Kultusminister muss wegen früherer Temposünde (80 statt 30) vor Gericht

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DRESDEN. Der sächsische CDU-Politiker Conrad Clemens – heute Kultusminister – war an einem Tag im Jahr 2023 mit seinem Auto viel zu schnell unterwegs. Die Geschichte verfolgt ihn bis heute. Nun steht sogar ein Gerichtstermin an.

Zu rasant unterwegs: der CDU-Politiker Conrad Clemens. Foto: Frank Grätz | SMK

Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtages wird Kultusminister Conrad Clemens (CDU) im Zusammenhang mit Vorwürfen zu einem Verkehrsverstoß anhören. Das kann schriftlich oder mündlich erfolgen, voraussichtlich auf der nächsten Ausschusssitzung im April, wie der Landtag mitteilte. Danach soll dem Parlament eine Beschlussempfehlung vorgelegt werden, ob in die beantragte Aufhebung der Immunität eingewilligt werden soll.

Hintergrund ist ein Verfahren am Amtsgericht Weißwasser. Clemens (42) hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt, weil er in einer 30er-Zone in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit Tempo 80 erwischt wurde. «Ja, Ich habe einen Fehler gemacht», hatte er «Radio Lausitz» gesagt. Er hatte auch auf dpa-Anfrage eingeräumt, zu schnell gefahren zu sein. Der Vorfall stammt aus dem Jahr 2023. Damals war er noch nicht Kultusminister, sondern Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund.

Gericht schließt auch verbotenes Kraftfahrzeugrennen nicht aus

Clemens hatte Widerspruch eingelegt, sodass der Fall zunächst als Ordnungswidrigkeit am Amtsgericht Weißwasser verhandelt werden sollte. Den Antrag zog er aber zurück und meldete sich für ein Fahreignungsseminar an. Das Gericht gab nach eigenem Bekunden später Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden kann. Das hätte dann ein Strafverfahren zur Folge.

Das Amtsgericht Weißwasser geht nun davon aus, dass der Gerichtstermin unabhängig von der Anhörung des Immunitätsausschusses am kommenden Montag (9.30 Uhr) stattfindet. Clemens sei persönlich geladen, hieß es. Es sei möglich, dass zwischen Verteidiger, Gericht und Staatsanwalt eine andere Lösung gefunden werden kann. «Auch für diesen Zweck ist es sinnvoll, diesen Termin stattfinden zu lassen», sagte Gerichtssprecher Christoph Pietryka.

Pietryka schloss eine Vorverurteilung von Clemens aus. «Ich möchte auch betonen, dass es sich im Lauf der Verhandlungen ergeben kann, dass es bei dem ursprünglichen Vorwurf der Verkehrsordnungswidrigkeit bleibt.» News4teachers / mit Material der dpa

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4 Kommentare
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Phantomdiskussion
6 Monate zuvor

Uii, der Controller!

Realist
6 Monate zuvor

Was fährt so ein Controller eigentlich? Porsche? Wäre doch standesgemäß.

TaMu
6 Monate zuvor

Ich kenne keine einzige 30iger Zone, in der man ohne in Kauf genommene Lebensgefahr für andere Menschen 80 km/h fahren könnte.
Was denkt sich dieser Politiker eigentlich und warum sollten Menschen ihm vertrauen?

vhh
6 Monate zuvor

Was denken sich diese Politiker eigentlich, dass sie (siehe auch Laschet) immer Widerspruch einlegen, auch wenn es am Sachverhalt keinen Zweifel gibt? Natürlich, es kann einen formalen Mangel geben, aber das ist wirklich ‘vorbildlich’, nur niemals eigene Fehler zugeben, vielleicht findet sich noch ein Schlupfloch. Eigentlich wäre das ein Ausweis der mangelnden Eignung für verantwortliche Positionen.
Lehrer sollen ihr Handeln immer selbstkritisch hinterfragen…ja, etwas naiv das von Berufspolitikern zu erhoffen.