MÜNSTER. Eine Lehrerin aus NRW ist seit mehr als 15 Jahren krankgeschrieben – und soll sich nun doch noch amtsärztlich untersuchen lassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hält die Anordnung trotz jahrelanger Untätigkeit des Dienstherrn für rechtmäßig. Der Fall sorgt im Netz für Empörung und dürfte die politische Debatte um Beamtenprivilegien weiter entfachen.

„Das Urteil zeigt die Schieflage im Beamtenrecht: Während Arbeitnehmer nach spätestens 78 Wochen Krankengeld ausgesteuert werden, erhalten Beamte im Krankheitsfall jahrelang ihre volle Besoldung. Dass ein Dienstherr erst nach 15 Jahren tätig wird, ist ein Armutszeugnis für die Behördenorganisation“ – mit diesen Worten bringt ein Kommentar im Netz die Stimmung auf den Punkt. In den sozialen Medien kocht die Empörung bereits hoch.
Worum es geht: Eine Studienrätin aus Nordrhein-Westfalen ist seit 2009 krankgeschrieben. Laut ärztlichen Attesten litt sie an psychischen Problemen, ihre Arbeitsunfähigkeit wurde immer wieder verlängert. Über anderthalb Jahrzehnte blieb das Land NRW als ihr Dienstherr untätig – erst im April 2025 ordnete es eine amtsärztliche Untersuchung an, um die Frage der dauerhaften Dienstfähigkeit zu klären.
Die Lehrerin weigerte sich und klagte gegen die Untersuchungspflicht. Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies nun ihre Beschwerde zurück. Zwar bezeichneten die Richter das „jahrelange Untätigbleiben“ des Dienstherrn als „in der Tat nicht nachvollziehbar“. Gleichwohl sei die Anordnung rechtmäßig. Eine zeitliche Verwirkung gebe es nicht.
Das Gericht stellte nun klar: Der Staat habe einerseits die Fürsorgepflicht, Zweifel an der Dienstfähigkeit abzuklären. Andererseits bestehe ein berechtigtes Interesse daran, dass Beamte nicht „ohne Dienstleistung vollalimentiert“ würden. Auch die Frage, ob eine psychiatrische Untersuchung zulässig sei, klärten die Richter eindeutig: Sie sei selbst dann gerechtfertigt, wenn die Anordnung allein auf den langen Fehlzeiten beruhe.
Juristische Einordnung: Keine „Verwirkung“ – psychiatrische Untersuchung zulässig
Der Kölner Fachanwalt für Arbeits- und Beamtenrecht, Dr. Jens Usebach, kommentiert das Urteil in einem ausführlichen Rechtstipp auf JURA.CC. Er schildert zunächst die Vorgeschichte: „Eine verbeamtete Studienrätin (Lehrerin) war seit 2009 durchgehend erkrankt und konnte seitdem keinen Dienst mehr leisten. Über 15 Jahre lang unternahm ihr Dienstherr nichts, um den Gesundheitszustand offiziell prüfen zu lassen. Erst im April 2025 erhielt sie die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Diese Untersuchung sollte umfassend sein und insbesondere auch eine neurologisch-psychiatrische Begutachtung beinhalten.“
Die Lehrerin habe dies als „unverhältnismäßig“ empfunden und versucht, die Untersuchung durch einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu verhindern. Doch sowohl das VG als auch das OVG Münster wiesen ihre Anträge ab.
Das Gericht habe unmissverständlich klargemacht, so Usebach: „Auch nach jahrzehntelanger Dienstunfähigkeit kann der Dienstherr noch eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Die lange Wartezeit führt nicht dazu, dass das Untersuchungsrecht ‚verwirkt‘ wäre. (…) Die sehr lange Untätigkeit des Dienstherrn ändert daran nichts. Insbesondere muss der Dienstherr in der Untersuchungsanordnung keine weiteren Gründe angeben außer der langjährigen Erkrankung.“
Damit gelte: Es gibt kein zeitliches Verfallsdatum für die Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Beamten.
Psychiatrische Untersuchung: Starker Eingriff, aber gerechtfertigt
Der Fall betrifft nicht nur die Frage der Untersuchungspflicht an sich, sondern auch deren Umfang. Die Lehrerin habe sich nach Usebachs Darstellung gegen die psychiatrische Begutachtung gewehrt und dies als Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht bewertet.
