Kommentar: Beamtenstatus unter Beschuss – was wirklich hinter der Debatte steckt

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BERLIN. Plötzlich reden Spitzenpolitiker über die angeblich zu hohen Kosten für Beamtinnen und Beamte – und fordern Einschränkungen des Status. Doch warum flammt diese Diskussion gerade jetzt auf, obwohl echte Reformen gar nicht in Sicht sind? Wer genauer hinschaut, erkennt: Es geht um etwas ganz anderes. Ein Kommentar von News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek.

“Gefährliche Schieflage”: News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. Foto: Tina Umlauf

Die Politik ist nicht eben dafür bekannt, Probleme mit Weitblick zu lösen. Beispiel Klimakrise: Dass in 25 Jahren dramatische Folgen eintreten werden, ist bekannt – gehandelt wird trotzdem nur im Krisenmodus. Umso erstaunlicher wirkt es, dass sich in den vergangenen Monaten Spitzenpolitikerinnen und -politiker plötzlich einem Thema widmen, das seine Brisanz erst in vielen Jahren entfalten wird: den Kosten für die Pensionierung von Beamtinnen und Beamten.

Von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte ins Spiel brachte, über Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU), die eine längere Lebensarbeitszeit verlangt, bis hin zu CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der eine Einschränkung des Beamtenstatus auf „echte Hoheitsaufgaben“ fordert – Lehrkräfte ausdrücklich ausgenommen –, wurde die Debatte entfacht. Doch wer glaubt, dass nun in naher Zukunft eine strukturelle Neuordnung des Beamtentums bevorsteht, irrt. Weder werden verbeamtete Lehrkräfte in Massen in den Angestelltenstatus überführt, noch ist es realistisch, dass Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen werden.

Worum es tatsächlich geht, ist sehr viel konkreter.

Unlängst wurden die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes abgeschlossen, im Dezember folgen die Verhandlungen für die Länder. Das Ergebnis für Bund und Kommunen: lineare Gehaltserhöhungen – plus 3 Prozent ab April 2025 und plus 2,8 Prozent ab Mai 2026. Doch während Tarifbeschäftigte die Ergebnisse direkt spüren, müssen Beamte auf eine gesetzliche Umsetzung warten. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht aus, im Gespräch sind lediglich Abschlagszahlungen ab Ende des Jahres. Gewerkschaften fordern eine „zeit- und wirkungsgleiche“ Übertragung – bislang ohne Erfolg.

“Seid froh, dass ihr euren Beamtenstatus behalten dürft – dann müsst ihr auch Einbußen hinnehmen”

Vor diesem Hintergrund erscheint die politische Debatte über eine angebliche „Reformbedürftigkeit“ des Beamtenstatus in einem neuen Licht. Offensichtlich geht es weniger um eine ferne Pensionslast als vielmehr um die aktuelle Verhandlungsposition: Wer öffentlich an den Grundpfeilern des Beamtentums rüttelt, kann leichter vermitteln, dass eine 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte keineswegs selbstverständlich sei. Im Klartext: Seid froh, dass ihr euren Beamtenstatus behalten dürft – dann müsst ihr auch Einbußen hinnehmen.

Das ist eine gefährliche Schieflage. Denn es geht nicht nur ums Geld. Es geht um Wertschätzung.

Die Länder haben es seit Jahren nicht geschafft, eine höchstrichterlich geforderte Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte einzuführen – auch für verbeamtete. Stattdessen regieren Kultusministerien nach Gutdünken, während von den Lehrerinnen und Lehrern unbedingte Loyalität erwartet wird. Das erzeugt ein widersprüchliches Bild: Auf der einen Seite hält sich die Politik nicht an Regeln, die für sie selbst gelten müssten – auf der anderen Seite hält sie Lehrkräften vermeintliche Privilegien vor, ohne die eigentlichen strukturellen Probleme anzugehen.

Was jetzt nötig wäre: ein offener Diskurs darüber, welche Besonderheiten tatsächlich nicht mehr zeitgemäß sind – und welche Bedingungen dringend verbessert werden müssen. Ein aktueller Fall zeigt, dass es durchaus Reformbedarf gibt: Eine Studienrätin in NRW war über 15 Jahre krankgeschrieben, ohne dass der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung veranlasste. Wohlgemerkt: bei vollen Bezügen. Erst 2025 wurde sie erstmals vorgeladen – und wehrte sich noch juristisch dagegen (allerdings vergeblich). Für Angestellte gilt etwas völlig anderes: Nach spätestens 78 Wochen Krankengeld werden sie ausgesteuert, der Arbeitgeber kann schon nach wenigen Monaten ein Gutachten verlangen.

Dieser Unterschied ist den Bürgerinnen und Bürgern kaum vermittelbar. Solche Privilegien gehören auf den Prüfstand. Gleichzeitig müssen aber Wertschätzung und die Einhaltung von Regeln durch die Politik zwingend gewährleistet sein – angefangen bei der Arbeitszeiterfassung. Nur wenn beides zusammenkommt, kann eine ernsthafte Diskussion über die Zukunft des Beamtenstatus geführt werden, die nicht bloß als Drohkulisse im Tarifpoker missbraucht wird. News4teachers 

CDU-General Linnemann legt nach – assistiert von Wirtschaftsweisem: Lehrkräfte sollen nicht mehr verbeamtet werden

 

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LehrerBW
1 Monat zuvor

Möglich
Ich denke auch, dass das zu erwartende Urteil zur amtsangemessenen Alimentation eine Rolle.
Denn die Beamten sind landauf und landab unterbesoldet um ca. 10%.
Das wird noch große Diskussionen geben

Windei
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Unterbesoldet mit 5100-6000 Euro brutto ohne Familien- und Kinderzuschlag? (jene 15 Jahre krankgeschriebene Lehrerin) Das zeigt nur die Abgehobenheit mancher Beamter.

Katze
1 Monat zuvor
Antwortet  Windei

Volle Zustimmung. Jeder angestellte Lehrer fühlt sich in diesem System der Ungleichbehandlung diskriminiert und verhöhnt. Familien- und Kinderzuschlag?
Auch die Kinder im öffentlichen Dienst angestellter Lehrkräfte haben eine andere “Wertigkeit”.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Katze

