
Am Freitag erschien sein 47. Album. Es heißt «Angebot und Nachfrage». Der Musiker wies im Verlauf seiner jahrzehntelangen Karriere in seinen Texten immer wieder auf Missstände in der Gesellschaft hin.
Problematisch sei etwa, dass viele Schüler aus unterschiedlichen Nationen nicht ausreichend Deutsch sprächen, sagte der Musiker. «Wie soll man da Unterricht machen? Wie soll man da noch von Bildung reden?» Zudem stelle die zunehmende Nutzung Künstlicher Intelligenz im Bildungsbereich die Lehrkräfte vor neue Herausforderungen: Es sei kaum mehr möglich zu überprüfen, ob Arbeiten selbst verfasst seien.
Der Zustand des Bildungssystems und der Vertrauensverlust in die demokratische Mitte gehörten für ihn zu den drängendsten Problemen in Deutschland, sagte Kunze. Viele Menschen hätten das Gefühl, dass der Staat die Kontrolle verliere. Dies führe dazu, dass die Wähler den etablierten Parteien weniger zutrauten und sich verstärkt extremen Positionen zuwendeten.
«Dann kam die Musik und hat mich gerettet»
Kunze selbst hat Germanistik studiert und ist ausgebildeter Lehrer, übte den Beruf jedoch nie aus. «Ich wollte gleich an die Uni und Germanist werden», sagte er. Eine zugesagte Assistentenstelle sei damals gestrichen worden, er habe vor der Perspektive gestanden, als Lehrer arbeiten zu müssen. «Und dann kam die Musik und hat mich gerettet.»
Das Lehramtsstudium habe er abgeschlossen, obwohl er am Ende auf keinen Fall mehr Lehrer werden wollte, sagte Kunze. «Ich bin ein Kleinbürgersohn. Mein Vater war auch Lehrer, meine Mutter auch. Da schließt man Dinge ab.» News4teachers / mit Material der dpa
Gastprofessor Campino hat selbst als Student niemals eine Vorlesung besucht









Was den Nachmittag angeht, stimme ich ihm absolut zu. Was seinen Studienweg angeht, ebenfalls. Wobei ich durchgehalten HABE und damit goldrichtig lag. Und ganz bald rettet mich die üppige Pension und das ist dann FREIHEIT!
Herr Kunze hat seinen (erfolgreichen) Weg eingeschlagen und genießt ganz sicher seine Freiheit schon länger und nicht erst in Zukunft.
Ich bedaure es aber auch, dass ich kein alternatives Talent habe, dass ich mir ein anderes Standbein aufbauen konnte…..naja….
Wieso? Haben Sie nachmittags Dienst?
Da wäre ich mir an Ihrer Stelle nicht so sicher. Ich habe einmal gelesen, dass 30 Prozent der Menschen das Pensions-/Rentenalter nicht erreichen.
Wieso? Sie nicht? Kein Einsatz in der GTS? Sie Glücklicher! Und ich bin mir sicher.
Klagen gehört scheinbar zum Geschäft. Glauben Sie und viele andere hier in den Foren bei N4T, dass andere Berufsfelder weniger aufreibend und weniger anstrengend sind? Nur das für die meisten Arbeitenden im Anschluss an ihre Berufstätigkeit kein Anspruch auf üppige Pensionen besteht!
Üppigst, wenn’s konveniert.
Ihr Sakasmus stößt mich ab, entspricht aber leider derzeit dem Geist unserer Gesellschaft.
Das war nicht sarkastisch, sondern beschreibt die Realität.
Natürlich gibt es Jobs, da trifft es zu, was sie sagen. Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass es andere gibt. Wenn man sieht, welche Gratifikationen bei weniger Arbeitsstundenzahl Bosch, Daimler, Porsche etc Mitarbeiter eingesaugt haben und zudem bessere Ausstiegschancen haben…
Klar, damit wird es wahrscheinlich vorbei sein, wenn es wirtschaftlich rückwärts geht. Aber das ist auch der Grund für das Beamten Bashing. Davor haben diese Leute Beamten grinsend ins Gesicht gesagt: Augen auf beim der Berufswahl
Es gibt im Übrigen auch noch andere Berufe als Beamter(r) oder irgendwelche Tätigkeiten in der Automobilindustrie. Das wird hier gerne ausgeblendet,
Ausgebildeter Lehrer ist Kunze nicht, da er wohl nur ein Staatsexamen absolviert hat. Das Referendariat fehlt.
