Flickenteppich Kita-Gebühren: von null bis mehr als 1000 Euro im Monat

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BERLIN. Gar nichts – oder mehr als 1000 Euro im Monat: Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita höchst unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Dabei ist vor allem der Wohnort entscheidend.

Die Unterschiede bei den Kita-Gebühren sind groß – warum eigentlich? Foto: Shutterstock

Die Spannbreite bei den Kita-Gebühren in Deutschland ist groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein, oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor. Betrachtet wurden landesrechtliche Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden möglichst die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024 – hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen.

Ein Flickenteppich zeigt sich nicht nur bei der Höhe der Gebühren, sondern auch bei den zugrunde gelegten Kriterien: Neben dem Wohnort entscheiden vor allem das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Jahreseinkommen der Eltern über die Höhe der Gebühren – wobei das Einkommen in jedem Bundesland anders berechnet werde. Daher sei die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse eingeschränkt, hieß es. Nicht berücksichtigt ist in der Untersuchung die Qualität der Kita-Betreuung, also zum Beispiel, um wie viele Kinder sich eine einzelne Erzieherin kümmern muss. Eltern mit geringem Einkommen, die etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen generell keine Kita-Gebühren zahlen.

Laut Studie kann besonders für Kinder unter drei Jahren die ganztägige Kita-Betreuung teuer werden. So fallen bei einem Jahreseinkommen bis zu 35 000 Euro in Göttingen (Niedersachsen) 291 Euro im Monat an für eine Ganztagsbetreuung mit acht Stunden für eine Familie mit einem einjährigen Kind. In Reutlingen (Baden-Württemberg) werden für eine achtstündige Betreuung bei einem Bruttoeinkommen der Eltern von 50 000 Euro monatlich 387 Euro fällig für ein einjähriges Kind. In Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) zahlen Eltern mit mehr als 175 000 Euro Jahreseinkommen für eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden eines Kindes unter zwei Jahren 1009 Euro im Monat – in Bergisch-Gladbach (NRW) sind es bei einem Einkommen von mehr als 200 000 Euro sogar 1220 Euro.

Hingegen ist der Besuch staatlicher oder staatlich geförderter Kindertagesbetreuungen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und ab dem Jahr 2027 auch im Saarland generell gebührenfrei. «Lediglich Zusatzleistungen, wie die Verpflegung, werden den Familien hier in Rechnung gestellt», heißt es in der Untersuchung. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil eine Gebührenfreiheit für Kinder eines bestimmten Alters. So ist etwa die Betreuung in Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren gebührenfrei. Zudem gibt es zum Teil landesrechtliche Regelungen bei mehreren betreuten Kindern. Hinzu komme, dass kommunale Gebührenordnungen nicht in allen Bundesländern auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft gälten – die aber einen großen Anteil an der Betreuung hätten.

In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung – in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege. «Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken», heißt es in der Untersuchung. News4teachers / mit Material der dpa

Ausgerechnet das hochverschuldete Berlin schafft Kita-Gebühren als erstes Bundesland komplett ab

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dauerlüfterin
5 Monate zuvor

Besondere Freude macht das, wenn man selbst in einem Geberland wohnt und ordentlich blecht und einige Nehmerländer die Plätze kostenlos anbieten.
Da kommt Freude auf!

anka
5 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

do ut des

Marc
5 Monate zuvor

Politisch ist das doch so gewollt. Wenn viele Leute aus unteren Einkommensschichten nichts zahlen sollen, muss halt der Mittelstand mitzahlen. Konsequenz ist, dass sich der Mittelstand durchrechnen muss, ob er sich Kinder leisten kann, während sich Eltern im Bürgergeld hier keine Gedanken machen.

Kitagebühren sollten keine Umverteilungsmaschine sein.

Unverzagte
5 Monate zuvor
Antwortet  Marc

Wie wäre es, wenn Sie zur Abwechslung auch mal nach oben gen materiell Wohlhabende treten, anstatt immer nur auf finanziell arme Mitbürger*innen ?

