BERLIN. Lehrkräfte sehen sich zunehmend nicht nur pädagogischen Erwartungen, sondern auch juristischem Druck ausgesetzt. Eltern klagen wegen Noten, Schulplätzen oder weil ihr Kind im Hort mit einer Regenbogen-Fahne konfrontiert wird. Eine Berliner Anwältin berichtet von ihrer vollen Kanzlei – und von wachsender Kampfbereitschaft auf Elternseite. Und ein Schulrechtsexperte warnt: Die Konflikte in der Schule nehmen zu. Nicht jeder Fall landet vor Gericht, aber fast immer auf dem Rücken der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Tochter solle endlich wieder Fleisch bekommen. Kein weiteres Tofu, keine Linsenbällchen, keine veganen Pfannkuchen mehr – forderten die Eltern. Und sie zogen vor Gericht. Was wie ein schlechter Witz klingt, war ein echter Fall am Verwaltungsgericht Freiburg: Eltern aus dem Raum Konstanz verlangten im Eilverfahren, dass ihre Tochter täglich Fleisch oder Fisch in der Schulmensa serviert bekommt – und nicht nur einmal pro Woche, wie es das aktuelle Verpflegungskonzept vorsieht.
Begründung: Eine vegetarische Ernährung sei potenziell gesundheitsgefährdend, die Tochter könne mangelernährt werden. Das Gericht winkte ab. Die Schülerin müsse das Schulessen ja nicht in Anspruch nehmen, entschieden die Richter. Der Fall ist damit juristisch abgeschlossen. (News4teachers berichtete.)Aber er steht exemplarisch für eine neue Zeit: Wenn Eltern mit schulischen Entscheidungen nicht einverstanden sind, greifen sie immer häufiger zu rechtlichen Mitteln
„Wenn ein Kind zweimal sitzen bleibt und in der Folge das Abitur nicht machen kann, ist das schicksalhaft – da kämpfe ich“
Eine, die diese Entwicklung nicht überrascht, ist Simone Pietsch. Seit über 25 Jahren vertritt sie als Anwältin in Berlin Eltern, die gegen Schulen vorgehen – wegen Noten, Schulplätzen, Ausschlüssen, Mobbing oder pädagogischen Sanktionen. In einem Interview mit der Zeit schildert sie den Alltag in einer Kanzlei, die im Sommer kaum zur Ruhe kommt.
„Von Mai bis September herrscht bei uns Hochbetrieb“, berichtet sie. „Ich arbeite bis zu 60 Stunden die Woche. Häufig auch aus dem Homeoffice, und auch mal um sechs Uhr morgens oder noch um 23 Uhr abends.“ Der Grund: Zeugnisse werden vergeben, Schulplätze verteilt – und viele Eltern sind unzufrieden.
Die häufigsten Fälle? „Ganz klar: Schulplatzklagen und Notenklagen“, sagt Pietsch. Letztere reichten von Streit über eine schlechtere Kunstnote – „weil das Kind doch so schön male“ – bis zu Fällen mit großer Tragweite: „Wenn ein Kind zweimal sitzen bleibt und in der Folge das Abitur nicht machen kann, ist das schicksalhaft – da kämpfe ich.“
Aber das Spektrum ist breiter: Eltern klagen auch, wenn ihr Kind einen Verweis bekommt oder als Sanktion von der Klassenfahrt ausgeschlossen wird. „Oder wenn es gemobbt wird und niemand in der Schule eingreift.“ Für Letzteres sei sie oft die letzte Hoffnung: „Ich bekomme jede Woche mindestens zwei Anfragen von Müttern, die völlig am Ende sind, weil ihr Kind nicht mehr zur Schule will.“
Ein Fall, der ihr besonders im Gedächtnis blieb: Ein Kind wurde systematisch ausgegrenzt, und der Schulleiter ließ die zuständige Lehrkraft gewähren. Doch nicht in jedem Fall könne sie helfen. „Wenn Nacktbilder in Gruppenchats kursieren, ist das ein Fall fürs Strafrecht“, sagt sie. Ihre Rolle beginne dort, wo die Schule untätig bleibe.
Pietsch schildert auch einen Fall, in dem ein Schüler durch die schlechtere Note einer Lehrerin seinen Schulwechselplatz verlor – obwohl er ein Zusatzreferat mit Bestnote abgeliefert hatte. „Das Referat floss aber nicht in die Gesamtnote ein. Da habe ich geklagt. Mit Erfolg.“
„Eltern wollen Klassen vermeiden, in denen der überwiegende Teil der Schüler aus bildungsfernen Familien kommt“
Besonders aufgeladen sei das Thema Schulplatz – nicht nur in Berlin oder Köln, sondern auch in kleineren Städten wie Gera. „Man muss unterscheiden“, erklärt Pietsch, „bei den Grundschulen geht es oft darum, bestimmte Schülergruppen zu vermeiden.“ Und sie sagt ganz offen: „Eltern wollen Klassen vermeiden, in denen der überwiegende Teil der Schüler aus bildungsfernen Familien kommt, die Kinder kaum Deutschkenntnisse haben oder ihre Familien schlecht integriert sind.“
Eine andere Realität treffe auf weiterführende Schulen zu: In Berlin fehlten derzeit rund 20.000 Plätze – und das Aufnahmeverfahren sei aus ihrer Sicht „völlig verfehlt“. Nur zehn Prozent der Kinder würden über Härtefälle berücksichtigt, 60 Prozent nach Noten, der Rest durch Los. Dazu komme: „54 Minuten einfacher Schulweg gelten in Berlin als zumutbar – das sind fast zwei Stunden am Tag. Für einen Zwölfjährigen im Winter, im Dunkeln, mit Umsteigen und Fußweg durch einen Park. Das ist doch irre.“
Manche Eltern würden in ihrer Verzweiflung sogar Scheinanmeldungen inszenieren. Pietsch berichtet von einem Studenten, der gezielt Müttern Untermietverträge verkaufte, um sie im Einzugsgebiet einer begehrten Schule anzumelden. Heute müsse man Stromrechnungen, Telefonverträge und andere Belege vorlegen, um wirklich im Stadtteil verortet zu sein.
„Bei Ärzten oder Polizisten gibt es Standards und Verfahren zur Überprüfung von Fehlverhalten – bei Lehrern nicht“
Pietsch nimmt in ihrer Analyse des Systems kein Blatt vor den Mund. Sie kritisiert, dass viele Lehrkräfte in stark hierarchischen Denkstrukturen verhaftet seien. „Lehrer denken oft in oben und unten“, sagt sie – also in Autoritätsverhältnissen, die sie aus der Schule selbst kennen. „Viele kennen die Institution Schule nur aus zwei Perspektiven: erst als Schüler – also von unten –, dann als Lehrer – von oben.“ Diese biografische Einseitigkeit präge oft ihr pädagogisches Selbstverständnis – und erschwere eine partnerschaftliche Kommunikation mit Eltern oder Schülern auf Augenhöhe.
Im Gerichtssaal werde diese Ordnung plötzlich auf den Kopf gestellt: „Dann steht der Richter oben – und der Lehrer sitzt wieder auf der Bank“, formuliert Pietsch scharf. Damit meint sie: In Verfahren wegen schulischen Fehlverhaltens erleben Lehrkräfte eine ungewohnte Umkehrung der Rollen. Die gewohnte Autorität ist aufgehoben – sie müssen sich verantworten, statt zu bewerten.
Pietsch hält das für notwendig – und zugleich für zu selten. Sie fordert mehr juristische und psychologische Kontrolle über das Handeln von Lehrkräften. Denn: „Bei Ärzten oder Polizisten gibt es Standards und Verfahren zur Überprüfung von Fehlverhalten – bei Lehrern nicht.“ Eine Schulnote etwa sei nur im Ausnahmefall juristisch angreifbar, obwohl sie über Bildungswege entscheide. Und auch persönliche Eignung oder pädagogische Kompetenz würden im Lehrberuf kaum systematisch überprüft.
