Schülerin mit Diabetes stirbt auf Klassenfahrt – Richter fragt angeklagte Lehrerinnen, warum sie die Lage nicht erkannten

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MÖNCHENGLADBACH. Auf einer Studienfahrt nach London geht es einer Schülerin immer schlechter. Die 13-Jährige stirbt in einer Klinik. Fast fünf Jahre nach dem Tod der Jugendlichen hat vor dem Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen zwei Lehrerinnen begonnnen. Haben sie nicht richtig reagiert?

Aufsichtspflicht vernachlässigt? Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

er Richter fragt: «Jemand übergibt sich die ganze Nacht über, muss man sich da nicht mal kümmern?» Er stellt diese Frage zwei Lehrerinnen auf der Anklagebank im Landgericht Mönchengladbach. Doch die beiden Frauen, 34 und 60 Jahre alt, wollen sich erst später zur Sache äußern. Sie stehen vor Gericht, weil sie fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht haben sollen. Auf einer im Juni 2019 von ihnen begleiteten Studienfahrt nach London starb eine 13 Jahre alte zuckerkranke Schülerin.

Die Pädagoginnen einer Schule in Mönchengladbach sollen sich vor der Reise nicht ausdrücklich über die Vorerkrankungen der 60 bis 70 Schülerinnen und Schüler erkundigt haben. Deshalb sollen nichts von der Diabetes-Erkrankung erfahren haben, an der Emily litt. Aber auch die Erziehungsberechtigten und die 13-Jährige selbst sollen nicht darauf hingewiesen haben.

Auf der Fahrt hatte die Schülerin die nötigen Blutzuckermessungen und die Gabe von Insulin vernachlässigt. Ihr Zustand verschlechterte sich zunehmend. Am Tag der geplanten Abreise war sie geschwächt und konnte sich nicht selbst anziehen. Freundinnen putzten ihr die Zähne. Die Schülerin starb einen Tag danach in einem Krankenhaus in London.

Der Vorsitzende Richter, Martin Albering, wies die Angeklagten am ersten Verhandlungstag darauf hin, dass sie mit einer Aussage «Pluspunkte sammeln» könnten. Er machte deutlich, dass sich für das Gericht viele Fragen ergeben. Etwa warum die Lehrerinnen nicht direkt aktiv geworden seien, als Schüler ihnen von Emilys schlechtem Zustand erzählt hätten. Es hätte ja eine Blinddarmentzündung oder eine andere Erkrankung sein können. «Wenn 13-jährige Schüler das erkennen, warum erkennen Sie das nicht?», fragte er.

Die im Gericht vorgespielte Sprachnachricht einer 14-jährigen Schülerin, die mit einem weiteren Mädchen und der 13-Jährigen das Zimmer teilte, verdeutlichte die Lage. «Die sackt uns permanent weg», berichtete das Mädchen an ihre Mutter, «wir passen die ganze Zeit auf». Wahrscheinlich müsste sie den ganzen Tag bei der 13-Jährigen bleiben.

Emilys Vater, der gemeinsam mit der Mutter als Nebenkläger auftritt, wischte sich die Tränen aus dem Gesicht. Der 48-Jährige hatte darauf hingewirkt, dass der Tod seiner Tochter am 30. Juni 2019 doch noch vor Gericht verhandelt wird. Er ging gegen die Einstellung der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft vor und erwirkte, dass der Fall zum Landgericht kommt. Das lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Pädagoginnen zwar ab. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ließ die Anklage danach aber zu. Die höhere Instanz erklärte, dass wohl «eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod» geführt haben dürften. Im Fall eines Schuldspruchs reicht das Strafmaß bei fahrlässiger Tötung von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Die beiden Angeklagten gaben am Mittwoch kurze, vorbereitete Erklärungen ab. Die 60-Jährige, seit 28 Jahren Lehrerin, sprach von einem «Schicksalsschlag» auf der Reise. Die Jüngere sagte, es sei schwer zu ertragen, dass bei der Fahrt ein junger Mensch gestorben sei.

Die Schulleiterin, die als Zeugin auftrat, betonte laut einem «Spiegel»-Bericht, dass es sich um keine Klassenfahrt, sondern eine «jahrgangsübergreifende Studienfahrt» für die Klassen acht bis zwölf gehandelt habe, deren Teilnahme freiwillig gewesen sei. Während es bei Klassenfahrten üblich sei, dass im Vorfeld Fragebögen, unter anderem zu Erkrankungen der teilnehmenden Schüler, an die Eltern ausgegeben werden, sei das bei den jahrgangsübergreifenden Ausfahrten nicht der Fall.

Der Richter fragte: Warum das bei Klassenfahrten üblich sei, die in der Regel von den Klassenlehrern begleitet werden, die die Kinder seit Jahren kennen – nicht aber bei Fahrten, die Lehrkräfte begleiten, die die Schüler teils gar nicht kennen? Das liege an der Vorbereitung der begleitenden Lehrer, antwortete die Schulleiterin und verwies auf die Schulakten, die zur Verfügung stehen. In Emilys Schulakte war vermerkt, dass sie an Diabetes litt. Ob die angeklagten Lehrerinnen vor der Reise einen Blick hinein geworfen haben, wusste die Schulleiterin nach eigenem Bekunden nicht. Die Angeklagten seien «höchst zuverlässige Kolleginnen», die die Schülerinnen und Schüler mit «viel Herzblut, viel Liebe» betreuen, betonte sie. Der Richter sagte, er schließe daraus, dass sie anders reagiert hätten, hätten sie von Emilys Erkrankung gewusst. «Das weiß ich nicht», antwortee die Schulleiterin.

Bis zum Mai sollen im Prozess Sachverständige und viele weitere Zeugen gehört werden, darunter sind Lehrer, Emilys Eltern sowie Mitschüler. Von Ulrike Hofsähs, dpa

Tod einer Schülerin auf Klassenfahrt: Nun doch Anklage gegen zwei Lehrerinnen

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JoS
3 Monate zuvor

Was mich sehr verwundert: Üblicherweise werden Informationen über Krankheiten wie Diabetes doch bei der Anmeldung an einer Schule abgefragt und zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Eltern gebeten, alle Informationen auf den aktuellen Stand zu bringen. Davon abgesehen ist es selbstverständlich, dass Eltern in Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags aus Eigeninteresse Krankheiten wie Epilepsie, starke Allergien oder eben Diabetes gegenüber den Klassenlehrern ansprechen, schließlich sind die nicht nur im Kontext einer Klassenfahrt relevant. Die dreizehnjährige Diabetikerin in meiner Klasse muss regelmäßig ihren Blutzucker überwachen, dann piept ihr Handy und alleine deshalb müssen die Lehrkräfte informiert sein. Außerdem haben die Eltern uns Traubenzucker gegeben, den wir für den Notfall deponiert haben. Hier ist also erstmal ein eklatantes Versagen der Eltern zu konstatieren, was die Nebenklage doch in ein sehr fragwürdiges Licht rückt.
Andererseits haben die Lehrkräfte hier, zumindest wenn die Darstellung zutreffend ist, eindeutig Warnsignale missachtet und damit aus meiner Sicht fahrlässig gehandelt.

Pia
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Die Schülerin hat sich evtl dafür geschämt, ihren Blutzucker vor anderen Mitschülern zu messen oder sich Diabetes zu spritzen.

Unglaublich
3 Monate zuvor
Antwortet  Pia

Diabetes zu spritzen?

Insulin wird gespritzt!

JoS
3 Monate zuvor
Antwortet  Pia

Ja und weiter? Trotzdem entbindet das nach meinem Verständnis nicht die Eltern von ihrer Fürsorgepflicht wie oben beschrieben. Normales Verhalten ist das jedenfalls genauso wenig wie von den beiden Lehrkräften.

Mathea Kühnel
2 Monate zuvor
Antwortet  Pia

So ein Schwachsinn. Es ist mittlerweile ganz normal, dass Kinder ihren Zuckerwert messen. Dies machen selbst Kinder in der Grundschule schon. Und wenn es einem unangenehm ist, kann man sich das Insulin auch alleine im Klassenzimmer spritzen.

K. H.
2 Monate zuvor
Antwortet  Mathea Kühnel

nein, das ist sicher kein ‚Schwachsinn‘. Auch bei Kindern und ganz besonders Jugendlichen, die schon lange an Diabetes erkrankt sind, kann es immer mal wieder zu Phasen fehlender Krankheitseinsicht kommen, in denen sie wieder engmaschiger begleitet werden müssen – auch wenn sie schon sehr selbständig im Umgang mit Krankheit sind. Hier spielen psychische und auch körperlich Prozesse der Adoleszenz eine große Rolle. Der BZ wird auf sehr unterschiedliche Weise gemessen: entweder durch Blutentnahme aus der Fingerkuppe oder durch verschiedene Systeme der kontinuierlichen Glukosemessung – die mitunter auch mit dem Handy kommunizieren, welches dann ‚piept‘. Emily hat den Berichten zufolge eine Insulinpumpe getragen, musste sich also im Normalfall kein Insulin ’spritzen‘, sondern die Abgabe an der Pumpe initiieren. Wie bei jedem technischen Gerät kann es auch hier zu Fehlfunktionen und mechanischen Problemen (Verstopfung des Katheters) kommen. Der/die Jugendliche muss dann angemessen reagieren und z.B. Insulin mit dem Pen zuführen.
Diabetesmanagement ist hochkomplex und für Kinder und Jugendliche sowie ihr Betreuungspersonen herausfordernd – trotz der sehr guten Versorgung mit Hilfsmitteln, die wir zum Glück zur Verfügung haben. Ich kann nur an alle Lehrkräfte appellieren, dies nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und eng mit den Eltern zu kooperieren.

Alexia
2 Monate zuvor
Antwortet  K. H.

Dann sollten die Eltern ihr Kind aber nicht auf eine mehrtägige Klassenfahrt ins Ausland schicken.

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  Alexia

Vielleicht gibt es für derart eingeschränkte Kinder auch die Möglichkeit, ein Elternteil mitfahren zu lassen oder eine Art Gesundheitspaten für das Kind abzustellen. Wir reden ja immer von Inklusion und auch Kinder mit Diabetes sollten so eine Fahrt erleben dürfen. Es ist eine doppelte Bestrafung sie zusätzlich zu dieser Krankheit von solchen Fahrten auszuschließen. Aber hier muss absolut auf Nummer Sicher gegangen werden. Da stimme ich Ihnen zu.

Constanze
2 Monate zuvor
Antwortet  Mathea Kühnel

Bei Teenagern ist es manchmal anders.

Pia
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

*Insulin zu spritzen

Der Zauberlehrling
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Da kommen so manche Faktoren zusammen.

Auch das Gerichtverfahren wird die 13jährige nicht wieder lebendig machen, möglicherweise aber die Schuldfrage klären.

JoS
3 Monate zuvor

Juristisch ist das zutreffend. Moralisch müssen ganz klar sowohl die Eltern als auch die Lehrkräfte damit leben, dass sie gravierende Fehler gemacht haben. Ich finde es allerdings unerträglich, dass die Eltern, die ganz klar ihre elterlichen Pflichten nicht erfüllt und damit eine Ereigniskette in Gang gesetzt haben, die dann durch zusätzliche Fehler der Lehrkräfte zum Tod des Mädchens geführt hat, sich hier als Nebenkläger aufspielen.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Es ist in erster Linie der Vater, der die Medien gewaltig einspannt. Kann dem Vater nicht vorgeworfen werden; dass die medien sich in diesem fall aber dergestallt vor den Karren spannen lassen, geht in Richtung medialer Vorverurteilung.
Übersehen wird auch gerne, dass die erste Instanz die Prozesseröffnung niedergeschlagen hat, da die zuständige Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Anfangsverdacht gesehen hat. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Somit ist der Prozess in der nächst höheren Gerichtsinstanz beim zuständigen OLG gelandet.

Uli
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Was zur Hölle bedeutet „dergestallt“?

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Uli

sich tierisch vor den Karren spannen lassen …:)

ergo: dergestalt oder eben derartig …

Dirk Z
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Haben Sie gesicherte Erkenntnisse was da genau abgelaufen ist? Wir alle kennen die Details zu dem Fall viel zu wenig um hier überhaupt eine Aussage treffen zu können dass die Eltern ihr Pflichten nicht erfüllt haben. Wie so oft im Leben gibt es manchmal Gegebenheiten, mit denen man überhaupt nicht rechnen konnte. Ist wie bei Glattais und dem Autofahren- ein besonnender Autofahrer hat schon viele widrigen Witterungsverhältnisse gemeistert und eines Tages ist er trotz umsichtiges Verhalten ins Rutschen gekommen und hat einen Unfall gebaut. Man kann hier nur lernen dass künftig solche Vorfälle durch vorbeugende Massnahmen nicht mehr vorkommen.

Marc
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

„Aufspielen“, naja. Das heißt nun einmal so. Angehörige haben unter bestimmen Umständen das Recht, als Nebenkläger unmittelbare Prozessbeteiligte zu sein. Ansonsten ist man nur Zuschauer oder Zeuge.

Das hat Vorteile, unter anderem ist man die ganze Zeit bei der Verhandlung dabei und kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem darf man Fragen sowie Anträge stellen und der Nebenklägeranwalt hat Akteneinsicht.

Und mal ehrlich: Wenn Ihr Kind auf einer Klassenfahrt sterben würde und es kommt zu einem Prozess, dann würden Sie sich doch auch überlegen, als Nebenkläger mehr erfahren zu können?

Und: Sie lehnen sich weit aus dem Fenster. Denn ob die Eltern Fehler gemacht haben, entscheiden nicht Sie („ganz klar ihre elterlichen Pflichten nicht erfüllt„, woher wissen Sie das?), sondern unter Umständen ebenfalls ein Gericht.

Sebastian Kluge
3 Monate zuvor
Antwortet  Marc

Worauf JoS anspielen möchte ist, dass die Eltern genauso Schuld an dem Tod des Kindes sind, wenn man den Lehrern vorwirft sich nicht vollständig informiert zu haben, und ebenfalls vor Gericht stehen müssten, wie die Lehrer und nicht Nebenkläger sein dürften, weil sie genauso große Schuld auf sich geladen haben, da sie nicht die Schule informiert hatten.

Ich finden den ganzen Fall irgendwie komplett mysteriös (was ich aber darauf zurückführe, dass uns nicht alle notwendigen Informationen vorliegen):
Unabhängig vom Vorliegen einer Diabetes, wieso verschlechtert sich der Zustand eines Schülers so sehr, ohne dass ein Lehrer Maßnahmen ergreift?

Wieso liegen anfangs so wenig Belege für ein Fehlverhalten vor, dass eine Anklage zuerst abgelehnt wird? Entweder es gibt ein massives Fehlverhalten, dass so klar ist, dass es zu einer Verurteilung führen wird oder eben nicht (aber erst Einstellung des Verfahrens, dann keine Haupteröffnung und nun drohen bis zu 5 Jahren?)

Ragnar Danneskjoeld
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Den Eltern hier eklatantes Versagen vorzuwerfen empfinde ich als puren Hohn. Versagt haben hier in erster Linie die Kolleginnen. Wenn eine Schülerin mehr als einen Tag lang im Hotel dahin vegetiert, dann kontaktiere ich die Eltern oder gleich einen Arzt. Alles andere ist grob fahrlässig.

Katinka
3 Monate zuvor

Ganz ehrlich – wenn mein diabetes-krankes Kind mit Lehrkräften mitfährt, die es nicht einmal kennen!! – dann werde ich als Elternteil doch tätig und stelle vorsichtshalber sicher, dass diese Lehrkräfte Bescheid wissen. Das Versäumnis ist hier genauso bei den Eltern zu suchen.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  Katinka

Die Eltern, die wussten, dass der Diabetes in den Akten der Schule vermerkt war, haben etwas unterlassen, weil niemand sie aufgefordert hat, eine Erklärung zum Gesundheitszustand ihrer Tochter abzugeben.