Naja…der Besoldungsgesetzgeber hat gegenüber seinen Beamten nunmal bestimmte Pflichten, die er gegenüber seinen Angestellten nicht hat.
Er ist beispielsweise per Grundgesetz verpflichtet seine Beamten und dessen Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren.
Diese Verpflichtung hat er gegenüber den Angestellten nicht.
Daher kommen die Zuschläge für Ehe und Kinder bei Beamten. Hat nichts mit Wertigkeit zu tun.
Ich würde mich sogar soweit aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass jeder Beamte die Zuschläge für Ehe und zwei Kinder haben sollte, da er mit seinem Grundgehalt die Bedürfnisse einer 4 köpfigen Familie abzudecken im Stande sein müsste und nicht erst dann wenn der Fall auch tatsächlich eintritt.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Ihre Logik widerspricht sich selbst in der Argumentation. Das merken Sie tatsächlich nicht? Wow.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Jein Bla
Was ich damit ausdrücken wollte ist, dass der Arbeitgeber nicht wertet. Kinder Angestellter werden nicht abgewertet oder ähnliches. Der Dienstherr ist in Personalunion als Arbeitgeber schlichtweg gezwungen den Beamten und seine Familie amtsangemessen zu alimentieren. Glaub mir…liebend gerne würde jeder Besoldungsgesetzgeber auf dem Rücken der Beamten noch mehr sparen.
Es ist absurd einen Diskriminierungsvorwurf daraus zu konstruieren.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Die Logik geht nur so lange auf, wie das Aufgabenprofil ein anderes wäre. Ist es aber nicht.
Und ja, man kann hier durchaus auch so “tricksen”. Absolut. Ob das “moralisch” “gut” und sozial ist … Ist wieder was anderes. Und genau das ist halt die Kritik.
Also: Rein Formal ist es so. Ja.
Aber “formale” Sachen lassen sich ändern. Praxisgesehen wäre dies durchaus “Diskriminierung”. Zumindest bei gleichen/sehr ähnlichen Profil und Erwartungen.
Auch das könnte man halt ändern … Ändert man das Profil von beamten LuL und angestellten LuL eben. Auch das wäre möglich.
Sie verstehen doch das “Praxisproblem”? Gerade weil das “formal” so ist, ist das doch ein Problem (eine Diskriminierungsform).

Und doch, der Arbeitgeber wertet. Und zwar zu seinen Gunsten.
Ansonsten wäre:
Profil Lehrkraft:
– Alle Verbeamtung (grundsätzlich, ohne Wahl – als Bedingung)
– Keine Verbeamtung -> Alle Angestellte
– Alle eine tatsächliche Wahl -> Angestellte/Beamte (durch Entscheidung des AN, EGAL welches Alter, Note oder sonst was)
– Aufgabenprofil Beamte und Aufgabenprofil Angestellte (deutlich) unterschiedlich aufstellen

Alles andere macht doch – auf das Aufgabenprofil/Arbeit/Erwartungen – gesehen absolut keinen Sinn. Entweder man kann “gleiche Aufgaben/Profil” erfüllen oder nicht. Und demnach muss der Einsatz dann allerdings auch anders sein.
Verstehen Sie das Problem?
Es wird hier vom Staat sehr eindeutiges Cherry-Picking betrieben.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Es ist ja das gute Recht des Staates sich seine Beamten nach Parametern auszusuchen. Auch zu seinen Gunsten.
Und der Regelfall ist ja schon die Verbeamtung…es sei denn bestimmte Parameter werden eben nicht erfüllt.
Es wird ja nicht nach Gutdünken Person A verbeamtet und Person B nicht. Person B erfüllt dann bestimmte Kriterien (Alter, Fächer, Gesundheit) nicht.

Und bezüglich der Kinderzuschläge
Laut dem Bundesverfassungsgericht handelt es sich bei den Kinderzuschlägen eben explizit nicht um ein Beamtenprivileg sondern um eine Notwendigkeit.

“Es wird den durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht gerecht, in der Zuwendung kinderbezogener Gehaltsbestandteile ein „Beamtenprivileg“ oder ein „doppeltes Kindergeld“ zu sehen. Das Beamtenverhältnis ist kein Dienstvertrag im herkömmlichen Sinne, insbesondere ist es kein entgeltliches Arbeitsverhältnis, aufgrund dessen eine nach Inhalt, Zeit und Umfang begrenzte Arbeitsleistung geschuldet wird und als Entgelt dafür ein Anspruch auf Entlohnung erwächst. Das Beamtenverhältnis begründet vielmehr für den Beamten und den Dienstherrn je selbstständige Pflichten. Diese folgen unmittelbar aus dem Gesetz, sie werden nicht vertraglich vereinbart. Der Beamte hat die Pflicht, dem Dienstherrn seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Der Dienstherr ist verpflichtet, dem Beamten den amtsangemessenen Unterhalt für sich und seine Familie zu gewähren. Die Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Besoldung ist daher kein „Beamtenprivileg“, sondern Inhalt der geschuldeten Alimentation (vgl. BVerfGE 99, 300 <317> m.w.N.).
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Das Bundesverfassungsgericht verlangt gerade keine Besserstellung der Kinder von Richtern und Beamten. Seine Rechtsprechung zum steuerfreien Existenzminimum (vgl. BVerfGE 99, 246) bezieht sich auf alle Kinder. Der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, den Bedürfnissen von kinderreichen Familien generell in einer Weise Rechnung zu tragen, die jegliche Besserstellung von Beamten gegenüber anderen Erwerbstätigen vermeidet. “

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

“es sei denn bestimmte Parameter werden eben nicht erfüllt.
Es wird ja nicht nach Gutdünken Person A verbeamtet und Person B nicht. Person B erfüllt dann bestimmte Kriterien (Alter, Fächer, Gesundheit) nicht.”

Genau. Allerdings ist dann die Sinnfrage doch, warum sollte dann Person A die gleichen Aufgaben wie Person B haben/machen?
Beispielsweise man verbeamtet nicht wegen dem Alter und/oder Gesundheit.
Dann wäre hier die eine Seite “kostet zu viel”. Okay. Ganz klar. Nutzen.
Aber auf der anderen Seite müsste man doch dann sagen: Diese Person bringt ggf. nicht die Leistung als “Erwartung”. Also eben “wegen Krankheit”. Und dementsprechend müsste das Profil halt anders sein.
Alles andere ist und bleibt halt ehrlicherweise Cherry-Picking.
Man pickt sich “den Nutzen”.
Man erwartet aber “das Gleiche”.
Das zu “rechtfertigen” ist doch komisch?

“Und bezüglich der Kinderzuschläge
Laut dem Bundesverfassungsgericht handelt es sich bei den Kinderzuschlägen eben explizit nicht um ein Beamtenprivileg sondern um eine Notwendigkeit.”

Es basiert auf das Beamtenprivileg. Ob dieses “noch aktuell ist” ist natürlich dann die Überlegung. Das kann man so oder so sehen.
Bei “Notwendigkeit” ist das Problem der Logik natürlich erstmal da. Warum sollte das bei GLEICHEN Berufsprofil eine Notwenigkeit für Beamte sein, aber nicht für Angestellte. Auch hier ist und bleibt es Cherry-Picking. Ja, mit Vorteilen und Privilegien einer Sparte/Gruppe gegebüber. Aber bei der anderen bleibt es eben Cherry-Picking.
Erklären Sie mir mal bitte, warum es bei besser bezahlten Beamten eine “Notwendigkeit” ist und bei “Angestellen Beamten” [gleiche Stelle, gleicher Ort, gleiche Arbeit, gleicher Arbeitgeber] nicht.
Also die Notwendigkeit im Sinne von Geld ist es ja schonmal nicht.
Alles weitere ist Definitionssache. Da würde ich mitgehen. Aber wenn man es beim Namen nennt … Kann man das “Privilge” oder “Notwendigkeit” oder sonst wie nennen. Das Ergebnis ist doch das gleiche.
Bei gleicher Arbeit und Erwartung – zudem schulrechtliche gesetzliche Hinweise auf “wie Beamte” ist das absurd.