Doch das OVG Münster entschied anders. Wörtlich fasst der Jurist zusammen: „Das OVG Münster hielt jedoch auch die neurologisch-psychiatrische Untersuchung für gerechtfertigt. (…) Sämtliche in den letzten Jahren vorgelegten Atteste stammten von einem neurologisch-psychiatrischen Zentrum, und auch zu Beginn ihrer langen Krankheitsphase hatte die Lehrerin selbst ärztliche Bescheinigungen einer Psychiaterin vorgelegt. Daraus durfte der Dienstherr schließen, dass möglicherweise psychische Ursachen für die langanhaltende Dienstunfähigkeit mitverantwortlich sind.“
Die Folge: Auch eine psychiatrische Untersuchung sei rechtmäßig, selbst wenn sie tief in die persönliche Sphäre eingreift – solange konkrete Anhaltspunkte für psychische Erkrankungen bestehen.
Konsequenzen für Beamte: Verweigerung riskant
Usebach warnt in seinem Fazit ausdrücklich vor den Folgen, wenn Beamte eine solche Untersuchung verweigern: „Einer rechtmäßigen Untersuchungsanordnung ist Folge zu leisten. Eine Verweigerung der Amtsarzt-Untersuchung ist rechtlich äußerst problematisch und kann dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere kann der Dienstherr – wenn ein Beamter eine ordnungsgemäß angeordnete Untersuchung ohne genügenden Grund verweigert – im Ergebnis so verfahren, als wäre Dienstunfähigkeit festgestellt worden. Das heißt, es droht im Ernstfall die Zwangspensionierung oder ein Disziplinarverfahren.“
Der Fall hat allerdings auch eine politische Dimension, fällt er doch mitten in eine Debatte um Beamtenprivilegien – und die Frage, ob Lehrkräfte überhaupt verbeamtet sein sollen (News4teachers berichtete).
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte die Diskussion mit der Forderung, dass auch Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, angestoßen. VdK-Präsidentin Verena Bentele stellte daraufhin den Beamtenstatus für Lehrkräfte infrage. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann knüpfte jüngst jede große Rentenreform an eine gleichzeitige Reform der Beamtenversorgung – samt Begrenzung des Beamtenstatus auf wenige Berufsgruppen, Lehrkräfte exklusive. Auch der Bund der Steuerzahler verlangte dann, Lehrkräfte künftig nicht mehr automatisch zu verbeamten. Präsident Reiner Holznagel erklärte: „Die öffentlichen Haushalte werden durch die XXL-Beamtenverhältnisse enorm belastet.“ News4teachers / mit Material der dpa
Ich glaube solche eine Person hat auch jeder von uns in seinem Kollegium.
Dass dort mal ein Amtsarzt drüber schaut, kann ich nur begrüßen. Warum das so lange gedauert hat, finde ich ein Armutszeugnis.
Warum sich besagte Kollegin allerdings mit Händen und Füssen wehrt ist vermutlich ziemlich eindeutig. Welche Möglichkeiten gibt es:
-Amtsarzt stellt Arbeitsfähigkeit fest und verdonnert die Kollegin wieder zur Arbeit zu erscheinen.
-Amtsarzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest und geht auch nicht davon aus, dass sich daran in der nächsten Zeit etwas ändert. Dann würde sie in die Dienstunfähigkeit versetzt und würde deutlich weniger Geld bekommen und ihre Ruhestandgehälter würden sich auch deutlich mindern.
-Amtsarzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest, die aber vermutlich innerhalb er nächsten Zeit behoben wird (eher unwahrscheinlich).
Ne, so eine Person hat nun wirklich nicht jeder in seinem Kollegium…..ich meine, ich kann auch nicht verstehen, wie das 15 Jahre so klappen konnte….das heißt doch auch, dass 15 Jahre eine Stelle freigehalten wurde, die nicht neu mit einer Planstelle besetzt werden konnte…..das muss doch auffallen….
Bei uns in der Stadt wird mit GPC gearbeitet und jede Erkrankung wird durch erfasst und ggf. ein BEM eingeleitet…..was ja auch heißt, dass Krankheitszeiten tagesscharf erfasst werden…..schon nach 6 Wochen leuchtet es rot auf im System und eine Meldung geht automatisch an die Bzrg zur Einleitung des Bems….