Die Lehrkräfte dagegen haben es möglicherweise (noch gilt in dubio pro reo) unterlassen, rechtzeitig erste Hilfe zu leisten, obwohl sie wiederholt von Schülern dazu aufgefordert worden waren, zu Emily zu gehen. Es reicht nicht, dies den Schülern zuzusichern und es dann nicht zu tun.

Obwohl am ersten Prozesstag aufgrund der Verlesung der Anklageschrift noch nicht allzu umfangreiche Befragungen stattgefunden haben können, sieht es so aus, als wäre es für die Lehrerinnen nicht gut gelaufen.

Ganz ehrlich, wenn ein Kind unverhofft einen entzündeten Blinddarm gehabt hätte, hätte es auch tragisch enden können.

Sepp
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

@ A.M.
Sie sind mit 80 Kindern und 4 Lehrkräften für mehrer Tage unterwegs. Es gibt Aussagen, die Lehrerinnen hätten „nur flüchtig“ nach Emily gesehen.

Nehmen Sie an, Sie wären in der Situation:
Einer Schülerin, die Sie nie im Unterricht hatten, ist „schlecht“. Also wünsche Sie eine gute Besserung, lassen Mitschülerinnen dort und kümmern sich um das Tagesprogramm mit den anderen ca. 75 Schülerinnen und Schülern.

Dann fangen Sie alles ab, was die anderen 75 Schüler so haben (von „mir ist kalt“, über „meine Beine tun weg“, „mir ist langweilig“, bis Heimweh und Beziehungsdramen), schauen abends noch mal kurz nach Ihrer kranken Schülerin.
Vielleicht hat sie sich übergeben, aber sie hat ja keine Vorerkrankungen und sagt dazu auch nichts, Sie sind beruhigt, dass die Mitschülerinnen sich so gut kümmern und schon Salzstangen und Cola besorgt haben.

Vielleicht sind Sie auch schon wieder auf dem Weg zum Emily gewesen, als die anderen Schüler Sie angesprochen haben, weil Schüler X voll nervt, Schülerin y heult und im Zimmer z das Fenster nicht aufgeht.

Solche Fahrten sind absolute Stress-Situationen, gerade auch für die Lehrkräfte. Im Nachhinein ist es natürlich klar, dass man sich hätte um Emily kümmern müssen. Aber wir waren alle nicht in der Situation und im Nachhinein mit dem Finger auf Leute zu zeigen ist auch sehr einfach. Nicht umsonst ist für das Verfahren relativ viel Zeit eingeplant.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Ich bin als Kind auf dem Bauernhof groß geworden. Ohne Kindergartenbesuch. Als Älteste ergab es sich von selbst, dass man auf die Jüngsten achtete. Auf Bauernhöfen gab und gibt es auch heute noch mehr tragische Unfälle, die Kinder das Leben oder die Gesundheit kosten. (Früher noch mehr als heute). Wir wussten, wie schrecklich es für unsere Eltern gewesen wäre, wenn uns etwas passiert wäre. Und so achteten wir auf Risiken, waren ab und an auch mal etwas leichtsinnig aber wenn die Gefahr eines schweren Unfalls drohte, dann waren wir hellwach und passten gut auf.

Selbstverständlich hätte ich keine Klassenfahrt mitgemacht, ohne vorher ein Schreiben ausgegeben zu haben, in dem die Eltern aktuelle Telefonnummern und Angaben zu Allergien und anderen gesundheitlichen Belastungen eingetragen hätten.

Es gibt „Muss-„, „Soll“- und „Kann-Erwartungen“. – Die verlässliche Aufsichtspflicht ist immer ein Muss. Wenn in Erlassen dazu zu wenig steht, muss ich selbst eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen. Das kann auch die Ablehnung der Teilnahme an einer Fahrt sein.

Als Springerin (externe Vertretungsktaft) habe ich auch schon mal angesichts eines geplanten Ausflugs mit den Kindern im Kindergarten nach der schriftlichen Planung gefragt. – Es gab keine, was ich mir schon gedacht hatte. Der Ausflug fiel aus.

Wer meint, Lehrer hätten das Recht, sich mehr zumuten zu lassen, als sie verantworten können, irrt.

Angesichts der enormen Verantwortung die eine Schulleitung zu tragen hat, fürchte ich, dass gerade sehr verantwortungsbewusste Lehrer sich so weit nach oben nicht befördern lassen wollen und dann kommen vielleicht welche in die Position, die als Schulleitung Lehrer eher überfordern als darauf zu achten, dass die Lehrkräfte der Aufsichtspflicht wirklich nachkommen können.

dauerlüfterin
3 Monate zuvor
Antwortet  Katinka

Für mich stellt sich auch die Frage, ob man als Elternteil eines an Diabetes erkrankten Kindes den begleitenden Lehrkräften vielleicht nicht noch detailliertere Informationen und Hinweise als sie aus einem Aktenvermerk zur Diagnose in der Schülerakte zu entnehmen sind, mitgeben wollen würde.
Ich stelle mir da Hinweise auf Notfallmediaktion, Telefonnummern der Eltern etc. vor.

JoS
3 Monate zuvor

Wie ich bereits sagte, selbstverständlich sehe ich hier ein – allerdings nachrangiges – Versagen der Lehrkräfte. Aber wollen Sie mir ernsthaft sagen, dass Sie nicht schon im Alltag in Wahrnehmung Ihrer elterlichen Verantwortung die Schule ihres Kindes über eine lebensbedrohliche Erkrankung informieren würden? Und dann ja wohl erst Recht, wenn eine Klassenfahrt ansteht.

447
3 Monate zuvor

Nö.

Ein Kollege hat im Schwimmunterricht wortwörtlich einem Kind das Leben gerettet (Rettung, Beatmung), weil dessen ************ Eltern die Schule NIE informiert hatten, dass der mittlerweile 16jährige eine massive Herz- /Kreislauferkrankung hatte.

Der Anfall kam dann beim Schwimmen, PURES GLÜCK, dass der Kollege danebenstand. UND Rettungsschwimmen konnte (also nicht nur aufm Papier sondern in echt). UND in dem Moment da war.

Lohn für den Kollegen? Nix, paar warme Worte vom SL, nicht mal Dankesbrief von oben oder so.
Konsequenzen für die Eltern? Null. Weil der SL ja meint, dass man auf der „traumatisierten“ Familie ja jetzt nicht noch Schuldgefühle…ach komm ey, ist nicht auszuhalten.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  447

Darüber wundere ich mich nicht. Die erste Hilfe im Notfall gehört zu den „Muss-Erwartungen“, die ein Lehrer zu erfüllen hat. Schafft er das nicht, gibt es Ärger, erfüllt er sie, gibt es aber kein Lob.

Wer aber ein gesponsertes Projekt (von dem er vielleicht sogar denkt „Was soll diese verquirlte Schei…) brav absolviert, kommt in die Zeitung. Flankiert von Schülern, die ihre Pillle-Palle-Urkunden hochhalten. Lob gibt es eher nicht für das wirklich Wichtige, sondern für die albernen Pirouetten der angesagten „Bildung“, über die in einigen Jahren gelacht wird.

447
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Genau das.

Hans Malz
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Absolut zutreffend!

Andy
3 Monate zuvor

Volle Zustimmung. Unerträglich wie hier einige versuchen, den Eltern die Hauptschuld zuschustern zu wollen. Von wegen „elterliche Pflichten nicht erfüllt und Ereigniskette in Gang gesetzt.“ Es ist unfassbar. Und widerspricht den im Artikel beschriebenen Fakten. Die Erkrankung der Schülerin war bekannt. Ihre Mitschülerinnen haben bei den Lehrerinnen mehrfach um Hilfe ersucht. Die Kolleginnen haben auf ganzer Linie und vollumfänglich versagt. Punkt.

Nicnac
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Wenn ich den Artikel richtig verstehe, stand die Erkrankung durchaus in der Akte der Schülerin und alle unterrichtenden Lehrkräfte wussten Bescheid, Vermutlich sind die Eltern davon ausgegangen, dass der Informationsfluss an der Schule funktioniert.
Ich hätte als Mutter vermutlich trotzdem anders agiert und auch die Begleiter nochmals gesondert informiert – auch auf welche Symptome besonders zu achten sind etc. Lieber einmal zuviel nerven als zuwenig wichtige Informationen weiterzugeben.

Mika
3 Monate zuvor
Antwortet  Nicnac

Lesen Sie echt die Akten aller SuS, die Sie unterrichten? Ich frage, weil Sie ja offensichtlich davon ausgehen, dass die Lehrkräfte aufgrund des Eintrags in der Schülerakte von der Erkrankung wussten. Bei mir wären das dann pro Schuljahr zwischen 180 und 240 Akten. Chapeau!

Nicnac
3 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Ich arbeite nicht in der Schule sondern in der Kita. Bei uns gibt es zu jedem Kind ein Formblatt, auf dem wichtige Infos wie Krankheiten, Allergien, Familiensituation, Telefonnummern etc gesondert zusammengefasst sind. Da diese Infos auch ab und an im Schulalltag benötigt werden, gehe ich davon aus, daß ähnliches auch in den Schulakten (möglichweise auch gesondert im Sekretariat) existiert und man nicht die komplette Akte lesen und durchsuchen muss.
Nehme ich nun ein mir fremdes Kind mit auf die Reise, ist es sicher nicht verkehrt, mir 1) gezielt diese Akte einmal kurz vorzunehmen ODER 2) meine Kollegen (ihn Ihrem Fall den Klassenlehrer) einmal anzusprechen, ob es bei einem seiner mitreisenden Kinder Besonderheiten zu beachten gibt ODER 3) die Eltern im Rahmen einer Abfrage um schriftliche Infos zu bitten, die ich mitnehmen und nachschlagen kann. Sind Sie denn nicht gerne vorbereitet, wenn Sie für fremde Kinder Tag und Nacht Verantwortung übernehmen? Ich persönlich übernehme kein Kind, ohne nicht mind. 1 der 3 genannten Informationsquellen genutzt zu haben. Ist für mich auch eine Frage des beruflichen Eigenschutzes.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Nicnac

Studienfahrten sind freiwillige Angebote der mitreisenden Lehrkräfte. Anders als bei Klassenfahrten gibt es keine Verpflichtung an solchen Angeboten teilzunehmen.

Nicnac
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Habe ich auch nicht behauptet. Aber gerade, wenn ich mich freiwillig für die Begleitung entscheide, sehe ich doch zu, mich entsprechend abzusichern?

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Nicnac

Denkfehler:

Die Teilnahme für SuS ist freiwillig bzw. nicht verpflichtend. Die Teilnahme der LuL erfolgt per Dienstanweisung bzw. durch Genehmigung der Fahrt durch die SL, wenn diese durch das Fahrtenprogramm der Schule und die zur Verfügung stehenden Etatmittel abgedeckt ist, und die Bez..-Reg. der Beantragung der „Wanderfahrt“ nicht widerspricht.

Schule ist eben eine Behörde, deren Verwaltungshandeln täglich durch SuS gestört wird.

Tim Bullerbü
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Denkfehler.Nicht in jedem Bundesland. In Niedersachsen muss keine Lehrkraft fahren, Fahrten sind freiwillig.

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Jein. Bei uns wurde die Stufenfahrt Englisch als Klassenfahrt ausgegeben. Alle 9. Klasse sind gefahren. Nur ein einziges Mädchen ist nicht mit, deren Mutter boykottiert in der Regel alles, schiebt finanzielle Gründe vor, das Mädel macht jetzt ein Praktikum. Es ist aber schon Druck da, an diesen Fahrten teilzunehmen. Wer möchte sein Kind in eine andere Klasse setzen, während die Klasse in London ist. Aber als Mutter muss ich auch sagen, dass ICH tierischen Wirbel gemacht hätte, damit das mit dem Insulin klappt, wäre selber mitgefahren oder was auch immer.

Mika
3 Monate zuvor
Antwortet  Nicnac

Bei uns ist vor einer Fahrt die schriftliche Abfrage zu Erkrankungen, Erreichbarkeit der Eltern, Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb der Fahrt u.ä. pflichtig, und selbstverständlich lese ich diese Informationen vor Fahrtantritt.
In diesem speziellen Fall gab es diese Abfrage jedoch nicht, und Sie meinten, dass diese Informationen doch in den Akten vermerkt wären.
Davon auszugehen, dass die begleitenden Personen sich 60 – 80 Akten im Vorfeld durchlesen, halte ich für irrig, zumal den Lehrkräften dafür keine Arbeitszeit zugestanden wird.
Ich denke auch, dass sich Kitaausflüge (meist eintägig, meist zwei und mehr Betreuer auf 12 -15 Kinder) nicht mit Schulfahrten (i.d.R. mehrtägig, meist 4-5 auf 60 – 80 SuS) nicht vergleichen lassen – primär bezogen auf die Anzahl der nach Ihrer Ansicht zu studierenden Akten, besonders aber auch in Bezug auf die Selbstständigkeit der Kinder (Kitakinder mit Diabetes sind hinsichtlich der Nahrungsaufnahme deutlich besser von Betreuern zu kontrollieren als Jugendliche) und die Mitwirkung der Eltern im Vorfeld.

Andy
3 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Lesen Sie echt die Akten aller SuS, die Sie unterrichten?“

Ganz sicher aber lese ich die Akten derjenigen Schüler und Schülerinnen, mit denen ich auf eine mehrtägige Studienfahrt fahre.

Mika
3 Monate zuvor
Antwortet  Andy

Ich würde Ihnen zustimmen, dass Sie die (bei uns pflichtigen) „Fahrtenauskünfte der Eltern zu Erkrankungen und Erlaubnissen bzgl. Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb der Fahrt“ lesen – das versteht sich von selbst. Ich bezweifle, dass Sie die Akten von (bei uns)65-90 SuS einzeln ziehen, durchlesen und wieder einsortieren. Da sind Sie selbst bei flüchtigem Studieren der Akten und Notizen anfertigen locker mindestens 10-15h beschäftigt -das verweise ich jetzt mal in den Bereich der pädagogischen Fabel.

Tim Bullerbü
2 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Aber es gibt ha nicht nur Akten, sondern Klassenleitungen. Und ich erwarte von Klassenleitungen, dass sie Infos z.B. zu Asthma, Diabetes, an die Fachkollegen/innen weitergeben.

Grillsportler
2 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

In diesem Fall ist aber gar nicht geklärt, ob die Klassenleitung wusste, welche ihrer SchülerInnen an dieser freiwilligen Fahrt teilnehmen würden. Daher würde ich die außen vor lassen.

Josmina
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Lese grad aufmerksam die Kommentare und muss hier einmal bestätigen. Wenn jemand bei einer vollen Stelle 10 bis 18 Klassen mit mindestens 26 Schülerinnen und Schülern unterrichtet, sind es mindestens 260 bis 300 Akten, vielleicht aber auch (je nach Fächerkombi, viele Fächer werden ja auch einstündig unterrichtet) mehr als 450 Akten. So sieht die Realität aus! Solche unglaublichen wichtigen Gesundheitsinformationen können daher nur über die Klassenlehrer kommuniziert werden, dafür (sowie für pädagogische oder organisatorische Inhalte) finden ja diverse Konferenzen statt (auf Klassen- oder Stufeneben).

Hanno
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Die Erkrankung war ja in der Schule bekannt:
In Emilys Schulakte war vermerkt, dass sie an Diabetes litt. Ob die angeklagten Lehrerinnen vor der Reise einen Blick hinein geworfen haben, wusste die Schulleiterin nach eigenem Bekunden nicht.“
Es war also in der Schule bekannt. Das tragische ist aber, dass es vermutlich keine Rolle gespielt hätte, wenn die Lehrerinnen mal nach dem Kind gesehen hätten und es sich nicht für einen so langen Zeitraum alleine überlassen hätten.

Andy
3 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Mit Verlaub – Sie schreiben völligen Unsinn. Die Diabetes-Erkrankung der Schülerin war der Schule sehr wohl bekannt und war auch in der Akte der Schülerin vermerkt. Es ist mitnichten Aufgabe der Eltern, gleichsam mantragleich die Erkrankungen ihres Kindes herunter zu beten; sie sind bei Schuleintritt zu nennen, von der Schule zu dokumentieren und gut. Eltern dürfen vielmehr von den Lehrkräften erwarten, dass diese sich über die zu betreuenden Schüler informieren – insbesondere wenn diese Informationen der Schule (schriftlich) vorliegen – ein Umstand der hier gegeben zu sein scheint. Die Informationen waren da, die Lehrerinnen haben sich jedoch in keiner Weise darum geschert.

