Mord an Lehrerin auf der A9: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – lebenslang

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Potsdam/Leipzig. Im Mai 2023 wurde eine Lehrerin auf der Autobahn brutal ermordet – von ihrem Ex-Partner und dessen Freund. Nun ist das Urteil rechtskräftig: lebenslange Haft. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Täter abgelehnt.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Potsdam bestätigt. Symbolfoto: Shutterstock / Daniel Tadevosyan

Mehr als zwei Jahre nach dem Mord an einer Lehrerin auf der Autobahn 9 bei Brück ist die Verurteilung der beiden Täter rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig verwarf die Revisionen der Männer (Az.: 6 StR 164/25). Der Ex-Partner der Frau und dessen Schulfreund waren wegen Mordes schuldig gesprochen worden.

Das Landgericht Potsdam hatte die beiden Deutschen im vorigen September zu lebenslanger Haft verurteilt (News4teachers berichtete). Für den ehemaligen Lebensgefährten der Lehrerin war außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Das schließt normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.

Opfer von der A9 abgedrängt und erschossen

Die 40 Jahre alte Lehrerin war im Mai 2023 südwestlich von Potsdam in ihrem Auto auf ihrem Standstreifen der A9 erschossen worden. Zuvor war ihr Fahrzeug gerammt und von der Straße abgedrängt worden.

Den Plan für die Tat entwickelte nach Überzeugung der Richter der Ex-Partner des Opfers. Hintergrund war demnach ein Sorgerechtsstreit mit der Frau um den gemeinsamen Sohn gewesen. Der Mann habe seine Ex-Partnerin gehasst. Der Schulkamerad setzte den Plan in die Tat um und erschoss die Frau. News4teachers / mit Material der dpa

Erschossene Lehrerin – Höchststrafen für beide Angeklagte (“Er hasste seine Ex”)

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blau
2 Monate zuvor

Das arme Kind