Dabei hätten Lehrerinnen und Lehrer, so Pietsch, eine enorme Verantwortung – nicht nur für fachliche Inhalte, sondern auch für das emotionale und soziale Wohl von Kindern. Ihre drastische Diagnose lautet deshalb: „Lehrer sind Menschen mit Waffen – aber ohne Waffenschein.“ Was sie offensichtlich meint: Lehrerinnen und Lehrer verfügen über eine enorme „Wirkungsmacht“ – im besten Fall prägen sie Kinder fürs Leben, im schlimmsten Fall beschädigen sie ihr Selbstwertgefühl, ihren Bildungsweg oder ihr Vertrauen in Institutionen. Diese Macht werde in Deutschland zu wenig hinterfragt oder kontrolliert.
„Die Zahl und die Schwere der Konflikte zwischen den Parteien ist deutlich gestiegen“
Dass die Zahl der juristischen Klagen gegen Schulen explodiert sei, bestritt Dr. Thomas Böhm, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schulrecht, noch 2023 entschieden. „Was Klagen im juristischen Sinne anbetrifft, kann ich keinen deutlichen Anstieg erkennen“, sagte er seinerzeit gegenüber dem Klett-Themendienst. Aber: „Die Zahl und die Schwere der Konflikte zwischen den Parteien ist deutlich gestiegen.“ Der Unterschied: Ein Konflikt muss nicht zwingend in einer Klage enden, kann aber das Schulklima massiv belasten – etwa durch Beschwerden, eskalierende Elterngespräche oder öffentliches Misstrauen gegenüber Lehrkräften.
Böhms Appell: „Reden, reden, reden.“ Für beide Seiten gelte: Fakten statt Emotionen, Argumente statt Anschuldigungen. Lehrkräfte müssten Noten nachvollziehbar begründen. Eltern müssten lernen, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.
Um reden zu können, muss allerdings Gesprächsbereitschaft erkennbar sein – auf beiden Seiten. Das ist offensichtlich nicht immer der Fall. So landete unlängst in Berlin ein Konflikt vor Gericht, bei dem es vordergründig um eine Banalität ging: Eltern hatten geklagt, weil im Hort ihrer Grundschule eine Regenbogen-Flagge hing. Sie forderten: Die Fahne müsse weg. Doch das Berliner Verwaltungsgericht entschied: Die Flagge bleibt. Sie stehe für „Vielfalt der Geschlechter und für Toleranz“ und sei kein Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot (News4teachers berichtete auch darüber). Der Fall zeigt, worum es Eltern heute immer öfter geht: um Kontrolle über pädagogische Inhalte – bis hin zum Kulturkampf. News4teachers
Hier geht es zum vollständigen Interview mit Rechtsanwältin Pietsch in der “Zeit”.
Eltern laufen Sturm gegen Berufsschule – Lehrer-Verband spricht von „Bildungsdünkel“
Da sucht wohl jemand Aufmerksamkeit für das eigene Erwerbsleben, von den Arbeitszeiten her könnte sie offensichtlich Empathie mit Lehrerinnen und Lehrern aufbauen, glaubt man der Selbstauskunft.
Kann Frau RA Pietsch bitte erläutern, was private Gruppenchats von Kindern und Jugendlichen mit ihren von der Schulleitung zugeordneten Lehrkräften zu tun hat?
Ich frage für einen Berufsstand.
Aber immerhin erfasst sie ihre Arbeitszeit.
Die Frösche wurden gefragt, ob man den Teich trockenlegen sollte…
“Waffe ohne Waffenschein” , “enorme Wirkungsmacht” – in welcher Welt ist das so? Lehrer können reden und das tun sie auch, reden, beraten, ermahnen, informieren, noch einmal reden, gemeinsam reden, moderiert reden usw. Was sie nahezu nicht können ist sanktionieren, aber dafür mobben sie ja systematisch die ausschließlich eifrigen, neugierigen SchülerInnen, meist über ungerechte Noten. Es gibt Fälle, wo das Gericht der richtige Weg ist, aber was mache ich aus ‘zweimal sitzengeblieben, kann kein Abitur machen, da kämpfe ich’? Zunächst einmal hat da die Leistung nicht gereicht, die Anwältin sagt nichts über ungerechtfertigt sitzengeblieben, der Kampf kann also nur über formale Fehler laufen. Rechtfertigt ein möglicher Erfolg diese Klage? Wir haben unterschiedliche Ziele: Taten oder Nichttaten haben Folgen versus der Zweck heiligt die Mittel. Der durchscheinende Generalverdacht gegen alle Lehrkräfte, das Ignorieren des Problems, dass es nie 100% Objektivität geben kann, vielleicht hilft das, mit diesem in meinen Augen moralischen Dilemma besser zu leben.
Mhm … “zweimal Sitzenbleiben und raus bist du” : Das finde ich, ist das Problem.
Konkreter die feste Anzahl des Sitzenbleibens, welches geduldet wird , oder später im Studium “nach dem dritten Fehlversuch ist vorbei” , sehe ich nicht als sinnvoll an.
Manche brauchen eben länger um bestimmte Dinge (wenn nicht gar alle Dinge) zu lernen.
Natürlich kann man keinen 20 jährigen Studenten in die Klasse 7 zurück schicken, damit er dort weiterhin sich am Bruchrechnen übt, aber innerhalb bestimmter Alters-Kategorien sollte beliebig langes Sitzenbleiben ernmöglicht werden.
Wieso Abi wenn man den deutschen akademischen Vornamen auch kaufen kann?
Ernsthaft? Wie viel Beliebigkeit wollen – oder können! – wir uns NOCH leisten?
Sorry, da bin ich raus.
Die Rechtsfälle, die an unserer Schule von Eltern verursacht werden, sind allesamt durch uneinsichtige Eltern, die nicht reden wollten, entstanden.
Bei Cyber-Mobbing sind jedoch immer die Eltern gefragt. Sie müssen privat Anzeige erstatten.
Die Schule oder einzelne Lehrkräfte zu verklagen, weil die angeblich nichts getan hätten, ist nicht der Weg.
Ich hoffe, die Anwältin teilt das den Eltern auch mit.
Wir Lehrer haben mit den Handys der Schüler nichts zu tun, außer ihren Gebrauch während des Unterrichts möglichst zu unterbinden, natürlich außer es gibt gerade eine sinnvolle, von der Lehrkraft angewiesene schulische Nutzung. In den Pausen sollten die Geräte auch aus sein, hängt von der Schulordnung ab. Die Inhalte jeglicher Art sind für Lehrer tabu, wir dürfen das Gerät nur im ausgeschalteten Zustand wegnehmen. Damit ist das Thema “Nacktbilder in Gruppenchats” ausschließlich was für Eltern oder Polizei!! Ich erinnere an die bedauernswerte Kollegin, die wegen pädophiler Inhalte auf ihrem Privathandy angeklagt wurde, obwohl sie nur einer Schülerin helfen wollte, das Material zu sichern. Fazit : Finger weg von den Inhalten elektronischer Privatgeräte, eine Lehrkraft hat damit absolut nichts zu tun – das ist ausschließlich der Job derer, die das Gerät für ihr Kind gekauft haben – oder der Polizei. Eltern müssen sich die Inhalte gelegentlich zur Kontrolle ansehen, sie sind zur Erziehung berechtigt und auch verpflichtet. Wäre es ein Gerät aus dem Bestand der Schule, sieht es anders aus.
Wenn aber von mir, meinem Unterricht usw. Aufnahmen- welcher Art auch immer- gemacht werden, wird da ganz schnell ein Rechtsfall draus: sofortige Strafanzeige!
Selbstverständlich! Dann ist die Polizei zuständig und eine Anzeige nötig, keine Frage. Bei einer solchen Beobachtung das Handy wegnehmen und als Beweis im Sekretariat wegschließen lassen.
Natürlich widerspricht das nicht meinen Ausführungen.
Recht am Eigenenbild … Urheberrecht des gezeigten Materials …
das kann alles ganz seltsam werden …
Also Foto verbieten ,
aber Video wäre okay?