Komische Geschichte…..
Ich habe Kolleginnen, die bekommen jährlich eine Einladung (!) zum Bem und lehnen diese dann jährlich ab.
Jo. Hatte auch schon so eine Einladung zum BEM, obwohl ich kaum krank war. Bin froh, dass man das ablehnen kann
Eine Untersuchung durch den Amtsarzt sollte nach einer gewissen Zeit Standard sein … aber es könnte ja jemand klagen, oh weh. Da bricht der Schweiß aus…
Das Schlimmste ist, dass solche Lehrer in die Unterrichtsversorgung eingehen und wir dafür mitarbeiten müssen.
Genau SO! Unkollegial und egoistisch bis ultimo!
“Ich glaube solche eine Person hat auch jeder von uns in seinem Kollegium.”
Nein, um Gottes willen – Gott sei Dank nicht: Haben wir nicht, wollen wir nicht, brauchen wir nicht. Möge es so bleiben.
Ok, dann bin ich tatsächlich froh, dass es diese dauererkrankten Kollegen scheinbar nicht überall gibt. Ich kenne es allerdings leider auch. Besetzt seit mindestens 8 Jahren eine Stelle, ist seit dem krank und wohnt vermutlich nicht einmal mehr in der Nähe.
Ob und in wie weit amtsärztliche Untersuchungen stattfinden weiß ich natürlich nicht, ich würde aber mal grundsätzlich davon ausgehen, dass diese stattfinden. Das wirkliche Drama ist ja, dass die Dezernenten an den Bezirksregierungen hier offenbar 15 Jahre geschlafen haben.
Für die Schulen bedeutet dies übrigens richtiger Weise, wie andere schon festgestellt haben, dass eine Stelle dadurch belegt wird, die eine Schule faktisch aber nicht hat. Mit Glück wird immer mal wieder eine längere Vertretungskraft gefunden (mit ganz viel Glück mit annehmbarer Qualität).
15 Jahre A 13. Will das einmal jemand zusammenrechnen…
Es sollte auch einmal ein Staatsanwalt ünerprüfen, ob bei demjenigen (denjenigen), der das zu verantworten hat, nicht ein hinreichender Anfangsverdacht der Untreue vorliegt.
Die Menschen mit psychischen Problemen, die ich kenne, können sich erst gar nicht gegen solche Entscheidungen wehren, geschweige denn Eilanträge einreichen. Manche würden es nicht mal schaffen, Krankschreibungen einzureichen und bekommen dann evtl nicht einmal das Geld, was ihnen eigentlich zustehen würde. Vielleicht unterscheiden sich psychische Erkrankungen da ja. Ich meine hier vordergründig Depression.
Deshalb werden Vollsanktionen im Bürgergeld auch vielfach die Falschen treffen. Manche sind zu krank, um zum Arzt zu gehen oder sich sonstwie helfen zu können und die müsste man “erkennen” .
Dies einmal nur für einen anderen Blickwinkel auf die Kranken, denn irgendwie gehen wir davon aus, dass die wirklich Kranken alles tun, um das nachzuweisen und auch eben die Möglichkeit haben, das zu beweisen. Und die “Betrüger” könnten nur in Deckung gehen und hoffen, dass keiner etwas merkt.
Dabei ist es oft umgekehrt.
Das Unfassbare an diesem Fall ist für mich nicht die Frage, ob die Dame nun krank ist oder nicht, sondern dass sie fünfzehn Jahre lang einfach weiter alimentiert wurde, ohne sie jemals zum Amtsarzt zu schicken, obwohl das ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Das ist in ähnlich gelagerten Fällen gängige Praxis, und zwar viel, viel früher. Denn eine Zwangspensionierung wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit ist natürlich deutlich billiger als die Fortzahlung der vollen Bezüge.
Auf Deutsch gesagt, da hat jemand bei der übergeordneten Stelle ganz tief und fest geschlafen – und das ist nicht der Normalfall.
Genau so erlebe ich es auch in meinem Umfeld. Schwer depressive Menschen sind nicht in der Lage, auf amtliche Schreiben zu reagieren. Sie bekommen Panik und fallen danach noch tiefer in die Depression, ohne die notwendigen Maßnahmen ergriffen zu haben. Sie können noch nicht einmal einen Arzt, Facharzt oder Therapeuten suchen und Termine ausmachen. Sie fallen komplett durch das Raster, wenn ihnen niemand hilft.