Fragwürdig ist hier gar nichts. Es handelt sich um eklatantes und vollumfängliches Versagen der beiden Lehrerinnen. Ich hoffe auf eine harte Strafe.

Mika
3 Monate zuvor
Antwortet  Andy

Sorry, aber „in der Akte vermerkt“ ist eben nicht gleich „war in der Schule bekannt“. Letzteres würde bedeuten, dass die Lehrkräfte von der Erkrankung gewusst hätten, und dies scheint ja offensichtlich nicht der Fall gewesen zu sein.
Aussagen und Vorverurteilungen wie die Ihren bestärken mich darin, keine Klassen- oder Kursfahrten mehr durchzuführen.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Vor allem, wo in der Akte. Vermutlich auf dem Anmeldebogen von anno Schnee, den ein Mitglied der SL stichwortartig beim Anmeldegespräch notiert hat. Bei den elektronischen Schülerindividualdaten in SchILD wüsste ich auch nicht, wo Gesundheitsdaten eingefügt werden könnten.

A.L.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Wir müssen jedes Schuljahr erneut einen Bogen zu den Stammdaten unseres Kindes ausfüllen. Dazu gehört neben den Notfallkontakten auch die Frage nach Erkrankungen, Allergien, Medikamenten usw. Dieses Formular kommt dann in die Schülerakte. Darüber hinaus erfolgt vor jeder Klassenfahrt oder Kursfahrt nochmals eine gesonderte Abfrage. Warum ist das in diesem Fall nicht geschehen, insbesondere da die beiden Lehrerinnen nicht alle SuS kennen konnten? Und warum wurde nicht eher nach dem Mädchen geschaut? Warum wurde davon ausgegangen, dass es reicht, wenn sich andere SuS um das Mädchen kümmern? Fragen über Fragen, auf die es im Prozess hoffentlich eine Antwort geben wird.

Pauker_In
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Gar nicht – die Gesundheitsdaten bleiben schön auf dem Papier, vergraben im Sekretariat.

Alexia
2 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Du weißt ja nicht, ob die anderen Kids, die die Überwachung Emilys durchführen sollten, auch an eine Magenverstimmung geglaubt haben und gedacht haben, dass es ihr schon besser gehen wird. Dass die Eltern mit so einer geringen Unterstützung da so rauskommen, ist m.E. typisch für unsere Lage an den Schulen. Wir benötigen als Lehrpersonal eine bessere Rechtslage. Ansonsten sollten wir die Verantwortung für Klassenfahrten, die meist ja auch zusätzliche Arbeitsbelastung bedeuten, ablehnen. Derzeit haftest du als LK für alles selbst.

tingel
3 Monate zuvor

Wir fragen vor einer Klassenfahrt mit einem Bogen, der von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden muss, ganz explizit nach Erkrankungen, Allergien etc. Ohne diese ausgefüllten Bögen würden wir gar keine Freigabe der Schulleitung für die Fahrt erhalten. Daher kann ich nicht verstehen, dass die Lehrerinnen nichts davon wussten und sehe daher auch eine große Mitschuld bei den Eltern.

Ich werde auf jeden Fall demnächst immer eine medizinisch aus- oder weitergebildete I-Kraft für solche Kinder für die Fahrt beantragen, damit so etwas nicht passieren kann. Es ist schwer, mit so einem Vofall zu leben.

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  tingel

Sehr gute Idee mit der I-Kraft. Das dachte ich auch schon. Kann man für solche Kinder nicht eine spezielle Begleitperson beantragen? Aber da müssen sich auch die Eltern mit kümmern. Verstehe die Mutter nicht.

Der Zauberlehrling
3 Monate zuvor

Mir sind solche Exkursionen fremd.

Mehrere Tage rund um die Uhr im Lehrerberuf ohne Unterbrechung mit massiver Erhöhung der Verantwortlichkeit ohne Ausgleich (abgesehen von strahlenden Kinderaugen).

Allerdings erinnere ich mich gerne an die vier Klassenfahrten meiner Schulzeit.

dickebank
3 Monate zuvor

Und hier gibt die öffentliche Berichterstattung zu wenige Fakten bekannt.

Handelte es sich um eine Klassenfahrt oder war es eine Kursfahrt/Exkursion?
Wie hat die Schulleitung die organisatorische Aufsicht für die Exkursion geregelt?
Waren die begleitendenden Lehrkräfte die Klassenlehrkräfte der mitreisenden SuS oder waren sie Fachlehrkräfte, die ihre Kurse begleiteten, oder waren es Lehrkräfte, die die Schule zur Begleitung abgeordnet hatte, die aber die SuS nicht weiter aus dem eigenen Unterricht kannten?
Wie war die Unterbringung der SuS in den professionellen Gastfamilien geregelt, welche vertraglichen Pflichten oblagen den Gasteltern bzw. der Vermittlungsagentur?
Wer hat auf Seiten der Schule diesen Vertrag unterschrieben und die Fahrt genehmigt?
Gab es Regelungen für Notfallkontakte, damit die SuS die begleitenden Lehrkräfte außerhalb des offiziellen, gemeinsamen Programmes erreichen konnten?

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Wir wissen nicht, wie die Schüler wirklich untergebracht waren. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/moenchengladbach-wer-traegt-schuld-am-tod-einer-schuelerin-auf-klassenfahrt-a-1301746.html Im Spiegel hieß es 2019 : „Alle vier Lehrer und rund 80 Schüler aus verschiedenen Jahrgängen waren im selben Jugendhotel untergebracht.“

Biene
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Die SL spricht im Artikel auch von einer Jahrgangsstufenübergreifenden Fahrt. Ich würde nur auf Fahrten mitfahren auf denen mir die SuS bekannt sind, doch auch dann ist nicht sichergestellt, dass ich wirklich mitfahre. Sollen doch ein oder zwei Eltern mit. Die freuen sich bestimmt auch.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  Biene

Ich fände es auch gut, wenn Eltern mitfahren können. (Obwohl gerade Kinder mit Handicaps froh sein mögen, wenn ihre Eltern nicht mitfahren.)

Als Fachkraft soll man souverän gewisse Anforderungen an das stellen, was einem zugemutet wird. Lehrer und Erzieher dürfen sich im Hinblick af die Aufsichtspflicht nicht überfordern lassen. Deshalb wundere ich mich in diesem Fall ein wenig – und viel mehr im Fall der auf einer Schulfahrt in einem öffentlichen Schwimmbad ertrunkenen siebenjährigen Elif, dass anscheinend nicht so leicht gegen Schulleitungen ermittelt wird. Sie müssen oder müssten doch gerade die Planungen der Fahrten mit vielen Schülern sorgsam prüfen, um notfalls für Nachbesserungen an der Planung sorgen zu können.

Falls ehrgeizige Schulleitungen wünschen, dass Lehrkräfte bereitwillig Eindruck schindende Fahrten und Projekte durchführen, obwohl dafür zu wenig Personal da ist, dann brauchen wir eine Justiz, die auch die Schulleitungen nicht von den Ermittlungen verschont. Planungen dürfen nicht genehmigt werden, wenn sie unzureichende Vorbereitungen erkennen lassen oder gar höchst riskant sind.

Ich weiß von einigen Schulbegleitungen, die ausschließlich für ein Kind mit Förderbedarf zuständig sind, dass Lehrkräfte sie ungefragt in die Beaufsichtigung der anderen Kinder während einer Klassenfahrt einbinden wollten und sich diesbezüglich sogar im Recht wähnten. Aber weisungsbefügt sind nicht die Schulen, sondern der Träger, der die Schulbegleitung eines Kindes angestellt hat.

Hans Malz
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Beim letzten Kind in einer meiner Klassen mit Diabetes haben die Eltern bei den Klassenfahrten immer „Urlaub“ in der Nähe der Fahrt gemacht. Gesehen habe ich die nie, aber es war klar, dass die im Notfall sofort da sind.
Und auch da kann ich mich erinnern, dass die Kollegin oder ich spätabends immer nochmal mit dem Kind den Blutzucker gemessen haben. Da war rund um die Uhr ein Auge drauf. Von der Erkrankung wussten auch alle Mitschüler.
Deshalb kann ich das alles gar nicht nachvollziehen, wie das da gelaufen ist. Ich warte gespannt auf das Urteil und vor allem auf die Begründung.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Dass die Eltern beide in der Nähe waren, ist ideal. Nur leider können sich das nicht alle Eltern leisten. Emily galt als sehr versiert im Umgang mit der Krankheit, hatte aber in der letzten Zeit ihre Werte nicht mehr so beachtet. Zum Duschen hatte sie sich die Insulinpumpe abgeklemmt und sie brauchte jemanden, der ihr beim Befestigen geholfen hätte. Es könnte sein, dass sie damals schon viel zu schwach war, um konkret um Hilfe zu bitten.

Morgen findet der zweite Prozesstag statt, an dem Mitschüler als Zeugen aussagen. Die ausführlichsten und fundiertesten Informationen wird man später vermutlich in den Medien finden, die für Diabetiker berichten.

Auf Wikipedia fand ich diese Aussage „Michael Patrick Buonocore (USA) überlebte bei seiner Aufnahme in die Pocono-Notaufnahme in East Stroudsburg am 23. März 2008 einen Blutzuckerspiegel von 147,6 mmol/L (2.656 mg/dl) – 30-mal mehr als der Durchschnittswert. Damit hält er laut Guinness World Records den Rekord für den höchsten überlebten Blutzuckerwert.[9]

Emilys Wert lag bei der Einlieferung ins Krankenhaus geringfügig darunter. Gestorben wird an Diabetes schon mit deutlich niedrigeren Werten.

Der Fall könnte beim BGH landen, egal wie entschieden wird.

Mika
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Wenn bekannt war (der Mutter?), dass das Mädchen sorglos mit ihren Blutzuckerwerten umging und diese ignorierte: warum lässt die Mutter ihr Kind mitfahren, die Gefahr der Blutzuckerentgleisung sollte ihr doch bewusst sein? Und warum informiert sie nicht aktiv die Lehrkräfte über dieses Problem?

Annamaria
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Dass die Eltern in der Nähe sind ist ideal?
Ich les wohl nicht richtig. Wenn es um Haftungsausschluss für Lehrer geht ist das in Ordnung, aber sonst haben Eltern bitte keine Meinung zu haben und in jedem Fall die Klappe halten und sich ja nicht einmischen.
Viel offensichtlicher ist das (verständliche und offensichtlich notwendige) Misstrauen dem Schulapparat und den darin Beschäftigten gegenüber.
Wenn man liest, wie gerne Lehrer unterrichten, mit Eltern kommunizieren, vorbereiten, korrigieren und die notwendige Administration zu übernehmen wundert es mich nicht, dass Eltern so nah wie möglich am Kind sein wollen bzw. keinem Lehrer über den Weg trauen.

Lanayah
3 Monate zuvor
Antwortet  Annamaria

Einem Kind mit Diabetes steht eine Schulbegleitung zu. Diese sollte auch in Anspruch genommen werden. Ich würde ohne eine solche ein Kind mit Diabetes nicht auf eine Klassenfahrt mitnehmen, alternativ ein Elternteil direkt dabei.
Es geht ja nicht nur um Absicherung, sondern um Leben. Ich würde mir nämlich da auch nicht über den Weg trauen bei der massiven Arbeitsbelastung auf so einer Fahrt. Ich weigere mich auch im Schulalltag, mich mit Insulinpumpen zu beschäftigen oder Blutzuckerwerte abzufragen, weil ich das in der Hektik des Schulalltages tatsächlich auch schon vergessen habe. Also ist es sicherer für alle Beteiligten, so eine Aufgabe gar nicht erst zu übernehmen.
Grundsätzlich sollte man tatsächlich mal die Frage stellen, ob man absolut gewissenhaften Menschen noch Kinder anvertrauen kann, wenn erstere mehrere Tage ohne nennenswerte Ruhezeiten durchgearbeitet haben. Die Arbeitsbelastung auf Klassenfahrten entspricht nicht dem Arbeitsrecht.
Das ist gar nicht möglich, wenn, wie im diesem Fall 80 Kinder lediglich von 4 Personen begleitet werden.

Tim Bullerbü
2 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Den letzten Satz finde ich wichtig. 4 Lehrkräfte auf 80 SuS ist unverantwortlich.

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Bei London schlecht möglich mit dem Urlaub in der Nähe. Man muss ja auch arbeiten oder hat noch mehrere Kinder, von den Kosten ganz abgesehen. Aber ja, die Eltern haben hier offenbar auch sehr sorglos das Mädel fahren lassen, krass.

Carstierklärtunterrichtsfrei
3 Monate zuvor

Der Ausgleich heißt „unterrichtsfreie Zeit“.

MikaErklärt‘sCarsti
3 Monate zuvor

Die unterrichtsfreie Zeit wird bereits mehr als vorhanden durch die unterrichtsnahen Tätigkeiten wie Korrektur, Fortbildungen, Nachbereitungen, Elternabende usw. ausgefüllt. Einfach mal die diversen Arbeitszeitstudien für Lehrer lesen. Sie schaffen das, Carsti!

Realist
3 Monate zuvor

Was mich stutzig macht:

  • 60-70 Schülerinnen und Schüler und dann nur zwei begleitende Lehrkräfte auf einer Auslands(!)fahrt? Das ist doch Organisationsversagen der Schule, gerade, wenn es sich um 13- bis 14-Jährige handelt!
  • Warum muss man im Alter von 13 bis 14 Jahren eine Studien(!)fahrt nach London machen? Üblicherweise macht man solche Fahrten erst in der Oberstufe, maximal ab Klasse 10.

Da haben wohl mehrere Personen an mehreren Stellen versagt und nicht nur die Lehrerinnen!

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Nein, es waren vier Lehrkräfte, die die Studienfahrt begleiteten. Von den Vieren müssen sich allerdings nur zwei vor Gericht verantworten.

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Nö. Kenne auch Leute, da waren die Kinder schon in der 7. Klasse 10 Tage in London bei Gastfamilien. Fand ich auch krass. Meine Tochter ist 9. Klasse und ist gerade dort bzw. auf dem Weg nach Hause. Bei einer Bekannten war es in der 8. Klasse. An einigen Schulen gibt es tolle Alternativen wie super Exkursionstage, an anderen Schulen wird großer Druck ausgeübt, dass da alle mitfahren. Bei uns ist nur ein Mädel nicht mitgefahren, die Mutter ist immer anti und will nix bezahlen, kümmert sich aber auch nicht um Hilfe, sie WILL einfach nicht. Ansonsten sind alle mit.

Ann
3 Monate zuvor

2 Lehrkräfte auf 60-70 SuS? Alleine das ist doch schon ein riesiges Fragezeichen

Alex
3 Monate zuvor

So, eines der Mädchen hat also eine Sprachnachricht nach Hause geschickt. Und dort kam dann niemand auf die Idee, die Mutter des Mädchens oder wenigstens die Schule zu informieren?? Schon seltsam.

Blau
3 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Allerdings! Da wären Eltern von unsren Schülern aber sowas von auf der Matte gestanden

Riesenzwerg
3 Monate zuvor
Antwortet  Blau

Bei uns wären die Schüler:innen Amok gelaufen, wenn sich niemand von uns Lehrkräften um das Mädchen gekümmert hätte!

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  Blau

Auch wenn Eltern immer noch von manchen nachgesagt wird, dass sie Helikopter seien, lässt die Entfernung ein schnelles „auf der Matte stehen“ nicht zu. Lehrer sollten natürlich auch nicht auf Erziehungsbemühungen der Eltern angewiesen sein, sondern selbst wissen, dass sie sich zu dem kraken Kind hätten hinbewegen müssen.