Das merkt man an seiner Aussage zu Schulen als Verwahranstalten. Er kennt die Wirklichkeit nur aus zweiter Hand und beschreibt ein Zerrbild der Wirklichkeit. Ich unterrichte jeden Tag ganz normale Kinder und Jugendliche. Auch solche, die unsere Sprache noch nicht gut verstehen.
Der Unterricht läuft ganz normal ab. Die Störungen sind nicht größer als während meiner eigenen Zeit als Schüler.
Ich unterrichte an einem Gymnasium einer mittleren Großstadt in NRW, an dem etliche Nationalitäten vertreten sind.
Also ist er Lehrkraft mit erstem Staatsexamen (Uniabschluss). Damit kann er jederzeit außerhalb des staatlichen Schulwesens unterrichten.
Das zweite Staatsexamen ist eine Laufbahnprüfung, die ausschließliche Grundlage für die Verbeamtung ist.
Vermessungsingenieure und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – als Bsp. – haben die gleiche Hochschulausbildung und sind somit befähigt die gleichen aufgaben zu erfüllen.
Der Unterschied ist lediglich der, dass im Rahmen der hoheitlichen Katastervermessung dem Ingenieur ohne zweites Staatsexamen die Zulassung fehlt und er somit keine Tatsachen an Grund und Boden feststellen darf. In der regel sieht das dann so aus, dass der angestellte Vermessungstechniker oder Vermessungsingenieur die Vermessungsarbeiten vor Ort durchführt und der Chef als ÖBVI die Vermessungsunterlagen siegelt und beim Katatsreamt einreicht. Die Übernahme ins Kataster erfolgt so oder so – egal ob die Unterlagen vom ÖBVI oder einem eigenen Vermessungstrupp des Katasteramtes eingereicht werden – erst nach Prüfung durch den Innendienst des Katasteramtes.
Warum im Lehramt ein Sonderweg beschritten wird, ist für mich ohnehin nicht nachvollziehbar. Bevor Sie jetzt nachfragen, ich verfüge über beide zweite Staatsexamina.
Mit erstem Staatsexamen ist man keine Lehrkraft. Das zweite Staatsexamen musste ich damals auch ablegen, obwohl ich zunächst nicht verbeamtet wurde. Das Referendariat gehört zu Ausbildung von Lehrkräften.
Der Mann wäre Quereinsteiger, wenn er sich heute bewerben würde. Jeden, der theoretisch Quereinsteiger werden könnte, kann man nicht sinnvoll als ausgebildeten Lehrer bezeichnen.
Dann wäre nämlich jede Person mit Hochschulabschluss eine ausgebildete Lehrkraft.
Das ist doch auch nicht ganz so richtig. Ist auch nicht ganz falsch.
Dickebank hat hier schon (auch) recht.
Angestellte Lehrkraft kann man ja auch ohne 2. StEx sein.
Mal so grob:
Quereinsteiger sind bspw. Menschen, welche ein Studium vollendet haben und Quer … Einsteigen. Also in das Referendariat gehen (werden). Verbeamtung ist hier möglich.
Das ist bei Lehrkräften mit 1. StEx ja nicht der Fall. Also macht die Bezeichnung absolut keinen Sinn.
Sonst wären alle Lehramtsstudenten Quereinsteiger.
Rein der Logik nach geht sich das schonmal gar nicht auf.
Seiteneinsteiger sind bspw. Menschen, welche ein Studium vollendet haben, aber NICHT in das Referendariat gehen. Verbeamtung ist hierbei nicht möglich meines Wissens nach.
Menschen mit Lehramtsstudium und “nur” 1. StEx sind Lehrkräfte, welche NICHT verbeamtet sind und nicht werden, so lange sie halt kein 2. StEx [Referendariat] ablegen.