Natürlich entschuldigt das nicht das Verhalten der 15 Jahre lang ungeprüft alimentierten Lehrerin und ihrer Ärzte sowie ihres Dienstherren. Die Erkrankung löst einen schließlich nicht aus Verantwortungen heraus. Es ist unter anderem ungerecht gegenüber allen ordnungsgemäß geprüften Erkrankten, die frühzeitig in Rente gehen mussten und starke finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen.
Schlimm finde ich es auch für die erkrankte Lehrerin, dass sie sich durch die lange Untätigkeit von allen Seiten in ihrem Status eingerichtet hat und nun auf für sie erschütternde Art und Weise daraus aufgeschreckt wird. Wäre alles ordnungsgemäß abgelaufen, hätte sie die amtsärztliche Untersuchung frühzeitig gehabt, als sie noch in den Abläufen und in den damit verbundenen Unsicherheiten drin steckte. Das hätte man ihr als schwer erkrankte Person durch ordentliche Verfahren ersparen können.
Hoffentlich ist dieser Vorfall ein Einzelfall.
Quizfrage:
WER konkret in der örtlichen BzReg war zuständig ?
WER hat seinen Job nicht gemacht ?
WARUM wird es kein Disziplinar- oder Strafverfahren (Regress!) gegen jemanden geben, der/die dem Steuerzahler einen Schaden von leicht ~ 1 Million Eurodollars zugefügt hat?
(Letzte Frage ist rein rhetorisch, Antwort lautet: “Föderale Südfrüchtestaatsform”)
Als Beamtin wurde sie 15 Jahre alimentiert, während ihre Kollegen ihr Fehlen auffangen mussten. Zeitgleich bekomme ich nach sechs Wochen im Krankenstand Krankengeld und keine Lohnfortzahlung.
Diese Frau ist einfach nur dreist.
Nein, das zuständige Schulamt war unfähig. Normalerweise erfolgt so eine Amtsarztaufforderung recht zügig, vor allem bei Dauerkrankschreibung.
Auch dann ist es immer noch dreist, frech, unverschämt, unsolidarisch, unsozial und egoistisch.
Krank ist krank. Was ist daran dreist?
Nix – so lange “man” dann wie GESETZLICH VORGESCHRIEBEN als dienstunfähig entlassen wird.
Dies zu tun ist Aufgabe der “echten” Vorgesetzten – also, Sie wissen schon, diese Leute in klimatisierten Büros, die sich (bei uns wortwörtlich) ihren Dienstplan selbst schreiben.
Der entsprechend verantwortliche hat das nicht getan und sollte normalerweise in Regress genommen und selbst gekündigt werden.
Alles.
Och bitte! Ja, krank ist krank. Aber dann kann man sich auch der amtsärztlichen Untersuchung stellen, man hat ja nichts zu verbergen. Dies hier riecht nach Infaulentia chronica, dem dauerhaften Faulfieber auch genennt Drücketismus! Und auf dem Rücken derer, die sich auch wirklich krank noch zum Dienst schleppen, weil sie wissen, dass die Kollegen sonst für sie Dienst mitschieben müssen. Einfach asozial!
Nein. Wenn sie krank ist, durch Arzt oder Ärztin festgestellt und bescheinigt, steht ihr als Beamtin Fortzahlung der Bezüge zu. Das ist geltendes Recht und das darf auch in Anspruch genommen werden.
Sie kann an sich selbst denken- solidarisch sein ist fehl am Platz. Macht der Dienstherr schließlich auch nicht.
Die Schule hat doch längst Ersatz bekommen.
Scheinbar ist Ihnen nicht so ganz klar, dass Beamte (ganz besonders beim Überschreiten sehr langer Fristen) schlicht mit einem Federstrich “ausgesteuert” werden können – um genau solchen Missbrauch zu verhindern.
Eben – „können“. Wenn die BezReg (oder wer auch immer) den Amtsarzt nicht anordnet, sind die selbst schuld.
Ja, genau so ist.
Wenn jemand sich formal korrekt jahrelang krank meldet, ist derjenige schuldig am Schaden, dessen Job diese Überprüfung ist.