Moment das Video zeigt, die intensive Auseinandersetzung mit dem gezeigten Material, somit ist die Darbietung der Lehrkraft das “verwendete Werk” im Unterricht und nicht infach nur die Folie o. das Arbeitsblatt, die urheberrechtlich ebenso vor Verfielfälltigung geschütz sind.
Im Falle des Videos haben wir also Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht am eigenen Werk, bei viel Pech ist das Video zudem noch der Beweis für eine Urheberrechtsverletzung durch die Lehrkraft, weil die Auseinansersetzung eben doch nicht intensiv genug war.
“Ich hoffe, die Anwältin teilt das den Eltern auch mit”
Ich würde mal vermuten NEIN! …denn dann würde sie ja die Verdienstmöglichkeiten aufgeben … Im jeweiligen Fall sinnvoll oder nicht … verdienen tut sie auf jeden Fall.
Solche Leute bereiten mir per se Magenschmerzen, weil sie sich immer so darstellen, als wenn es ihnen nur um die individuelle Gerechtigkeit ginge … nach dem Motte: mal schauen, ob sich irgendwas machen lässt … man bombardiert ein belasteten System einfach mit Unmengen an Scheiße und wartet darauf, wem als erstes der Atem ausgeht, weil er / sie bis über die Unterlippe mit Anforderungen zur Dokumentation von alltäglichen pädagogischen Entscheidungen zugekippt wird.
Erinnert ein wenig an Abmahn-Kanzleien, die es sich zur Spezialität gemacht haben, Leute wegen völlig belangloser Miniverstöße mit der finanziellen Hölle zu drohen …
„Von Mai bis September herrscht bei uns Hochbetrieb“, berichtet sie. „Ich arbeite bis zu 60 Stunden die Woche. Häufig auch aus dem Homeoffice, und auch mal um sechs Uhr morgens oder noch um 23 Uhr abends.“ Der Grund: Zeugnisse werden vergeben, Schulplätze verteilt – und viele Eltern sind unzufrieden.„
Könnte auch ein Lehrer geschrieben haben, der jedoch nicht nach Fallzahlen bezahlt wird.
Eltern klagen auch, wenn ihr Kind einen Verweis bekommt oder als Sanktion von der Klassenfahrt ausgeschlossen wird. „Oder wenn es gemobbt wird und niemand in der Schule eingreift.“
Tja, und wenn das Eingreifen darin besteht, einen Mobber von der Klassenfahrt auszuschließen, geht es wohl nur noch darum, wer anwaltlich besser vetreten wird…
…oder wer von den Lehrkräften in Zukunft noch bereit ist, Klassenfahrten durchzuführen, nachdem an der eigenen Schule eine solche Klage erfolgreich verlaufen ist.
(Nicht in allen Bundesländern ist die Durchführung von Klassenfahrten Dienstpflicht.)
Witzig, wenn die Eltern ihr Kind nicht erziehen, die Lehrkräfte reagieren müssen, dagegen dann geklagt wird und ein Gericht über eine pädagogische Maßnahme entscheidet.
Dann müssen ggf. Mobber und Gemobbte zusammen auf eine Klassenfahrt gehen und die Lehrer haben gelernt, vorsichtig beim Mobber zu sein, weil die Eltern gerne klagen.
Ich sehe es wie “Ich_bin_neu_hier”, im Zweifelsfall gibt es dann Gründe, mit der betreffenden Klasse nicht mehr auf Klassenfahrt zu gehen.
Das Mobber gut klagen und Druck machen können, liegt doch in der Natur der Sache.
Unser Lehrer in den 90er-Jahren in der Mittelstufe war deutlich:
“Wir fahren nicht mit Euch. Die meisten benehmen sich schon im Unterricht nicht ordentlich.”
Klare Ansage : Klares Ergebnis.
In der Oberstufe hieß es: “Da ihr Euch inzwischen benehmen könnt, fahren wir nach … in Bayern; der nächste Einkaufsladen und die nächste Tankstelle sind 20 km vom Übernachtungsort entfernt. Die meisten von Euch sind eh schon Erwachsen. Aber wer Alkohol konsumiert oder nach einer Wanderung dabei hat, fährt von Bayern nach NRW alleine oder lässt sich abholen.”
Klare Ansage : Klares Ergebnis.
(Und vorallem welche coole Biernase wollte schon heimlich 40 km laufen .-) )
Mit dem Begriff “Mobbing” ist das halt auch so eine Sache…
Nein, es ist kein “Mobbing”, wenn Kevin-Enriques Mitschüler ihm aufgrund seines unmöglichen Sozialverhaltens weiträumig aus dem Weg gehen, ihn nicht zu Kindergeburtstagen einladen und nicht mit ihm spielen möchten.
Und nein, es ist nicht meine Aufgabe, die anderen Kinder zu nötigen, ihn mitspielen zu lassen und dann hinterher wieder Eisbeutel an die zu verteilen, die er geschlagen und getreten hat!
Wir sollten damit aufhören, von Kindern Dinge zu verlangen, die wir als Erwachsene ganz selbstverständlich auch nicht tun würden.
Oooooh jaaa! Das wäre mal ein Anfang!
Zustimmung bis auf den letzten Absatz:
“Wir sollten damit aufhören, von Kindern Dinge zu verlangen, die wir als Erwachsene ganz selbstverständlich auch nicht tun würden.”
Das sieht das Berufsbild der Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen aber vor, das stets Dinge verlangt werden müssen, die von Erwachsenen ganz selbstverständlich eben nicht gemacht werden.
Beispiel: Jeder Unterricht, der für konkrete lernende Person Themen behandelt, die eben nicht intrinsisch motiviert sind.
Aber das ist sehr gut, dass man in der Schule bei gebracht bekommt, sich auch mit nicht so spannenden und nicht-interessanten Dingen, ja sogar komplizierten Dingen konzentriert auseinander zu setzen. Dies trainiert die Frustrationstoleranz, die unmittelbar praktisch nötig ist, um später die Steuererklärung oder andere bürokratische Prozesse erfolgreich zu meistern.
Wenn ein Kind zweimal sitzen bleibt und in der Folge das Abitur nicht machen kann, ist das schicksalhaft – da kämpfe ich.“
„Da kämpfe ich“- na logo. Weiter wird gekämpft für ein System, das auf lustbetontes, stressfreies Lernen aber bitte mit Bestnotengarantie setzt – weil das ja angeblich die „Chancengleichheit“ fördert. In Wahrheit ist das nur ein genialer Trick, um die Low-Performer-Mentalität von zunehmend mehr Jugendlichen zu zementieren. Wird das Ergebnis nicht geliefert, was bestellt wurde, wird geklagt, was das Zeug hält. Dem Kind im „Hochbegabten“-Rausch, darf man natürlich Gymnasium und Abitur nicht versagen – schließlich ist das ja die „Gerechtigkeit“ in ihrer schönsten Form. Egal, wie überfordert, unmotiviert, selbstüberschätzend oder schlichtweg unqualifiziert der Jugendliche ist, das Abitur bleibt ein unantastbares Recht. Schließlich geht es ja um die „Chancengleichheit“, auch wenn diese oft nur eine schön formulierte Ausrede ist, um die eigentliche Herabsetzung des Niveaus zu rechtfertigen. Statt echte Leistung zu fordern, wird lieber auf Fühli-Fühli und flache Standards mit inflationierten Noten gesetzt, damit sich alle toll und super finden – und am Ende bleibt nur die Frage: Für wen und warum soll eigentlich noch gelernt werden?
Gleichzeitig werden die bösen, als renitente Konservativlinge geschmähten Old-School-Lehrer immer wieder zum Sündenbock gemacht. Diese Lehrer, die an bewährten pädagogischen Prinzipien festhalten und sich der Stoffreduzier- und Weichspüldidaktik verweigern, werden angefeindet, durch die „kämpfenden“ Eltern vor Gericht gezerrt und mit Anwälten konfrontiert. Und während die Eltern ihre Verantwortung gern immer selbstverständlicher auf die Lehrer abwälzen, müssen sich diese „Buhmänner“ zunehmend gegen Druck und Angriffe (verbal und körperlich) wehren und der fürsorgliche Dienstherr empfiehlt Flucht und „in Deckung gehen“. Es ist fast schon ironisch: Statt das eigentliche Problem – die Herabsetzung des Niveaus und die Inflation von Noten und Abschlüssen – anzugehen, wird lieber auf die Lehrer eingeschlagen, die noch an Prinzipien festhalten.