Und auch Ihr Zitat. Ja. Kann man anführen. Aber das können wir ja genauer betrachten bzw. diskutieren. Art. 33 Abs. 5 GG wird ja sowieso des Öfteren kritisiert:
“(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.”

– Zählen Sie mir mal alle “hergebrachten Grundsätze auf”
– Dann vergleichen Sie die Übertragungen der jeweiligen Pflichten und Rechte des Staats und der Beamten auf die Angestellten
– Erläutern Sie mir bitte, warum dieses Recht dann für Beamte (Beamtenrecht … Logisch – aber warum) gilt und nicht auch für Angestellte. Worauf beruht dies?
– Erläutern Sie mir bitte, warum die Pflichten überwiegend 1:1 übertragen werden und jegliche welche nicht übertragen werden KÖNNEN trotzdem zur Einschränkung und indirekten Übertragung auf Angestellte beruhen
– Erklären Sie mir, warum die Bestenauslese hier als “Recht” vom und durch den Staat genommen wird, allerdings der Einsatz der Besten [Beamte] genau der gleiche ist wie die der Angestellten. Auf welche Logik basiert dies denn bitte?
– Erweitern Sie dies bitte, wenn jemand bewusst und absichtlich diesen “Dienstgrad” ablehnt, jedoch die “Bestenauslese” als theoretisch und faktisch Bester/Beste abgeschlossen hat. Und genauso wie alle anderen eingesetzt wird
– Erklären Sie mir, warum dies nicht angepasst wird im Berufsprofil. Also das Beamte [als “Bestenauslese” dem Prinzip des “Leistungsprinzips”] nicht tatsächlich eine “Mehrleistung” gegenüber Angestellten erbringen müssen?
– Somit auch: Wo ist hier konkret das “Leistungsprinzip” im Sinne der tatsächlichen Berufsausübung und erbrachten Leistung und nicht der Leistung durch “Ausbildungsnote” und danach “keiner regulären Leistungsprüfung” – zumindest nicht mehr, als in Bezug auf Angleichung auf Angestelle.

Ich gehe ja mit, dass das so vom Gericht beurteilt und begründet werden kann. Auch, dass dies durch den Absatz durchaus so gemacht wurde.
Worin die Kritik hier meinerseits liegt: Warum ist das überhaupt so?
Also sehen Sie “die Stellen zuvor” sich bitte an.

Also wieder konkret:
Wie kann es sein, dass hier das Berufsprofil das gleiche ist, aber die Pflichten des Staats nicht?
Das ist Cherry-Picking. Klar.
Warum wird dies denn nicht dementsprechend angepasst, dass dieses “Profil der Besten” mit der “Auslese” deutlich unterschieden wird. Angestellte sind hier “nicht die Besten”, machen aber de facto die gleiche Arbeit in dem Profil? Das geht sich doch null logisch auf. Das müssen Sie doch selbst erkennen?

Aber klar. Sehr sehr gerne können wir darüber diskutieren.
Sie können mir auch gerne sämtliche hoheitlichen Rechte aufzählen, welche nicht auf den Angestellten übertragen werden. Dazu ebenfalls, welche nicht den Angestellten (in)direkt betreffen.
– Abschlussnoten? Doch.
– Streikrecht? Direkt nicht, indirekt schon. Da man als Angestellter für beide Gruppen streikt. Da dies durch Beamtenrecht angeglichen wird. Zudem wird durch die Beamtenpflicht der Treue das “Streikvermögen” der gesamten “Truppe/Gruppe” der Lehrkräfte reduziert, welches ebenfalls die “Stärke” der Angestellten betrifft und einschränkt. Man arbeitet halt eben am gleichen Ort, unter gleichen Bedingungen, das gleiche “Clientel” und das gleiche Berufsprofil mit dementsprechenden Erwartungen. Aber als “Scheinargument” wird das natürlich immer wieder seeeehr gerne gebracht. Braucht man allerdings nur kurz überlegen und dieses “Argument” fällt als “Ihr habt doch Streikrecht” ein bzw. wird durch Beamtenrecht und -pflicht ad absurdsum geführt.
– Klassenleitungen? Nein
– Deputat? Ja, hier kommt es tatsächlich drauf an – Bundeslandsache. Zumindest 0,5 Deputat zwischen “der Zweiklassengesellschaft”. Arbeitszeit berücksichtigt dies zumindest indirekt als “Unterricht”. Jedoch stellt dies keine absoluten Zahlen dar. Dazu bräuchte man – die rechtlich mehrfache bestimmte – Arbeitszeiterfassung. Worauf der AG/Staat mal sowas von gar kein Bock eigentlich hat. Vergleicht man das Deputat mit anderen öffentlich Angestellten … Dann liegt hier die Angleichung allerdings auch nicht vor. Nur “nach oben” Richtung “Beamte LuL” [Warum nochmal ist das so? Pflichten weitgehend angleichen … Wie war das mit Rechte? Wie mit dem Berufsprofil. Schade]

Und nehmen Sie meine “schroffe” Art hier bitte nicht “persönlich”.
Sie können hier absolut gar nichts dafür. Genauso wie alle (anderen?) Beamten Lehrkräfte auch nicht.
Das sind systemische Probleme und Strukturen und genau so zu kritisieren und zu lösen.

Man darf auch geteilter Meinung natürlich sein. Absolut klar. Man kann das ja alles diskutieren zumindest. Ändern werden “wir beide” das sowieso nicht. Auch das ist klar.

Ich weiß halt nicht, warum man das “immer versucht zu rechtfertigen”. Wissen Sie wie ich das meine? Gar nicht böse tatsächlich. Und ja, das habe/hatte ich ja auch als Privatschullehrkraft … Da ist man auch schnell mal in der Position, wo man sich “rechtfertigen” soll …
Und ich sag halt inzwischen … Ich habe hier durchaus AUCH Privilegien, welche man ja benennen kann. Klar. Gibt es. Mag auch “ungerecht” sein oder sich so anfühlen. Verstehe ich. Ist wohl auch so. Ja.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Warum und wie der Staat seine Lehrer als Beamte oder Angestellte einsetzt entzieht sich schlicht meiner Kenntnis.
Ich habe nur dargelegt, dass er es darf und woher rechtlich die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen Beamte und Angestellte kommen und welche gesetzliche Grundlage besteht.
Und ich hab auch keine Meinung dazu. Es ist wie es ist.
Was ich weiß, ist, dass es unterm BAT besser für die angestellten Kollegen war.

Ich verteidige meinen Dienstherren auch nicht…habe hier in BW selbst ein ruheliegendes Verfahren gegen ihn laufen wegen fehlender amtsangemessener Besoldung und hege einen ordentlichen Groll gegen unsere grün-schwarze Regierung.

Deshalb rechtfertige ich auch die Alimentation von uns Beamten selbstverständlich und hab bisher auch immer nur erläutert woher unsere Besoldung gesetzlich kommt und wie sie sich zusammensetzt.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

“Warum und wie der Staat seine Lehrer als Beamte oder Angestellte einsetzt entzieht sich schlicht meiner Kenntnis.”