Maggie
3 Monate zuvor

Also selbst wenn die Erkrankung unbekannt war, merke ich doch, wenn sich der Gesundheitszustand eines Teilnehmer so verschlechtert, dass dieser nicht mehr eigenständig Handeln kann, die Situation hat sich ja laut dem Artikel über mehrere Tage entwickelt und da gehe ich frühzeitig in ein Krankenhaus.
Außerdem hat man die Telefonnummer der Eltern und ruft da an – auch mehrfach. Das hätte vieles verhindert.
Aber auch als Elternteil wendet man sich im Vorfeld an die Begleitenden und klärt sich nochmals über die Krankheit auf. Auch das hätte wohl das Ereignis verhindert.

Egal wer die Schuld bzw. wie viel Schuld trägt ist unerheblich, denn die Leidtragende ist leider verstorben, da die Erwachsenen versagt haben.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Die Rufnummer der Erziehungsberechtigten hat man auch nur dann, wenn diese die Notfallkontakte regelmäßig aktualisieren. Normaler Vorgang zu Beginn eines Schuljahres, dass die Kontaktdaten durch die Klassenleitung den SuS zur Überprüfung vorgelegt werden. Einigen SuS geht das gepflegt am Allerwertesten vorbei, da sie kein großes Interesse daran haben, dass die Schule Kontakt zu den eltern aufnimmt. Gerne werden auch Umzüge verschwiegen, vor allem dann, wenn dadurch die kostenlose Schülerbeförderung (Schulticket) entfällt.

Ein hoher Stundenanteil eines Schulsekretriats geht für die Laufendhaltung der Schülerstammdaten drauf. Setzt natürlich voraus, dass der sachaufwandtsträger die Schule mit ausreichend nicht-lehrendem Personal ausstattet.

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Eindeutiges Nein. Bei uns wurden ALLE Eltern direkt am Bus vor der Abfahrt gebeten, nochmal ihre aktuelle Handynummer auf die Liste zu schreiben. Die Kinder wiederum hatten Notfallnummern von den Lehrern und auch ständigen Kontakt nach Hause. Ich zum Beispiel habe ein bis zweimal am Tag von meiner Tochter eine Nachricht erbeten, ob alles in Ordnung ist. Ich habe auch mit ihr besprochen, was in welchem Fall zu tun sei und ihr eine Hausapotheke mitgegeben. Sie ist allerdings 15 und sehr weit für ihr Alter, wir reisen viel und sie geht sehr gut mit den Medis um und weiß auch, wann man zum Arzt muss.

Mika
3 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Nun ja, so pauschal kann man nicht aussagen, dass die Begleitkräfte den kritischen Zustand der Schülerin bemerkt haben müssen. Wenn die SuS in Gastfamilien untergebracht waren, dann sehen Sie die SuS nach dem Ende des Tagesprogramms nicht mehr. Dann kann es durchaus vorkommen, dass Ihnen die Mituntergebrachten am nächsten Morgen mitteilen: ja, der ist ein bisschen übel, aber morgen kommt sie wieder mit. Würden Sie in diesem Fall früh das Tagesprogramm für alle streichen, und erst mal nach der Jugendlichen schauen? Bitte vor der Antwort alle Konsequenzen Ihrer Entscheidung überdenken!
Was ich nicht so ganz nachvollziehen kann, ist, warum dann am Abend die Lehrkräfte sich nicht direkt ein Bild gemacht haben. Ich gehe aber davon aus, dass keine Lehrkraft bösartig oder aus Faulheit ein krankes Kind wissentlich seinem Schicksal überlässt, schon gar nicht auf einer Klassenfahrt.
Von daher denke ich, dass hier keine Mutmaßungen zu Vorverurteilungen führen sollten. Hier gibt es nur Verlierer, ganz egal, was das Gericht entscheidet.

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Stimme ich nicht zu. Erstens waren sie nicht in Gastfamilien, zweitens sind sie – wenn Gastfamilien – immer zu Dritt oder Viert, meine Tochter auch gerade – dort kann man die Gasteltern ansprechen und diese verständigen die Lehrkraft oder die Schüler rufen den Notfallkontakt der Lehrerin an, was sie ja auch getan haben. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige besteht während der gesamten Reise.

Lisa
3 Monate zuvor

„Während es bei Klassenfahrten üblich sei, dass im Vorfeld Fragebögen, unter anderem zu Erkrankungen der teilnehmenden Schüler, an die Eltern ausgegeben werden, sei das bei den jahrgangsübergreifenden Ausfahrten nicht der Fall.“- großer Fehler. Das Verhalten der Lehrerinnen finde ich juristisch in Ordnung, menschlich für mich jetzt aber doch seltsam. Die Erklärungen klingen…verzeihung…lahm. Eine Kollegin von mir war in ähnlicher Situation, da ging es um Verdacht auf Blinddarm Entzündung. Sofort Taxi und Notaufnahme eines KH, der beste Freund des Schülers durfte mitkommen. Warum haben die besorgten Mitschülerinnen übrigens nicht ihre Lehrerinnen geholt? Die dürften erkannt haben, dass sie ohne einen Erwachsenen nicht weiter kommen.
Das die Eltern Nebenkläger sind,wenn der Staatsanwalt der Ankläger ist, ist in solch einem Prozess völlig normal, da spielen sie sich nicht auf, wie mancher hier schreibt.

Hans Malz
3 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Das „Aufspielen“ beschreibt die Auftritte des Vaters im Fernsehen oder in den Zeitungen, wo von einer eigenen Mitschuld nie die Rede war, im Gegenteil. Wer sich so darstellt, muss sich (bei allem Mitleid) nicht wundern, wenn das Pendel zurückschlägt.

Ça me fatigue
3 Monate zuvor

Auf mehrtägigen Schulfahrten sind pro Klasse normalerweise 2 erwachsene Personen dabei, das macht etwa 12 bis 16 SuS pro erwachsene Aufsicht. Oft ist die zweite Aufsicht pro Klasse eine Begleitung, die noch nicht vollwertig unterrichtet, da hier schon lange personalmangel herrscht (besonders, wenn die gesamte Schule gleichzeitig solche Verabstaltungen hat, was z.B. bei Formen mit Kurssystem organisatorisch garnicht anders geht).

Zurück zum Ausgangspunkt: grob 15 SuS pro Aufsicht, 24 h pro Tag während der gesamten Fahrt.

Wer das schon mitgemacht hat, weiß, dass man oft die ersten beiden Nächte auf dem Flur verbringt … die einen toben am Abend, die anderen morgens. Unter diesen Bedingungen (Annahme Dauer der Fahrt 5 Tage) kann mir keiner erzählen, dass da nicht Fehler passieren. Das wird von „oben“ billigend in Kauf genommen und das ausführende Organ muss jetzt den Kopf hinhalten.
Wo ist hier der Arbeitsschutz und die juristische Absicherung?

Es müsste für solche Fahrten Schichtdienst geben. Gibt es aber nicht.

UNZUMUTBAR!!!

Dann kommt man am Freitag völlig fertig zurück und der Unterricht geht am Montag ganz normal weiter. Am Wochenende schlafen und versuchen sich zu regenerieren und am Montag nahezu unvorbereitet …

Der ganz normale Wahnsinn …

Es kann im Übrigen auch nicht sein, dass man ständig alle Akten nach Infos durchsucht (händisch mit Papier … Datenschutz).

… und im Unterricht:

Wieviele SuS unterrichtet ein Fachlehrer (der die Fahrt evtl. begleitet, volle Stelle, Nebenfächer) gleichzeitig? 250? Jeder wird irgendwie individuell gefördert und jeder hat eine individuelle Liste von besonderen Dingen, die zu beachten sind. … dann kommt da noch der Vertretungsunterricht … lauter unbekannte SuS.

Welcher normale Mensch kann hier über alles den Überblick behalten (Schule mit ca. 1500 SuS)???

Zum Glück sind die heutigen Steintafeln, in die wir alle Infos eingravieren, nicht mehr so sperrig und schwer wie früher …

Fresh L
3 Monate zuvor

Diesen Fall sollten eigentlich alle Eltern von schulpflichtigen Kindern als Willkommensbrief an den Schulen ihrer Kinder bekommen.
Dann regen die sich wenigstens nicht mehr auf und fragen mich, ob ich noch alle Zacken in der Krone hätte, weil ich lieber mal wieder den Krankenwagen gerufen habe, weil Chantal im Sport erneut über so heftige Bauchschmerzen klagt, dass sie sich gar nicht bewegen kann.

447
3 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Läuft mittlerweile bei mir und einigen KuK auch so.
Bei solchen Aussagen: Krankenwagen gogo.

Ganz einfach.
Natürlich (bisher zumindest) immer Simulantentum gewesen.

Aber dann soll man die Simulanten bestrafen, nicht die Lehrer – soll ich verantwortlich gemacht werden, bestimme ich auch was abgeht.

Dass die KW-Besatzungen angepisst sind mag sein – aber immer noch besser als vor Gericht zu stehen.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  447

Ich berufe mich in solchen Fällen als medizinischer Laie auf meine nicht-ausreichende Qualifikation den Gesundheitszustand richtig und angemessen beurteilen zu können. Der Hinweis, dass die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind, ist dann auch sehr zielführend. Die Eltern freuen sich ggf. über die zu zahlende Eigenbeteiligung für die „Taxifahrt“ mit dem RTW und in der Notfallambulanz abholen müssen sie den eigenen nachwuchs ja dann auch noch. So haben dann alle ihren Spaß gehabt – vor allem ich!

Richter Jutta
3 Monate zuvor

Ich habe dazu eine Frage: Die Lehrerinnen haben ja behauptet, dass sie nichts von der Diabeteserkrankung der Schülerin wussten.
Kurz darauf steht aber im Artikel, die Schülerin hätte die Blutzuckermessung und Insulingabe vernachlässigt.
Woher wussten die Lehrerinnen denn das, wenn sie nichts über die Diabeteserkrankung der Schülerin wussten?

Blau
3 Monate zuvor
Antwortet  Richter Jutta

Wer sagt denn, dass diese Info von den Lehrerinnen kam? Die kann von den Mitschülerinnen kommen oder einfach durch Abzählen des noch vorhandenen Messzubehörs oder Dosen Insulin oder durch Obduktion

Alex
3 Monate zuvor
Antwortet  Richter Jutta

Letzteres hat man dann wohl bei der Obduktion festgestellt.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Richter Jutta

Weil es gerichtsbekannt ist. Es hat ja bereits ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in MG gegeben. Es ist nur keine Klage erhoben worden. gegen diesen beschluss der Staatsanwaltschaft ist der Vater ja vorgegangen, so dass es jetzt zur Klageerhebung beim OLG in D gekommen ist.
Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und die Gerichtsakten in diesem Verfahren können natürlich von den Rechtsbeiständen der Angeklagten eingesehen werden. Somit sind die Fakten, die zum Tod des Mädchens geführt haben, sowohl den Anklägern wie auch den Verteidigern bekannt. Die Tatsachen, die nachträglich festgestellt worden sind, sind aber nicht ausschlaggebend. Die Frage ist doch, welchen Informationsstand die Angeklagten über den Gesundheitszustand des Mädchens zu welchem Zeitpunkt hatten und was sie zur Schadensabwehr hätten tun können respektive müssen.
Geklärt werden muss im Prozess ja lediglich, ob es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände gahandelt hat, die zum Tod des Mädchens in einem Krankenhaus in London geführt haben, oder ob es sich um fahrlässige Tötung durch Unterlassung handelt, die die beiden angeklagten Lehrkräfte zu verantworten haben.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

„…….., so dass es jetzt zur Klageerhebung beim OLG in D gekommen ist.“

Nein, die Verhandlung findet, wie oben im Artikel fett geschrieben steht, vor dem Landgericht in Mönchengladbach statt. (Die haben da gar kein Oberlandesgericht).

In einem anderen von der Redaktion eingestellten Artikel heißt es „Die OLG-Entscheidung geht auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers – des Vaters – zurück, der sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeschlossen hatte.“ https://www.news4teachers.de/2023/06/nun-doch-zwei-lehrerinnen-muessen-sich-vor-gericht-fuer-den-tod-einer-schuelerin-waehrend-einer-klassenfahrt-verantworten/
Vorher war der Fall wegen seiner besonderen Bedeutsamkeit vom Amtsgericht ans Landgericht verwiesen worden.

Ein zügig stattfindendes Strafverfahren wäre vermutlich für alle Beteiligten besser gewesen als das lange Warten auf eine juristische Klärung.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Gegen den Beschluss keine Anklage vor dem AG in MG zu erheben sind doch Rechtsmittel durch den Rechtsbeistand des Vaters, der als Nebenkläger Verfahrensbeteiligter ist, und eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft in D eingelegt worden. Die zuständige Instanz ist das OLG in D, das die Klage angenommen hat und die Verhandlungen dem zuständigen LG in MG zugewiesen hat. Auf Weisung des OLG hat das LG in MG den Prozess zu führen.

Folglich hat das OLG in Düsseldorf der Klageerhebung zugestimmt und die erstinstanzliche Prozessführung zuständigkeitshalber an das LG in MG gegeben.
Der Beschluss Anklage gegen die beiden Beschuldigten zu erheben, ist als ein Gerichtsentscheid des OLG.
Die OLG der Länder sind die Beschwerde-/Revisionsinstanzen des dreistufigen Justizwesens.

A.M.
3 Monate zuvor

https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/prozess-moechengladbacher-schuelerin-starb-auf-studienfahrt_aid-105139393

Der oben verlinkte Artikel enthält mehrere Angaben, die erschüttern und aufzeigen, dass Gericht und Gutachter einiges aufzuklären haben.
„Mitschüler sollen Emily Cola, Salzstangen und Zwieback besorgt haben. Als die 13-Jährige am Samstagmorgen nicht ansprechbar gewesen sei, hätten ihre Mitschüler die vier Lehrer, die die Fahrt begleitet hatten, darüber am Frühstückstisch informiert. Diese sollen erwidert haben, dass sie später bei der regulären Zimmerkontrolle nach Emily sehen würden.“ – Erst am Abreisetag, an dem die Zimmer geräumt werden sollten, wurde die Mutter angerufen, „um diese zu bitten, dass das Mädchen auf dem Zimmer bleiben und eventuelle Kosten dafür übernommen werden würden“. Der Rettungswagen soll erst gerufen worden sein, als eine Lehrerin Emily vermeintlich tief schlafend vorfand, während im Zimmer laute Musik lief.

Falls auch nur einiges davon stimmt, wundert es mich nicht, dass der Vorsitzende Richter, Martin Albering, die Angeklagten darauf hingewiesen hat, dass sie mit einer Aussage «Pluspunkte sammeln» könnten.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

In anderen Berichten steht, dass die Schüler*innen in Gastfamilien untergebracht waren, also auch in diesen das Frühstück eingenommen haben müssten. Wie ist jetzt die Aussage zu verstehen, dass die Mitschülerinnen die Lehrkräfte am Frühstückstisch unterrichtet hätten.

Die Nachrichtenlage erscheint mir stark von der Faktenlage abzuweichen, so dass eine Beurteilung unmöglich ist und dem Gericht überlassen werden sollte.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Diesen Artikel habe ich verlinkt, um aufzuzeigen, was auf späteren Klassenfahrten wirklich passieren könnte, wenn Lehrkräfte es Kindern überlassen, sich um ein krankes Kind zu kümmern.
Wer sich stundenlang mit einem Kranken im gleichen Zimmer aufhält, kann kaum merken, wie sich der Körpergeruch eines Schwerstkranken verändert. Wer aber plötzlich hinzukommt, nimmt es wahr. Es gehört zur Allgemeinbildung von Erwachsenen, dass sie wissen, dass ein Acetongeruch ein Warnzeichen ist.

Strafverfahren haben auch ein präventive Funktion. Selbst wenn es nicht stimmt, dass alle vier Lehrkräfte beim gemeinsamen Frühstück sitzengeblieben sind – auch durch eine möglicherweise falsche Information kann uns einiges bewusst werden: Nur weil Kollegen nicht aufspringen, um nach dem Rechten zu sehen, muss es nicht „professionell“ und „richtig“ sein, sitzen zu bleiben und es auf die „reguläre Zimmerkontrolle“ zu verschieben. Ein krankes Kind ist wichtiger als ein Kontrollgang, ob die Zimmer alle ordnungsgemäß verlassen werden.