Am Ende bleibt nur noch der zynische Lehrer, der sich fragt: Warum sollte ich noch länger in diesem neuen Normal ausharren? Vielleicht ist es höchste Zeit, den Rucksack abzulegen und einfach zu gehen – raus aus diesem Irrsinn, der viele von uns und den echten Leistungsgedanken immer weiter in die Ecke drängt. Die Lehrer, die noch einen Funken Idealismus besitzen, werden irgendwann nur noch sagen können: „Tschüss, ich geh’ jetzt, bevor das Licht ganz ausgeht!“
Danke, Katze, sehe ich auch so. Bei uns am Gymnasium häufen sich die Fälle, in denen Kinder, die zum Teil nicht lesen und schreiben können, in die 5. Klassen von den (oft bildungsfernen oder besonders beratungsresistenten) Eltern „abgegeben“ werden und gleichzeitig damit oft deren Verantwortung an Mitwirkung gleich mit. Klarer Auftrag an die Schule: Abitur! Der Ärger ist vorprogrammiert. Die von der Anwältin beschriebenen Hierarchien gelten schon längst nicht mehr, ich erlebe im Gegenteil viel Angst bei Kolleg*innen, bloß keine Fehler zu machen bei Bewertungen oder im Umgang mit Schüler*innen, alles muss ja justiziabel sein.
In meinen 37 Jahren Unterricht an verschiedenen Schulformen mit 28 durchgeführten Klassen- und Kursfahrten kann ich nur feststellen, dass die Ansprüche an Lehrer*innen – übrigens von vielen Seiten – steigen und die an Bildung sinken. Eine Klassenfahrt werde ich seit diesem Jahr nicht mehr durchführen, das ist mir zu riskant.
Ist an meiner Schule ganz genau so, viele junge KollegInnen, die noch Karriere machen wollen, beugen sich einer Schulleitung (Gymnasium), für die an erster Stelle steht, dass die SuS sich wohlfühlen. Die SuS wissen das auch und rennen wegen jedem Driss zum Schulleiter, der den betreffenden Kollegen erst einmal zusammenfaltet. Egal, ob das nun berechtigt ist oder nicht, man hat als LehrerIn versäumt, auf den Schüler einzugehen und seine persönliche Situation zu berücksichtigen. Die Folge: Noten werden verschenkt, dass sich die Balken biegen, Zeugniskonferenzen als Eierlauf, SuS mit über 50 Prozent Fehlstunden bekommen noch Dreien und Zweien.
Die Frage ist auch: „Chancengleichheit“?! – welche Eltern sind es denn, die Anwälte eher konsultieren? Ich vermute stark, dass es tendenziell die Ausnahme bildet, wenn dieser Schritt seitens Eltern von Kinder aus eher ökonomisch schwächeren Haushalten gegangen wird.
Und wer kontrolliert die RAs? Ich erkenne in den Aussagen von Frau Pietsch auch ein gewisses „oben-unten-Denken“.
Ach, wie plustern sie sich auf, diese Anwälte. Jedenfalls diejenigen ohne Erfahrung im Schulrecht. Versprechen ihren Mandanten das Blaue vom Himmel und dem Lehrer die Niederlage seines Lebens.
Alles Bluff.
Ein auf Schulrecht spezialisierter Anwalt meinte vor Jahren in einem Zeitungsinterview mal, er lehne einen Großteil seiner Engagements ab wg. Aussichtslosigkeit.
Wieso? Bezahlt wird er doch trotzdem.
Über 300€ für einen an die Schule zu schickenden Schriftsatz sind ja auch leicht verdientes Geld. Insbesondere heute, wo man der KI nur ein paar Stichworte hinwerfen muss und die dann den Rest macht.
… und, wozu hat man denn Rechtsschutzversicherung …
…die aber die Aussicht auf Erfolg prüft, bevor sie grünes Licht gibt!
Oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Die Rechtsschutzversicherung schmeißt einen aber nach drei oder so Kostenübernahmen raus.
Ja, aber er konnte sich die Ablehnungen leisten und wollte seine Verfahren lieber gewinnen!
Das sind dann ein paar gefragte Spezialisten, der Großteil denkt da anders. Schließlich muss der Kühlschrank (im Ferienhaus auf Malle) ja gut gefüllt sein.
“Und wer kontrolliert die RAs?”
Nun, die Richterinnen und Richter, würde ich annehmen.
Nee, eigenverantwortlich durch die Anwaltskammer. Standesrecht.
Wann wird denn die Lehrerkammer gegründet? Und wann bekommen wir unseren eigenen Stand? Das würde dann ja die oben genannten Probleme lösen.
Tja, dann müssten wir erstmal selbständig werden. Heißt das dann Praxis oder Kanzlei oder Lernbüro?
Das heißt dann Lehrbeauftragte/r, aber
Urteil stellt klar, dass Lehrbeauftragte, die in organisatorische und administrative Abläufe der jeweiligen Einrichtung eingebunden sind, als abhängig beschäftigt gelten und somit der Sozialversicherungspflicht unterliegen, auch wenn sie auf Honorarbasis arbeiten
Und ich dachte Gastdozent.
@Mika: Entschuldigen Sie, das war zu knapp formuliert. Gemeint war eine “Kontrolle” von Rechtsanwälten in dem Sinne, dass die Richterinnen und Richter ja über den Rechtsfall entscheiden und nicht die Rechtsanwälte selbst. Erst vor Gericht entscheidet sich also, ob die Rechtsauffassung des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin Bestand hat.
Das ist nicht unwichtig, denn ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin, die vor Gericht beständig unterliegen, werden irgendwann auf Schwierigkeiten bei der Kundenakquise stoßen. Insofern ist hier willkürlicher Rechtsverdrehung schon ein Riegel vorgeschoben.
Naja, die meisten Schreiben sind doch so scharf formuliert, dass sich die Gegenseite zweimal überlegt, ob sie diese Kosten, im Falle einer Niederlage, tragen möchte, oder ob man im Rahmen seiner möglichen pädagogischen Freiheit statt einer 5 eine schwache vier gibt.
Da die Bezirksregierung die Fristsache natürlich in den Ferien erledigt wissen möchte, darf man dann erst einmal detailliert darlegen, warum es nur zu einer 5 gereicht hat.
Ich liebe unser digitales Klassenbuch. Dort dokumentiere ich JEDES einzelne Gespräch mit Schülern, möglichst auch Ermahnungen von Schülern, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowieso. Dazu kommt noch meine Grundsätze der Notengebung. Egal um was es ging. Fahrkarte verloren, Max war gemein zu mir, …
Bei einem Widerspruch oder Klage muss ich es nur ausdrucken
Wow. Wow woher nimmst du dafür die Zeit?!
Das geht ruckzuck nebenbei. Erstmal nur eine kleine Anmerkung und wenn es doch mal mehr ist habe ich dafür Abends ausreichend zeit.
„…habe ich dafür Abends ausreichend zeit.“ Finde den Fehler…
Wieso? Wenn es hier im Forum um Arbeitszeiten geht, dann geben die meisten Foristen an, dass sie zwischen 50 und 60 Stunden in der Woche arbeiten. Daher gehe ich fest davon aus, dass die meisten hier selbstverständlich auch abends arbeiten…..*zwinker*
Aber nur weil Nachtarbeit besser vergütet wird.
Abends wird klein geschrieben.
Danke!!
Exakt!!
Nachtarbeit oder Orthographie?
Muss ich nicht mehr, da Rentner.
Man wird doch noch mal fragen dürfen.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich das Orthogravieh abends und nachts hüte?
Der Fall zeigt, worum es Eltern heute immer öfter geht: um Kontrolle über pädagogische Inhalte – bis hin zum Kulturkampf.