Bez.-Reg. Düsseldoof oder tiefer Schlaf im Schatten der Landesregierung.
Der Beamtenstatus muss dringend überarbeitet werden.
Was soll mir da nicht klar sein???
Die Kollegin hat keinen Fehler gemacht und keine Frist überschritten. Das müsste Ihnen klar sein!!
Der Dienstherr hat hier zugewartet, man kann auch sagen, geschlafen. Zudem hat er seine Fürsorgepflicht nicht wahrgenommen, indem er die kranke Frau jahrelang links liegen ließ.
Einen Missbrauch unterstellen Sie!
Nein.
Nein. Eine Fortzahlung auf so lange Zeit ist kein geltendes Recht. Wenn jemand dauerhaft dienstunfähig erkrankt ist, wird spätestens(!) nach einem Jahr die Zurruhesetzung eingeleitet.
Richtig!
Rechte gehen immer einher mit Pflichten! Auch wenn das keine/r hören will…
Welche Pflicht hat denn die Kollegin verletzt? KEINE!!!
Danke! Endlich sagts mal jemand!
Wo steht das? In meinem Dienstrecht nicht. Und selbst wenn, ist dieses Verfahren ja eben nicht eingeleitet worden und so besteht der Anspruch weiter.
Wie sehen Sie das denn bei einem Arbeitslosen, bei dem das Jobcenter seit Jahren schläft? Kreiden Sie das auch nur dem Jobcenter an oder der Person, die das ausgenutzt hat nicht auch?
Laut Spiegel soll die Frau übrigens zwei Wohnungen in Duisburg haben und einer Nebentätigkeit als Heilpraktikerin nachgegangen sein. Und der Schulleiter kennt sie gar nicht.
Ich denke, es ist sehr treffend, was Teacher Andi meinte, nämlich das “krank” oft eher für den Beruf ungeeignet und überfordert bedeutet.
Dann soll sie das Gesäß in der Bux habe und sich aus dem Lehrerdasein verabschieden! Dieses Verhalten ist einfach asozial!
“Die Schule hat doch längst Ersatz bekommen”
Sind Sie sich da sicher?
Den Schuss noch nicht gehört! Nein! Schulen bekommen noch lange nicht immer Ersatz. Zumal ich in diesem Fall (15 Jahre, bitte!) von einem innigen Verhältnis zwischen besagter Dame und krankschreibendem Arzt ausgehe!
Genau DAS! Danke!
Das ist natürlich ein Einzelfall, das berühmt-berüchtigte schwarze Schaf, aber zur Wahrheit gehört auch, dass erst die Beamten-Privilegien dies ermöglicht haben, nämlich die Gehaltsfortzahlung zu 100% im Krankheitsfalle, während der Angestellte das nun 6 Wochen lang hat.
Ich finde aber auch, das “Amt”, das da geschlafen und 15 Jahre gezahlt hat, müsste auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Ich habe eine Kollegin, die feiert sechs Wochen krank und arbeitet dann halt mal eine Woche zwischendurch. Man braucht nur neue Diagnosen.
Aber natürlich haben Sie unterm Strich schon recht.
Trotzdem muss hier ganz klar die zuständige Dienststelle durchleuchtet werden.
Ich finde es immer schwierig, wenn behauptet wird, jemand „feiert krank“. Die meisten Erkrankungen sieht man den Menschen nicht an. Manche schleppen sich chronisch erkrankt jahrelang mehr schlecht als recht durchs Arbeitsleben.
Aber um die geht es hier nicht…der genannte Fall liegt anders….sie schleppte sich eben nicht auf Arbeit
Kenne so einige Beamte aus Erzählungen, die schon sehr lange Krankheiten haben. Z.B. Knie, Schulter…aber munter Skifahren…das System stimmt nicht…sie nutzen aus, was möglich ist
Es gibt so viele davon. So werden auch temporäre Abordnungen mit Krankheiten ausgesessen.
Der Privilegien gibt es viele und diese werden ausgenutzt wo und wie weit es nur geht. Teurer Spaß.
Ich bin Beamtin und schäme zutiefst für dieses asoziale Verhalten! Diese Leute bestätigen den Beamtenhassern alle Vorurteile, worunter dann wieder die Rechtschaffenen leiden müssen- in doppelter Hinsicht: Sie müssen für diese Schmarotzer mitarbeiten UND noch das Beamtenbashing hinnehmen!
