Opfer jünger als 14: Gymnasiallehrer unter Missbrauchsverdacht in U-Haft

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Ein Gymnasiallehrer aus dem Berchtesgadener Land sitzt unter Missbrauchsverdacht in Untersuchungshaft. Der Mann sei verdächtig, ein unter 14 Jahre altes Kind in zwei Fällen sexuell missbraucht zu haben, teilten das Polizeipräsidium Oberbayern Süd und die Staatsanwaltschaft Traunstein gemeinsam mit. Der Mann habe sich bezüglich der Vorwürfe «grundsätzlich geständig» gezeigt.

Die Polizei ermittelt (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Ob es sich bei dem Opfer um ein Mädchen oder einen Jungen handelte, gaben die Behörden auch auf Anfrage aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt. Der Mann befindet sich den Angaben zufolge bereits seit Anfang März in Untersuchungshaft. Kurz zuvor seien der Polizei die mutmaßlichen Missbrauchsfälle bekannt geworden. Die Taten sollen sich in den Monaten Januar und Februar ereignet haben.

Der Beschuldigte sei bis zu seiner Festnahme Lehrer an einem Gymnasium gewesen. Die Schule sei durch die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig eingebunden gewesen. Wegen möglicher Wiederholungsgefahr habe die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erwirkt.

Es sei nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Übergriffen gekommen sei. Deshalb baten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei um Hinweise aus der Bevölkerung. Die Ermittler riefen mögliche andere Geschädigte auf, sich zu melden; ebenso Personen, die mögliche andere Opfer kennen oder Hinweise zu möglichen weiteren Taten geben können. Zudem suchen die Ermittler Zeugen, die in oder außerhalb der Schule Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Lehrer wahrgenommen haben. News4teachers / mit Material der dpa

Sexueller Missbrauch: Fehlt es in Schulen an einer „Kultur des Hinschauens“?

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5 Kommentare
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Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Absolut grässlich! Ich kann mir nur wenig schlimmeres vorstellen.

Ich wollte noch etwas schreiben, aber mir fehlen die Worte… einfach furchtbar. Zum Glück wird es geahndet

447
27 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Schrecklich auf jeden Fall.

Dank Täterverstehertum dürfte der Täter allerdings bald wieder frei sein…ich habe mal fix auf ein/zwei Suchmaschinen und einer woke-AI eingegeben „Statistik durchschnittliche Länge Haftstrafe missbrauch kinder pädophilie“ – die (zumindest auf die Schnelle einsehbaren) Suchergebnisse bzw. zurechtgeframten Antworten lassen mich ahnen, wie die wirklichen Urteile aussehen.

Aber hey immerhin fordert der DLF als Teil des ÖRR, dass (und ich zitiere wörtlich) „Pädophile nicht ausgegrenzt werden dürfen.“ (angebl. Zitat nach Klaus Beier) – tjaaahhh, na dann, ich weiß da auch nicht mehr so recht, was ich dazu sagen soll…also, ich weiß es schon, tue es aber nicht, da dieser Beitrag sonst nicht erscheint.

Bla
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Anzumerken ist, dass Herr Beier wohl den Unterschied zwischen „Pädophilie“ (pädophile Störung) und Ausübung/Übergrifflichkeit dieser sexuellen Neigung kennt und „anerkennt“.

Daher ist die Schlussfolgerung von ihm/Herrn Beier auch richtig, dass „Pädophile nicht ausgegrenzen werden dürfen“. Das sieht bei pädophilen „Triebtätern“ allerdings anders aus. Diese schaden sowohl Menschen (Kindern, Eltern, Angehörige usw.), als verstoßen sie auch gegen das geltende Gesetz.

Der Unterschied ist so immens wichtig in dem Zusammenhang.
Auch nur so kann mit dem Thema offen und „fair“ umgegangen werden.
Daher Danke an die Redaktion für die schnelle Einlenkung und Klarstellung.

Hier geht es nämlich nicht um einen Schutz von Straftaten, sondern um den Schutz von Menschen, welche trotz einer Störung solche Straftaten nicht begehen (und hoffentlich nie begehen werden). Hier hilft nur Aufklärung und kein „An den Pranger stellen“ und „ein Generalurteil als Pauschalstempel“ auf solche Menschen anzuwenden.

Rüdiger Vehrenkamp
26 Tage zuvor

Selbst wenn das Opfer älter gewesen wäre, muss der Täter verurteilt werden. Schülerinnen und Schüler sind IMMER Schutzbefohlene des Lehrers.

Abstoßend, was dem armen Kind da passiert ist.