Das ist leider genau der Punkt, um den es geht. Natürlich “wollen” viele Eltern das Beste für ihr Kind, sehen aber nicht, dass sie das auf dem Klageweg nicht erreichen.
Ich kann auch gut verstehen, dass Frau Pietsch nunmal ihren Lebensunterhalt mit Prozessen verdient. Entsprechend martialisch (“Lehrer sind Menschen mit Waffen“) muss sie ja auch auftreten. Ihre Lehrervorstellung scheint aus einer anderen Zeit zu sein, denn die böse, strenge Autorität, die mal selbst “auf der Bank sitzen” müssen, sind doch die wenigsten meiner Kollegen. Glechzeitig lässt sie sich ja selbst zu menschlichen Kampfhund, zur menschlichen Waffe, von Eltern machen.
Gerade weil Frau Pietsch mit Klagen ihr Geld verdient, frage ich mich, ob sie auch Eltern davon abrät.
„Wenn ein Kind zweimal sitzen bleibt und in der Folge das Abitur nicht machen kann, ist das schicksalhaft – da kämpfe ich.“
Das hört sich zunächst ganz toll und kämpferisch an. Gerade hier ist aber eine Frage, warum das Kind bzw. der Jugendliche zwei Mal sitzen geblieben ist! Vielleicht ist ja etwas dran an der Bewertung der Lehrkräfte. Vielleicht ist der Schüler nicht motiviert bzw. leistungsfähig genug für ein Abitur. Zwei Mal sitzen bleiben und vielleicht noch fälschlicherweise in die Oberstufe gegangen zu sein, das bedeutet eben auch, dass man in der Zeit schon eine passende Ausbildung hätte absolvieren können.
Da ginge es m.E. weniger darum, welche juristischen Schritte möglich sind, sondern vielmehr darum, warum der Schüler nicht zurecht kommt…
Pietsch schildert auch einen Fall, in dem ein Schüler durch die schlechtere Note einer Lehrerin seinen Schulwechselplatz verlor – obwohl er ein Zusatzreferat mit Bestnote abgeliefert hatte. „Das Referat floss aber nicht in die Gesamtnote ein. Da habe ich geklagt. Mit Erfolg.“
Schön, dass es für den Schüler funktioniert hat. Aber ich sehe hier eine ganz andere, sehr typische Verfehlung von uns Lehrkräften:
Wenn ich neben den schriftlichen Noten pro Thema nur 4 Mitarbeitsnoten notiere (Beteiligung, Protokolle, Kurztests, mikroskopische Zeichungen etc.), dann habe ich insgesamt 12 Teillnoten. – Wie großartig soll denn ein Referat kurz vor Notenschluss sein, dass es als 13. Teilnote den Notenschnitt massiv verbessert? Und wie groß ist wirklich die Eigenleistung eines solchen Referates?
Solche Zusatzreferate sollte man einfach gar nicht mehr anbieten.
Völlig richtig. Diese Zusatzreferate sind von vornherein zum scheitern verurteilt. Noten dürfen nicht arithmetisch ermittelt sondern pädagogisch erteilt werden. Da ist natürlich meine subjektive Meinung. Deshalb: Wenn eine einzelne winzige Teilleistung dazu führt, dass der Schüler die bessere Note erhält, dann gebe ich dem Schüler sofort die bessere Note. Zusatzreferate habe ich in 20 Jahren als Lehrer noch nie erlaubt. Die Lehrer, die sowas anbieten sind selbst Schuld.
Ich biete solche “Zusatzleistungen” immer mal wieder zwischendurch an. Dazu sage ich dann auch, dass diese am Ende des Schuljehres dann einbeziehen werde. Kurz vor den Zeugnissen mache ich sowas nicht mehr.
Ach, diese „Zusatzleistungen“ – KI- oder Mama-generierte Referate, PowerPoint-Präsentationen, Plakate, sogar von Experten auf Bestellung angefertigte und gekaufte Herbarien – sind für mich seit Jahren nur noch Augenwischerei und Notenfrisierung in Reinkultur. Ich lehne derartiges vehement ab. Doch genau das macht mich aus Elternsicht zu einem besonders bösen Exemplar einer uncoolen Lehrkraft. Während andere sich mit solchen „Hilfsmitteln“ schmücken, bleibe ich standhaft und beharre auf echter Leistung, abgeliefert unter meiner Aufsicht. Natürlich bin ich damit der Buhmann, der die Fachnote nicht “aufpolieren” lässt und “keine Chancen (für die Mama)”gibt. Aber ehrlich gesagt, ist mir das egal.
Das ist genau der richtige Weg! Nicht wegen seiner vermeintlichen Härte, sondern wegen der Transparenz.
“Abgeliefert unter Aufsicht” oder “Angefertigt unter ihrer Aufsicht” 🙂
Letzteres verneint Hausaufgaben.
Verhindert Diskussion über Hausaufgaben-Varianten ….
Ersteres verhindert nur die Abgabe via Bote am Lehrerzimmer oder via Postkasten.
Oft werden diese noch nicht einmal angeboten, sondern uns aufgedrägt.
Und dann evtl. dagegen geklagt, dass sie nicht mehr berücksichtigt werden.
Könnte mir vorstellen, dass das mit KI jetzt inflationär wird.
“Da ginge es m.E. weniger darum, welche juristischen Schritte möglich sind, sondern vielmehr darum, warum der Schüler nicht zurecht kommt…”
Deshalb sind Sie ja auch Lehrkraft – und nicht Rechtsanwältin, die von Klagen lebt.
“Und wie groß ist wirklich die Eigenleistung eines solchen Referates?
Solche Zusatzreferate sollte man einfach gar nicht mehr anbieten.”
Zum Mindesten müsste man sich dann die Frage gefallen lassen, ob man dem Schüler/der Schülerin nicht bewusst die Möglichkeit genommen hat, seine Note noch zu verbessern, und wäre gezwungen seine Ablehnung sinnvoll zu begründen.
Wie wäre es stattdessen damit, eine mündliche Prüfung anzubieten, sodass der Schüler / die Schülerin die Antworten nicht per ChatGPT ermitteln kann? Die Prüfung ist natürlich sorgfältig zu protokollieren…
Das Problem ist hier allerdings ein anderes: „Das Referat floss aber nicht in die Gesamtnote ein. Da habe ich geklagt. Mit Erfolg.“ Das Zusatzreferat anzubieten und dann nicht bei der Notenfindung zu berücksichtigen war natürlich höchst angreifbar, nicht sachgerecht und das Ergebnis insofern vorhersehbar.
Ich biete sie auch nicht an und die meisten Meiner Kollegen auch nicht. Meiner Meinung nach ist es in NRW auch garnicht erlaubt, da eigentlich nur die im Unterricht erbrachte Leistung bewertet werden darf, trotzdem muss ich pro Jahr mindestens 5-10 solcher Anfragen von Eltern (gerne eine Woche vor Listenschluss) beantworten. Wenn sich einer meiner Kollegen drauf einlässt bekommt er nen angepassten Ausdruck von Wikipedia oder eine Ausarbeitung der Eltern und dann womöglich am Ende oben genannte Klage.
Niemand ist verpflichtet so etwas anzubieten und es gibt gute Gründe, es nicht zu tun, ich kann jedem nur raten sich nicht auf solche Dinge einzulassen.
Völlig richtig. Es gib über das ganze Schuljahr hinweg genug Möglichkeiten für Schüler, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen. Da braucht es kein Last-Minute-Referat…
Ausnahmen mache ich nur bei ärztlich bescheinigter längerer Krankheit.
Da mach ich eine Feststellungsprüfung!
Ich auch.
Ich sag meinen SuS zu Beginn des Schuljahres, wie die Noten entstehen. Dabei sag ich auch, dass es am Ende keine extra Erhebungen gibt.
Sonst müsste ich jedem das Recht einräumen und wenn dann alle kommen, müsste zum Halbjahr damit anfangen, sonst komme ich nicht durch.
Vor der ersten Stunde zu schreiben ist m. E. schon ein anfechtbar Formfehler! Geschrieben werden muss innerhalb des regulären Schultages.