Und ja, auch mit 2. StEx ist das Beamtentum natürlich nicht “sicher”. Ohne kannst du das (normalerweise? Immer) vergessen.
Aber Lehrkraft ist man mit 1. StEx auch. Nur keine “fertige Lehrkraft”. Das stimmt. Das ist systemisch sp gemacht und gewollt. Damit man [der Staat] hier die “Druckposition” im Machtgefälle hat. Das ist eine Sache, welche ich persönlich durchaus kritisch sehe und kritisiere.
Von der Anrechnung [Wertigkeit] kann man wie bei einem Master mit dem 1. StEx promovieren. Hier gibt es demnach eine Wertigkeit. Beim “Vollendeten Beruf” gibt es die nicht. Da haben Sie recht. Laut Definition wäre man demnach zwar Lehrkraft, aber keine “voll ausgebildete Lehrkraft”. Und hier liegt man in der Anrechnung “relativ offen”. Auch das ist so.
Oder nehmen wir bspw. Lehrkräfte mit 1. StEx/ohne StEx an Privatschulen. Auch das sind [Berufsprofil] Lehrkräfte.
Dazu ist der Begriff nicht geschützt. Was es nochmal komplizierter macht.
Mitunter deshalb könnte man das auch nochmal nach dem Bezug sehen und kategorisieren:
– Nachhilfelehrer
– Schachlehrer
– Tanzlehrer
– Lehrer als Berufsprofil
– Lehrer als staatliches Berufsprofil
– Lehrer mit 1. StEx [Universitätsstudium]
– (“Voll” ausgebildeter) Lehrer mit 2. StEx [Universitätsstudium + Referendariat]
– Lehrer als “fertiger” Quereinsteiger [Studium ohne Lehramtsstudium + Referendariat]
– Lehrer als Seiteneinsteiger [Studium ohne Lehramtsstudium (+ häufig “Wochenendpädagogik Fobi)]
– …
Soooo eindeutig und einfach ist das jetzt auch nicht mit dem “nur mit 2. StEx”. Das hätte der Staat natürlich gerne als Druckmittel. Was es auch ist. Aber wie Dickebank schon sagte … Referendariat ist primär für das Ziel der Verbeamtung für viele (“sinnvoll”).
Sind wir mal ehrlich … Und ob das so wirklich sinnvoll generell ist … Darüber lässt sich diskutieren (und streiten).
Zudem ist das Referendariat oftmals “Glückssache”. Es gibt wirklich unglaublich schlechte Seminare und sehr gute Seminare. Gleiches gilt für Schulen.
Also auch hier generell zu sagen, dass alle nach dem Referendariat wirklich “praxistauglich” (und gut/sinnvoll ausgebildet) sind bezweifel ich nicht nur stark, sondern das zeigt auch die Realität. Sorry.
Richtig!
Ohne zweites Staatsexamen ist es keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Das ist richtig. Es ist “nur” ein abgeschlossenes Studium.
Du kannst also
Lehramt studieren (fertig) + Referendariat
-> Vollständig staatlich ausgebildete Lehrkraft [vollständig (staatliche) Lehramtsausbildung]
(oder)
Lehramt studieren (fertig) + Berufsausbildung
-> Studierte Lehrkraft mit einer zusätzlichen (anderen) Berufsausbildung
In der gleichen Zeit etwas machen.
Beides sind Lehrkräfte. Eine/r mit staatlich vollständiger Ausbildung. Einer mit Lehramtsstudium + Berufsausbildung.
Was jetzt in der Praxis sinnvoller/nützlicher ist und wer “mehr Wissen” im jeweiligen Fachbereich hat … Darüber kann man diskutieren. Man wird (normalerweise) bei “individuell” rauskommen. Oh Wunder.
Als Anrechnung [juristisch] im Berufsleben sieht das auch so aus …
Lehramtsstudium ohne Referendariat ist keine vollständige Berufsausbildung.
Bewerben kann man sich trotzdem mit 1. StEx. Die “Wertigkeit” hängt (durchaus) vom Unternehmen ab. Auch dem Wissen darüber.
Beispielsweise würden staatliche (gestützte) Institute [Laufbahn Bundeswehr] diese nicht als vollwertige Berufsausbildung (normalerweise) anerkennen. Andere private Unternehmen [Nachhilfeinstitut, Schulbegleitungen – KJF, Verlagswesen, usw.] schon.
