
In der Pause auf dem Smartphone durch Tiktok wischen oder im Unterricht auf der Smartwatch die neuesten Nachrichten lesen – an den Schulen in Baden-Württemberg ist das schon länger ein Thema. Nun will die Landesregierung den Vormarsch der digitalen Geräte an den Schulen stoppen, zumindest was die private Nutzung angeht. Künftig sollen sich alle Schulen im Südwesten Regeln für den Umgang mit den Geräten geben müssen. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes hat das grün-schwarze Kabinett auf den Weg gebracht.
Die Regeln: Bislang können sich die Schulen über ihre Hausordnung eigene Regeln geben, waren dazu aber nicht verpflichtet. Das soll sich künftig ändern. Mit einem neuen Absatz im Schulgesetz sorgt das Land dafür, dass jede Schule künftig verbindlich regeln muss, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen.
Die genaue Ausgestaltung sollen die Schulen selbst regeln, die Politik gibt aber Empfehlungen. So sollen Handreichungen und Formulierungsvorschläge bereitgestellt werden. Und auch die Richtung gibt die Politik zumindest verbal vor: «In der Grundschule braucht es andere Regelungen wie im weiterführenden Bereich oder in beruflichen Schulen», sagte Sandra Boser (Grüne), Staatssekretärin im Kultusministerium. Man werde den Schulen vorschlagen, in der Grundschule engere Grenzen zu ziehen.
Die Regeln sollen sich aber nur auf die private Nutzung von Smartphones und Co. beziehen, etwa in Pausen oder in der Hausaufgabenbetreuung. Die Nutzung eigener Geräte im Unterricht unter Anleitung von Lehrkräften im Unterricht soll weiterhin möglich sein.
Die gesetzliche Regelung soll bis Jahresende vom Landtag beschlossen und dann von den Schulen vor Ort umgesetzt werden. Das Land behält sich aber auch striktere Vorgaben vor. Bemerke man nach einem Jahr, dass man damit nicht das gewünschte Ziel erreiche, dass in der Grundschule nicht auf dem Handy gedaddelt werde, könne man nachschärfen, sagte Boser.
Die Begründung: Die Landesregierung argumentiert, dass sie den Schulen mit der gesetzlichen Regelung nun Rechtssicherheit für strikte Regeln gibt. Bisher hätten davon einige Schulen wegen der unsicheren Rechtsgrundlage abgesehen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Weil es sich bei Regeln zur privaten Handynutzung um Eingriffe ins Eigentum sei, brauche es eine gesetzliche Regelung, so Kretschmann.
Inhaltlich begründet die Landesregierung ihr Vorhaben mit negativen Folgen, die Smartphones und Co. für die Kinder haben können. Seit seiner eigenen Zeit als Lehrer habe sich da viel verändert, sagte Kretschmann. «Heute klingelt während des Unterrichts die Uhr eines Grundschülers und die Eltern melden sich mit der Frage, wie es dem Kind geht.» Da gehe es nicht nur um die Störung des Unterrichts. «Anstatt in den Pausen miteinander zu spielen oder zu reden, schauen viele nur in ihre Geräte», so der Ministerpräsident. Das führe zu Vereinsamung, fürchtet Staatssekretärin Boser. Auch Cybermobbing sei keine Seltenheit.
Die Reaktionen: Grundsätzlichen Gegenwind bekommt Grün-Schwarz für seine Pläne bislang wenig. Dem Landeselternbeirat geht die geplante gesetzliche Regelung eher nicht weit genug. Er könne nicht erkennen, dass es so unterschiedliche Gegebenheiten im Land gebe, dass man keine klaren Vorgaben machen könne, sagte dessen Vorsitzender Sebastian Kölsch.
«Wenn die Nutzung der Geräte aus sozialen Gründen unterbunden werden soll, dann gilt das auf dem Land wie in der Stadt.» Für viele Schulen ändere sich ohnehin nichts. «Mir ist keine weiterführende Schule bekannt, die keine Regeln hat», sagte Kölsch. Dass die Schulen, die noch keine Regeln hätten, diese nun selbst ausarbeiten und auch durch ihre Schulgremien bringen müssten, sei sehr mühselig.
Mehrere Lehrerverbände sehen noch Fragezeichen bei der Haftung. Der Landes- und Bundeschef der Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Brand, betonte, dass Lehrkräfte bei der Umsetzung von entsprechenden Regeln Rechtssicherheit bräuchten. An Schulen, an denen die privaten Geräte zum Unterrichtsbeginn abgeben werden müssten, kämen Schüler häufig mit einem zweiten Gerät zur Schule. Taschen zu durchsuchen, das sei für Lehrkräfte aber schwierig und ein Eingriff in die Privatsphäre der Schüler. Zudem müsse geklärt werden, wer hafte, wenn das abgegebene Handy beispielsweise herunterfalle. «Auch das muss eindeutig geklärt werden», sagte Brand.
Ministerpräsident Kretschmann wies das mit Verweis auf unnötige Bürokratie scharf zurück. Er sprach von «weit hergeholten Einzelfällen», für die es keine gesetzliche Regelung brauche. Das helfe den Lehrkräften an den Schulen nicht weiter, monierte der Chef des Berufsschullehrerverbands, Thomas Speck. «Sie sehen sich in der Praxis häufig Zahlungsaufforderungen für beschädigte Hardware ausgesetzt und fühlen sich damit alleingelassen.»