Da der Artikel von von Eva-Maria Geef nach dem ersten Verhandlungstag erschienen ist, halte ich es für möglich, dass während der Verlesung der Anklageschrift einiges bekannt wurde, was früher nicht zu lesen war.

Harald
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

„Es gehört zur Allgemeinbildung von Erwachsenen, dass sie wissen, dass ein Acetongeruch ein Warnzeichen ist.“
Das ist zwar gut zu wissen, war mir aber absolut neu. Ich glaube nicht, dass das wirklich zur Allgemeinbildung gehört. Zudem riechen die Zimmer von Mädchen oft nach Nagellackentferner.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  Harald

Auch wenn es Ihnen neu ist, hätten Sie beim Nachsehen im Zimmer höchstwahrscheinlich erkannt, dass es dem Mädchen „saudreckig“ geht und die Kinder hätten sie überzeugen können, einen Arzt zu rufen. Vermutlich hätten sie sich für den Notarzt entschieden, denn massive Blutzuckerentgleisungen sind schon bei niedrigen Werten als Emily sie hatte lebensgefährlich und akute Lebensgefahr lässt sich nicht so leicht übersehen.

447
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Ist mal sowas von garnicht „Allgemeinwissen“ – für medizinisches Personal vielleicht. Für Lehrer sicher nicht.

Was für mich völlig merkwürdig ist, ist GENERELL die mangelnde Kontrolle und Dokumentation derselben. Angefangen bei der Abfrage des Gesundheitszustandes vor Antritt über das tageweise „nicht sehen“ eines Schülers.

Entweder wissen wir entscheidende Dinge nicht – oder da wurde sowas von mega-geschludert, dass EIGENTLICH die Verurteilung sicher sein müsste.

Und NEIN, Strafverfahren haben in der BRD (leider? glücklicherweise?) KEINE präventive Funktion.
Sonst sässen jede Menge „Hinterteilmusikinstrumente“ schon lange (und unter breitem Applaus) im Kittchen, damit ihr schädliches Verhalten nicht“ Schule macht.“

potschemutschka
3 Monate zuvor
Antwortet  447

„Allgemeinwissen“ – also bei uns wurde das auf den verpflichtenden 1. Hilfe-Kursen für Lehrer angesprochen, wie man Unter/Überzuckerung erkennen kann.

Hans Malz
3 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Die müssen bei uns nur von einem Anteil des Kollegiums absolviert werden. Natürlich freiwillig und in den Ferien. Deshalb wissen das sicher nicht alle.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Seid wann gibt es verpflichtende EH-Kurse für Lehrkräfte? Lediglich Lehrkräfte, die SuS zum Schwimmen begleiten, müssen ihre Rettungsfähigkeit nachweisen.

Lanayah
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Bei uns schon seit Ewigkeiten, alle 3 Jahre aufzufrischen Ist vielleicht unterschiedlich in drn Bundesländern.

Lanayah
3 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Wir hatten gerade einen 1. Hilfe-Kurs. Das war dort kein Thema.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Das Gericht wird gewiss erfagen, wie viele Schüler wo und wie untergebracht waren. Falls eine besonders hohe Anzahl an Jugendlichen großzügig im Londoner Stadtgebiet verteilt bei Gastfamilien untergebracht gewesen wäre, dann stelln sich andere Fragen. Von Ermittlungen gegen die Schulleitung habe ich nich nichts gelesen. Oder mpssen nur Klassenfahrten genehnigt werden, Studuenfahrten aber nicht?

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

„Alle vier Lehrer und rund 80 Schüler aus verschiedenen Jahrgängen waren im selben Jugendhotel untergebracht“, heißt es im Spiegel.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/moenchengladbach-wer-traegt-schuld-am-tod-einer-schuelerin-auf-klassenfahrt-a-1301746.html
Der einmal überarbeitete Artikel stammt aus 2019.

mama51
3 Monate zuvor

… wieso sind eigentlich nur 2 Damen angeklagt, wenn die Truppe doch insgesamt 4 Aufsichtspersonen hatte?

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  mama51

Es kann sein, dass die beiden Damen allein für die Planung verantwortlich waren. Üblich ist, dass Lehrerinnen bei Problemen zu den Mädchen auf die Zimmer gehen und Lehrer gehen zu den Jungen. In den Medien war mal zu lesen, dass nur ein Lehrer mitgefahren sei, aber meistens war wohl von zwei männlichen Erziehern die Rede.

Doch wenn die Schüler auch vor den anderen Lehrkräften deutlich zum Ausdruck gebrachr haben, dass ihre Mitschülerin dringend Hilfe braucht, dann frage ich mich, warum kein Lehrer eine Kollegin dazu gebracht hat, schleunigst nach dem Rechten zu sehen – oder es gleich als Vorbild für umsichtiges, fürsorgliches Verhalten selbst übernommen hat. So viel Courage hätte den Ruf eines Lehrers wahrlich nicht ruiniert.

447
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Ich gebe Ihnen völlig recht, dass man (ob m, w oder sonstwas) da natürlich aktiv werden muss.
Aber als männliche Lehrperson in das Zimmer von im Bett liegenden SchülerINNEN gehen? Die schlimmstenfalls getrübtes Bewusstsein haben, berauscht sind oder ähnliches?

Neverever. Nie im Leben.

Arzt rufen, Kolleginnen auffordern (und sich das genau ins Protokollbuch schreiben), sind alles Dinge die man machen kann und auch soll, klar.

Aber da alleine ran? Als Kerl?
Nö.
Geliefert wie bestellt.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  447

„Neverever. Nie im Leben.“ – Das sagt sich so leicht. Wenn Sie durch eine geschlossene oder angelehnte Tür vielleicht gehört hätten, wie die Mädchen darüber gesprochen hätten, dass die Lehrerinnen einfach nicht nach Emily sehen, obwohl sie es versprochen haben, hätten sie vielleicht doch eine Ausnahme gemacht.

Ich traue jedenfalls jemandem, der sich an Klassenfahrten mit zu wenig Aufsichtskräften nicht beteiligt oder früh den Krankenwagen kommen lässt eher zu, dass er die Aufsichtspflicht ernst nimmt als den geschmeidig ans System angepassten, die am liebsten das tun, was (fast) „alle“ tun und das bleiben lassen, was die anderen kollektiv bleiben lassen.

Empfinden Lehrer eigentlich Gruppendruck, wenn andere Kollegen abends nicht auf die Zimmer gehen? Man fällt ja auch unangenehm auf, wenn man mehr macht als die anderen…

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Klassenfahrt und Studienfahrt unterscheiden sich eben grundlegend.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Aber an der Schutzbedürftigkeit minderjähriger Schüler ändert sich nichts.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Auch hinsichtlich der Teamabsprachen oder eines Gruppendrucks?

447
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Da muss man als Erwachsener im Dienst (und gerade als Lehrkraft) schlicht durchgrinden.
Ja, dann „mögen“ einen halt Versagerkollegen nicht (die z.B. auf Klassenfahrten Alkohol trinken, nachts garkeine Aufsicht mehr machen usw.) halt nicht.

Und?

Die zahlen weder das Gehalt noch haben sie Macht.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Oh, da sind auch schon männliche Mitglieder des Rettungsdienstes in ernsthafte Schwierigkeiten geraten …

Ohne eine neutrale, dritte Person und offener Zimmertür habe ich niemals ein Gespräch allein mit einer Schülerin ein Gespräch geführt. Der Witz ist ja, dass eine Wanderfahrt zwar von zwei weiblichen Lehrkräften begleitet werden darf, niemals aber von zwei männlichen.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ich bedauere es, dass es in der Gesellschaft diesbezüglich zu viel Misstrauen gegenüber Männern gibt. Aber deswegen muss sich doch keiner die Freiheit nehmen lassen, spontan hilfsbereit zu sein. – Angesichts der Bitten der MitschülerInnen um das Erscheinen einer Lehrkraft sollte es doch selbstverständlich sein, dass sich wenigstens einer erbarmt!

Alex
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Dass pubertierende Mädchen durchaus auf die Idee kommen können, einen (unliebsamen) Lehrer auf diese Art in eine kompromittierende „Falle“ zu locken, haben sie noch nie gehört?

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Aber doch nicht mit 13!

447
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Ganz ehrlich, das ist jetzt nicht gegen Sie gerichtet oder irgendwie böse gemeint: NEIN.

Mittlerweile jahrzehntelanges, von der Funktionselite und Medien fleissig goutiertes Provozieren, Gängeln, Dauersticheln gegen Männer hat irgendwann Konsequenzen.

Ich sehe als hochgradig falsch an, angesichts dieser Gesellschaftslage allen Ernstes zu postulieren: „Ach komm, egal, es droht Dir wegen einem (zu 99% simulierenden und/oder schlicht berauschtem) weiblichen Kind ja nur die totale gesellschaftliche Vernichtung als Päd*******-Lehrer – sei halt einfach ***trotzdem*** spontan hilfsbereit! Los, spring ins Mienenfeld, ist ja eh nurvein ekeliger weißer cis-Mann!“

Wie es einer meiner Lieblingscomputer mal sagte: „An interesting game. The only winning move is not to play.“

„Männliches“ Verhalten bleibt meiner Familie und Freunden vorbehalten.

Den Krankenwagen oder Arzt rufe ich gerne an.

Gruppendruck?
Von Leuten, die ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen?
Mir dich egal, die können mich mal gerne haben. Von mir aus können die auf Klassenfahrt auch saufen (machen erschreckend viele LuL) – im Dienst rühre ich keinen Tropfen an, nie.

Ich verpfeiffe keine Kollegen – ich würde aber meine Pflicht tun und alles aufschreiben, nur für den Fall, dass was nachkommt. So wie in diesem Fall.
Zwei stehen NICHT vor Gericht – die haben sich wohl korrekt verhalten.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  447

Kein Problem und danke. Dass Sie das nicht persönlich gemeint haben, ist mir schon klar.
Zum Ihren letzten Satz habe ich keine Meinung. Früher habe ich vermutet, es könnte sein, dass männliche Lehrer nachrangig auf das Zimmer zu dem Mädchen hätten gehen müssen. Und denn Mitschülerinnen Emilys wurde ja versprochen, dass jemand käme.

Weiß jemand, ob die Öffentlichkeit über ein disziplinarrechtliches Vorgehen gegen die einzelnen Lehrkräfte nach dem informiert wird?

447
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Nicht automatisiert.
Fauler Handel und Maulkörbe (die man Beamten jederzeit geben kann) sorgen dafür, dass viele solche strittigen Verfahren nicht an die Öffentlichkeit kommen.

Dies kann auch (und sogar gerade dann) der Fall sein, wenn die Lehrperson voll rehabilitiert aus dem Verfahren rauskommt.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

„Weiß jemand, ob die Öffentlichkeit über ein disziplinarrechtliches Vorgehen gegen die einzelnen Lehrkräfte nach dem informiert wird?“

Das wäre ein glatter Rechtsverstoß. Im Gegensatz zu Gerichtsprozessen sind Disziplinarverfahren nicht öffentlich. Der Pranger wurde ja aus gutem Grund abgeschafft.

Es geht nicht darum, etwas zu verheimlichen, aber es gibt gute Gründe – wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch -, dass die Daten der Personalakte absoluter Vertraulichkeit unterliegen. Und eine Disziplinarmaßnahme ist eine Personalentscheidung.

447
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Und es ist lange überfällig, dass männliche Personen daraus schlicht statt zu diskutieren (eh sinnlos) Konsequenzen ziehen.

Die „boss babes“ machen das schon, die regeln das.

anka
3 Monate zuvor

Das Kind ist tot.
Die Lehrerinnen sind verantwortlich dafür, dass sie so spät erst nach dem Kind gesehen haben (Aktenlage hin oder her).
Wer den Lehrerinnen hier einen Freibrief ausstellt, irrt.
Ob es „nur“ fahrlässige oder gar grob fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge war, wird ein Gericht nun doch entscheiden müssen. Ein Freispruch käme mir seltsam vor.
Komme gerade zurück von einer Kursfahrt, natürlich sehe ich dann nach SuS, wenn ich höre, denen geht es nicht gut, das unabhängig von der Aktenlage und davon, ob ich sie kenne/unterrichte.
Mir ist rätselhaft, wie das überhaupt passieren konnte.
Das Kind ist tot.

Sepp
3 Monate zuvor

Kurze Rekonstruktion aus den bisherigen Berichten:

Mi, 26.06., abends Abfahrt
Do, 27.06., Erster Tag in London, Nachmittag: Emily „geht es schlecht“
Fr, 28.06., Zweiter Tag in London, es geht Ihr „saudreckig“, sie übergibt sich,
Mitschülerinnen versorgen sie mit Cola und Salzstangen,
Foto, auf dem sie verkrampft auf dem Bett liegt
Sa, 29,06. geplanter Abreisetag
Mitschülerinnen schicken Sprachnachricht an die Eltern
Lehrerin ruft Rettungsdienst
Sa, 30.06. Emily stirbt nach 2. Herzinfarkt im Krankenhaus

– Es gab gut 80 SuS und 4 Erwachsene
– Beide Lehrerinnen kannten das Mädchen nicht
– Die Lehrerinnen hatten beim Elternabend nach Vorerkrankungen gefragt, aber nichts schriftlich geben lassen.
– Der Vater hat nach eigener Aussage nichts gesagt, weil die Erkrankung ja in den Schulakten stand.

Eine gut eingestellte, jahrelang routinierte Diabetikerin „vernachlässigt“ auf der Fahrt Blutzuckermessung und Insulingabe! Es ging ihr direkt nach Ankunft in London schon schlecht! Trotz jahrelanger Routine kommt sie selbst nicht auf die Idee, dass es etwas mit ihrem Diabetes zu tun haben könnte, mal im Bad den Blutzucker zu messen, ihre Eltern anzurufen oder ihre Mitschülerinnen darüber zu informieren?

Die Lehrerinnen haben sich laut Berichterstattung „tagelang“ nicht um das Mädchen gekümmert (was auch immer das bei einer 3-tägigen Fahrt bedeutet). Andere Berichte schreiben, sie hätten „erst gar nicht und dann nur flüchtig nach ihr gesehen„.

Wenn sie für 3 Tage mit 80 Schülerinnen und Schülern und 4 Lehrkräften nach London gefahren sind, war vermutlich ein straffes Programm geplant.
Dann ging es einer Schülerin (vermeintlich ohne Vorerkrankungen) am Nachmittag ein bisschen schlecht – also lässt man jemanden (Mitschülerinnen) dort und zieht mit dem Rest der Gruppe los.

Am zweiten Tag geht es dem Mädchen schlechter, sie übergibt sich.Selbst die ihre nahen Mitschülerinnen halten es offenbar für eine Magen-Darm-Problematik. Auch an der Stelle informiert Emily nicht über ihre Diabetes-Erkrankung und nimmt – bereits überzuckert – Cola und Salzstangen zu sich? Sie ruft auch nicht bei ihren eigenen Eltern an?

Im Nachhinein würde man natürlich sagen, dass spätestens an diesem zweiten Tag die Lehrerinnen mit dem Mädchen zum Arzt hätten gehen müssen. Aber wenn man nicht von einer Vorerkrankung ausgeht, sondern einfach von einem Magen-Darm-Infekt, wartet man vielleicht noch eher einen Tag ab – und das war dann auch schon der dritte Tag, an dem der Rettungsdient gerufen wurde.