Bei Fortbildungsinstituten/Erwachsenenbildung kommt es drauf an:
– ALP Dillingen -> Verbeamtete (ex) Lehrkräfte meines Wissens nach?
– Generell: Egal, je nach Anbieter
Es ist ein “Abschluss” im offenen Raum an vielen Stellen. Das auch beabsichtigt meiner Ansicht nach. Druckmittel des Staates der Bindung.
Promovieren darf man. Wie bei einem Master halt auch. Etwas komplexer in der “Auswahl”.
Das ist eindeutig anerkannt. [Da abgeschlossenes Studium]
Ist halt wie zu sagen … Bachelor Lehramt ist kein Lehrer. Master Lehramt ist ein Lehrer.
Ja … Gut … Nein. Bachelor Lehramt ist Lehrer ohne Schulprofil. Master Lehramt mit Schulprofil.
Wenn man bspw. 1. StEx + 2. StEx Grundschullehramt hat, dann ist man ausgebildete/r GRUNDSCHULLehrer/in. Aber zu sagen: Haha, wenn Sie Mittelschule gehen, sind Sie keine Lehrkraft … Ist ja schon etwas wild. Doch ist man. Nur nicht im Berufsprofil “Mittelschullehrkraft”.
Als weiteres Beispiel (und Logik):
Mit Lehramt 1. StEx + 2. StEx Mittelschule müsste man trotzdem in das Referendariat Förderschule, wenn man langfristig bei staatlichen Förderschulen arbeiten will. Ist man dann keine Lehrkraft? Doch. Nur eben in einem anderen Berufsprofil. Mit 2. StEx Förderschullehramt erweitert man dieses Berufsprofil auf “Förderschule”. Auch hier muss man nicht nochmal komplett Förderschullehramt “nachstudieren” …
Ein Bachelor Physik hat auch ein (vollwertiges) [Bachelor] Studium. Da würden Sie doch auch nicht sagen: Nene, der muss noch Master machen. Und nichtmal dann .. dann muss er promovieren und braucht den Dr. – sonst ist er “nicht vollständig” ausgebildet … Doch ist er. Nur eben als “Bachelor Physik” und nicht als “Dr. Physik”. Da käme man doch auch nicht auf die Idee ihn nicht Physiker zu nennen … Auch wenn dieser “weiter ausgebildet” werden kann. Das ist möglich.
In der universitären Anrechnung und “Wertigkeit” wäre der Bachelor unter dem 1. StEx. 1. StEx eher beim Master –> Promotion möglich.
Durch den Trick mit dem “wir binden Lehrkräfte an ‘Vollwertigkeit’ an das 2. StEx baut der Staat natürlich im Machtgefüge ein Druckmittel der Anbindung auf. Ob es hier wirklich primär um “bessere Ausbildung” geht … Lässt sich diskutieren.
Man kann das auch mal hinterfragen und “mitdenken”. Seine Meinung bilden. Die darf natürlich individuell unterschiedlich sein.
So wie das Referendariat an vielen Stellen ist … Mag ich den “Primärfaktor” “Qualität” (sehr) in Zweifel ziehen. Darf aber auch jeder und jede anders beurteilen.
Es ist: Stundenabdeckung, “billig”
Dazu hat man dieses System. Müsste ja sonst das Studium praxisnäher und sinnvoller gestalten. Oh nein … Bitte nicht.
Wenn man schon keine Arbeitszeiterfassung hinbekommt … Dann ist das ja schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit.
Doch, der Hochschulabschluss gilt als abgeschlossene Berufsausbildung.
Nach der Bologna-Reform müsste dafür sogar ein Bachelor auf Lehramt ausreichen, um diese Berufsbezeichnung zu tragen. Der BA gilt als erster akademischer Abschluss.
Hierzu folgendes:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsexamen
https://beamtenberater.com/lexikon/staatsexamen/
Wie erklären sie den Unterschied zwischen einem Augenoptikermeister und einem staatlich geprüften Augenoptiker, einem Vermessungstechniker und einem staatl. gepr. Vermessungstechniker etc.
