Gesichtsverhüllung an Schulen wird verboten – Masken bleiben ausdrücklich erlaubt

14

HAMBURG. Verschleierung im Unterricht ist in Hamburg künftig nicht mehr erlaubt. Das Tragen von Masken aus Gründen des Infektionsschutzes bleibt davon unberührt – nach einer Anpassung des Gesetzentwurfs. Die hatten Eltern erstritten.

Verschleierung ist künftig in Hamburgs Schulen ausdrücklich verboten (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

An Hamburgs Schulen wird Gesichtsverhüllung im Klassenraum offiziell verboten. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde in der Bürgerschaft mit Stimmen der CDU- und AfD-Fraktionen angenommen. Die Linke-Fraktion stimmte dagegen.

Durch die Gesetzesänderung werden Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern, untersagt. «Schule und Gesichtsverhüllung verträgt sich nicht», sagte der Schulexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen. Das Gesicht des Gegenübers lesen zu können, sei für die Kommunikation wichtig. Er verwies darauf, dass das an Hamburgs Schulen bereits gelebte Praxis sei. Die Schulen bräuchten aber Rechtssicherheit.

In dem Antrag hieß es konkret, mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung auf formal-gesetzlicher Ebene werde den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts entsprochen. Das Gericht hatte 2020 entschieden, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.

Aktuell seien in der Hansestadt etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchten. «Ja, das sind Einzelfälle. Und trotzdem braucht es dafür eine gesetzliche Regelung», betonte Hansen. Das Tragen von Kopftüchern, aber auch von Schutzmasken aus Infektionsgründen sei weiterhin möglich. Schülerinnen und Schüler bräuchten dazu auch künftig kein Attest und keinen Antrag.

Die zentrale Bedeutung des Infektionsschutzes sei eine Lehre aus der Corona-Pandemie, sagte der Grünen-Fraktionschef Dominik Lorenzen. Deshalb sei der Antrag in einer Neufassung so angepasst worden, dass er kein «Maskenverbot durch die Hintertür» darstelle. Darauf hatte eine Elterninitiative gedrängt. Tatsächlich hatte der ursprüngliche Entwurf vorgesehen, lediglich das «Tragen einer medizinischen Maske bei Vorliegen einer medizinischen Indikation» auszunehmen (News4teachers berichtete).

Die religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Insa Tietjen, verwies bei dem Verschleierungsverbot auf mögliche «gravierende Folgen» für die betroffenen Schülerinnen – insbesondere, wenn die Schülerinnen nicht mehr schulpflichtig seien. «Darüber würden wir gern vertiefend im Schulausschuss beraten.» Ein entsprechender Antrag ihrer Fraktion auf Überweisung an den Ausschuss wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Der Justizexperte der CDU-Fraktion, Richard Seelmaecker, wies darauf hin, dass seine Fraktion schon 2017 ein Verbot von Vollverschleierung in allen öffentlichen Bereichen beantragt habe. Verschleierung im Schulunterricht wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Weil die Bundesländer für Bildung zuständig sind, ist das Thema uneinheitlich geregelt. Bayern und Niedersachsen hatten die vollständige Gesichtsverhüllung 2017 als erste Bundesländer durch Änderungen ihrer Schulgesetze untersagt.

Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ließ die Debatte um ein Verschleierungsverbot 2020 in mehreren anderen Bundesländern aufleben (News4teachers berichtete). In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein traten entsprechende Verschärfungen der Schulgesetze noch im selben Jahr in Kraft. Auch Rheinland-Pfalz ergänzte 2020 sein Schulgesetz, um nach Angaben des Bildungsministeriums «das bereits bestehende Verbot der Vollverschleierung rechtlich abzusichern».

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bremen argumentierten in der Vergangenheit damit, Einzelfälle nicht aufbauschen zu wollen. Vollverschleierung sei an Schulen nicht erwünscht, bei den Schulgesetzen gebe es jedoch keinen Anlass zur Verschärfung. News4teachers / mit Material der dpa

Nikab im Unterricht: Bizarrer Einzelfall – oder Anlass für Gesetzesverschärfung?

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

14 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
AvL
2 Monate zuvor

Es ist die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt.

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Bin gespannt, ob es die Bestrebung gibt, hier im Rahmen der KMK und der Länderkonferenz eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zu erzielen.

Habe eine solche S# in einem meiner Sportkurse, die -so scheint es – eine Sondergenehmigung von der BzR bekommen hat, allen Unterricht mit Nicab zu absolvieren … Wahnsinn hat offenbar Methode … wie wir es mittlerweile gewohnt sind – sich konkret widersprechende Regelungen (hier z.B. Sicherheitsvorgaben im Schulsport) sollen von uns LuL friktionsfrei miteinander in Einklang gebracht werden.

Generische Feminina
2 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Warum sagen Sie nicht, dass Sie die Verantwortung nicht übernehmen können und weigern sich, das Mädchen zu unterrichten? Bzw. geben nur schriftliche Aufgaben?

Unfassbar
2 Monate zuvor

Mit der Regelung kann ich leben. Wer als Elternteil warum auch immer unbedingt die Tochter gesichtsverschleiert in die Schule schicken möchte, hat mit der medizinischen Maske eine entsprechende Möglichkeit. Ob das mit der Religion vereinbar ist, braucht nicht die Sorge der Politik zu sein.