Warum denn?
Kann man doch mitunter einsehen und darüber diskutieren.

Ob man dann bei “ah, okay – macht (für den Staat) Sinn” rauskommt.
Oder bei “oh, das diskriminert irgendwie schon”.
Oder “selbst Schuld”.
Oder “Glück/Pech gehabt”.
Das ist wahrscheinlich unterschiedlich. Klar. Meinungen und Ansichten sind unterschiedlich.

Aber grundsätzlich sollte man das doch wissen, damit man hier “die Unterschiede” auch wirklich nachvollziehen und einordnen kann?
Klar … Man kann auch “rein nach formalen Recht” gehen. Das machen Sie hier.

Würde man das auf andere Zeiten und Siuationen übertragen, dann dürften bspw. Frauen halt (immer noch) nicht wählen. Auch das war “formales Recht”.
Gut muss(te) man das nicht finden.

“Ich habe nur dargelegt, dass er es darf und woher rechtlich die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen Beamte und Angestellte kommen und welche gesetzliche Grundlage besteht.”

Ist auch richtig. Allerdings meiner Meinung nach nicht “weit genug gedacht”. Es “rechtfertigt” eben die Situation, welche v. A. durch den Staat als Profiteur selbst gemacht wurde.
Gleiches/Ähnliches wird und wurde auch bei der Arbeitszeiterfassung versucht. Hier kam man nur nicht mit durch. Andere Zeiten halt vielleicht auch? Allerdings sträubt sich halt auch hier der Staat wehement, dass er SOFORT/”schnellstmöglich” dies bewerkstelligt.

Und man muss halt dann auch dazu erwähnen, dass es hier mitunter um “Hoheitliche Aufgaben” geht [oder auch nicht] als oftmalige Begründung, welche allerdings auch Angestellte ähnlich/gleich betreffen.
Das macht einfach bei ähnlichen Profilerwartungen und -stellung keinen Sinn.
– Ändert die jeweiligen Berufsprofile
– Gleicht (zumindest) das Gehalt an

Aber die Berufsprofile gleich zu halten und trotzdem einen Einkommensunterschied ebenfalls zu stellen ist doch rein logisch gesehen schon Quatsch?
Gerne auch die anderen “Privilegien” belassen oder stärken. Klar. Es darf durchaus ein Unterschied geben – nur sehe ich persönlich absolut keine Rechtfertigung im Gehalt. Macht Goodies oder was auch immer, damit es anders Attraktiv ist.
So ist es eine “Art ‘Erpressung'” mit Anbindung.

“Und ich hab auch keine Meinung dazu. Es ist wie es ist.”

Ist in Ordnung. Ist zwar schade … Aber “darf” man natürlich haben. Man darf sich auch gerne etwas damit weiter auseinandersetzen und eine Meinung haben. Die muss auch nicht “sozial” oder sonst was sein.
Aber rein “Schulgesetz/Gesetz sagt lasst – dann passt das” ist doch etwas … “Kopflos”?
Gerade wenn man überlegt, dass Gesetze gemacht werden und geändert werden (können). Dazu, dass einige Gesetze in Kritik stehen.

Mal angenommen es gäbe kein Frauenwahlrecht: Weil das Gesetz dies so vorgibt. Würden Sie das dann auch noch so sagen: “Es ist wie es ist.”?
Zeit vor 1918/1919 lässt grüßen. Dementsprechend hat man das durchaus damals auch so “gerechtfertigt”.

“Ich verteidige meinen Dienstherren auch nicht…habe hier in BW selbst ein ruheliegendes Verfahren gegen ihn laufen wegen fehlender amtsangemessener Besoldung und hege einen ordentlichen Groll gegen unsere grün-schwarze Regierung.”

Dann sehen Sie doch, dass dies nicht immer alles so … Unkritisch und “reibungslos” ist und vonstatten geht … Gerade deshalb sollten Sie doch mehr hinterfragen?
Und ja, natürlich ist das Mindestabstandsgebot zu bewahren (oder zu ändern).

“Deshalb rechtfertige ich auch die Alimentation von uns Beamten selbstverständlich und hab bisher auch immer nur erläutert woher unsere Besoldung gesetzlich kommt und wie sie sich zusammensetzt.”

Ich kritisiere hier nicht die Beamtenrechte. Das kann man ebenfalls durchaus kritisieren.
Das ist nicht mein Punkt hier im Diskurs an dieser Stelle.
Ich kritisiere:
GLEICHE Arbeit – weniger Gehalt/Geld
Die anderen “Rechte” und “Pflichten” kann man natürlich auch diskutieren, ob diese “zeitgemäß” und/oder “fair” sind.
Aber rein auf den Punkt reduziert:
Gleiche Arbeit – weniger Geld

Macht das gar keinen Sinn. Und man kann auch gerne hier mit “Aber Ref.Note” wieder ankommen … Dann wäre man wiederum bei:
– Macht deutlich andere Berufsprofile und Einsätze von Beamten LuL und Angestellten LuL
–> Das kann man nämlich machen
Und erst dann gilt eben
Andere Arbeit – unterschiedliches Geld

Das geht sich alles “nicht logisch auf”. Und das sollte man doch als “Problem” erkennen?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Interessanterweise wird ja in anderen bereichen des ÖD die geringere wöchentliche Arbeitzeit der Angestellten damit begründet, dass diese auf Netto bezogen Entgeltnachteile gegenüber den Beamt*innen haben.

Lediglich angestellte lehrkräfte haben den §44 des TV-L der die Arbeitszeitverpflichtung der verbeamteten auf die angestellten lehrkräfte überträgt. Was mir schon seit Jahren befremdlich vorkommt, ist die tatsache, dass gegen diesen verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch niemand geklagt hat.
Die Frage ist doch, warum angestellte Lehrkräfte anders behandelt werden als alle anderen Angestellten im ÖD – sowohl beim Bund als auch bei den Ländern und Kommunen? – Und das ohne jedweden Nachteilsausgleich.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Da es ja anscheinend so ein wichtiges Argument gleiche Arbeit gleiches Geld ist, so sei entgegnet, dass Angestellte wesentlich mehr bekommen als Beamte und ihre Endstufe auch früher erreichen.
Bei uns in BW bekommen Angestellte 500€ mehr und im Saarland, welches am schlechtesten besoldet, sogar 800€ mehr.
Ich meine sogar, dass der Angestelltenlohn ein Parameter der Besoldungshöhe ist.
Insofern kann man dem Dienstherr/Arbeitgeber eigentlich nicht vorwerfen, dass er ungleich bezahlt. Zumal er die Höhe gar nicht festlegt sondern diese mit der Gewerkschaft verhandelt.

Nanu
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Dann ändere man eben das Grundgesetz. Hat man doch für die Schuldenbremse auch getan. Braucht man nur mehr Stimmen.