Warum gibt es bei Medizinstudenten, Lehramtsstudenten und Rechtswissenschaftsstudenten unterschiedliche staatliche Prüfungsämter (Prüfungsamt 1 und 2) und für andere Studiengänge nicht?
Ein Jurist ohne zweites Staatsexamen hat seine Ausbildung auch nicht abgeschlossen.
Arzt wird man auch nicht mit dem ersten Staatsexamen, sondern erst nach dem Praxisjahr und dem zweiten Staatsexamen.
Als Lehrkraft sollte Ihnen eigentlich nachvollziehbar sein, wieso der Praxisteil der Ausbildung – das Referendariat – ein wichtiger Teil der Ausbildung ist.
Die Universität bereitet nur unzureichend auf unseren Beruf vor. Es gibt deshalb immer wieder Referendare, die das zweite Staatsexamen nicht bestehen.
Juristen ohne 2. StEx gibt es aber zuhauf.
Noch einmal, das zweite Staatsexamen ist nur eine Laufbahnprüfung, die Grundlage für eine Verbeamtung ist.
Der Hochschulabschluss wird einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichgestellt.
Nur weil Sie es wiederholen, wird es nicht richtig.
Wer kein zweites Staatsexamen hat, kann nur Quereinstieger werden, weil er eben keine Ausbildung als Lehrkraft hat. Er oder sie ist dann Lehrkraft, aber keine “ausgebildete Lehrkraft”.
Auch im juristischen Bereich ist das zweite Statsexamen mehr als eine Laufbahnprüfung, Di wesentlichen juristischen Berufe können nur mit dem zweiten Staatsexamen ergriffen werden. Rechtsanwalt, Notar, Staatsanwalt oder Richter kann man nicht werden, wenn man nur das erste Staatsexamen hat
Richter und Staatsanwälte gibt es nur im Stastsdienst. Notare sind als Beliehene eine Besonderheit, siehe auch meine Ausführungen zum ÖBVI.
RAs müssen nur dann ein 2. StEx haben, wenn sie bei Gericht als Prozessbevollmächtigte auftreten wollen/müssen. Gibt genügend Stellen bei Versicherungen, NGOs etc. die Juristen ohne 2. StEx beschäftigen.
OMG – verbeamteter Lehrer an einer staatlichen Schule.
Seiteneinsteiger mit 2. StEx, die die Altersgrenze nicht gerissen haben, können zumindest hier in NRW, verbeamtet werden.
Für private Schulen – abgesehen von Schulen in kirchlicher Trägerschaft – gilt das nicht. Wäre es anders, müssten die SuS dieser Schulen keine Externenprüfungen machen.
Seiteneinsteiger haben kein 2. StEx.
Ist das in NRW anders vom Begriff?
Quereinsteiger haben das 2. StEx (oder machen es gerade/parallel).
Das ist eigentlich so die gängige Definition und Unterscheidung.
Spreche hier für Bayern soweit und meines Wissens nach.
Gerne korrigieren oder für andere Bundesländer ergänzen.
Und natürlich können Quereinsteiger mit 2. StEx demnach verbeamtet werden.
Bei Seiteneinsteigern ist das nicht so “normal”.
Was haben denn Externenprüfungen mit dem 2. StEx bitte zu tun?
Viele Lehrkräfte an meiner Privatschule haben das 2. StEx. Andere nicht.
Beide dürfen genau gleich prüfen oder eben genau gleich “nicht prüfen”. Hat absolut nichts mit dem 2. StEx zu tun.
Das ist eher meistens eine Sache der Anerkennung und Sache des Schulprofils.
Beispielsweise dürfen bei uns sowohl Lehrkräfte mit 1. StEx, als auch Seiteneinsteiger, als auch Lehrkräfte mit 2. StEx Abschlussklassen ihrer Qualifikation und Zulassung/staatlichen Genehmigung nach unterrichten und selbstverständlich genau so bei den Externenprüfungen mitprüfen (als 2./3. Korrektur). 1. Korrektur übernimmt IMMER die staatliche Partnerschule, da sie auch rechtlich dafür haftet UND die entscheidende Instanz darstellt.