Nönönö! Da gibts durchaus mehr! Konrektoren, die ihre Stelle nicht antreten, weil sie lieber ins besser bezahlende Nachbarland wollen, “Kollegen”, die plötzlich krank werden, wenn sie Vertretung machen sollen, Musiklehrer, deren Schule sie seit Jahren nicht mehr gesehen haben – die aber lustig Einzelunterricht geben .
Die Scham muss die Seite wechseln! Passt hier auch!
Usebach warnt in seinem Fazit ausdrücklich vor den Folgen, wenn Beamte eine solche Untersuchung verweigern: „… Das heißt, es droht im Ernstfall die Zwangspensionierung oder ein Disziplinarverfahren.“
Aha, die Folge, vor der gewarnt wird, könnte eine Zwangspensionierung sein. Und das sind dann die 3200,- Euro monatlich, von denen wir jüngst lasen oder 3500,-, von denen wir jetzt wieder lesen??? Und die das wegzuwischen versuchen, es gibt auch eine Mindestpension, die u.U. auch schön höher ist als das, was ein Arbeitnehmer nach 40 Jahren bekommt!
Ja aber bei weitem nicht so hoch, wie das, was sie hier schreiben und vermitteln wollen. Es gibt klare Regeln, welche Bezüge bei einer Dienstunfähigkeit gezahlt werden, orientiert an irgendeiner niedrigen Besoldungsstufe und Klasse, diese sind allerdings so niedrig, dass kaum einer ohne eine zusätzliche Versicherung seinen Lebensstandart halten können würde.
Das ist auch der Grund, warum die Frau eben nicht zum Amtsarzt möchte. Wenn Sie soviel bei einer Diestunfähigkeit bekommen würde, wie sie hier schreiben, wär es ihr nämlich vermutlich ziemlich egal.
Aber sie war ja 15 Jahre verbeamtet u die Jahre zählen mit zur Pensionsberechnung, obwohl nicht 1 Tag gearbeitet worden ist
Nach Besteuerung ist die Mindestpension (vor allem bei nicht dauerhafter Vollzeit) schnell knapp über Hartz4.
Wer natürlich eine entsprechende BU abgeschlossen hat, die ohne Verweisung ist und das Schreiben vom Amt als Beleg anerkennt, hat dann “ausgesorgt”.
Wer (unter schriftlicher Bestätigung sogar, nicht dass dies was ändern würde) gleich zwei davon hat und keine “Überversicherungs”-Klauseln bricht hätte allerdings dann quasi das gleiche Gehalt. 🙂
Da hat halt jemand ziemlich Mist gebaut. Vor 14 Jahren hätte sie wohl nur die Mindest Versorgung bekommen. Jetzt wesentlich mehr.
Es ist schon bezeichnend, dass gerade jetzt dieses Beispiel auftaucht, da die Diskussion um die Beamtenprivilegien kreist. Es sind Einzelfälle, aber es gibt sie, wir hatten auch zwei davon. Bei beiden Fällen (wir sind ja auch Psychologen) gehe ich weniger von einer Krankheit aus, sondern eher von der Tatsache, dass diese Kollegen ihre Berufswahl falsch getroffen haben und mental völlig mit der Situation überfordert sind. Anstatt die Energie zu haben, sich neu zu orientieren, legen sie sich in die Beamtenhängematte. Es ist für beide Seiten eine Belastung, denn auf diese Art gewinnen die Betroffenen kaum notwendiges Selbstbewusstsein und die Kollegen haben nach einer gewissen Zeir kein Verständnis mehr.
Ich kann mir vorstellen, dass durch die negative Entwicklung und fortschreitende Belastung im Schulbetrieb auch diese Fälle zahlenmäßig steigen werden.
