Freie Universität erteilt (drei Monate) Hausverbot nach Angriff auf jüdischen Studenten

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BERLIN. Die Attacke auf den FU-Studenten Lahav Shapira befeuert eine politische Debatte. Nun zieht die Universität Konsequenzen.

Die Freie Universtität zieht Konsequenzen. Foto: Shutterstock

Eine Woche nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten hat die Freie Universität Berlin Konsequenzen gezogen. Die Universität erließ nach der mutmaßlich antisemitisch motivierten gewaltsamen Attacke in Berlin-Mitte ein Hausverbot gegen den Tatverdächtigen, um Hochschul-Mitglieder auf dem Campus zu schützen. Das teilte die Uni  mit. Das Hausverbot gelte für drei Monate auf dem gesamten Campus und könne verlängert werden.

Der jüdische FU-Student Lahav Shapira war vergangenes Wochenende mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein 23-jähriger propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus. Der Fall wühlt die Stadt seit Tagen auf und setzt auch die Leitung der FU unter Druck.

FU-Präsident Günter M. Ziegler hatte nach der Tat sein Entsetzen erklärt und die Tat verurteilt. «Unser Mitgefühl gilt dem Opfer und seinen Angehörigen. Wir wünschen ihm schnelle und vollständige Genesung», sagte Ziegler laut Mitteilung. Die uneingeschränkte Solidarität gelte allen Opfern antisemitischer Anfeindungen und Gewalt.

«Angesichts der Tat würde der Tatverdächtige auf dem Campus der Universität als Bedrohung wahrgenommen», so Ziegler. «Zum Schutz der Mitglieder der Universität und zur Sicherung des Universitätsfriedens ist das jetzt ausgesprochene Hausverbot für zunächst drei Monate unabdingbar.» Online-Lehrformate seien von der Entscheidung der Hochschule nicht berührt, hieß es.

An der Universität studieren, lehren, forschen und arbeiten laut Hochschule rund 40 000 Menschen aus mehr als 150 Nationen mit unterschiedlicher Herkunft und Religionszugehörigkeit. «Diese Vielfalt prägt das Selbstverständnis der Hochschule», hieß es. «Menschlichkeit, Respekt und Toleranz sind die Grundpfeiler unserer Gemeinschaft. Antisemitismus jeglicher Form, Rassismus und Diskriminierung werden nicht geduldet.»

Im Streit über die Konsequenzen legte der Zentralrat der Juden Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) den Rücktritt nahe. «Ich bin der Überzeugung, dass Frau Czyborra für ihr Amt nicht mehr geeignet ist», sagte Zentralratspräsident Josef Schuster dem «Tagesspiegel». Schuster kritisierte vor allem, dass die Senatorin zunächst keinen Anlass für eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes gesehen habe.

Nach Einschätzung der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) handelt es sich bei der Attacke um einen Fall antisemitischer extremer Gewalt, aber nicht um einen Einzelfall. «Der Fall Shapira hat eine sehr hohe mediale Bedeutung, auch, weil er an eine Situation an der Hochschule beider Beteiligter anschließt», sagte der Berliner Rias-Projektleiter Benjamin Steinitz. «Aber in der Logik, dass Jüdinnen und Juden kollektiv mit Israel assoziiert und dafür offen angefeindet werden, sticht dieser Fall nicht heraus.»

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober habe es in Berlin bereits zwölf Angriffe und einen weiteren Fall extremer Gewalt gegeben. Das seien viele Fälle, sagte Steinitz. «2022 haben wir im gesamten Jahr 21 Angriffe und einen Fall extremer Gewalt dokumentiert.»  Von extremer Gewalt spricht Rias, wenn Gewalttäter schwere gesundheitliche Schäden oder gar den Tod des Opfers in Kauf nehmen.

Am Freitag kamen nach Polizeiangaben etwa 100 Menschen zu einem stillen Protest an der FU zusammen und wiesen darauf hin, dass sich jüdische Studierende oft Sorgen um ihre Sicherheit machten. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang und die CDU-Politikerin Ottilie Klein. Zwischenfälle oder Gegendemonstranten gab es nicht. Grünen-Chefin Lang sagte am Rande der Mahnwache, diese sei «ein Signal gegen das Wegschauen». Es gelte, bei jeder Art von Antisemitismus konsequent und dauerhaft zu handeln.

Für eine Exmatrikulation des mutmaßlichen Täters hatte sich auch Zentralratspräsident Schuster ausgesprochen. Allerdings ist das nach geltender Rechtslage nicht möglich. Das Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor. Deshalb wird nun debattiert, ob das Gesetz nachgeschärft werden muss.

Der Nahost-Konflikt sorgt auch an anderen Hochschulen für Spannungen. Am Donnerstagabend wurde eine gemeinsame Veranstaltung der Humboldt-Universität und der Hochschule Hertie School abgebrochen, zu der eine israelische Verfassungsrichterin geladen war. Propalästinensischen Aktivisten hatten nach Angaben der Hochschulen eine Protestrede vorgetragen und die Podiumsdiskussion nachhaltig gestört. News4teachers / mit Material der dpa

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Rüdiger Vehrenkamp
2 Monate zuvor

Wer sich als Rassist, Antisemit und/oder Extremist zu erkennen gibt und zudem noch Gewalt anwendet oder dazu aufruft, sollte exmatrikuliert werden. Offenbar fehlt der Intellekt, ein Studium überhaupt anzugehen. Leider geht dies nicht rückwirkend, sonst wäre Herr Höcke schon lange kein Geschichtslehrer mehr.

Lisa
2 Monate zuvor

Leider geht Exmatrikulation rechtlich in Berlin nicht. Drei Monate ist eher „ein Zeichen setzen“ als wirklich effizient. Gewalttäter haben an Schulen und Universitäten nichts verloren!

unverzagte
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

…gilt auch für Gewalttäter*innen außerhalb der gennanten Bildungsstätten.

Indra Rupp
2 Monate zuvor

Sozialschwach und Intellektuell können durchaus zusammen gehören,auch wenn Sie das als Sozialarbeiter anders sehen wollen.

Rüdiger Vehrenkamp
2 Monate zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ähm… ja? Und was genau hat das mit meinem Posting oben zu tun?

Rainer Zufall
2 Monate zuvor

Ich hoffe, die (Haft-)Strafe wegen schwerer Körperverletzung setzt ein deutlicheres Zeichen…