Kinder zum Essen gezwungen? Kita-Mitarbeiterin erhält Geldstrafe wegen Nötigung

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DUDERSTADT. Hat eine Sozialassistentin einer Kita in Niedersachsen Kinder zum Essen und Schlafengehen gezwungen? Ein Gericht hat dazu geurteilt.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Weil sie Kinder zum Essen zwang, hat eine Kita-Mitarbeiterin eine Geldstrafe erhalten. Die Frau wurde vom Amtsgericht im südniedersächsischen Duderstadt in fünf Fällen wegen Nötigung sowie Freiheitsberaubung in einem Fall zu einer Gesamtstrafe von 4400 Euro verurteilt, wie ein Gerichtssprecher nach dem Urteil am Donnerstag mitteilte. In einem weiteren Fall der Nötigung wurde die Sozialassistentin der Kita in Duderstadt bei Göttingen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, die Kinder mit Gewalt zum Essen und Schlafengehen genötigt zu haben. In einem weiteren Fall sperrte sie ein Kind demnach in einem Garderobenraum ein. Die Taten ereigneten sich den Angaben nach zwischen September 2021 und Juli 2022.

Ende 2022 hatte das Verwaltungsgericht Göttingen in dem Fall bereits zwei Kita-Mitarbeiterinnen ein vorläufiges Arbeitsverbot erteilt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Juli 2022 hatte zunächst der Träger der Einrichtung, das Bistum Hildesheim, die beiden freigestellt – nach einigen Monaten aber wieder unter Auflagen arbeiten lassen. Gegen eine der beiden Frauen wurden die Ermittlungen eingestellt. News4teachers / mit Material der dpa

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3 Kommentare
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Konfutse
1 Monat zuvor

Vielleicht blöde Frage, aber vielleicht kann mich jemand aufklären: Was ist eine Sozialassistentin?
Ich habe von diesem Berufsfeld im noch nie etwas gehört. Ist das ein Ausbildungsberuf?

Erzieherin
1 Monat zuvor
Antwortet  Konfutse

Es ist ein zweijähriger Ausbildungsberuf, ähnlich wie die Kinderpflege.
Die Ausbildung berechtigt einen im Anschluss die Ausbildung zur Erzieher*in oder zur Heimerzieher*in zu beginnen.

unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Erzieherin

Infodank vorweg: Braucht es für die Ausbildung zum sog. Sozialassis. einen abgeschlossenen Schulabschluss ?