Behördenversagen. Nur weil es schwarze Schafe gibt, heißt das noch lange nicht, dass alles am System schlecht ist
Krank ist Krank…
Da tut sich ein interessanter moralischer Zwiespalt auf. Ausgehend von Personen, die dauerhaft krank sind :
Ist man ein besserer Kranker, weil man etwas studiert hat oder mit dem krank werden bis zur Verbeamtung warten konnte, so dass 2000 Euro mehr als andere Kranke zu bekommen, gerechtfertigt ist? Geht es nicht eigentlich um die Leistung, die man durch das Studium erbringt? Was, wenn jmd lange studiert hat, dann Kinder bekommen, dann viel in Kur war und dann seine Hochsensibilität festgestellt hat, mit der der Lehrerberuf schwer vereinbar ist? Mit 50 vielleicht erst 5 Jahre im Beruf gearbeitet.
Auf der anderen Seite kann jmd das Leben böse mitspielen.
Tatsache ist aber auch, wenn ich als Selbständige aus dem letzten Loch pfeifend erst beim Arzt sitze, jedes Mal feststelle, welch fröhliches Volk sich da zum schnacken trifft. Da sitzen zwanzig Leute, die das Wartezimmer zum platzen bringen und kaum einer wirkt so richtig krank.
Kurz :Krank schreiben lassen ist so schwer nicht.
Wird hier nicht auch öfter empfohlen, per Krankschreibung Klassenfahrten oder ähnlichem zu entgehen?
Es geht also nicht nur um wirklich gebeutelte Leute.
Deshalb, wo ist der Unterschied zw einer Lehrerin, die seit 15 Jahren krank ist, davor vielleicht Kinderzeit hatte und davor noch am studieren war –
und einem Arbeitssuchenden, der seit 15 Jahren krank geschrieben ist?
Man bekommt ja durch die Verbeamtung kein blaues Blut, oder?
Man geht nicht nur akut erkrankt und aus dem letzten Loch pfeifend zum Arzt. Bei Herzschwäche, Diabetes oder Krebsnachsorge sitzen häufig Menschen ohne sichtbare Leiden im Wartezimmer, die hoffentlich trotz ihrer schweren chronischen Erkrankung entspannt wirken. Chronisch Erkrankte haben häufig engmaschige Labor- und Besprechungstermine bei Ärzten. Es können auch Selbständige darunter sein. Ich würde hier nicht vorschnell urteilen. Bei näherer Kenntnis würde man wahrscheinlich nicht tauschen wollen.
Ja, und jede Menge Vorsorgeuntersuchungen. Trotzdem fällt es bei so zahlreichen Menschen schon auf, dass da keiner irgendwie geschwächt wirkt.
Mir fallen hier auf Anhieb auch noch mehr Gründe ein, nicht krank zum Arzt zu gehen:
-Impfungen
-Checkups
-Blutuntersuchungen
-Tauchzeugnisuntersuchung (oder so ähnlich)
-Neuaustellung von Rezepten
-…
Hierzulande gehen Menschen überdurchschnittlich viel zum Arzt und Ärzte reagieren mitunter auch angepi**t, wenn man es nicht tut. Muss in Zukunft halt alles irgendwie bezahlbar bleiben.
Ist auch richtig so, wenn es darum geht, zu verhindern, dass man noch mehr krank wird.
Und dann kommt ja auch noch dazu, dass man bei den meisten Arztbesuchen überhaupt gar nicht krank geschrieben wird und auch nicht krank geschrieben werden möchte.
Ich glaube ich bin bei noch keinem Facharzt außer dem Hausarzt und dem HNO Arzt überhaupt mal krank geschrieben worden.
Genau. Und anscheinend hat es sich in der Denke noch nicht richtig durchgesetzt, dass man lieber zusammen mit den Ärzten versucht, nicht ernsthaft krank zu werden. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen und – wenn man älter ist – Blutuntersuchungen. Dadurch können oft rechtzeitig Schwachstellen erkannt werden und man ist in der Konsequenz angehalten, seinen Lebensstil zu ändern. Wenn jeder versuchen würde, einigermaßen gesund zu leben, dann würde das manche Folgekosten bei Krankheiten ersparen.
Der Normalfall ist es nicht. Ich habe es eher umgekehrt an der Schule erlebt: Fällt jemand länger aus, wird doch ziemlich zeitnah zum Amtsarzt bzw. zur Amtsärztin gebeten. Die Maschinerie ist schnell in Gang gesetzt.
SO ist es ja auch gedacht.
Dauerkranke allerlei Geschlechts belasten das Kollegium, indem sie eine Planstelle besetzten. Im günstigsten Fall, und nur dann, kann die Stelle beliehen werden.