Ale
1 Monat zuvor
Antwortet  Katze

Bin verbeamtet werde aber nie verstehen, warum es so einen großen Unterschied bei der Bezahlung von verbeamteten und nicht verbeamteten Kollegen gibt. Bis vor kurzem wurden bei uns die angestellten Kollegen sogar in den Sommerferien entlassen. Ein kleiner Unterschied – auf Grund der verschiedenen Absicherungssysteme und Streikverbot – mag man ja noch verstehen, aber die Betonung sollte auf “klein” liegen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Ale

“Bin verbeamtet werde aber nie verstehen, warum es so einen großen Unterschied bei der Bezahlung von verbeamteten und nicht verbeamteten Kollegen gibt.”

1. Weil man so massivst als AG/Staat Geld spart [und das ist Priorität Nummer 1, mit großem Abstand].
2. Weil man es drauf anlegt.
3. Weil das im “Machtgefüge” so verankert und selbst durch den AG/Staat so gemacht wird.

Das wären so die wahrscheinlich “Top 3”.
Manche – zum Glück nicht alle – Beamte ziehen da (gerne) dann mit in der “Selbstrechtfertigung- und Selbstschutzstellung”.
Aber darum geht es gar nicht. Man will ja nichts “wegnehmen” als Angestellter. Man will nur für gleiche Arbeit/Erwartungen genau so Entlohnt werden.
Das System ist das Problem:
Don’t hate the player – Hate the system.
Das müss(t)en beide Seiten [Angestellte LuL/Beamte LuL] verstehen.
Und bis dahin gibt es eben von “Neiddebatte” bis hin zu “Bin verbeamtet werde aber nie verstehen […]” alles.

“Bis vor kurzem wurden bei uns die angestellten Kollegen sogar in den Sommerferien entlassen.”

Siehe Top 3.

“Ein kleiner Unterschied – auf Grund der verschiedenen Absicherungssysteme und Streikverbot – mag man ja noch verstehen, aber die Betonung sollte auf “klein” liegen.”

Ja, das kann man alles diskutieren.
Das Streikverbot durch die Absicherung der Übertragung des “Streikergebnisses” führt dies jedoch auch etwas “ad absurdum” meiner Meinung nach.
Wenn tatsächlich keine “Schere” hier gebildet werden würde … Aber die weitet sich ja noch zusätzlich dadurch. Wie soll denn dadurch eine “Angleichung” passieren? Sind wir mal ehrlich … Ist doch strukturell gar nicht wirklich möglich. Im Prinzip Streiken Angestellte FÜR sich selbst (Angestellte) UND Beamte. Das muss man doch mal checken als System. Ist ja ein Irrglaube, dass Beamte nicht auch davon profitieren (würden).
Jetzt ist dann daraus folgend die Frage:
Ist das “Streikverbot” dann sooo ein gewaltiger Malus im Vergleich zu angestellten LuL, welche für diese [Beamten] mitstreiken de facto. Dazu die Beamten durch ihr “Streikverbot” ebenfalls nicht vollumfänglich für bessere Bedingungen am Arbeitsplatz/Gehalt mit streiken dürfen? Das betrifft ja angestellte LuL ebenso. Beide arbeiten am selben Ort – unter gleichen/sehr ähnlichen Bedingungen.
Und die Frage darf gerne jeder für sich selbst entscheiden.

Allerdings sollte man sich genau diese und weitere Fragen eben stellen.
Das Streikverbot IST für beide Seiten (Angestellte und Beamte) logischerweise eine Einschränkung.
In Bezug AUF BEIDE Seiten.
Keine Ahnung, warum das viele einfach nicht verstehen und dies nicht mit bedenken ….
Es klingt ja oft so, dass Angestellte “davon profitieren”. Neeee, ganz im Gegenteil. “Wir”/”Sie” sitzen da mit im Boot.

Nanu
1 Monat zuvor
Antwortet  Katze

Beim Kindergeld und bei den Privatschulen heißt die Losung doch auch immer:

Jedes Kind ist gleich viel wert.

Gilt aber nicht im ÖD?

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Windei

Es zeigt, mit Verlaub, nur deine Unwissenheit bzw. deine Vorurteile 😉
Es gibt einige Prinzipien der Beamtenbesoldung, welche das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat.
Zunächst das Mindestabstandsgebot:
Dieses besagt, dass dem niedrigsten Beamten 115% Besoldung in der Höhe des Bedarfs einer Bürgergeldfamilie, mit zwei Eltern und zwei Kindern zusteht.
D.h. alles was diese Familie an staatlichen Leistungen (Bürgergeldsatz für 4 Personen, Wohngeld, Zuschuss für Heizung, Zuschuss für Teilhabe u.s.w und der ganze Kladeradatsch) bekommt und die Leistungen, die sie nicht erbringen muss ( Kitagebühren, GEZ u.s.w.) werden zusammen gerechnet und der niedrigste Beamte muss das bekommen +15% on top.

Und diese Latte reißt gerade jeder Besoldungsgesetzgeber, weil das Bürgergeld und die Zuwendungen, gerade für Miete in den Großstädten, in den Himmel geschossen sind.

Das nächste Prinzip ist das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, welches relativ besteht.
D.h. ich als A14er muss in einem relativen Abstand zum niedrigsten Beamten, dem A5er sein.

Ergo

Ist dem niedrigsten Beamten seine Besoldung um 10%…in Großstädten um 15%…zu gering, so muss dieser um den entsprechenden Prozentsatz erhöht werden, woraus wegen des Abstandsgebotes folgt, dass bis in die höchsten Besoldungsstufen der Staatssekretäre, die Besoldung um dem entsprechenden Prozentsatz erhöht werden muss.

Die Besoldungsgesetzgeber wissen das auch und versuchen mit allerlei Tricks (erfundenen Partnereinkommen, nach oben abschmelzende Zuschläge) das rauszuzögern, aber die Rechtsprechung des BVerfG ist da eindeutig.

Alle Beamte, im Bund und bei den Ländern, sind deutlich unterbesoldet :/

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Das ist richtig.
Zusätzlich kommt dann eben hinzu: Angestellte LuL [eingesetzt dieses Dienstgrades/Besoldungsgrades] sollten bei gleichen/ähnlichen Aufgabenprofil ebenfalls angeglichen werden.
Das wäre die Nächste eigentlich logische und “faire” Konsequenz der Erwartungen des AG/Staates.

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Er hat es nicht so mit Höflichkeit und Benimmregeln. Lehrer?

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

In Internetforen duzt man sich in der Regel 😉

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Bei TikTok vielleicht, hier eher nicht.

Andreas
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Deutlich unterbesoldet. Geil. Bei über 4000 Netto. Man fasst es nicht. Das Besoldungssystem muss auf den Prüfstand. Ich unterstelle strukturelle Diskriminierung gegenüber angestellten Kollegen.