Insgesamt eine echt bittere Geschichte, bei der viele Fragen offen bleiben und die einem vor Augen führt, wie hinter einer vermeintlich unproblematischen Situation (Schülerin ist ein bisschen schlecht) eine lebensbedrohliche Situation stecken kann…

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Angesichts des extrem hohen Blutzuckerspiegels mit dem Emily ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wird ein medizinischer Sachverständiger befragt werden müssen. Wenn ein Wert von 120 normal ist und Emilys Wert mehr als zehn Mal so hoch auf 1470 angestiegen war, dann stellt sich die Frage, ab wann Emily vielleicht schon zu geschwächt war, um andere auf ihre Krankheit aufmerksam zu machen. Jeder, der einmal einen besonders heftigen Magen-Darm-Infekt hatte, kann sich vorstellen, dass unmittelbar nach dem Aufhören des Erbrechens eine Erschöpfung eintreten kann, die in einen Dämmerschlaf müdet.

Falls eine Lehrerin beim flüchtigen Nachsehen ein gleichmäßig tief atmendes, schlafendes Kind gesehen hat, kann sie gedacht haben, dass die Schülerin vielleicht schon auf dem Weg der Genesung sei und sie hat sich schnell zurückgezogen, um nicht zu stören.

Allerdings frage ich mich, ob nicht ein deutlich wahrnehmbarer Acetongeruch in der Luft wahrnehmbar war.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Die Frage ist doch, über welchen Zeitraum kann sich ein derartig hoher Blutzuckerwert im Körper einer 13-jährigen aufbauen. Ist es wahrscheinlich, dass sich dieser Wert innerhalb der drei Reisetage infolge unterlassener Insulingabe aufgebauet haben kann. Wie hoch war der Ausgangswert bei Antritt der Reise gewesen? Haben die Erziehungsberechtigten diesen Wert ermittelt bzw. sich von der Tochter nachweisen lassen? Welcher Zeitraum kann durch Sachverständige ermittelt werden, der zu 12-fachen Steigerung des Normalwertes geführt hat. Eine einmalige Unterlassung der Insulingabe kann aus meiner Sicht als medizinischer Laie dafür nicht ausreichend gewesen sein. Das letzte Mal vor der Studienfahrt müsste sich das Mädchen doch noch im Zuständigkeitsbereich des Elternteiles, bei dem sie untergebracht ist, „gespritzt“ haben. Oder hat das Mädchen ggf. eine Insulinpumpe gehabt, die die Dosierung der Medikamentengabe managt?

Der gesamte Sachverhalt erscheint mir wie ein Eisberg. Der sichtbare Teil – also die bekannten belastbaren fakten – sind nur ein sehr kleiner Teil des Sachverhaltes, der letztendlich zum Tode des Mädchens geführt hat. Btw wenn der Sachverhalt bei Eintreffen des britischen Rettungsdienstes doch für angeblich jeden Erwachsnen aufgrund des Acetongeruches erkenntlich gewesen sein müsste, warum haben die Mitarbeiter des NHS dann keine Glukoseinfusion vor Ort vorgenommen?

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Wissen wir, dass sie es nicht getan haben?

Übrigens habe ich nicht behauptet, es müsse ein wahrnehmbar veränderte Körpergeruch vorhanden gewesen sein.
“ Allerdings frage ich mich, ob nicht ein deutlich wahrnehmbarer Acetongeruch in der Luft wahrnehmbar war.“

https://suesshappyfit.blog/2019/11/27/tod-eines-kindes-mit-typ-1-diabetes-waehrend-der-klassenfahrt-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-lehrkraefte/

Sepp
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

„Btw wenn der Sachverhalt bei Eintreffen des britischen Rettungsdienstes doch für angeblich jeden Erwachsnen aufgrund des Acetongeruches erkenntlich gewesen sein müsste, warum haben die Mitarbeiter des NHS dann keine Glukoseinfusion vor Ort vorgenommen?“

Das Mädchen hatte eine massive Überzuckerung (Hyperglykämie), da sollte man keine Glucose-Infusion legen – Zucker ist schon genug da -, sondern eher mit Insulin rangehen, um den Blutzucker runter zu bekommen.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Die Gabe von Glukose durch den NHS hätte aber den deutschen Lehrkräften die Anklage erspart.

Das alte Dilemma, die gesundheitlichen Auswirkungen von Unter- und Überzuckerung (Hypo- und Hyperglykämie) lassen sich für Laien kaum unterscheiden.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist ein gutes Argument dafür, nicht nur an einen Magen-Darm-Infekt zu denken. Diabetes I und vor allem Diabetes II hat in den letzten Jahren unter Schülern (schon vor Corona) zugenommen. Im Zweifel ruft man den Arzt.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Allenfalls ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten, sollen die sich doch kümmern. In der Zwischenzeit kann sich ja die nicht vorhandene Schulkrankenschwester um den Fall kümmern. Letzteres bedeutet zum Sekretariat schicken, so dieses denn besetzt ist. Im Ausland auch nicht unerheblich, zunächst die Kostenfrage klären.,

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Wurde nicht vom Gericht bemängelt, dass es keinen Anruf bei der allein erziehungsberechtigten Mutter gegeben hat? Lehrer*innen haben schulrechtlich gegenüber den Erziehungsberechtigten eine Informationspflicht zu erfüllen. Aus diesem Grund müssen die Eltern direkt informiert werden, sobald das Kind krank wird.

Indem den Mitschülerinnen gesagt wurde, sie sollten bei Emily bleiben, wurde von den Lehrerinnen quasi eingeräumt, dass das Kind krank sein könnte. Wie wird es eigentlich disziplinarrechtlich gewertet, wenn eine Lehrkraft Minderjährigen sagt, sie sollen bei einer hilfsbedürftigen Mitschülerin bleiben? Aber selbst erst mal nicht hingeht???

Mein tiefstes Unverständnis zu diesem Satz: „Im Ausland auch nicht unerheblich, zunächst die Kostenfrage klären.“ – Die ältere Lehrerin hat gesagt, dass sie schon vielen Schülern schöne Erlebnisse durch eine Studienfahrt nach London ermöglicht hat. – Würde angesichts hoher Schülerzahlen nicht bedacht, dass durchaus einmal ein Schüler medizinische Hilfe benötigt? Es gibt spezielle Versicherungen für einen Auslandaufenthalt. Wäre in einem Brief nach gesundheitlichen Problemen gefragt worden, hätte mit diesem Schreiben evtl. auch der Abschluss einer Reiseversicherung gefordert werden können.

Was wäre, wenn Sie im Ausland zusammenklappen und niemand ruft den Rettungswagen, weil er Angst hat, auf den Kosten sitzenzubleiben?

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Vermutlich hatte die Kollegin ihr Diensthandy verlegt.

Der korrekte Dienstweg ist in solchen Fällen, das Sekretariat während der Dienstzeiten zu informieren. Von dort wird dann alles Weitere in Absprache mit der SL unternommen.

Wie kommen Außenstehende auf die Idee, dass eine Lehrkraft, die eine dreitägige, jahrgangsübergreifende Studienfahrt als Fachlehrkraft begleitet, sich hinsetzt und die Schülerakten, die klassenweise in alphabetischer Reihenfolge abgelegt sind, vor Antritt der Fahrt in ihrer Freizeit auswertet, um Erkenntnisse über medizinische Besonderheiten zu erfahren?

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Von Lehrkräften kann natürlich erwartet werden, dass diese zunächst privat in Vorleistung gehen und die ausgelegten Gelder anschließend auf privatem Wege von den Erziehungsberechtigten zurück holen …

Das Erste was in der Notaufnahme – auch in deutschen Krankenhäusern – nachgefragt wird, ist die Versichertenkarte.

Petra
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Nein. Der Dienstherr hat die Gelder bereitzustellen und falls die Lehrkraft privat in Vorleistung getreten ist, bei den Eltern einzufordern. Von der Lehrkraft vor allem letzteres „natürlich erwarten zu können“ ist bodenlos und wieder typisch für die Entgrenzung der Erwartungen an Lehrer und ihre Arbeitszeit.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Petra

Allein mir fehlt der Glaube …

Der Dienstherr sieht sich da nicht in der Verantwortung. Die Finanzierung einer Klassenfahrt bzw. deren Abwicklung geschieht im privaten Geschäftsbereich einer Lehrkraft, die die Reise organisiert. Klassenkonten sind Privatkonten der Lehrkräfte. Im Prinzip sind sie Schwarzkassen. Schulkonten sind Buchungskonten – also Unterkonten der Gemeindekasse, die dem Schulträger zu zu rechnen sind.

Für die Abrechnung von Dienstreisekosten gibt es enge Vorgaben, die eine Kostenübernahme für Auslagen (Zahlungen, die man für Schüler*innen vorstreckt) nicht vorsehen. Folglich sehen sich weder Dienstherr noch Sachaufwandsträger in der Pflicht, diese Auslagen für eine Lehrkraft einzutreiben. Für die ist das nämlich kein Dienstgeschäft bzw. dienstlich veranlasste Zahlung sondern die Privatangelegenheit einer Lehrkraft.

Und jetzt nicht denken, dass könne man ändern. Nein, das haben wir schon immer so gemacht. Und da könnte ja jeder kommen …

Absichern kann man sich nur, indem man alle Verträge im Zusammenhang mit der Fahrt (Busunternehmen, Unterbringung etc.) von der SL abzeichnen lässt. Das geht aber nur bei den vorhersehbaren Kosten, nicht aber bei im Laufe der Fahrt anfallenden, unvorhersehbaren Kosten wie z.B. den Heilbehandlungskosten eines Schülers.

Pauker_In
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Klassenkonten sind Privatkonten der Lehrkräfte. Im Prinzip sind sie Schwarzkassen. Schulkonten sind Buchungskonten – also Unterkonten der Gemeindekasse, die dem Schulträger zu zu rechnen sind.

Richtig. Und deshalb weigere ich mich standhaft, so ein privates „Klassenkonto“ zu führen!

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

„Die Gabe von Glukose durch den NHS hätte aber den deutschen Lehrkräften die Anklage erspart.“ – Und so etwas wird hier auch noch geliked. (Wenn auch spärlich.)
Andys Worten kann ich mich anschließen.

Tim Bullerbü
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Ist es abwegig, dass man mal die Eltern anruft und diese informiert, dass das Kind krank ist?
Und wenn ich ein krankes Kind auf Fahrt habe, schaue ich regelmäßig nach, nicht nur einmal am Tag.

Ale
3 Monate zuvor

Nein,
mit dem was ich schreibe, will ich nicht die Schuld von den Kolleginnen nehmen. Aber man beachte: man ist im Ausland in GB in einem ganz anderem Gesundheitssystem als unseres. Und schon beginnen die Probleme. Ich durfte mal einen Schüler in England wegen Verdacht auf Armbruch zum Arzt begleiten und es war eine Tortur. So waren wir in 2 verschiedenen Kliniken zur Behandlung, weil die eine nicht das durfte und umgekehrt. Und das war zu EU-Zeiten. Der Zahnarztbesuch ein Jahr später war problemlos: der Schüler hatte eine Zusatzversicherung, die hat sich faktisch um alles gekümmert. Meine Schüler sind über 16 Jahre, können also relativ gut englisch. Hier 13 Jahre, medizinische Fachsprache ist schwer (und das sage ich als ehemaliger Sanitäter) und wenn man keine Infos hat, welche Grunderkrankung genau vorliegt noch komplizierter. Ich ziehe eine Konsequenz aus diesem Fall: im nicht deutschsprachigen Ausland nur noch mit Schülern mit Zusatzversicherung.
Und nochmals: ich bin nicht der Meinung, dass hier die Kolleginnen alles richtig gemacht haben, aber das Problem bei Klassenfahrten wird immer größer. Aufsichtspflicht vs Teens, Kosten vs Preis – nicht vorhandenes medizinisches KnowHow vs Gesundheit der Schüler.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Ale

Einzige Konsequenz:
Auf freiwillige Fahrten verzichten. Bei angewiesenen Fahrten am Tag der Abreise kurzfristig krank melden.

anka
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Dienst nach Vorschrift: Die Lösung aller Probleme. Ne, ist klar.

jagdstolz
3 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ne. Aber der beste Selbstschutz. Man hat nur ein Leben.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  anka

Natürlich ist es klar, dass man sich an die Dienstvorschriften zu halten hat – oder kurz gesagt, Dienst nach vorschrift exekutiert. Alles Andere ist eine Kamikaze-Unternehmung, denn Pragmatismus wird von den vorgesetzten Stellen nicht als regelkonformes Vorgehen akzeptiert.

Beispiel mit anekdotischer Evidenz:
Bei mir musste mal ein Schüler (m/w/d) die gesamte Woche an meinem Rockzipfel hängen, da es seine Eltern versäumt hatten, dem Kind zu gestatten, sich während der Wanderfahrt in der „freien Zeit“ in kleinen Gruppen von mindestens drei Personen nach Abmeldung frei zu bewegen.
Gab seitens der Elternschaft im Nachgang einen enormen Furor und Beschwerden bei der SL – aber eben keine disziplinarischen Maßnahmen, nicht einmal ein dienstliches Gespräch im Zimmer der SL.

Die Lösung der Probleme kann eben ganz einfach sein – ordentliche Regelkunde vorausgesetzt. Fehlt eine Regel, dann das Problem ganz einfach zuiständigkeitshalber auf den Dienstweg geben und nach oben weiterreichen, wozu arbeitet man schließlich in einer Behörde. Das habe ich mit allen Problemen, die nicht mit meinen E13 abgegolten worden waren und somit außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches lagen, so gemacht:)

447
3 Monate zuvor
Antwortet  anka

Auch wenn das jetzt komisch klingt: JA, genau so ist es.

Sie können sich gerne emotional/moralisch ins Recht setzen – und dabei bewusst juristisch zu ihrem Nachteil bzw. falsch handeln.

Steht Ihnen frei.
Den Zahn zieht Ihnen spätestens der Verwaltungsjurist, falls etwas schiefgeht.

Und glauben Sie bloß nicht, dass ihr Einzelschicksal den Dienstherren oder ihre SuS dann (jenseits kostenloser warmer Worte) irgendwie interessiert.

Das ist schlecht, ja.
Aber GENAU SO ist es.

Eher werden 100 Lehrer verheizt als auch nurveinmal SuS, Eltern oder die Landeskasse in Anspruch zu nehmen.

anka
3 Monate zuvor
Antwortet  447

Natürlich weiß ich , was ich darf und was ich muss.
Meinen Job verstehe ich so, beides in Einklang zu bringen mit dem, was ich machen will.

Beispiel Kursfahrten (Stufenfahrt Q2):
Also denke ich mit und besorge mir im Vorfeld z.B. die Telefonnummern von Eltern, eine ärztliche Behandlungserlaubnis (Vorfall um 02:30, Eltern Handy aus, wir hatten das schriftliche OK der Eltern, an Ihrer Stelle ärztliche Behandlung veranlassen zu dürfen, Kind gesund, Eltern happy).
Mit ist auch klar, dass die Bremser die Verwaltungsjuristen sind, nur mit DnV hätte ich gar nicht erst mit der Planung begonnen.
Nur ausschließlich im Schulgebäude will ich auch nicht unterrichten. Die Kinder müssen doch auch was sehen von der Welt!

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  anka

Q2 – sind die da nicht volljährig?

anka
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Die sind ja noch im G8; also größtenteils: Nein.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  anka

Aber nur an den GY.

Btw es gibt auch andere Schulformen mit gymnasialer Oberstufe.

anka
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Klar gibt es die, meines war ein best-practice Beispiel von mir, von einer Q2 am Gym. eben.
Und heißen die Stufen z.B. an den BKs nicht auch anders?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Am BK vielleicht, nicht aber an kaufmännischen und technischen GY sowie den GE.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  447

„Den Zahn zieht Ihnen spätestens der Verwaltungsjurist, falls etwas schiefgeht.“

Der Verwaltungsjurist (m/w/d) in der Schulabteilung ist der Disziplinarvorgesetzte bzw. er vertritt diesen, da der im ÖD ja abstrakt – also keine natürliche Person – ist. Die Personalakten werden vom Rechtsdezernat geführt. Der Ltd. Regierungsschuldirektor (m/w/d) für den Schulbezirk ist lediglich der Fachvorgesetzte.

447
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Schon. Da beide aber gerne dicke Kumpels sind, läuft das praktisch auf das gleiche hinaus.