Manchmal auch nicht, dann fällt die Mehrarbeit den Gesunden zur Last und die SuS lernen weniger in den vielfältigen Vertretungsstunden.
Die Sicht der SuS kam in der ganzen Diskussion hier noch nicht ein einziges Mal vor. Interessant, oder?
Wieso wird der Kollegin eigentlich ständig unterstellt zu simulieren oder das System auszunutzen? Wenn sie krankgeschrieben ist, ist sie krank, die Zahlung der Bezüge steht ihr dann zu. Soll sie selbst den Amtsarzt anrufen und sich dienstunfähig pensionieren lassen, wenn der selbst nicht drauf kommt?
Muss sie nicht und auch kein schlechtes Gewissen haben, macht sich der Dienstherr auch nicht.
Sie scheint aber zwischenzeitlich auch als Heilpraktikerin nebenher noch gearbeitet zu haben und Fortbildungen dazu besucht und Qualifiaktionen abgeschlossen haben. Hier hat sie scheinbar vergessen, dass dem Dienstherren anzuzeigen.
Jetzt mal echt, für wie doof kann man Leute halten?
Immerhin doof genug, um in D’dorf bei der Dienststelle zu arbeiten.
Hier hat der oder die Vorgesetzte der Lehrerin versagt und sollte dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wozu sonst gibt es an Schulen Führungspersonal?
Bedauerlich ist der Kollateralschaden für korrekt Arbeitende Lehrkräfte.
Die Dienstaufsicht für die Lehrerin (Berufskolleg) liegt bei der Bezirksregierung und nicht bei der Schulleitung! Nur von dort aus kann eine amtsärztliche Untersuchung unter Einbezug des Personalrats angeordnet werden.
Ähnliches gibts in Rh-Pf. Eine “Dame” bewirbt sich in Rh-Pf als Konrektorin, tritt die Stelle (mit Ansage durch Leute, die sie kennen!!!) nicht an, lässt sich noch nicht mal blicken an der ihr zugewiesenen Schule (an der sie sich ja beworben hat!). Nach einem dreiviertel Jahr erfährt die SL, dass selbige “Dame” eine Konrektorenstelle in einem Nachbarland “gewonnen” hat. Ob sie die je antreten wird?
Derweil schufte die SL seit April für sie mit und das Kollegium darf teils Doppelkurse mit an die 49 Ss durch diverse Fächer schleifen! Danke auch, Frau Tierfett-Doppelname für Ihre Unkollegialität!
Außerhalb von Schule und Beamtentum staunt der Laie und sieht all seine Vorurteile bestätigt und der Fachmann wundert sich! Wo bleibt hier die ADD? Wie kann man so jemanden überhaupt auf eine Funktionsstelle setzen?? Ah ja, ich vergaß, sie kommt ja von höherer Stelle, aus der Ausbildung. Weggelobt zwecks Verhinderung noch größeren Schadens? Na dann.
Hallo,
in Baden-Württemberg ist es seit 2021 festgelegt, dass das LBV jeden Beamten nach drei Monaten Krankheit zum Amtsarzt befiehlt.
Mir erging es so- zum großen Erstaunen meiner Freunde in NRW- , bei einer sehr schweren Krebserkrankung und ich musste bereits nach weiteren drei ,Monaten in die Wiedereingliederung.Es war physisch und psychisch nicht einfach, da die Krebstherapie noch nicht abgeschlossen war.
Es kommt meiner Erfahrung nach sehr auf die den Amtsarzt an.
Der Fall zeigt wieder mal, dass das Beamtenverhältnis noch anfälliger für Missbrauch und für mich die kriminelle Energie von manchen Beamten hervorlockt. Wer im Krankenstand ist, dann noch einer anderen neuen Tätigkeit nachgeht ….??? Bei Angestellten ohne Beamtenstatus ginge das gar nicht. Und die Kollegen haben wohl auch mit offenen Augen “geschlafen”. Die Person müsste alle Bezüge zurückzahlen, für die Zeit wo sie auch noch doppelt verdient hat….da war sie ja keine Beamtin in der Zeit. Und ihre Beamtenpension gestrichen!!!!! Als Lehrerin auch noch Vorbildwirkung ….naja….15 Jahre, da waren wohl alle Verantwortlichen im Dornröschen Schlaf….