Das ist der Fall bei staatlich GENEHMIGTEN Privatschulen.
Anders sieht das bei staatlich ANERKANNTEN Privatschulen aus. Die dürfen auch komplett selbst prüfen. Hier braucht es keine staatliche Partnerschule. Das ist nicht nötig. Deshalb hat es auch den Status “staatlich anerkannt”.
Daher: Immer bei Privatschulen schauen, welchen Status es hat.
Was das jedoch mit 2. StEx zu tun hat … Keine Ahnung. Da müssten Sie mir jetzt weiterhelfen. Meiner Meinung nach: Rein gar nichts.
Bei “staatlich genehmigt” kannst man sogar 3 mal durch das 2. StEx (erfolgreich) gehen, wenn man sich was drauf einbildet. “Selbst” prüfen darf man dann trotzdem nicht. Ändert rein gar nichts.
Das ist Sache der Genehmigung und des Schulprofils.
Wenn wir bspw. uns die “staatliche Anerkennung” als Privatschule holen würden, dann MÜSSEN wir Noten machen.
Das geht aber nicht mit unserem Profil einher.
Als staatlich genehmigte Privatschule DÜRFEN wir KEINE Noten geben.
Wir dürfen Tests schreiben. Sie bepunkten. Aber nicht als Note werten. Weder rechtlich, als auch sonst wie. Im Prinzip müssten die SuS dann selbst “ihre Zahl” drauf schreiben.
Absolut egal, ob 1. StEx, 2. StEx, Beamte [auch das gibt es an manchen Privatschulen… “Altbeamte”] noch sonst wer.
Glauben Sie mir … Wir haben hier von “Seiteneinsteiger”, “1. StEx”, “2. StEx”, “Quereinstieg, aber 2. StEx wo anders/Schulform” bis hin zu “Beamte” alles …
Es ist absolut egal. Keiner darf hier Noten geben, außer in Abschlussklassen die Endbewertungen und Abschlussnoten [mit Partnerschulen als Externenprüfungen].
Ich bin doch Seiteneinsteiger. Zu Zeiten des Mangelfacherlasses, der hier in NRW von Schwarz-Gelb unter Rüttgers erlassen worden ist, gab es die Möglichkeit sich seinen Hoschulabschluss – vor allem in Natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern – anerkennen zu lassen. Da zu gab es eine liste, welche Fächer aus den jeweiligen Hochschulabschlüssen für Lehramt anzu erkennen sind. Eine weitere Möglichkeit war die der einzelfallprüfung. Da mein Studienabschluss nich gelistet war, habe ich die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Bez.-Reg. in MS eingereicht und letztendlich die Anerkennung erhalten. Danach ging es in den Vorbereitungsdienst. Unterschieden wurden zwei Gruppen. Gruppe 1 waren die mit pädagogischer Vorerfahrung (z.B. Ausbildereignungsprüfung), die den Vorbereitungsdienst dann berufsbegleitend ablegen durfte (spätere OBAS-Regelung). Gruppe 2, zu der ich gehörte, ging mit den grundständigen Lehramtsabsolventen in den zweijährigen Vorbereitungsdienst. Nach dem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst waren wir als nicht-grundständige Lehrkräfte den grundständigen Lehrkräften gleichgestellt. Die einzige Ausnahme ist die Eingruppierung im Eingangsamt gewesen, bei den tarifbeschäftigten lehrkräften erfolgte die Eingruppierung in E11. Bei den verbeamteten lehrkräften – auch den Seiteneinsteigern – zu A12 im gehobenen Dienst und zu E13/A13 im höheren Dienst. Ich hatte mich aufgrund der mir anerkannten Fächer für die sekI entschieden, obwohl meine Anerkennung durch MS für die SekI+II erfolgt gewesen ist. Auf Grund meines fortgeschrittenen Lebensalters bin ichdamals (2006) bei Übernahme in den Schuldienst nicht verbeamtet worden und noch mit BAT-Vertrag eingestellt worden, um anschließend in TVÜL übergeleitet zu werden.
Während des Vorbereitungsdienstes mussten wir Anerkenner zusätzlich im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes samstags Zusatzkurse und Prüfungen in Erziehungswissenschaften und Grundlagendidaktik absolvieren.