Gibt es bei euch keine 0. Stunde?
Nein, glücklicherweise nicht!
Ich kann halt kein Mathe!
Sie hat doch gesagt, dass Noten nur in Ausnahmefällen erfolgreich angefochten werden können. Dabei geht es immer um Formfehler, so wie im genannten Fall des nicht berücksichtigten Referats. Man muss seine Noten halt zu begründen wissen!
Ein Schüler möchte in die Oberstufe, hat leider sechsmal eine 4 im mittleren Abschluss. Kein Problem, einfach Widerspruch gegen alle sechs Noten, jeweils ohne Begründung erst einmal eingereicht, es soll doch nur geprüft werden, die Eltern wollen doch, dass er studiert. Was will die vorgesetzte Stelle? Stellungnahme, Bewertungskonzept, schulinternen Lehrplan, Liste verwendeter Arbeitsmaterialien, Klassenbuch, sämtliche Einzelnoten, Fehlzeiten, Atteste, Arbeitsblätter, Kursarbeiten mit Erwartungshorizont, digitale Kommunikation mit Kurs und Einzelschüler, Protokoll des Sprechtags, einfach gesagt, alles. Ja, mit etwas Ordnung hat man das, aber sicherlich nicht geordnet auf Knopfdruck, es soll ja auch alles in ein einziges PDF-Dokument. Ergebnis: vier Leute haben in der ersten Ferienwoche noch zu tun, denn ohne es zu checken schickt das niemand ab. Irgendwem wird sich schon ein formaler Fehler nachweisen lassen, wie kann es auch anders sein, im üblichen Betrieb kann niemand juristisch fehlerfrei arbeiten. Ich bin lernfähig, die Note ausreichend plus gibt es nicht mehr, auch nicht mit minus, statt Text steht unter den Arbeiten nur noch eine Note und wenn ein zusätzlicher Test etlichen Unbeteiligten Probleme macht, ist das eben so, wenigstens kann ich die fünf dann rechtssicher und mathematisch nachweisbar begründen.
Ja, dieser Fall macht seeehr viel Arbeit!
Kämen viele Eltern auf die Idee, formlos Noten anzufechten, könnten sie eine Schule regelrecht lahmlegen.
Aus Neugier gefragt: Was spricht gegen die Note 4+?
Ziemlich einfach, für die Zulassung zur Oberstufe braucht es Schnitt 3, das Ziel ist, eine (eigentlich geplante) Wiederholung zu vermeiden und über Ausgleichsnoten und Widersprüche diesen Schnitt zu schaffen, Da sind die Fächer mit 4+ das ‘Primärziel’…
Das reicht aber an Gesamtschulen nicht, um den FOR-QQ zu erreichen. Für GY mag das ausreichen.
Kurzform: NRW Gesamtschule Schnitt 3, Ausgleich je einmal (daher die vielen Widersprüche) in den vier Hauptfächern und einmal in den Nebenfächern möglich, entsprechende Anzahl E-Kurse muss auch vorhanden sein, bei GK im Hauptfach mindestens 2. GY – keine Ahnung, andere BL erst recht nicht…Ist schon ein lustiges Gesamtsystem…
Langform: APO-SI. Ich weiß. Mit 4 E-Kursen locker, bei 3 E-Kursen ist die Note im vierten leistungs differenzierten Fach auf G-Kursniveau entscheidend um den Dreierschnitt zu erreichen.
“Lustig” ist das System der integrierten Gesamtschule in NRW nur dann, wenn man als Gymnasial-Eltern rechtzeitig verstanden hat: Eine 4 ist eine 5. Nur “drei gewinnt”, nicht “vier gewinnt”.
Was sehr seltsam ist, warum die Oberstufen-Zulassungsvoraussetzungen in NRW von Schulform zu Schulform verschieden ist.
Wenn ich das Theater am Ende der Klasse 9 durch “Abkursung” vorausgesehen hätte, ich hätte auf die Einschulung im echten Gymnasium bestanden. So ist die ZP und das 10er Abschlusszeugnis 2,0 im Durchschnitt aber mit einer 4 in der zweiten Fremdsprache und einem E-Kurs zuwenig. Q-Vermerk schon am Anfang der Klasse 10 nicht erreichbar.
Die APO-SI ist aber in Kurzform auf den seiten der GE einsehbar bzw. die bedingungen für die Erteilung der unterschiedlichen Abschlüsse sind Gegenstand von Info-Veranstaltungen bzw. Thema bei allen halbjährlich stattfindenden Beratungsgesprächen spätestens ab Ende der 8 bzw. Beginn der 9. Hinzu kommt, dass die prognostizierten Abschlüsse mit den neuner Zeugnissen und dem ersten Halbjahreszeugnis der 10 den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt werden.
Abstufungen am Ende der 9 werden doch nur deshalb vorgenommen, um SuS die zwischen einem möglichen MSA in Form von einem FOR oder FOR-QQ, einen möglichst guten MSA zu ermöglichen. Und der liegt nicht unbedingt in der Empfehlung für die Oberstufe. Besonders im Fach Mathematik liegen zwischen E- und G-Kurs-Niveau oft bis zu zei ganze Notenstufen. So ist es aus meiner Erfahrung sinnvoll, jemanden, der nur drei E-Kurse hat und keine Ausgleichsmöglichkeit durch die andern beiden E-Kurs-Noten hat und in Mathe 4 steht, in den G-Kurs abzustufen, um ihm dort zumindes eine 3 zu ermöglichen und somit die Durchschnittsnote beim MSA verbunden mit der FOR anzuheben, was die Voraussetzungen für eien Bewerbung auf dem Ausbildungsmarkt erheblich erhöht. Die G-Kurs 3 lässt sich nämlich besser vermarkten als dei E-Kurs 4.
O. K. Ich kenne das vom Gym. so nicht, da muss man nur die Versetzung schaffen.
Und die Zeugnisnoten der Sek. I kennen sowieso keine Tendenzen.
An der GE muss die versetzung von 9 nach 10 ebenfalls auf Grundlage der APO-SI erreicht werden, um die Voraussetzungen für die Vergabe zumindest des ESA zu erreichen. Über die Erteilung des Qualifizierungsvermerkes (FOR-QQ oder FOR-QE) entscheidet am Ende der 10 die Anzahl der E-Kurse und die jeweiligen Noten unter Berücksichtigung der Ausgleichsregelungen.
Btw PROGNOS als Computeranwendung kann sich in NRW jeder aus dem Netz downloaden, um mögliche Defizite, die einen angestrebten Schulabschluss seiner Nachkommenschaft verhindern, berechnen zu lassen.
Setzt aber voraus, dass sich viel mehr Lehrkräfte trauen, eine Leistung als “mangelhaft” und nicht als “schwach ausreichend (4-)” zu werten.
Um die 4- zu erreichen, reicht es entsprechend der Erfahrungshorizonte von Vergleichsarbeiten, um die 43% der maximalen Punktzahl zu erreichen.
Ich dachte immer für die 4- reicht die bloße Anwesenheit. Und bei den Klassenarbeiten die Anforderung: “Aber ich habe doch was geschrieben.”.
Ich bin verwirrt…
Anwesenheit und selbständiges Atmen, unter Umständen mit einer Hilfekarte “Einatmen, ausatmen, einatmen, ausatmen und so weiter”.
You made my day! 🙂
Das ist der Weg.
Sie haben Kuchen bestellt, sollen sie Kuchen bekommen bis sie platzen.
„Wenn ein Kind zweimal sitzen bleibt und in der Folge das Abitur nicht machen kann, ist das schicksalhaft – da kämpfe ich.“
Mehr muss man eigentlich nicht wissen über die Einstellung der deutschen Gesellschaft.
„Lehrer sind Menschen mit Waffen – aber ohne Waffenschein.“
Ich weiß schon gar nicht mehr, was ich dazu noch schreiben soll…
#Hoffnungslos_in_Deutschland
Wo kann ich die mir zustehende Wumme denn abholen?