Ein weiteres Thema sieht Brand in Smartwatches. Mit diesen könnten die Kinder telefonieren oder Nachrichten senden oder von ihren Eltern getrackt werden. Solche Smartwatches von normalen Uhren zu unterscheiden, sei schwierig, so der VBE-Chef. News4teachers / mit Material der dpa
Kritik an Handy-Verbots-Plänen: Medienpädagogen sehen Zukunftskompetenzen gefährdet
 
                








Bei uns sind Handys in der Schule (auch in der Pause) grundsätzlich verboten, d.h. sie haben ausgeschaltet (bzw. stummgeschaltet) in der Tasche zu bleiben.
Wer sich nicht daran hält, dem wird das Handy abgenommen, Zettel mit Name und Klasse drauf und ins Sekretariat damit. Von dort gibt es einen Elternbrief und das betreffende Kind kann sich das Handy am Ende des Schultages wieder aus dem Sekretariat abholen.
Beim dritten Verstoß müssen die Eltern das Handy aus dem Sekretariat abholen. Wenn sie das nicht schaffen, hat das Kind dann bspw. am Nachmittag eben kein Handy. Grundsätzlich übernimmt die Schule keine Haftung für die eingezogegen und aufbewahrten Handys.
→ Diese Handy-Regeln lassen wir uns von SuS und deren Eltern unterschreiben.
Bei Prüfungen lassen wir die SuS grundsätzlich die Handys und Smartwatches nach vorne auf einen Tisch legen. Wer noch ein Handy bei sich hat und damit bspw. in einer Prüfung auf Toilette geht, begeht einen Täuschungsversuch, mit dem entsprechenden Ergebnis.
Das verhindert nicht absolut jeden Missbrauch von Handys, im Großen und Ganzen funktioniert es aber.
“Wer noch ein Handy bei sich hat und damit bspw. in einer Prüfung auf Toilette geht, begeht einen Täuschungsversuch, mit dem entsprechenden Ergebnis.”
Und wie überprüfen Sie das?
Wir gehen nicht mit den Kids auf Toilette, falls Sie sich das so vorstellen sollten.
Aber wenn z.B. ein Schüler nach dem Toilettengang zurück kommt und sein Handy ganz offensichtlich aus der Gesäßtasche schaut und beim Hinsetzen auf den Boden fällt (durchaus schon passiert), oder mitten in der Prüfung ein – eigentlich vorne liegendes – Handy gezückt wird (“Ich wollte nur mal auf die Uhr schauen…”), dann ist es eben ein Täuschungsversuch.
Und manche Kinder sind auch so dusselig, dass sie in einer Prüfung aus dem Klassenraum gehen und nicht etwa auf Toilette, sondern schon direkt auf dem Flur ihr Handy zücken. Nicht so clever, wenn der Kolllege im Nebenraum parallel schreibt und das sieht…
“Diese Handy-Regeln lassen wir uns von SuS und deren Eltern unterschreiben.”
Und was passiert, wenn die nicht unterschreiben wollen? Isf das eine öffentliche Schule?
Ein Zweithandy in der Tasche? Da sieht man, wie weit die Sucht nach diesen Geräten vorangeschritten ist. Erinnert an einen Alkoholkranken, der während des Entzugs zuhause noch eine Pulle Rum im Sockenfach bunkert. Handys sind die Fußfesseln des 21. Jahrhunderts, die sich bereits Kinder sehr gerne anlegen. Es braucht insgesamt mehr handyfreie Zonen. Ad hoc fiele mir da nur noch das Berghain in Berlin ein.
Ein alter Hut. Das hatten schonvor über 5 Jahren bei einigen Schülern- kam raus als Handys nach Täuschungsversuch bzw. Fotografien von Mitschülerinnen gemacht wurden.
“Die genaue Ausgestaltung sollen die Schulen selbst regeln, die Politik gibt aber Empfehlungen”… und will für nichts haften? 😉
Warten wir mal ab, was das wird. An unserer Schule gab es nachweislich mehrere “weit hergeholte Fälle” – zudem eine Vape in der Unterhose und geruchloses Snus.
Mit Verlaub, es ist nicht machbar, alles zu kontrollieren! Baut Störsender ein oder gebt Schulen die rechtliche Sicherheit, die Wegwerfhandys zu kassieren und zu verwahren
Wer hätte das gedacht. Aber so ist es dann. Die einen bauen einen Mauer, die anderen einen Tunnel unten durch.
Zweithandys lassen sich bei uns an der Schule (BK in NRW) relativ leicht erkennen. Die Handys der Schüler sind meist jünger und teurer als die Handys der Lehrer und sie sind haben meist einen defekten Bildschirm. Gibt ein Schüler also ein Handy ab, dass älter ist als meins und einen heilen Bildschirm hat, dann ist es wahrscheinlich ein altes abgelegtes Handy aus dem Haushalt.
Da macht es sich das KM wieder mal maximal einfach. ALLE Schulen sollen sich den Kopf zerbrechen, diskutieren, argumentieren, abstimmen… Am Ende hat man einen riesigen Flickenteppich. Grundschule X verbietet Smartphones während Geundschule Y nichts macht. Dann gibt es wieder Diskussionen…
Warum kann das KM keine klare Regelung ausgeben? Spoiler: Weil das KM dann die Diskussionen hätte. Bei der aktuellen Version haben die Schulen das Problem. Gut gemacht liebe Kultusbehörde