Und das ist heute noch so?
Heute wären Sie (in Bayern?) Quereinsteiger.
Seiteneinsteiger haben kein Referendariat.
Warum sollte es denn sonst diese Trennung der Begrifflichkeiten inzwischen sonst geben? Woran würden Sie das fest machen?
Diese Trennung gab es früher glaube ich jedoch nicht? Also könnte das durchaus so gewesen sein.
Je mehr Fälle dies betrifft … Desto eher gibt es solche “fachlichen” Begriffsdefinitionen und -trennungen.
Und das ist ja inzwischen eben kein “Einzelfall” mehr. “Es” trended.
Ist in NRW anders, dafür gibt es extra die OBAS – die “Ordnung über die berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigern”.
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas&ved=2ahUKEwjP1M2Tj9qPAxWmQvEDHaMWAfYQFnoECAwQAQ&usg=AOvVaw3FEiKpNA2i5Gwq_gCBCIuY
Okay, interessant. Dann ist das mal wieder anscheinend Ländersache und jeder hat so sein eigenes “Süppchen” an Begriffen … War ja auch nicht anders zu erwarten eigentlich.
Wäre ja mal super, wenn man mit gleichen Begrifflichkeiten und Definitionen hantieren könnte. Wahnsinn.
Kann es sein, dass Sie die Begriffe Jurist und Volljurist gleichsetzen?
“Nur weil Sie es wiederholen, wird es nicht richtig.”
Stimmt. Wird es bei Ihnen allerdings halt auch nicht.
“Wer kein zweites Staatsexamen hat, kann nur Quereinstieger werden”
Nein. Quereinsteiger haben kein dementsprechendes Lehramtsstudium. Das ist halt so …
Wenn Sie Grundschullehramt studiert haben und dann in das Referendariat für Mittelschullehramt gehen, dann wären Sie (wohl) Quereinsteiger. Zum Quereinsteiger gehört “geht in das Ref/war im Ref” immer dazu.
Außer das wäre Bundeslandabhängig. Dann beziehe ich mich hier auf Bayern.
“weil er eben keine Ausbildung als Lehrkraft hat.”
Doch. Ein Lehramtsstudium mit 1. StEx. Das ist eine Ausbildung als Lehrkraft [BIS und MIT 1. StEx].
Man hat halt keine staatlich vollständige Lehramtsausbildung. Da haben Sie recht. Das muss und kann man allerdings benennen und trennen.
“Er oder sie ist dann Lehrkraft, aber keine “ausgebildete Lehrkraft”.”
Keine staatlich voll ausgebildete Lehrkraft. Dann hätten Sie hier recht. Lehrkraft ist man, das sagen Sie hier selbst. Und man ist auch ausgebildet bis zum 1. StEx [Studium]. Es fehlt eben das 2. StEx [so sinnvoll oder schwachsinnig es auch an manchen Stellen als “Ausbildung” ist]. Darüber lässt sich streiten wie gesagt. Und das ist auch seeeehr unterschiedlich. Glauben Sie mir. Referendariat =/= Referendariat. Gibt sehr gute Seminare [die sind tatsächlich gewinnbringend und sinnvoll] und gibt Seminare, da kannste die 2 Jahre in die Tonne treten. Da wäre “kein Seminar” wohl die bessere und gewinnbringendere “Situation” (für manche) gewesen.
Laut Kommunalordnung muss nach Abschaffung der Gemeinde-/Stadt- und Oberkreisdirektoren zumindest einer der Beigeordneten in der Kommunalverwaltung von Gemeinden/Städten und Landkreisen die Befähigung zum Richteramt haben.
1. medizinisches Staatsexamen ist übrigens das Physikum, die Approbation quasi das dritte.
“Ein Jurist ohne zweites Staatsexamen hat seine Ausbildung auch nicht abgeschlossen.”
Das zweite Staatsexamen ist bei Juristen die Befähigung zum Richteramt.
Auch ohne das zweite Staatsexamen können Juristen als Juristen arbeiten. Nur nicht als Richter oder Anwalt.