Nanu
1 Monat zuvor
Antwortet  Andreas

Einfach das Grundgesetz ändern. Schon hat sich die obige Argumentation erledigt. Die Linke macht garantiert mich, vielleicht auch die Grünen.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Nanu

Na dann Nanu….dann fang mal an politische Mehrheiten zu suchen und zu finden.
Je eher damit begonnen wird, umso eher kann die Grunfgesetzänderung zuungunsten der Beamten erfolgen^^
Aber kleiner Tipp…Linke und Grüne werden nicht ausreichen.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Andreas

Kommt drauf an in welcher Besoldungsgruppe. Im hD ist man beispielsweise mit A14 mit über 4k netto selbstverständlich unterbesoldet.
Es gelten ja wie gesagt bestimmte Richtlinien bei der Besoldung. Und ist der unterste Beamte unterbesoldet, so ist es über das Abstandsgebot zwischen
den Besoldungsgruppen zwangsläufig der oberste Beamte.

Nanu
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Das Bundesverfassungsgericht spricht Recht auf Grundlage der Verfassung (Grundgesetz). Das Grundgesetz kann man ändern. Braucht man nur eben eine 2/3-Mehrheit. Wenn das Grundgesetz diesbezüglich verändert wird, wird auch das Bundesverfassungsgericht anders urteilen (müssen).

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Aus dem Alimentationsprinzip – der Pflicht des Dienstherrn, seine Beamte und ihre Familien lebenslang amtsangemessen zu alimentieren – folgt das sogenannte Mindestabstandsgebot, das besagt, dass der Abstand zwischen dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau und der Alimentation in der untersten Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A mindestens 15 % betragen muss. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15.11.2015 entsprechend festgelegt; der Besoldungsgesetzgeber ist verpflichtet diese Vergleichsschwelle als Mindestwert einzuhalten (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. November 2015 – 2 BvL 19/09 – Rn. 93 ff.).

1977 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt und seitdem durchgehend wiederholt, dass die Prüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung anhand einer vierköpfigen Beamtenfamilie zu erfolgen hat, die über nur einen Ernährer verfügt (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. März 1977 – 2 BvR 1039/75 – Rn. 71 ff.). Zwar verwendet es den dort benutzten Begriff der „Normalfamilie“ heute nicht mehr. Allerdings hält es aus praktischen Erwägungen nach wie vor an der sog. vierköpfigen Alleinverdienerfamilie als aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße fest (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 – Rn. 47 ff. wie auch im Folgenden): Die Mindestalimentation bemisst sich an einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der sich in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe befindet.

Die Nettoalimentation jenes Beamten muss – wie schon hervorgehoben – mindestens 15 Prozent oberhalb dem Grundsicherungsniveau liegen, das der Staat sozialrechtlich einer vierköpfigen Familie ohne Ernährer schuldet. Damit stellt die Mindestalimentation zunächst den Ausgangspunkt, die Basis, der A-Besoldung dar: Ein verfassungswidriges Unterschreiten der amtsangemessen Alimentation in der untersten Besoldungsgruppe der A-Besoldung hat zur Folge, dass die Alimentation des auf ihr aufbauenden weiteren Gefüges mit zunehmender ursprünglicher Unterschreitung ebenfalls nicht amtsangemessen sein kann. Über Querbeziehungen gilt das im gleichen Maße für die B- und R-Besoldung.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Zitat von SwenTarnotsch aus dem Forum öffentlicher Dienst

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Gibt’s auch ‘nen Beamtenhimmel?

Mandelbaum
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Ok, gekauft. Wir brauchen ein Abstandsgebot… Aber übertragen wir das mal auf DAS Privileg schlechthin, die Pension.
Die Beamtenpensionen sind völlig aus der Zeit gefallen. 71,75 % vom letzten Gehalt – während normale Rentner mit 48 % abgespeist werden. Über 20 Prozentpunkte Abstand! Das Abstandsgebot verlangt lediglich, dass Beamte erkennbar besser gestellt sind. Niemand hat je festgeschrieben, dass sie auf Kosten aller anderen doppelt abgesichert sein müssen.
Eine Pension von 60 % würde das Abstandsgebot locker erfüllen. 60 % gegenüber 48 % Rente – das ist immer noch ein klarer Vorteil, aber eben einer, der im Jahr 2025 in der Realität verankert ist. Beispiel A13 mit 6.000 € Endgehalt: Heute 4.305 € Pension, künftig 3.600 €. Das ist immer noch deutlich mehr als jeder Rentner bekommt – aber nicht mehr so grotesk abgehoben.
Wer jetzt jammert, der verrät nur, dass es ihm nie um Fairness, sondern um Privilegien geht. Der Beamtenapparat sonnt sich in einem Luxus, den niemand mehr nachvollziehen kann. Es wird höchste Zeit, diese künstliche Überhöhung einzustampfen. Das Abstandsgebot ist keine Lizenz zum Selbstbedienen, sondern ein Maßstab für Maß und Mitte.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Mandelbaum

Das Abstandsgebot gilt aber nur innerhalb eines Tarif-/Vergütungsbereichs. Ein Forumsteilnehmer hat einen aus meiner Sicht einen bemerkenswerten Denkansatz in die diskussion eingebracht. Der Staat als Dienstherr muss sich bei der Beamtenbesoldung vom tradierten Familienbild verabschieden, dass den Mann als einzigen Verdiener und Ernährer der Familie in den Mittelpunkt der Vergütungsstrukturen stellt.

Besonders auffällig wird das ja bei der Hinterbliebenenversorgung. Die Diskrepanz zwischen den Versorgungsbezügen der Beamtenwitwe und der kleinen Witwenrente aus der GRV sind schon gravierend.
Und auf der anderen Seite, denkt man an den im Saarland erschossenen Polizisten, die Versorgungsbezüge für dessen Hinterbliebene sind aller Voraussicht nach nicht überbordend. Dazu war die Dienstzeit und die erreichte Besoldungsstufe nicht hoch genug.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Windei

Unterbesoldet?
Ja, denn Alimentationsprinzip, Abstandsgebot und Co.

Käptnk
1 Monat zuvor
Antwortet  Windei

Was verdient man denn in der freien Wirtschaft mit vergleichbarer Ausbildung (Uni, 2 Staatsexamen, 2 Jahre Vorbereitungsdienst)? Wie viele Unternehmen in der freien Wirtschaft bieten ihren Mitarbeitern Boni, Firmenwagen (die für die Firmen auch Steuervorteile bringen) usw.
Also Windei mal nachdenken. Bald gibts keine Lehrer mehr, Ausbildung wird jetzt schon immer schlechter und Wohlstandsdeutschland schafft sich ab.
Ich finde jedenfalls, dass ich zumindest monatlich durchaus angemessen besoldet werde, für das, was ich täglich leiste. Über Sozialabgaben kann man sprechen, da müsste aber auch mal darüber nachgedacht werden, dass es jahrelange politische Fehlentscheidungen gab und wir Beamten nun wieder die Sündenböcke sind. Ich bin es wirklich leid. Kaum jemand will in der Schule arbeiten, aber sämtliche Anreize sollen gestrichen werden. Ich freue mich auf eure langen Gesichter, wenn die Lehrer streiken dürfen, die Versorgung in Gebieten mir Lehrermangel gar nicht mehr gedeckt werden kann, weil Anordnungen nicht möglich sind. Vor allem aber freue ich mich auf die Arbeitszeiterfassung! Gruß

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Die Zulagen und geldwerten Sonderbehandlungen mal wieder vergessen? Und die Höhe der Pension, bei der man sich das Ansparen sparen kann? Welche Vergütung hätten Sie denn gerne? 10% mehr? Dann fallen aber die Sonderzuwendungen weg.
Es ist alles etwas kompliziert, ne?