Scheitert an der Anschaffung des absperrbaren Waffenschranks für alle Kollegen. Zu teuer und erfordert Umbaumaßnahmen für einen zutrittsgesicherten Bereich.
„Ich bekomme jede Woche mindestens zwei Anfragen von Müttern, die völlig am Ende sind, weil ihr Kind nicht mehr zur Schule will.“
Das macht mich, ehrlich gesagt, betroffen.
Vielleicht falsche Schulwahl?? Vielleicht sollte es besser eine andere Schule sein, die zur Leistungsfähigkeit, zur Anstrengungsbereitschaft und zu den Interessen passt? Das ist meist der Knackpunkt!
Vielleicht auch falsche Berufswahl der Lehrkraft – oder falsches Fach …
Ich hab schon vom “Nicht-Neigungsfach zu unterrichten” gehört…
Mobbing unter Schülern wird seitens der Lehrkräfte und SL oft unter den Teppich gekehrt und als “Konflikt” behandelt. Da wird mit z.T. ungeeigneten Methoden gearbeitet, die die Situation des Opfers noch verschlimmern. Infolge tauchen diese Schüler oft ab, so dass Lehrkraft und SL denken, sie hätten erfolgreich Konfliktlösung betrieben und die Eltern hätten übertrieben. Das Mobbing und das Leiden des Schülers gehen aber unvermindert weiter.
“Lehrkräfte unter Anklage”
Nein, Lehrkräfte stehen niemals zivilrechtlich “unter Anklage”, wenn sie im dienstlichen Auftrag handeln. Alles diese “Anklagen” treffen den Dienstherrn. Also ganz entspannt bleiben und sich nicht einschüchtern lassen.
Es ist eine bekannte Taktik von Anwälten und “Leistungsträgern” aus der freien Wirtschaft “ad personem” zu gehen. In diesem Fall sollte man das Gespräch sofort abbrechen bzw. nur noch im Beisein des Schulleiters fortsetzen. Man muss sich nicht alles bieten lassen.
Nebenbei: Kaum ein Studiengang hat in den letzten Jahrzehnten eine so massive Steigerung in den Absolventenzahlen erlebt wie die Rechtswissenschaften. Die wollen natürlich alle Einkommen und Beschäftigung haben. Insofern logisch, dass alleine aus diesem Grund die Prozesse zunehmen.
Nebenbei: Mittlerweile besteht der Bundestag zu fast einem Drittel aus Juristen.
Der alte Spruch “Mal ist der Bundestag voller und mal leerer, aber immer volller Lehrer” gilt schon lange nicht.Mehr. Wenige als 5 Prozentt kommen aus dem Schul-/Hochschulbereich.
Erklärt dann auch einiges, wenn man sich die Politik der letzten Jahre so anschaut. Die von der Politik jetzt so scheinbar beklagte “Überbürokrstisierung” kommt ja nicht aus dem Nichts…
Das beste Mittel gegen eine Überbürokratisierung ist ein “Überbürokratisierungsabbaugesetz”, das von einem neuen Ministerium (“Ministerium für Überbürokratisierungsabbau”) umgesetzt wird. Dazu werden 5000 neue Spitzenbeamte eingestellt und ein neues und modernes Ministeriumsgebäude errichtet.
Bitte nicht noch 5000 an die Spitze des Eisbergs!
“Bürokratie ist die Vervielfältigung von Problemen durch die Einstellung weiterer Beamter.” Cyril Northcote Parkinson
“Deutsche Bürokratie”
Treppe gesperrt, weil Stufen nicht normgerecht.
Umbau nicht möglich wegen Denkmalschutz.
Meiner Oma liebster Spruch war:
“Von der Wiege bis zur Bahre
Formulare, Formulare.”
Man braucht nur den Passierschein A38 und alles wird gut.
Hatte schon die Bescheinigung über die Bescheinigung über die Bescheinigung über die Vorlage der Genehmigung für den Passierschein den A38 beantragt. Habe aber die Anlagen 1 (blaues Formular von Schalter 1) und 2 (rosa Formular von Schalter 7, Stiege B, Korridor J) nicht aufreiben können. Außerdem trage ich mich immer noch mit dem Gedanken den Nasenabdruck und die Unterwäsche zu verweigern. Und nun?
Argentinische Motorsäge
“Oooobelix, woooo biist duuuu?” ….
“Aaaasterix, hiiier oben. Wooo bist Duuuu, Aaaasterix?….”
Der größte Vorteil der digitalen Kommunikation ist die Dokumentation. Statt “he said, she said” gibt es “hier habe ich Ihnen geschrieben, hier haben Sie geantwortet “.
Ja, ein unschlagbarer Vorteil, vor allem wenn man in der schriftlichen Kommunikation seine Worte weise wählt….
Genau deshalb lasse ich „problematische“ Mails immer von einer Kollegin oder gar der SL checken, bevor ich sie rausschicke. Aus Schriftlichem kann einem ganz schnell Unheil erwachsen.
„Wenn ein Kind zweimal sitzen bleibt und in der Folge das Abitur nicht machen kann, ist das schicksalhaft…”Nein, dann ist das die falsche Schulform.
„Lehrer denken oft in oben und unten“
Gäähn. Also ich kenne kaum jemanden, der so denkt. Einige Ausnahmen gibt es immer, bei Rechtsverdr…anwälten gibt es ja auch solche ohne Gewissen.
„Bei Ärzten oder Polizisten gibt es Standards und Verfahren zur Überprüfung von Fehlverhalten – bei Lehrern nicht“Öh, Schulgesetzte, Erlasse, ADO? Da steht doch so ziemlich alles drin.
“Sie fordert mehr juristische und psychologische Kontrolle über das Handeln von Lehrkräften.”
Aha, es sollen also noch mehr Sachen vor Gericht! Das sichert auch das Einkommen der armen Anwälte. Obwohl genau deren Berufsstand massiv von der KI bedroht ist. Das ist nämlich der klassische Anwendungsfall. Wir werden sehen.
“In Verfahren wegen schulischen Fehlverhaltens erleben Lehrkräfte eine ungewohnte Umkehrung der Rollen.”
Wir müssen uns ständig verantworten und sind alles andere als allmächtig. Ein Blick in die entsprechenden Gesetze würde der Frau Anwältin gut tun. Das liest sich eher wie nachtreten.
„Lehrer sind Menschen mit Waffen – aber ohne Waffenschein.“
Gen Z – Gut aufpassen, lesen und einen anderen Beruf ergreifen. Am besten Rechtsanwalt.
“Diese Macht werde in Deutschland zu wenig hinterfragt oder kontrolliert.”
Welche Macht meint die? Da ist mir als schülerorientierter Dienstleister wohl irgendwas entgangen.
“Lehrkräfte müssten Noten nachvollziehbar begründen.”
Wenn ich das nicht mache, dann sacken die Bezirksregierungen meine Noten doch bei einem Wiederspruch direkt ein. Was soll das also?
So, genug gemotzt…
Zu Ihrem ersten Satz: Nein, das Kind ist dumm!!
Alternativbegabt
… und vermutlich auch verhaltensoriginell.
Die gute Frau will Geld verdienen und drückt die Populismustube voll aus.
Sie kämpft, wenn jemand ein zweites Mal sitzenbleibt? Wofür kämpft sie denn? Wer bei den banalen Anforderungen heute zweimal sitzenbleibt, ist nicht studierfähig und sollte somit kein Abitur bekommen. Also: Warum kämpft Sie, wenn das System es doch richtig regelt?
Wenn ein Kind von der Klassenfahrt ausgeschlossen wird, dann doch in der Regel deshalb, weil es sich so benimmt, dass die 2 Lehrkräfte das Verhalten des einzelnen Kindes nicht händeln können, ohne die anderen 27 Kinder zu vernachlässigen. Wozu also eine Anwältin, auch hier wird alles so geregelt, wie es sinnvoll ist.
