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Schulministerin: Lehrkräfte sollen mit Schülern für Demokratie (gegen die AfD) demonstrieren

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BIELEFELD. Nach einem Missverständnis rund um das Neutralitätsgebot Anfang des Monats hat Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller nun in einem Interview erneut klargestellt: Lehrkräfte dürfen sich an den weiterhin stattfindenden Demonstrationen gegen Rechtsextremismus beteiligen. Gegenüber der Zeitung «Neue Westfälische» sagte die CDU-Politikerin, sie möchte Lehrkräfte ausdrücklich dazu ermuntern, ein Zeichen für die Demokratie zu setzen – «gern auch mit ihren Schülern». Selbst auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, gab die Ministerin eine für Politiker*innen überraschend deutliche Antwort.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) ruft Lehrkräfte auf, sich an den Demonstrationen im Land gegen Rechtsextremismus – wie hier in Nürnberg am 20.01.2024 – zu beteiligen. Symbolbild: Shutterstock/Corinna Haselmayer

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller hat Lehrerinnen und Lehrer dazu aufgerufen, an den Protesten gegen rechts im Land teilzunehmen – auch zusammen mit ihren Schülern. «Ich möchte Lehrkräfte ausdrücklich ermuntern, an diesen Demonstrationen für unsere lebendige Demokratie teilzunehmen, um ein Zeichen zu setzen – gern auch mit ihren Schülern», sagte die CDU-Politikerin der Zeitung «Neue Westfälische».

Auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, antwortete die Ministerin: «Unser Ministerpräsident hat die AfD jüngst als Gefahr für die Demokratie bezeichnet. In diesem Sinne begrüße ich jedes Engagement für Demokratie und gegen alle Feinde des Rechtsstaates.» Sie habe selbst erst vor wenigen Tagen an einer Demonstration teilgenommen, so Feller.

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Missverständnis um Schreiben zur Neutralitätspflicht

Anfang des Monats musste das NRW-Schulministerium schon einmal klarstellen: Lehrer dürfen sich in ihrer Freizeit an den aktuellen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus beteiligen (News4teachers berichtete). «In den aktuellen Zeiten wird gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement begrüßt», sagte damals ein Ministeriumssprecher. Vorausgegangen war ein Schreiben der Bezirksregierungen, dass die Lehrkräfte im Land an ihre Neutralitätspflicht erinnerte. Dieses habe sich jedoch nicht auf die aktuellen Geschehnisse bezogen, wie ein Sprecher der Schulministerin betonte. Tatsächlich sei die Rundverfügung mit dem Titel «Beamtenrechtliche Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht in Wahlkampfzeiten» als Vorbereitung auf die Europawahl im Juni verschickt worden. Dies geschehe routinemäßig fünf Monate vor der Wahl.

Die Bildungsgewerkschaft GEW kritisierte fehlendes Fingerspitzengefühl. «Der Aufruf zur Mäßigung hat bei Lehrkräften und Schulleitungen zu Verunsicherung geführt, weil gerade jetzt die Mahnung zur Mäßigung mehr als missverständlich ist», teilte die nordrhein-westfälische GEW-Vorsitzende Ayla Çelik mit. Viele Betroffene hätten den Brief missverstanden und auf die stattfindenden bundesweiten Demonstrationen bezogen. Çelik sagte, sie hätte in der aktuellen, nicht alltäglichen Gemengelage «mehr Sensibilität der Bezirksregierungen oder auch eine Klarstellung der Ministerin erwartet».

Bedeutung des Neutralitätsgebots aus juristischer Sicht

Was das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte im Unterricht bedeutet, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem juristischen Gutachten herausgearbeitet. Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates sei ein «fundamentaler Bestandteil einer pluralen Demokratie», so heißt es in dem Heft. «So würde es freier Meinungsbildung und offenem Meinungsaustausch zuwiderlaufen, wenn Lehrer_innen etwa in ihrem Unterricht zur Wahl einer bestimmten politischen Partei aufrufen.» Aber: «Dabei ist zu berücksichtigen, dass beamtete wie auch nicht beamtete Lehrkräfte gemäß den menschenrechtlichen Verträgen, dem Beamtenrecht und dem Schulrecht dazu verpflichtet sind, sich für die Menschenrechte, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die dahinter stehenden Werte einzusetzen. Lehrer_innen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für die Grundprinzipien der Grund- und Menschenrechte einzutreten.»

Mit Blick auf die AfD heißt es: «Der aus den Menschenrechten abzuleitende und rechtsverbindliche Bildungsauftrag würde leerlaufen, wenn das Gebot der Chancengleichheit der Parteien so interpretiert würde, dass rassistische und rechtsextreme Positionierungen von Parteien nicht als solche thematisiert werden könnten. Das Gebot der Chancengleichheit der Parteien kann daher nicht so verstanden werden, dass Schulen ihren Bildungsauftrag nicht wahrnehmen können: Vertritt eine am politischen Wettbewerb teilnehmende Partei systematisch rassistische beziehungsweise rechtsextreme Positionen, sei es durch ihr Programm oder dadurch, dass sich ihre Führungspersonen wiederkehrend entsprechend äußern, dürfen Lehrkräfte dies im Unterricht thematisieren.» News4teachers / mit Material der dpa

Anti-AfD-Proteste – GEW-Landeschefin stellt klar: „Schule ist nicht neutral, sondern Demokratie und Menschenrechten verpflichtet!“

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