AvL
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Das gilt in gleicher Weise für den Personenverkehr
mit mehreren Insassen in einem PKW, so das Tragen
einer med.Maske medizinisch erforderlich ist.
Bei bestehendem Zweifel an einer sicheren Personenidentifizierung
bei Verstößen gegen Verkehrsrichtlinien, bringt dann
ein beständig geführtes Fahrtenbuch Gewissheit über
die Identität des Fahrers.

Die Nikap ist der plastische Ausdruck einer Grundhaltung
der Stellung der Frau in einem regional sehr unterschiedlich
ausgeprägten Teil dieser Gesellschaft.
Offensichtlich leben derartige Menschen, bezogen auf unsere
hiesige Gesellschaft, in einem Paralleluniversum mit eigenen Normen
in Bezug auf die Geschlechtergleichstellung der Frau.

Erschwerend für einen toleranten Umgang mit derartigen
Personengruppen kommt hinzu, dass derartige, eben sehr
speziell gekleidete Personen, es unbewusst schaffen,
Kindergartenkinder beim Besuch der Kindertagesstätten,
wenn sie etwa die eigenen Kinder abholen oder bringen,
stark zu verängstigen.
Derartiges haben wir hier mit einem salafistischen Kollegen
und seiner Familie erlebt und von ihm immer wieder
erfahren dürfen, weil er sich und seine Familie beständigen
Anfeindungen ausgesetzt sah oder auf Ansprache
des oben gemannten Problems sehr emotional reagierte.
Der Kollege wollte getrenntes Schwimmen von Männern und Frauen
zu bestimmten Zeiten im städtischen Hallenbad
durchsetzen und vieles andere auch noch.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Ihr salafistischer Kollege darf meiner Meinung nach tun, denken und lassen, was er möchte. Ich habe meine Probleme damit, wenn er diese gemäß westlichen Maßstäben sehr rückständigen Ansichten seiner Familie und erst recht seiner Umgebung aufzwingt. Über die Anfeindungen braucht er sich nicht zu wundern. Er muss sie aber aushalten, wenn er Deutschland wohnt.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Das Wort Anfeindung habe ich lediglich zitiert. Echte Anfeindungen dürften nur die Ausnahme sein, wenngleich die jeweilige Wortwahl sicherlich von empfindlichen Menschen als Anfeindung aufgefasst werden könnten. Bei einem Salafisten schließe ich das aber aus, weil dessen Auftreten überhaupt nicht dazu passt.

AvL
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Anfeindungen gingen überwiegend von
dem Ehemann aus, der auch seine Töchter
ab der ersten Regelblutung vollverschleiert
und nur unter seiner Begleitung draußen in
aller Öffentlichkeit stolz flanieren ließ.
Dieser Mann hat mit seinem Unterbewusstsein
geradezu darauf gewartet, dass er eine Anspielung
oder eine despektierliche Bemerkung bezogen
auf die Vollverschleierung wahrnimmt,
auf dass er dann sehr gut vorbereitet in exzentrischer
und lautstarker Weise auf die betreffende Person losging

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Würde des Menschen zu schützen ist staatliches Gebot. Leider schützt das Gebot nicht sofort vor Mitmenschen (die kann man höchstens verklagen) . Ja – in vielen Fällen, wie in Reality Soaps oder Social Media – leider auch nicht vor der Antastung der eigenen Würde durch sich selbst.

Dirk Z
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Da muss man sich nicht wundern wenn sich die Leute indirekt solche Leute ablehnen. Angenommen jemand bewirbt sich auf eine freie Stelle und passt eigentlich fachlich und teammäßig für die Stelle nur das hier beschriebene Äussere stösst ab. Man wird der Bewerberin dann absagen und plausibel klingende Gründe (z.B. fachliche) für die Absage nennen, aber niemals die eigentlich wahren Gründe.

AvL
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

Wir werden uns sehr intensiv gerade mit den
extremen Formen der Auslegung des Koran
auseinandersetzen müssen, weil gerade diese
radikalen Anhänger des Islam, also dieses
salafistische Umfeld, im Widerspruch zu den
Grundwertenunserer demokratischen Grundordnung
denkt und lebt.
Eigentlich gab es im Islam nie den Weg der Aufklärung,
denn lediglich Atatürk schaffte den radikalen
Bruch mit der isamistischen Tradition,
wobei er gleichzeitig das lateinische
Alphabet einführte und durch diesen Trick
den Einfluss der Altvorderen einschränken konnte,
weil die nachfolgende Generation nicht
mehr die arabische Schrift beherrschte.

AvL
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

In gleicher Weise bedeutet das Aufeinandertreffen
dieser beiden politischen Spektren von
Seiten der AfD und radikal-islamistischer Verbindungen
eine deutliche Belastungsprobe für unsere freiheitliche
Demokratie und das gemeinsame friedliche Miteinander
imSinne eines aufgeklärten Staates.
file:///C:/Users/User/Downloads/Berichte%20aus%20Th%C3%BCringen%20Leben%20mit%20der%20Gefahr%20von%20rechts.htm