Und wenn Bilder oder Mobbing in irgendwelchen außerschulischen Gruppenchats kursieren, dann braucht die gute Frau Anwältin überhaupt nicht auf die Schule zeigen. Sie sollte sich fragen, ob rechtlich die Schule überhaupt zuständig ist (vermutlich nicht, weil es außerhalb ihres Einflussbereichs liegt). Die Frage, wie Lehrkräfte überhaupt an das Wissen um solche digitalen Straftaten kommen sollten, wurde dabei überhaupt noch nicht gestellt.
Also bei uns an der Schule muss ich Urlaub einreichen (30 Tage). Den nehme ich immer die gesamten Sommerferien. Da kann mir niemand in der Zeit mit so einem Blödsinn wie Stellungnahme zu XY kommen. Da gibt es von meinem E-Mail Account die Abwesenheitsnotiz zurück. Ansonsten kann man gerne Stellungnahmen, Dokumentationen etc. von mir anfordern. Dann habe ich für andere Dinge weniger Zeit und schreibe halt zwei Tests weniger. Also ich bekomme jetzt auch nicht ständig solche Anfragen, auch wenn ich ganz sicher nicht Noten “verschenke”. Unterrichte aber auch nicht an so einem “Elitegymnasium”. Dennoch kann ich so eine Anfrage in ca. 2 Stunden ordentlich bearbeiten. Ggf. kann man Dinge auch einfach aussitzen.
Ich nehme mir bei diesem Thema seit Jahren eine Freundin als Beispiel, die damals eine Klasse übernehmen musste, in der einige Geschwisterkinder ihrer letzten, extrem verhaltenskreativen, Klasse waren, deren Eltern sich laufend über sie bei Schulleitung und Schulamt über sie beschwert und sogar mit Anwälten gedroht hatten.
Die Stimmung beim ersten Elternabend war deutlich angespannt und sie verkündete in aller Ruhe, dass sie aus den letzten Jahren zwei Dinge gelernt habe:
Erstens sei Kindern in allen Äußerungen bedingungs- und kritiklos umgehend Glaube zu schenken und zweitens sei sie als Beamtin stets dazu verpflichtet, Hinweise auf etwaige Straftaten o.ä. bei entsprechenden Behörden anzuzeigen.
Bezüglich ihrer Harmoniewünsche und Konfliktscheue der letzten Jahre müsse sie sich da heuer an ihrer eigenen Nase fassen und sich da wirklich rechtstreuer verhalten.
Falls also Kinder nach schlechten Noten oder angekündigten Elternmitteilungen Sätze fallen ließen, wie “Meine Mutter schlägt mich da zu Hause” -> Jugendamt.
Auch bei zu den Herbstferien noch immer nicht vollständig vorhandenem Schulmaterial oder ständig “vergessenen” Sportsachen, Entschuldigungen oder Verletzungen müsse da genauer hingeschaut werden.
Ebenso bei Bemerkungen, die Rückschlüsse zuließen, dass zuhause Tiere gequält, in der Schonzeit, bzw. geschützte Tiere gejagt, unzulässige Fallen aufgestellt würden oder generell ein laxer Umgang mit Waffen herrsche, müsse sie sich da an die entsprechenden Stellen wenden.
Dieses muss wohl eine deutlich deeskalierende Wirkung auf das gesamte Schuljahr gehabt haben.
“Alter, ist die lost!”
“Der lange Fluss des Lebens schleift die schönsten Kiesel.”
Mich würde mal folgendes interessieren wie hier heute die Klageaussichten wären. Der Fall ist in meinen entfernteren Bekanntenkreis vor Jahrzehnten (noch vor “Babyboomergeneration”) aufgetreten. Der Betroffene musste damals ein Schuljahr in der Oberstufe wiederholen, weil er in Deutsch eine satte Fünf hatte und diese nicht ausgleichen konnte. Er hatte damals einen Deutschlehrer, der ihn gehörig auf dem Kieker hatte. Egal wie er sich anstrengte, was er machte usw. – er bekam immer eine Fünf oder Sechs. Eines Tages mussten sie eine schriftliche Hausarbeit machen und man hatte weil das zuhause angefertigt wurde einen Bekannten, der immer nur Bestnoten (wohl möglicherweise beim gleichen Lehrer) hatte damit beauftragt, diese Hausarbeit zu schreiben. Er hat diese nachdem der Bekannte diese geschrieben hatte wortwörtlich abgeschrieben und seinen Namen darufgeschrieben. Ergebnis: Note Fünf! Und der Lehrer hat nicht mitbekommen, dass die Leistung von jemanden anderen erbracht wurde.
Obwohl es sich in den meisten Fällen sich nicht lohnt zu klagen, würde ich heute hier eine Chance sehen wenn soetwas sich wiederholen sollte und der Bekannte als Zeuge vor Gericht bestätigt, dass er zum “Überführen” des Lehrers diese Arbeit erstellt hat. Oder?
Mhm … ob Kieker oder nicht.
5 bei Beschummeln, Erschleichen einer Leistung, scheint mir die richtige Benotung der Eigenleistung – und nicht der Leistung des Autoren des Textes – zu sein.
Interessant wäre, wenn der Test anders herum gelaufen wäre.
Denn die andere Richtug hätte gezeigt, ob der “Dauer 5er” unter anderem Namen eine bessere Note erhalten könnte.
Ich kann mich an eine Deutschklassenarbeit erinnern – angeblich Thema verfehlt – (Aufgabe: Führe die Geschichte weiter…) tja ich wollte eben ein Happy End und keine kaputte Familie in der Geschichte haben.
Und in einem späteren Schuljahr war die Kursarbeit so schlecht ausgefallen, dass diese mit gleicher Aufgabenstellung erneut vom Kurs geschrieben werden musste.
Es ging ums Leitmotiv in einem Roman. Für mich gab es aber kein erkennbares.
Der Unterschied zwischen erstem und zweitem Exemplar bestand darin, dass ich über mehrere Seiten Begründungen gab, warum der Roman für mich kein Leitmotiv hat.
Das erste Exempar “Leitmotiv leider nicht beachtet” . Zweites Exemplar “sehr gut”.
Das hat mir die Augen bzgl. Notengebung geöffnet:
Jede Meinung kann mit “sehr gut” bewertet werden, wenn sie begründet ist, falls nicht zu viele sprachliche Fehler gemacht werden.
Da gefallen mir die Notengebungen in den MINT-Fächern deutlich besser:
Hier kommt es neben der Elleganz der Herleitung eben vorallem auf den Inhalt an und weniger auf Meinungen.
Meinungen im MINT-Bereich sind erst außerhalb des Schulstoffes “bewertungsrelevant”.
Zitat aus Hochschulgesetz NRW: “Lehraufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten gemäß Absatz 1 sind nach Gegenstand und Inhalt mit den für das Fach zuständigen Professorinnen und Professoren abzustimmen und stehen unbeschadet des Rechts auf Äußerung der eigenen Lehrmeinung unter der fachlichen Verantwortung einer Professorin oder eines Professors.”
Deutschaufsätze sind immer so eine Sache und ich hatte üblicherweise eher durchschnittliche Ergebnisse. Einmal hatten wir einen Aufsatz geschrieben und hatte danach ein sehr gemischtes Gefühl, ob das überhaupt zum Thema richtig passt. Und als die Arbeit zurückgegeben wurde, war die im Klassendurchschnitt ungewöhnlich krachend schlecht mit vielen Fünfen ausgefallen und ich hatte eine Eins, was in Deutsch bei mir sehr selten war, abgeräumt. In einem anderen Aufsatz beim gleichen Lehrer hatte ich eine versteckte Schelte gegen einen anderen Lehrer mit eingebaut – Es war ein Befriedigend mit der Bemerkung, dass diese Geschichte nicht unbedingt erzählenswert sei, es aber keinen Einfluss auf die Bewertung hat.
Bei dem Fall, den ich ursprünglich beschrieben hatte war meiner Meinung nach klar, dass der Lehrer hier bewusst abgewertet hat.
So gesehen haben Sie natürlich Recht, aber soweit mir bekannt ist war die Situation zuvor dieser Hausarbeit schon unwiderbringlich eskaliert bzw. das Kind längst in den Brunnen gefallen und es war einfach nur noch ein Test, ob es an den Namen oder doch Leistungen lag.