Andy
3 Monate zuvor

Ich habe mich oft gefragt, was in Eltern vorgeht, die bei jeder Kleinigkeit auf der Matte stehen und den Lehrkräften die Hölle heiß machen, sie geradezu kontrollieren und stets hinterfragen. Nach dem Lesen dieses Artikels und so mancher Kommentare von Kollegen und Kolleginnen wundert mich das nicht mehr.

Kai Neimann
3 Monate zuvor

Bei allem Verständnis für die Überlastung von Lehrern und die Defizite im System – was für ein absolut unmenschliches Verhalten der beiden Lehrerinnen. Die Hilferufe (nämlich die der Mitschüler) nicht ernstzunehmen, nicht persönlich nach dem betroffenen Mädchen zu sehen, die Eltern nicht anzurufen – einfach NICHTS zu machen. Vor Gericht dann keinerlei Reue und Bedauern zeigen (SZ Bericht aus dem Gerichtssal von heute) – der Richter war angewidert von der Selbstgerechtigkeit der Angeklagten. Und ich kann die Kommentare einiger der Lehrerkollegen nicht nachvollziehen, die alles zu decken und/oder entschuldigen bereit sind, was Lehrer tun. Wer auch bei solchen Fällen reflexartig in den kollektiven Defensivmodus schaltet, schadet übrigens auch dem Berufsstand. Nur so zum Nachdenken.

Hans Malz
3 Monate zuvor
Antwortet  Kai Neimann

Die meisten schreiben hier aber auch, dass sie ihre Einschätzung unter Vorbehalt treffen. Informationen in den Medien sind sehr unterschiedlich, teilweise widersprüchlich. Ob das Verhalten „unmenschlich“ war und welche Rolle die Eltern dabei gespielt haben, erwarte ich in der Urteilsbegründung zu lesen. So lange sollten sich beide Seiten besser mit Vorwürfen zurückhalten.

447
3 Monate zuvor
Antwortet  Kai Neimann

Sie schreiben wie jemand, der von Schule und pubertietenden Schülern viel Erwartungs- und Moralwissen hat („es sollte“,“es muss…“, „es würde…“-Wissen) – jedoch wenig konkrete Erfahrung.

Weiterhin schliesse ich mich den Vorpostern an:
Wer sagt denn hier, dass die beiden Lehrerinnen total unschuldig seien, alles Schiebung usw.?

Niemand.
Die Tatsache, dass die beiden bisher NICHT schnell und drastisch verurteilt wurden legt eher ganz andere Dinge nahe…nämlich das entscheidende Details ausgelassen, weggeframed oder schlicht nicht berichtet werden.

anka
3 Monate zuvor
Antwortet  447

Oder die eine Krähe, die andere Krähe und das Auge, vielleicht?

447
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Schon, kann auch passieren- aber warum dann doch der Prozess? Verwirrend.

anka
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Den Prozess konnte der Vater des Mädchens erst mit einem Klageerzwingungsverfahren initiieren. Im ersten Anlauf wurde die Anklage/Verfahrenseröffnung noch abgelehnt. Krähen am Werk?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Es hat aber nicht das AG die Klage abgewiesen sondern die Staatsanwaltschaft in MG als Ermittlungsbehörde hat die Klage verworfen und gar nicht erst eingereicht. Die StA ist mit nichten Teil der Judikative.

447
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Hmmh, wenn überhaupt sehr indirekt:
Sie wissen ja, dass der Dienstherr schamlos alle Verantwortung versucht bei den LuL abzuladen.
Würden Gerichte dann auch im Geiste dueses Unfugs konsequent durchurteilen, würde quasi niemand mehr irgendwelche Fahrten machen und/oder die so absurd sicher gestalten, dass das ganze Konzept zusammenbrechen würde.

Aber Gerichte und Lehrer…das ist keine Krähenallianz, keine Berührungspunkte.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Wenn etwas passiert, was unwahrscheinlich war, was niemand gewollt hat und wodurch die vor Gericht stehenden Angeklagten nur Nachteile haben, dann kann das schon eine Basis für vergleichsweise milde Urteile und vor allem Einstellungen oder Freisprüche sein.
Die seelische Belastung bleibt.

Während der Erzieherausbildung wurde an FAKS darauf hingewiesen, dass nur höchst selten eine pädagogische Fachkraft wegen einer im Dienst begangenen Straftat verurteilt wird. Ohnehin münden Ermittlungen vielfach nicht in eine Anklage, sondern in eine Einstellung des Verfahrens.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  447

Nirgendwo wird so viel gelogen wie vor Gericht – außer bei Jäger- oder Anglertreffen:)

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Apropos „Lügen“: https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-mitschuelerin-sagt-im-prozess-um-tote-emily-aus_aid-105139457 Da ist von „seltsamen Stellungnahmen“ der Lehrerinnen die Rede.

Erinnern möchte ich auch an frühere Beiträge zu einem von der Redaktion eingestellten Artikel (bevor das LG entschied, kein Hauptverfahren zu eröffnen). Damals haben mehrere LehrerInnen eifrig Mutmaßungen darüber angestellt, dass die MitschülerInnen im großen Stil gelogen haben könnten. Denn keine Lehrkraft würde angeblich all das tun, was den Lehrerinnen vorgeworfen wurde – und wird.

447
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Das kommt wohl daher, dass jede Lehrkraft mit 0,5 Gramm Resthirn im Schädel solche eklatanten, geradezu abstrus scheinenden Angriffsflächen schon aus Selbstschutz nicht feilhalten würde.

Von der moralischen, persönlichen Dimension ganz abgesehen.

Ich bin z.B. an einer Schule mit solidem Grundstock an Recht-Ignorierern, Aufsicht-Blaumachern usw. usf. – aber selbst die schlimmsten von denen würden NICHT MAL ANSATZWEISE solche Verstösse (und das noch vor dutzenden potentiellen Zeugen!) anhäufen.

Das medial berichtete Verhalten liegt einfach so weit draussen in der Twilight Zone – klar kommt da der Verdacht auf: „Das muss erfunden sein, das ist so absurd, das gibt es nicht.“

anka
3 Monate zuvor
Antwortet  Kai Neimann

Sehe ich genauso wie Sie.
Bei solchen Fahrten treten wir LuL in die Rolle der Eltern.
Also gehe ich sofort nachsehen, wenn ich die erste Meldung erhalte. Und nicht erst am Abreisetag.
Das hätte hier vermutlich ein junges Leben gerettet.
(Übrigens hätten sie sie bei der Zimmerkontrolle abends zur Schlafensgehenzeit auch sehen sollen, davon war in der Presse nie die Rede?)

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  anka

Waren die denn an ein und dem selben Ort untergebracht? Es ist keine Klassenfahrt sondern eine Studienfahrt (Exkursion) gewesen.
Bei einer externen Unterbringung (Gastfamilie) wird keine abendlich Zimmerkontrolle stattgefunden haben. Die Kontrolle erstreckt sich dann auf die Anwesenheit bei den gemeinsamen Veranstaltungen (festgelegtes, verpflichtendes Tagesprogramm).

anka
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

(Auch) Wenn sich die Anwesenheitskontrolle nur auf gemeinsame Veranstaltungen erstrecken würde, dann wäre die Abwesenheit des Kindes spätestens an Tag 2 aufgefallen.
Die Kolleginnen sahen, wie wir ja schon wissen, erst am Abreisetag nach dem Kind.
Das nenne ich eine Verletzung der Aufsichtspflicht, die nicht an 14-jährige Mitschülerinnen delegiert werden kann.

Max Scholz
3 Monate zuvor

Was mich am meisten verwundert an dieser tragischen Geschichte, ist das Verhalten des Mädchens. Laut Aussage des Vaters, war der Diabetes kaum Thema, denn Emily kam mit der Diabetestherapie, also der Überwachung des Blutzuckers und dem Spritzen von Insulin, ohne größere Probleme klar. Wenn das stimmt, warum hat Sie in den Tagen der Studienfahrt dann nicht entsprechend reagiert? Ich bin selbst Typ I Diabetiker und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das Gefühl eines Überzuckers sehr unangenehm, aber auch sehr spezifisch ist. Dh, sie musste eigentlich wissen, was mit ihr passierte. Warum hat Sie nicht gehandelt? Da muss es irgendwelche gravierende Gründe dafür geben. Das die Lehrerinnen fahrlässig gehandelt haben ist davon jedoch unbenommen, sie hatten die Aufsichtspflicht.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  Max Scholz

Die Aufsichtspflicht – ein geniales Totschlagargument. Bitte nicht falsch verstehen, aber wie weit geht die Aufsichtspflicht?

Wir stellen uns einmal vor, das 13-jährige Mädchen wäre in der elterlichen Obhut an Überzuckerung gestorben – entweder weil diese nicht vor Ort/zuhause waren oder weil sie die Situation falsch eingeschätzt haben.

Aber einmal ganz weg von diesem tragischen Vorfall. Wird ein Schüler in der Freizeit außerhalb der Schule tätlich gegen einen Mitschüler und fügt diesem einen massiven gesundheitlichen Schaden zu, hat das so gut wie keine juristischen Folgen für die Eltern.
Passiert Gleiches während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände während einer Hofpause, hat die Lehrkraft, die für die Aufsicht in diesem Teil des Schulgeländes per Dienstanweisung (Aufsichts-/Vertretungsplan) zuständig gemacht worden ist, ein erhebliches Problem.

A.M.
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Können Sie Urteile nennen, wo ein Lehrer oder eine Lehrerin verurteilt worden wären, weil sie nicht in ein offenes Messer gerannt sind, dass ein Ihnen körperlich überlegener Schüler gezückt hat?
Dass im Falle eines Todes oder einer schweren Körperverletzung nicht auf Ermittlungen gegen Lehrer verzichtet werden kann, versteht sich doch von selbst.
Ermittlungen gegen Lehrer kommen aufgrund eines größeren öffentlichen Interesses eher in die Presse als beispielsweise Ermittlungen im Falle eines plötzlichen Kindstodes eines Babys.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

„Können Sie Urteile nennen,[…]“

Nee, kann ich nicht. Aber mit Blick auf die Versorgungsbezüge dürfte es eine Menge Urteile geben. Auch disziplnarrechtlich dürfte es eine Reihe von Grundsatzentscheidungen geben, ob die jeweilige Reaktion angemessen war.

Immer bezogen auf den Fall eines Eingreifens.

anka
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Das Kind ist aber nicht spontan verstorben.
Es war bereits tagelang krank, bis die Kolleginnen persönlich nach ihm sahen.
Insofern geht der Vergleich mit Eltern fehl. Würden diese nach ihrem Kind mehrere Tage lang nicht sehen, wenn sie um dessen Zustand wissen? Eher nicht, oder?
Kann ich mir nur bei Eltern mit Alkohol- oder Drogenproblemen vorstellen, eine solche Vernachlässigung.
Bloss weil es sich hier um zwei Kolleginnen handelt, heißt das nicht, dass sie alles richtig gemacht hätten.
Immerhin ist das Kind unter ihrer Aufsicht verstorben. Das Gericht wird die Verantwortlichkeit klären und der Dienstherr ggf. beamtenrechtliche Sanktionen.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  anka

Wenn meine Informationen stimmen, war es eine dreitägige Studienfahrt, die von Fachlehrkräften begleitet worden ist. Gewöhnlich gibt es dabei zwei Übernachtungen. Am ersten Tag ist die Anreise, die verteilung auf die Schlafplätze und ein gemeinsamer Programmpunkt. Am Folgetag ganztägiges Programm, bei dem die betroffene Schülerin gefehlt hat. Das fehlen wurde von den Schülerinnen, mit denen sie zusammen untergebracht war, entschuldigt mit der begründung, dass der Fehlenden übel gewesen sei und man ihr Salzstangen und Cola gegeben hätte. Am dritten Tag, dem Abreisetag, dann die Kontolle, die zur Einlieferung ins Krankenhaus geführt hat.

Mir stellt sich die Frage, was ist am Ende des zweiten Tages passiert? Dem Vernehmen nach wurde eine „schlafende Patientin“ vorgefunden. Keinem ist also aufgefallen, dass die Schülerin nicht schlief sondern bereits einen hyperglykämischen Schock hatte. Vermutlich ist am nächsten Morgen, beim Versuch die Schülerin zu wecken, der gravierende Notstand bemerkt worden.

Ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber aus meiner Sicht kommt es stark auf den zeitlichen Ablauf an, um zu einer Urteilsfindung zu kommen. Am Ende ist dann von Freispruch bis zu einer Verurteilung wegen Tötung durch Unterlassung alles möglich. wie gesagt, es kommt auf die Details an. Und die können nur durch die Beweisaufnahme im Prozess geklärt werden. Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist dabei nur ein Aspekt neben vielen. Sie ist in erster Linie der Hebel, um überhaupt den Prozess, der ja zunächst nicht erhoben worden ist, durch die Anrufung des OLG in Gang zu setzen.

Natürlich klärt der Prozess den einzelfall, aber ich persönlich rechne mit erheblichen rechtlichen Auswirkungen auf die zukünftigen Fahrtenplanungen, die auch von keiner Berufshaftpflichtversicherung abzudeken sein werden.

anka
3 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

„rechtlichen Auswirkungen auf die zukünftigen Fahrtenplanungen“: Dann müssen Kolleg_innen in Zukunft ihrer Aufsichtspflicht nachkommen?
Das ist nicht neu, das sollte geübte Praxis sein.

dickebank
3 Monate zuvor
Antwortet  anka

Mir egal, ich muss nämlich nichts mehr – ich bin raus.

in NRW war bis vor kurzem lediglich die Unterschrift auf dem Wanderfahrt-Erlass-Formular verpflichtend. Natürlich habe ich bei Klassenfahrten – wie andere Kolleg*innen auch – ausführliche Informationen über Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Medikamentierungen, Erkrankungen etc. eingeholt und die Krankenversicherungskarten eingesammelt. Dieses und einiges mehr haben die Kolleg*innen schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb getan, nur vieles davon ist eben nicht verpflichtend gewesen sondern folgte dem Prinzip „best-practice“.

Im vorliegenden Fall ist aus meiner Sicht zu klären, welche rechtlichen Bedingungen bei Unterbringung in „professionellen“ Gastfamilien gelten. Wer hat da mit wem ein Geschäftsverhältnis und worauf bezieht sich dieses? Wie sind Rechte und Pflichten geregelt, wer sind die einzelnen Vertragspartner?

Btw die Aufsichtspflicht obliegt der Schule vertreten durch die jeweilige Schulleitung. Die SL ist verpflichtet die Aufsichtspflicht organisatorisch sicher zu stellen und Kolleg*innen anzuweisen. Deshalb gibt es ja Aufsichtspläne, die Aufsichtsbezirke sowie zeiten und Aufsichtspersonen festlegen. Mit der Genehmigung einer Fahrt geht dann auch die Aufsichtspflicht auf die mitreisenen Kolleg*innen über, da diese ja zur Fahrtdurchführung „angewiesen“ werden. Und ab der Abfahrt beginnt dann die Grauzone, da der Umfang der Aufsicht bzw. die Durchführung der Aufsicht nur allgemein geregelt ist. Die Frage ist doch, geht die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte über das Maß hinaus, das an Erziehungsberechtigte gestellt wird? Bei der strafrechtlichen Bewertung in jedem Fall, denn beim Tod des eigenen Kindes wird den Eltern, solange sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, zu gute gehalten, dass sie ja ihr Kind verloren haben. Insofern ist bei Dritten das Strafmaß auch bei fahrlässigem Handeln weitaus höher.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Hier schreiben zwar viele unter einem Nick, dem man kein Geschlecht zuordnen kann, aber ich habe den Eindruck, dass es mehr die Frauen sind, die das sichere Gefühl haben, dass der Tod von Emily ohne eine gravierende Aufsichtsverletzung nicht eingetreten wäre. Ich sehe es nicht als „Stutenbissigkeit“ an oder auf andere Weise negativ. Pragmatismus und klarer Verstand müssen dazu führen, dass Lehrkräfte nach einem Kind sehen, wenn ihnen gesagt wird, dass es ihr schlecht geht – und sogar wie schlecht es ihr geht.