Marc
5 Monate zuvor
Antwortet  Unverzagte

Definieren Sie „wohlhabend“. Und wie stellen Sie sich das genau dann vor? Ein Familienvater mit einem Jahreseinkommen von 200000 Euro soll dann 2000 Euro Kitagebühr im Monat zahlen?

Erstens haben wir leider nicht so viele Wohlhabende, dass da nennenswert was bei rauskommen würde,

zweitens steht dann der hohen Gebühr für die Kita kein realer Gegenwert gegenüber. Die Gebühr würde die Leistungen bei weitem übersteigen, wo man dann nicht annähernd mehr von Fairness sprechen kann. Kitagebühren sollten kein Mittel zur Umverteilung sein. Wir haben mittlerweile leider einen Punkt erreicht, wo versucht wird in jedem System irgendwie umzuverteilen. Dafür sind manche Systeme aber wahrlich nicht geeignet. Und mit Solidarität hat das dann auch wenig zu tun. Ein Recht auf faire Kosten für die Betreuung der Kinder haben auch Menschen mit mehr Geld.

Mo3
5 Monate zuvor

Wenn Spitzenverdiener dann mehr zahlen müssen, als Geringverdiener ist das doch sozial gerecht?!?

anka
5 Monate zuvor
Antwortet  Mo3

Ja, ist es.
Das nennt sich Sozialstaat. Dsh. ist in D die Staatsquote auch höher als in den USA.

Gustav
5 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ungerecht wird es dann halt nur, wenn der Spitzenverdiener, z.B. in Düsseldorf ab 3 Jahren 0€ zahlt, während wie oben erwähnt nur ein paar km weiter in Mülheim 1000€ zu zahlen sind.

anka
5 Monate zuvor
Antwortet  Gustav

Das ist wohl wahr. Das widerspricht auch der angestrebten Gleichheit der Lebensverhältnisse in unserem Land.
Da hier leider die Kommunen bestimmen, ist die Kirchturmspolitik leider nicht zu vermeiden. Gegen eine bundeseinheitliche Regelung stellen sich die Länder (im „Dienste“ der Kommunen).
Sozial gerecht und nachvollziehbar wäre trotzdem eine bundeseinhheitliche Regelung: wer mehr verdient, zahlt mehr, überall oder niemand zahlt hier.
Und wir kennen das auch: haben die Tagesmutter, später KiTa, KuGa, OGS in GS bezahlt, während in den Nachbarkommunen die Gebühren bei 0,00 lagen.

Marc
5 Monate zuvor
Antwortet  anka

Sozialstaat heißt nicht dass einem alles erlassen wird und der Leistungsträger im Gegenzug ausgequetscht wird wie eine Zitrone. Auch Umverteilung bedarf einer Balance. Dafür haben wir ja eine einkommensbezogene Besteuerung. Manche Systeme allerdings eigenen sich dazu denkbar schlecht wie das Gesundheitssystem oder eben Kitakosten. Am Ende gilt es auch eine Fairness zu bewahren vor den Menschen, die das alles bezahlen.

anka
5 Monate zuvor
Antwortet  Marc

richtig, sehe ich auch so.
Die Balance bei dieser Kirchturmspolitik herzustellen ist allerdings ein gaanz dickes Brett.

uwe
4 Monate zuvor
Antwortet  Mo3

Wir haben 470 Euro/Monat bezahlt (weil unser Bruttoeinkommen über 100000 Euro liegt). Der Höchstsatz. Und ja das ist sozial gerecht. Bizzarrerweise waren dann die letzten 2 Jahre vor Einschulung kostenlos. Und wenn ich dann daran denke das ein befreundeter (verwitweter) Geringverdiener mit 2 Kindern (wie wir) nichts zahlt: DAS ist absolut haarsträubend Ungerecht.

anka
4 Monate zuvor
Antwortet  uwe

Und als Witwer fällt er zurück in die Steuerklasse „Single“, egal wie viele Kinder er unterhalten muss.
DAS ist ebenfalls ungerecht, aber zu seinen Lasten.
Insgesamt ist doch die Steuerungsfunktion von Abgane und Steuern völlig aus dem Ruder gelaufen, Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht.