Schulen müssen Cannabis-Mitnahme in der Schulordnung ausdrücklich verbieten (sonst…)

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DÜSSELDORF. Volljährige Schüler dürfen in kleiner Menge Cannabis in ihren Brotdosen, Taschen oder Rucksäcken mitbringen – es aber in der Schule nicht konsumieren. Das ist die Rechtslage. NRW-Schulministerin Feller zeigt den Schulen Möglichkeiten auf, wie sie restriktiver vorgehen können.

 

Schulen können in der Hausordnung ein Cannabis-Mitbring-Verbot festschreiben. Illustration: Shutterstock

Auch nach der gesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Konsum von Rauschmitteln jeglicher Art an Nordrhein-Westfalens Schulen «ausnahmslos verboten». Das gelte für Schüler und Lehrer gleichermaßen, stellte das Schulministerium auf Anfrage in Düsseldorf klar. «Schulen können in ihren Hausordnungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Cannabisverbot verankern.»

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sagte: «Cannabis hat an unseren Schulen nichts zu suchen.» Leider habe es der Bund versäumt, für ein Verbot von Cannabis an Schulen eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Umso wichtiger sei es, dass er jetzt seine Zusage einhalte und die angekündigten Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zügig umsetze. «Die Landesregierung wird fortlaufend prüfen, ob weitere Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich sind.»

Für Schlagzeilen hatte in der vergangenen Woche eine Erläuterung der Rechtslage aus dem hessischen Kultusministerium gesorgt, wonach volljährige Schüler bis zu 25 Gramm Cannabis in ihren Taschen und Rucksäcken in die Schule mitbringen dürfen. Ihnen drohen dafür keine Strafen (News4teachers berichtete). Grundsätzlich bleibt aber der Cannabis-Konsum in Schulen und im Umkreis von 100 Metern verboten, wie das Wiesbadener Kultusministerium erläutert hatte. Manche Schulen oder Schulträger – etwa Kommunen oder kirchliche Einrichtungen – hätten über eine eigene Hausordnung bereits das Mitbringen von Drogen untersagt.

Das NRW-Schulministerium unterstrich: «Minderjährigen ist der Besitz von Cannabis innerhalb und außerhalb des Schulgeländes verboten.» Sollten Lehrkräfte bei einem Schüler oder einer Schülerin dennoch Cannabis finden, so sei es vorübergehend wegzunehmen und später den Eltern auszuhändigen. «Eine Durchsuchung von Schülerinnen oder Schülern sowie von in deren Besitz befindlichen Gegenständen ist allerdings nicht zulässig.»

Im Klartext heißt das: Ohne ausdrückliches Verbot in den Hausordnungen dürfen erwachsene Schüler die erlaubten Cannabis-Mengen in die Schulen mitbringen. Das Ministerium stellt den Schulen Informationen – auch in leichter Sprache – sowie Materialien zur Cannabis-Prävention zum Einsatz im Unterricht online zur Verfügung.

Am 1. April war bundesweit ein neues Cannabisgesetz in Kraft getreten. Seitdem sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Für Minderjährige und in Sichtweite von Schulen und Jugendeinrichtungen ist der Konsum verboten. News4teachers / mit Material der dpa

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6 Kommentare
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447
2 Monate zuvor

Na, das wird noch lustig.

Schüler so: „Ne, ich hab nix.“
Unerfahrener Lehrer: „Tasche auf!“
Schüler so: „Lol, nö, boomer!“

—> Lehrer im „dienstlichen Gespräch“, wird gefaltet
–> Schüler zur gleichen Zeit: Kifft sich entspannt einen

😀 / 🙂

mama51
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Den SuS den Dreck wegnehmen???? Am Ende heißt es dann noch: Das hat ja die LK dabei gehabt, die will mir das nur unterschieben … Nööö, jetzt echt nicht!

RainerZufall
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Den gleichen Mist haben wir auch jetzt schon mit Alkohol und Handys, minus der dienstlichen Gespräche

Individualist
2 Monate zuvor

Warum haben wir nur so verrückte Gesetze, dass dies und jenes verboten ist, aber Kontrollen darf es keine geben? Trägt das nicht dazu bei, die Autorität des Staates systematisch auszuhöhlen? Ich glaube, die ganze kriminelle Szene lacht sich darüber kaputt.

mimü
2 Monate zuvor

Weitergabe oder Verkauf von Cannabis ist auch jetzt schon innerhalb der volljährigen Schülerschaft verboten. Konsum in Schulnähe sowieso. Was genau soll denn die Ergänzung der Schulordnung wirksam bewirken?
Ich sehe da nur unproduktives Getue…

RainerZufall
2 Monate zuvor

Gilt das nicht für alles andere auch?
Ich meine, Volljährige können ja auch Alkohol, Zigaretten oder Waffen kaufen, diese müssen durch die Haus- bzw. Schulordnung eben verboten werden.

Die Landesregierung beklagt sich über unzureichende Regelungen, hat aber vor der Legalisierung selbst keine veranlasst? Alles ein wenig dürftig