterdessen weiter.

Am Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium waren am vergangenen Donnerstag vier Schüler durch Messerstiche verletzt worden. Ein 17-jähriger Oberstufenschüler soll in einem Pausenraum plötzlich mit einem Klappmesser mit einer bis zu acht Zentimeter langen Klinge auf seine Mitschüler losgegangen sein. Drei Schülerinnen erlitten einen Schock.

Der 17-Jährige soll sich dann selbst mit dem Messer schwer verletzt haben. Eine Mordkommission der Düsseldorfer Polizei ermittelt in dem Fall. 16 Schüler und ein Lehrer gelten als Zeugen. Das Amtsgericht Wuppertal hatte Haftbefehl gegen den deutsch-türkischen Oberstufenschüler wegen zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung erlassen. News4teachers / mit Material der dpa

Nach Wuppertal: Sorge über Gewalt unter Schülern wächst – mehr Brutalität, bis hin zum Messereinsatz

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4 Kommentare
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Alx
1 Monat zuvor

Kann man das denn einfach so verweigern?

Es ist ja nun für die Verurteilung nicht unerheblich ob eine psychische Erkrankung vorliegt oder nicht.

Unfassbar
1 Monat zuvor

Wo ist das Problem? Wenn er sich weigert, hat er offenbar keine psychische Erkrankung und kann nach dem üblichen Strafrecht behandelt werden.

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Nein. Psychotiker sind nicht krankheitseinsichtig. Das ist eher ein Symptom pro. Also braucht es einen richterlichen Beschluss und dann eventuell Zwangsmassnahmen. Auch die laufen gestuft ab, ein wenig wie bei der Inquisition. Erst wird dem Patienten erklärt, was gemacht werden soll. Dann Bedenkzeit. Und dann …es gibt chemische und physikalische Methoden, jemanden zu zwingen. Haloperidol oder Fixieren. In dem Fall wird ein psychotischer Jugendliche einfach nicht übersehen, was auf ihn zukommen kann.

Dil Uhlenspiegel
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Stimmt nicht unbedingt und wird ggf. dem psych. Krankheitsbild nicht gerecht, welches eben eine solche Verweigerungshaltung provizieren kann, da die Person – objektiv fälschlicherweise – auf ihre geistige Klarheit beharrt.