
Berlin bleibt bei seiner kritischen Haltung gegenüber einem pauschalen Handyverbot an Schulen. Es gelte das Prinzip der Eigenverantwortung, sagte die Sprecherin der Bildungsverwaltung, Susanne Gonswa, auf Anfrage. «Jede Schule kann im Rahmen ihrer Schul- und Hausordnung eigenständig regeln, ob und in welchem Umfang Handys mitgeführt oder genutzt werden dürfen.»
Ein landesweites Verbot gebe es bisher nicht und sei auch nicht geplant. Über die jeweilige Regelung entscheide die Schulkonferenz, der neben der Schulleitung auch Vertreterinnen und Vertreter des pädagogischen Personals, der Eltern und der Schülerschaft angehörten.
In Bremen beginnt das Schuljahr mit strengeren Regeln für die Handynutzung: An Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zur 10. Klasse müssen sie auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben. Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Smartphones während des gesamten Schultags nicht benutzen.
Brandenburg will Handynutzung stark begrenzen
In Berlins Nachbarland Brandenburg hatte die Landesregierung in Potsdam Ende Mai angekündigt, Handys aus dem Unterricht an Grundschulen zu verbannen. Mit Beginn des kommenden Schuljahrs müssen sie «während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden», so das Bildungsministerium mit. Ähnliche Ansätze verfolgen auch andere Bundesländer.
Auch in Berlin ist die Diskussion über das Thema nicht neu. Erst im Januar hatten drei Familien- und Gesundheitsstadträte aus den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg einen offenen Brief an Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und an Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) geschrieben.
Sie sprachen sich für ein umfassendes Handyverbot an allen allgemeinbildenden Schulen aus. Der Landesschülerausschuss in Berlin wandte sich damals klar gegen ein generelles Handyverbot. News4teachers / mit Material der dpa
Man Stelle sich einmal vor, man hätte sich in der Vergangenheit mit einem portablen Fernseher, einem Gameboy, einer sonstigen Spielekonsolen oder einem Laptop in den Unterricht gesetzt. Das wäre nicht einmal eine Millisekunden Diskussion wert gewesen.
Sogar das Comic unter dem Tisch wurde mir abgenommen, ohne anschließenden Rechtsstreit.
An unserer Schule werden ständig Smartphones bei Verstößen gegen die Schulordnung abgenommen. Einen Rechtsstreit gab es deswegen noch nie.
Man begleitet den Schüler einfach mit zu Sekretariat. Dort legt der Schüler das Smartphone in eine Kiste. Außer dem Schüler fasst niemand das Smartphone an.
Wenn man den Schüler kennt, geht man ggf. als Lehrkraft nicht einmal mit zum Sekretariat, sondern schickt den Schüler alleine zur Abgabe des Smartphones dorthin.
Unsere Schlordnung, die die Schulkonferenz beschlossen hat, legt fest, dass Smartphones zwar mit zur Schule gebracht werden dürfen, aber in der Schultasche verbleiben müssen. In dem Moment, in dem ein Smartphone ohne Erlaubnis einer Lehrkraft aus der Tasche genommen wird, liegt ein Verstoß gegen die Schulordnung vor.
Darum geht es doch gar nicht. Das Handy dürfen Sie als Lehrer auch heute noch abnhemen, wenn es unerlaubt im Unterricht verwendet wird.
Beim pauschalen Verbot von Smartphones geht es um das bloße Mitbringen des Handys zur Schule und auch das Verbot der Nutzung in den Pausen.
Da macht es sich mal wieder jemand sehr bequem und zelebriert verantwortungslose Indifferenz. Und das alles natürlich unter dem Deckmäntelchen “Eigenverantwortung der Schulen”. Hört sich doch toll an.
Wenn mir demnächst mal wieder jemand mit Bildungs- oder Erziehungsauftrag kommt, werde ich auch groß von “Freiheiten” faseln und das ganze Bildungs- und Erziehungsdingens generös in die Eigenverantwortung der Eltern übergeben. Soll ich wirklich?