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Das ist alles irrelevant TeacherAndi
Was zählt ist das reine Netto, welches der niedrigste Beamte bekommt.
Und dieses muss laut BVerfG 15% höher sein als der Bedarf einer 4 köpfigen Bürgergeldfamilie.
Wird dies unterschritten muss die Besoldung um den entsprechenden Prozentsatz hochgestuft werden…für alle Besoldungsgruppen.
Weißt du was ner Bürgergeldfamilie mit zwei Kindern im Stuttgarter Raum alles zusteht?
Da schlackern dir die Ohren!

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  LehrerBW

Dann zuerst an das Bürgergeld ran…

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Genau 4% des Etats von Frau Bas. Da ergibt sich natürlich gewaltiges Einsparpotential:(

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

1. Werdene nicht wenige Burgergeldempfänger dann zu Steuerzahlern
2. Das Abstandgebot zu den Beamten kann leichtet eingehalten werden.

Mississippi
1 Monat zuvor

Diese lange Krankschreibung ist ja nicht rechtens gewesen, auch nicht bei Beamten. Man wird sehen, was bei Gericht herauskommt. Wir sind alle gespannt.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Mississippi

Geklagt wird doch wegen der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsanordnung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Es geht doch gar nicht darum, ob die Betroffene sich
pflichtwidrig verhalten hat.

Nanu
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das kann aber noch folgen, wenn man ihr eine nicht genehmigte Nebenbeschäftigung nachweist, oder?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Nanu

Natürlich.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Nanu

Wenn es gelingt die Nebenbeschäftigung gerichtsfest nachzuweisen.

447
1 Monat zuvor

Dieses mal geht es um mehr – ZEIT und Linnemann in einem Boot?

Ich glaube leider, das mehr dahinter steckt.

Ukulele
1 Monat zuvor

Es geht natürlich um Kosten. Wir stehen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation und Aussichten vor massiven Verteilungskämpfen.

Wenn es kein Wirtschafswachstum gibt, kann Person A nur dann etwas mehr bekommen, wenn Person B etwas weggenommen wird.

Es wird ja viel darüber debattiert den “Vermögenden” etwas wegzunehmen. Dabei wird oft vergessen, dass Rentenansprüche und Pensionsansprüche im Grunde auch ein Vermögensanspruch für die Zukunft sind. Man möge den Barwert der Pensionsansprüche eines durchschnittlichen Verbeamteten Lehrers berechnen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Oder man Bezieht “Institution C” mit rein und macht Schulden.

Ja, das Geld muss irgendwoher immer kommen. Jedoch muss es nicht zwangsläufig von “unten” nach “drunter” verteilt werden oder umgekehrt.
Man kann auch bspw. Geld durch Schulden des Staates nehmen. Das ist erstmal nur eine Zahl. Das “Geld” gibt es auch nicht. Steht nur als Zahl da.
Zusätzlich könnte man systemische Sachen angehen. Bürokratie, Kleinsteuern (und dessen Bürokratie) usw.
Und natürlich geht es auch über Umverteilungen.
Man hat ja doch mehr als nur “Person A” und “Person B”. Das wird gerne als Politiker jemanden so aufgeschwätzt. Stimmt aber halt nicht so ganz. Ist auch nicht ganz falsch – nur eben nicht gesamtgesehen richtig.

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Es ist auch gesamtgesehen richtig. Schulden sind ja eine Umverteilung in der Zeit. Heute wird etwas ausgegeben, was in der Zukunft (von Person C) bezahlt well den muss.

Es ist so leicht abstrakt vom “Staat” oder den “Institutionen” zu reden. Aber am Ende muss der Gegenwert real von Menschen erwirtschaftet werden.

Das “Geld” ist natürlich nur eine Zahl. Es bekommt seinen Wert dadurch, dass man einen Gegenwert bekommt.

DM, Lira und Peseten – alles wie der Euro nur Zahlen. Aber warum war die DM wertvoller als Lira oder Peseten? Richtig, weil in der BRD besser gehaushaltet wurde.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

“Es ist so leicht abstrakt vom “Staat” oder den “Institutionen” zu reden. Aber am Ende muss der Gegenwert real von Menschen erwirtschaftet werden.”

Das ist jetzt der Streit der Prinzipien.
Also bspw. ob Kredite durch Personen wieder “bezahlt werden” oder ob Banken “Geld drucken”.
Rein buchungstechnisch ist es so, dass Aktiva – Passiva einfach erhöht und gemildert werden. Also ja: Banken “drucken” hier das Geld. Das gibt es gar nicht. Und genauso wird “dieses Geld” gemindert.
Im Wirtschaftskreislauf lernt man das an Unis durchaus anders. Das ist als Modell auch durchaus “tragbar” und “anwendbar” – mit der Praxis [also tatsächlichen Buchungen] hat das gar nichts zu tun.
Ist ein wirtschaftlicher “Glaubensstreit”.
Ich glaube, Sie verstehen, was ich meine? Etwas schwer zu erklären schriftlich.

“Das “Geld” ist natürlich nur eine Zahl. Es bekommt seinen Wert dadurch, dass man einen Gegenwert bekommt.”

Ja. So ist das.
Allerdings gibt es “dieses Geld” halt auch nicht. Das kommt dazu als Faktor. Es ist “nur” eine Zahl erstmal. Wenn sämtliches “Geld” abgehoben werden würde … Ginge das nicht. Das gibt es halt nicht. Dem gibt man daher die Wertigkeit und das Vertrauen. Im “Extremfall” wäre es halt trotzdem nicht vorhanden.

“DM, Lira und Peseten – alles wie der Euro nur Zahlen. Aber warum war die DM wertvoller als Lira oder Peseten? Richtig, weil in der BRD besser gehaushaltet wurde.”

Naja gehaushaltet … Kommt jetzt drauf an, wie Sie das meinen.
Grundlegend ist es auch hier das Vertrauen und den Wert, welchen man bemisst. Wenn dies als “internationale Währung” einen Wert hat, dann ist dies normalerweise höher. Außer man kann nur in der jeweiligen Währung Zahlen und hat bspw. ein Monopol auf irgendwas. Dann muss man dies wieder “umwandeln”/”tauschen”. Hier gilt wiederum Angebot und Nachfrage (neben Regularien).
Und natürlich ist das “abstrakt”.

Deshalb meinte ich ja, dass das nicht falsch ist. Es ist halt nicht “die einzige Wahrheit”/”Sichtweise”.
Dazu braucht man ja nur schauen, was jeweils:
– MMT
– Österreichische Schule
– Traditionelle Ansätze/Wirtschaftstheorien (Fiskalpolitik, Zins-/Inflationstheorie)
So als “Modelle” und Ansätze hergeben.

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Egal welche Theorie Sie auch anwenden.