Mir ist es unbegreiflich, dass es so lange gedauert hat, bis der Prozess eröffnet wurde. Allerdings weiß ich, dass es mehrere Fälle gibt, in denen Eltern darum kämpfen mussten, dass es zu einem Urteil (mit einem Schuldspruch) kam.

Nach den Aussagen der MitschülerInnen Emilys dürfte das Verfahren vermutlich schon bald dem Ende zugehen. Ob mit oder ohne Geständnis.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht hat doch nicht zum Tod geführt sondern die unterlassene Hilfeleistung, die zur mutmaßlichen Tötung durch Unterlassung geführt haben könnte.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Sie wollen doch nicht leugnen, dass aufgrund einer Aufsichtsverletzung ein Schaden bei einem zu betreuenden Kind oder Jugendlichen entstehen kann? Das OLG hat angedeutet, dass zu berücksichtigen sei, dass eine Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod geführt hat. Aber nachdem diese „Kausalkette“ einmal in Gang gesetzt worden war, wären es die aufsichtspflichtigen Lehrkräfte gewesen, die etwas hätten unternehmen können und müssen.
Der Volksmund kennt den Spruch „Den letzten beißen die Hunde“. Wie alle Vergleiche passt er auch hier nur ansatzweise.

Es gibt zwar keine konkreten gesetzlichen Regelungen zu einer korrekten Führung der Aufsichtspflicht. Doch was deren Verletzung angeht, gibt es Regelungen. Und verurteilt wird nur, wenn das Gericht sich von einem schuldhaften Handeln oder Unterlassen überzeugt hat.

anka
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Den Zusammenhang mit der Geschlechter/Genderfrage verstehe ich nicht.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

In jedem Artikeln hier zum Tod von Emily sind mir etliche Kommentare von Frauen angenehm aufgefallen, die mehr beinhaltet haben als die Unzumutbarkeiten des Lehrerberufs und dass man deswegen keine Fahrten mehr mitmachen oder sie gar kurzfristig absagen solle. Dieses engagierte Verteidigen der vier Lehrkräfte, gegen die ermittelt wurde, ging dann auch manches mal einher mit massiver Kritik am Vater, der dann von einigen auch noch als potenzieller Schuldiger gesehen wurde, während er von Frauen auch als Opfer gesehen wurde. – Mit dem Recht, auf eine Aufklärung zu dringen. Selbstverstand haben nicht alle Männer eine unverhohlene Abneigung gegen den Vater gezeigt, aber eben einige schon. Und frau kann ja mal darauf achten, welche Beiträge bevorzugt Zustimmung erhalten haben. – „Keine Klassenfahrt mehr mitmachen!“ erhielt immer wieder Zuspruch. Auch diesbezüglich habe ich Frauen eher als besonnen wahrgenommen.

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Woraus schlussfolgern Sie, dass hinter einem weiblich gelesenen Nicknamen tatsächlich eine Frau steckt?

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Wieso unterstellen Sie mir, dass ich etwas „schlussfolgere“ . Ich schlussfolgere es nicht, ich halte es allerdings für wahrscheinlicher. Manche Nicks wecken die Assoziation, dass eine Mutter schreibt. Nicks, die „Papa“ oder „Vater“ enthalten, sind mir noch nicht aufgefallen. Wer sich nicht festlegen möchte, könnte sich auch „Mappa“ nennen…

Was spricht dagegen, eine Frage zu stellen, wenn einen die Antwort interessiert? Stattdessen gibt es anstatt einer persönlichen Antwort Gegenfragen.

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Niemand spricht Ihnen ab, eine Frage zu stellen. Wenn Sie jedoch bestimmte Eigenschaften von Foristen aus deren Posts ableiten und diese ganzen Gruppen (hier Geschlechtern) zuordnen (z.B. Empathie), interessiert mich schon, inwiefern Ihre Behauptungen der Gruppeneigenschaften überhaupt eine gültige Voraussetzung (hier: Geschlecht der Foristen) hat. Also gestehen Sie bitte auch mir das Recht zu, Fragen zu stellen, deren Beantwortung mich interessiert.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

„Hier schreiben zwar viele unter einem Nick, dem man kein Geschlecht zuordnen kann, aber ich habe den Eindruck, dass es mehr die Frauen sind, die das sichere Gefühl haben, dass der Tod von Emily ohne eine gravierende Aufsichtsverletzung nicht eingetreten wäre.“

Da nenne ich ja mal „Eulen nach Athen tragen“.

Rund 73% des deutschen Lehr*innen-körpers sind weiblich. D.h. an den allgemeinbildenden Schulen in D sind in etwa drei von vier Lehrkräften Lehrerinnen. Bei den in MG vor Gericht stehenden Lehrkräften sind sogar 100%. In Hinblick auf den Unterrichtseinsatz sieht die geschlechterteilung allerdings anders aus, das 50% der Lehrerinnen in Teilzeit arbeiten. Dadurch erhöht sich der von Lehrern gegeben Unterricht auf etwas mehr als ein Drittel aller in D gegebenen Stunden.

Worauf zielt also Ihr Post ab? Die Mehrheit der vermutlich weiblichen Forenteilnehmenden ist einerseits empathischer und hat gegenüber den Hinterbliebenen mehr Mitgefühl, ist auf der anderen Seite in Gestalt der beiden Angeklagten aber Auslöser des tötlichen Verlaufes des Zuckerschocks.

Dass es bis zur Klageerhebung solange gedauert hat, ist der Tatsache geschuldet, dass das AG in MG die Klage zunächst nicht angenommen hat bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft ebendort keine Anklage erhoben hat. Dagegen hat auf Drängen des Vaters die Generalstaatsanwaltschaft in D Einspruch erhoben und die Anklageschrift an das OLG in D weitergeleitet. Das OLG hat der Rechtsbeschwerde stattgegeben und den Prozess an das LG in MG zuständigkeitshalber abgegeben. D.h. eben auch, dass die Justiz in NRW schon seit längerem mit dem Vorfall beschäftigt ist und alles seinen rechtmäßigen Verfahrensverlauf genommen hat. Also kein Grund zur Beschwerde.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Mein Beitrag zielt auf gar nichts ab. Ich habe doch geschrieben, dass man es nicht weiß, wer hinter einem Nick steckt. In Ihrem Fall hätte ich jetzt nicht auf eine Berufsanfängerin getippt, sondern eher auf einen älteren Mann, verbeamtet oder schon pensioniert…

Viele Lehrkräfte haben übrigens keine Zeit lange im Internet zu sein. Bei anderen (mir zum Beispiel) gibt es Phasen, wo ich länger online bin und dann wieder welche, wo der PC laaaange ausbleibt.

Am Schreibstil merkt man doch eigentlich recht gut, welches Geschlechr jemand hat. Sogar diejenigen, die ihre Nicks öfter wechseln, werden immer wieder erkannt.

Lanayah
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Die Kolleg*innen werden vermutlich stärket motiviert sein, solche Fahrten nicht zu begleiten, wenn sie nicht dazu dienstverpflichtet werden können. Sollten sie dienstverpflichtet werden, können sie remonstrieren und darauf hinweisen, dass die Arbeitszeiten nicht geltendem Arbeitsrecht entsprechen. Aufgrund mangelnder Ruhezeiten sind natürlich Fehlentscheidungen zu befürchten. Was Eltern nicht klar ist, die ihr Kind auf eine solche Fahrt mitgeben: Spätestens ab dem 2. Tag wird das Kind von überarbeiteten und übernächtigten Personen beaufsichtigt. Bei einem Personalschlüssel von 1:20, und das rund um die Uhr, ist das gar nicht anders möglich.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

50% der Kolleginnen arbeiten in Teilzeit. Da Lehrkräfte in NRW nicht mehr für die Dauer einer Fahrt ihr Deputat auf volle 100% raufsetzen lassen können und die Möglichkeit sich je nach Deputatsanteil proportional vorzeitig verabschieden zu können, wird die Zahl vermutlich steien.

Wer eine halbe Stelle innehat, hatte die Möglichkeit sich bei einer 5-tägigen Fahrt nach 2,5 Tagen ablösen zu lassen, bei einer 75%-Stelle am Ende des 4. Tages.

Aber wie gesagt, tempi passati.

447
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Quizfrage für Sie:

Die fahren mit einer zehnten Klasse rechtskonform vorbereitet und genehmigt nach Amsterdam.
Um 1830 sind alle SuS abgezählt, gesund und sicher in der Jugendherberge auf ihren Zimmern.

Um wie viel Uhr dürfen Sie schlafen gehen?
(Bitte ohne google lösen)

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Publikumsjoker:

Am Ende der Rückfahrt in heimische Gefilde, wenn der letze Schüler (m/w/d) von seinen Erziehungsberechtigten abgeholt worden ist bzw. bei Nichterscheinen derselben der letzte Schüler (m/w/d) in die Obhut des Jugendamtes übergeben worden ist.

Die Übernachtung in der Jugendherberge wird den begleitenden Lehrkräften ja kostenfrei zugestanden bzw. die Freiplätze müssen gem. Erlass von den begleitenden Lehrkräften in Anspruch genommen werden und dürfen nicht als reisekosten abgerechnet werden.

Und wenn man für das Bett nix zahlen muss, dann braucht man es aus Sicht des Arbeitgebers auch nicht nutzen.

Schlafen während einer Fahrt ist voraussichtlich ein möglicher Verstoß gegen die Aufsichtspflicht – zumindest in den Augen der Disziplinarvorgesetzten.

447
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

😀

anka
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Wenn ich müde bin.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Fahrlässig!

Lanayah
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Vermutlich sind Sie keine Lehrerin und waren noch nie auf Klassenfahrt (was auch einige Kommentare weiter oben erklären würde). Einfach schlafen, weil man müde ist, ist nicht möglich. Solange noch Leben in den Zimmern ist, muss man wach bleiben, und wenn das Leben wieder losgeht, muss man wach werden. Dazwischen ist oft nicht viel Zeit. Und auch in dieser kurzen Zeit ist man in Hab-Acht-Stellung.
Ab Tag 2 hält man sich mit Adrenalin und Kaffee wach.
Wenn die Fahrt vorbei ist, hat man tatsächlich, wie oben beschrieben, das Problem, dass Kinder nicht abgeholt werden.
Und wenn man dann endlich zu Hause ist, kann man schlafen. Es sei denn, man hat kleine Kinder, die man während der Klassenfahrt auf eigene Kosten fremdbetreuen ließ.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Man geht während der Klassenfahrt abends in die Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses und gibt unspezifische Symptome als Einlieferungsgrund an sowie es vor Ort ja auch keinen Hausarzt gibt. Während der wartezeit kann man prima und ohne Konsequenzen befürchten zu müssen lange schlafen – bis der Arzt kommt:)

Ist zwar unkollegial – aber rechtssicher!

anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Lanayah

Danke für die Belehrung.
Aber Ihre Schlußfolgerungen, darf ich Ihnen versichern, treffen zu genau Null Prozent zu.

Tim
2 Monate zuvor

Die Aussagen des Richters sind tendenziös und zeigen, dass hier versucht wird, einen Schuldspruch mittels Geständnis zu erwirken: Die in Aussicht gestellten „Pluspunkte“ sollen die Lehrerinnen dazu bringen, sich selbst zu belasten. Ansonsten sieht es dürftig aus, da den Aussagen der Schülerinnen, denen der Beklagten gegenüberstehen. Für die Information der Schüler an die Eltern existiert ein schriftlicher Beleg; ob das Aufsichtspersonal tatsächlich hinreichend informiert wurde, ist fragwürdig. Dazu gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Man hätte den Angeklagten dazu raten sollen, sich nicht zur Sache zu äußern. Die mangelnde Information bezüglich der gesundheitlichen Daten fällt in den Verantwortungsbereich der Schulleitung. Ein Verweis auf die Zugänglichkeit von Krankenakten genügt hier nicht. Da es sich um keine Klassenfahrt handelt, ist den begleitenden Lehrern nicht zuzumuten, die Stammblätter aller Teilnehmer zu checken. Wenn eine gesamte Jahrgangsstufe auf Fahrt geht, liegt die Teilnehmerzahl schnell bei 180 Personen…

potschemutschka
2 Monate zuvor

Vor ein paar Jahren hatten wir an der Grundschule eine Schülerin mit Behindertenausweis (mit Begleitperson). Als der Schwimmunterricht anstand, baten wir die Mutter um genaue Angaben zur Behinderung. Die meinte nur, Schwimmen sei kein Problem, auch keine extra Begleitung dafür notwendig (wir wollten, dass die Mutter begleitet). Anruf bei der Krankenkasse: keine Auskunft, Datenschutz. Schulrat: Kind geht normal zum Schwimmunterricht. Zum Glück ging alles gut. Was wäre aber gewesen, wenn etwas passiert wäre? Heute würde ich als Lehrer das nicht mitmachen!

Christiane Volk
2 Monate zuvor

Klassenfahrten sind eine freiwillige Leistung und ein deutliches Mehr an Arbeit für Lehrkräfte, das sich durch Ausübung durch Druck von oben als obligatorisch anfühlt.

Das dann entstehende Risiko ist das Problem der Lehrkraft. Und … Probleme gibt es immer: Suff, Fehlverhalten und mangelndes Verantwortungsgefühl (von zu Hause nicht korrogiert) der Schüler*innen tragen dazu bei, dass die Lehrer nicht wirklich pingelig genau schauen. Helikoptereltern ist zu wenig, was Schülerinnen und Schülern zu viel ist. Was ist also die beste Lösung?

Sanne
2 Monate zuvor

Ich bin selbst Mutter eines Diabetikers. Als mein damals auch 13-jähriger Sohn ohne Klassenlehrer auf Klassenfahrt ging habe ich vorher alles mit den begleitenden Lehrern besprochen. Die Verantwortung kann man nicht von heute auf morgen Lehrern übertragen, die sich zuvor nicht mit dem Thema befasst haben. Dafür ist Diabetes zu komplex.
pubertierende Jugendliche sind da auch alles andere als verlässlich.
letztendlich habe ich die Ausfahrt begleitet, da alle Beteiligten dann ein gutes Gefühl hatten und entspannter die Reise genießen konnten.

Tanja
1 Monat zuvor

Ich bin Mutter einer 15-jährigen, die selbst gerade auf Stufenfahrt in London ist. Hier kommen meiner Meinung nach mehrere Verfehlungen zusammen. Erstens habe auch ich einen enormen Druck verspürt, sein Kind auf diese Fahrt mitzugeben. Der Verbleib in einer anderen Klasse ist keine echte Alternative, sondern wird in dem Alter als Strafe empfunden. Eine Abfrage bezüglich Vorerkrankungen und Allergien hat es bei uns allerdings gegeben.

Das zweite Versäumnis sehe ich bei den Eltern. Ich hätte dort persönlich vorgesprochen und alles bis ins letzte Detail abgeklärt. Zur Not hätte ich gefragt, ob ich als Betreuerin mit darf, um diese Fahrt zu ermöglichen. Auf diesen Fahrten herrscht viel Stress, die Kinder sitzen 20 Stunden und länger im Bus und alles muss schnell gehen, volle Tage, lange Abende und absolut keine Zeit für individuelle Bedürfnisse. Ein Kind möchte auch mal vergessen und Spaß haben, geht in der Gruppe auf. Das kann noch gar nicht die nötige Reife haben, um die Konsequenzen genau abschätzen zu können. Was auch gar nicht geht: Andere Kinder auf das Kind aufpassen lassen. Ein Trauma für diese Mädchen. Meine Tochter hatte sich mal im Ferienlager den Arm gebrochen, da lief es ähnlich. Das Kind wurde gefragt „geht es?“ Sie bejahte, weil sie alles mitmachen wollte. Zu Hause hatte sie 40 Fieber und war kreidebleich, es war ein komplizierter Bruch, der hätte Spätfolgen nach sich ziehen können.

Abfrage von Seiten der Schule, proaktive Aufklärung und Vorsorge von Seiten der Eltern, Arztbesuch in London… es gab viele Möglichkeiten, diesen Tod zu verhindern. Sehr sehr schrecklich.