Gelddrucken ohne echten Gegenwert führt irgendwann zu Geldentwertung.

Es ist einfach, die Gehälter und andere Leistungen nominal zu erhöhen, wenn der Geldumfang erweitert wird. Durch die gleichzeitig damit eintretende Geldentwertung hat keiner mehr in der Tasche (außer der höheren Zahl).

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Ja klar. Aber trotzdem ist das doch von vielen Faktoren abhängig?
Beispielsweise der Wertung von “Platz” – Also Wohnung, Immobilien, Grundstücke, Miete, Pacht etc.
Beispielsweise das Kapital in “v. A. ausländischen Unternehmen” durch ETF und Aktien.
Beispielsweise das “Sparvermögen”.
Beispielsweise die Unternehmenskapitale.
Mehr sage ich ja auch nicht. Es gibt mehrere Schrauben als “Person A” und “Person B”.
Ist wie gesagt auch nicht falsch. Aber auch nicht gesamtgesehen halt richtig. Es ist stark reduziert.
Einfacher Wirtschaftskreislauf vs. Erweiterter Wirtschaftskreislauf im Prinzip.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Nicht gaaaaanz – wer das sofort in assets überführt, bevor… 😀

Gisela Weede-Sirak
1 Monat zuvor

Selbstverständlich sind Lehrerpensionen nicht zu hoch. Dagegen sind Renten oft zu niedrig.

Wissenspflaster
1 Monat zuvor

Das wird, gerade für MINT Fächer nicht gut ausgehen. Lehrer:in, die heute über Ausstieg nachdenkt, wird wegen ungünstiger Nachversicherung gebremst, den Beamtenstatus aufzugeben. Wenn ich als Angestelle:r meine Rentenansprüche ungeschmälert behalte, wird das deutlich attraktiver.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Wissenspflaster

Ja, das ist ein systemisches Problem (und ggf. Psychologisches, ggf. Wissenstechnisches). Dieses beruht auf “Bindungen”. Man könnte auch das “mehr an Gehalt” ansparen. In ETFs anlegen und Privat vorsorgen. Dann könnte man dieses Geld auch ggf. bei Bedarf und Interesse dazu einsetzen, dass man im Zuge des Wechsels dies ausgleicht. Und dazu gibt es einige Möglichkeiten.
Wenn man dies alles “nicht berücksichtigt” und “macht”. Dann haben Sie absolut recht. Dann wird es “an dieser Stelle” so eng, dass sich dies einige gar nicht (mehr) leisten können.
Definitiv ein Kritikpunkt. Sehe ich auch so.

Lehrer Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Wissenspflaster

In vielen Bundesländern gibt es das Altersgeld, wenn man seinen Beamtenposten aufgibt. Die Berechnung erfolgt analog zur Pension, jedoch werden Studienzeiten und relevante Arbeitszeiten nicht berücksichtigt (man verliert somit mindestens 3 Jahre für die Pension) und man hat logischerweise keinen Beihilfeanspruch im Rentenalter.

Andreas
1 Monat zuvor
Antwortet  Wissenspflaster

Macht nichts, denn die Lehrpläne werden mal wieder kompetenzgedöhns “reformiert”, somit braucht man keine MINT-Lehrer mehr. Das kann dann alles der Biolehrer unterrichten.

Borabora
1 Monat zuvor
Antwortet  Wissenspflaster

Der Beamte erhält aber etwa monatlich 1000Euro netto mehr als der Angestellte und könnte dieses Geld verwenden, um vorzusorgen.
Die Differenz zwischen Nachversicherung eines ehemaligen Beamten und der regulären Rente eines vergleichbaren Lehrers liegt nach meinen Berechnungen (40 Jahre arbeiten) etwa bei 300-400Euro brutto. Das Hauptproblem ist eher die private Versicherung.

Winfried Rindle, Realschulrektor i.R.
1 Monat zuvor

Da hat der Herr Linnemann gar nichts mitzureden. Lehrereinstellung ist reine Ländersache.

mama51
1 Monat zuvor

Ich schlage daher vor, dass dieser “Konfirmand” des politischen Gruselkabinetts einfach mal “die Klappe hält”!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  mama51

Steht aber so nicht in der Stellenbeschreibung eines CDU-Generalsekretärs.

klexel
1 Monat zuvor

Eine Freundin schrieb mir dazu:
Als Schulleiterin habe ich jede Woche 50 Stunden gearbeitet, oft auch 60. Die Hälfte der Ferien war ich auch anwesend. Ich habe also auch die Coronazeit mitgemacht und das Wehklagen, als Eltern für die Betreuung ihrer Kinder sorgen mussten.

Damals haben wir den Stundenplan 1:1 virtuell umgesetzt. Wenn Lehrer jetzt streiken dürfen ( und wegen der beschi**nen Arbeitsbedingungen werden sie das ausgiebig tun), kann ich mir das Gewinsel in den Familien gut vorstellen, denn da gibt’s dann nicht einmal virtuellen Unterricht.

Die Lehrkräfte können sich ihre Arbeitsstelle aussuchen. Viel Glück dabei, für Brennpunktschulen Personal zu finden.
ÖD hat 4 Wochen Kündigungsfrist und wenn Frau Meyer ein besseres Angebot aus einem anderen Bundesland bekommt, ist ihr Deutschunterricht mitten im Schuljahr unversorgt.

Dann haben Lehrkräfte auch nicht mehr das Mäßigungsgebot einzuhalten und können richtig Bambule machen auf dem politischen Parkett, wenn es um das Anprangern von Missstände geht.

Ach ja, und es gäbe endlich eine Arbeitszeitkontrolle. Nach 39,5 Wochenstunden unter Einrechnung der Ferien würden alle den Griffel fallen lassen, Abitur korrigieren? Is nich. Erst nächste Woche wieder. Meine Stunden sind abgeleistet. Bei Klassenfahrten Eigenanteil draufzahlen? Nö. Betreuungszeit ist plötzlich Arbeitszeit. Eine 5-tägige Klassenfahrt generiert plötzlich zwei volle Wochen Dienstzeitausgleich.”

S.B.
1 Monat zuvor

Lehrer müssen Beamte bleiben. Sie halten genauso für uns Bürger den Kopf hin wie Polizisten, wie der aktuelle Fall in Hessen wieder zeigt.

unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Nichts gegen mein Amt, aber in der Hälfte der europäischen Länder kommen sie auch ohne vebeamtete Lehrer*innen aus.

S.B.
1 Monat zuvor
Antwortet  unverzagte

Bleibt noch die andere Hälfte.

Mandelbaum
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Nein. Lehrer halten nicht “den Kopf hin”. Sie halten “die Hand auf”.

S.B.
1 Monat zuvor
Antwortet  Mandelbaum

Dann blicken Sie nach Hessen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Mandelbaum

Bargeldzahlung? Also so rückständig ist das LBV auch nicht, zumal in NRW die HeLaBa für die Zahlungsabwicklung zuständig ist.
Vormals waren die Autoschlangen vor der Zahlstelle des LBV beim Lohntütenball zu lange und der Verkehr in D’dorf brach freitags immer zusammen.