Eben, die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung bei der RA-Kammer die Zulassung als RA zu erlangen.
Eine Arbeit als Jurist ist unabhängig von der Befähigung zum Richteramt.
Übrigens als Vertreter der StA treten häufig Rechtsreferendare während ihrer Stationsausbildung bei der StA in Prozessen auf – genau so wie Amtsanwälte.
Btw Juristen haben die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten wie LLM.
Das Referendariat bereitet auch nicht überall auf die Praxis sinnvoll vor. Da wären durchaus zwei Jahre “knallharte Realität” für manche wohl mehr von Profit als “Zugewinn an Erfahrung”.
Sie tun ja so, als ob das Referendariat überall sinnvoll und gewinnbringend in Bezug auf “2 Jahre Ausbildung” ist.
Sorry … Da muss ich Sie enttäuschen. Ist es nicht flächendeckend.
Es gibt so manche LuL, die ganzschön planlos nach dem 2. StEx in die Vollzeit mit Klassenleitung und Abschlussklassen etc. kommen/gehen.
Das wüsste ich aber, dass an Privatschulen Lehrer mit nur 1. Staatsexamen unterrichten. Vermutlich fiele denen das spätestens bei den staatlich anerkannten Abschlüssen, die sie anbieten, auf die Füße.
Außerdem: Könnte dann dieses langwierige, aufreibende und zum Teil fast menschenverachtende Getue des Refs bzw. der Anwärterzeit nicht wegfallen, wenn jetzt allgemein die Lehrerverbeamtung abgeschafft werden soll?
Keine Verbeamtung – Schuldienst ab Uni.
Könnte auf Win-Win rauslaufen.
An Privatschulen kann zumindest in BB so ziemlich jeder unterrichten, genauso wie an staatlichen Schulen. Da braucht’s weder erstes noch zweites Staatsexamen im Lehramt: Berufsausbildung in irgendwas geschafft? Prima, ab vor die Klasse. Bachelor mit Schulfachbezug und „pädagogische Grundqualifizierung“ (zusammengerechnet 3 Monate) geschafft? Verbeamtung mit A12 möglich.
Es gruselt…
Richtig, wenn Lehrkräfte zukünftig nur noch angestellt werden sollen, kann der Vorbereitungsdienst entfallen. Es wird dann vermutlich eine zwingend zu absolvierende Traineezeit geben. Bis auf den Status des Beschäftigungverhältnisses wird sich vermutlich nichts ändern.
Tatsächlich arbeiten an Privatschulen auch Lehrer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. So lange es einen Lehrermangel gibt.
“Das wüsste ich aber, dass an Privatschulen Lehrer mit nur 1. Staatsexamen unterrichten. ”
Kommt drauf an wie man den Satz auslegt …
Also:
– Privatschulen dürfen Lehrkräfte mit 1. StEx “einstellen”
– Demnach unterrichten AUCH Lehrkräfte mit 1. StEx an Privatschulen
– Natürlich gibt es das
– Nicht alle Lehrkräfte haben “nur” 1. StEx, viele haben auch das 2. StEx
– Also nein, nicht man darf gerne auch das 2. StEx haben
– Und ja, demnach gibt es auch viele Lehrkräfte mit 2. StEx an Privatschulen
Es kommt zur “Wertigkeit” immer auch auf die Schulleitung, den Träger und dem Profil drauf an.
Beispielsweise nehmen einige lieber Lehrkräfte mit 2. StEx [vollständig staatlich ausgebildet].
Andere nehmen durchaus auch lieber Lehrkräfte mit 1. StEx. Mitunter als Begründung: Die bleiben in der Regel dann eventuell länger. Allerdings könnten sie auch in das Referendariat gehen. Ist halt so ein “was schätzt man eher” ein als Personen und Privatschule. Alles schon gehört als Begründungen.
Allerdings braucht man immer auch die staatliche Genehmigung als Privatschule für seine Stellen und Lehrkräfte. Zudem werden Lehrkräfte ohne 2. StEx nach 3 Jahren staatlich besucht und “geprüft auf Eignung”. So ist es zumindest gängig. [Bayern]
Eine Eignung geht meist laut Profil des Studiums einher. Ist aber keine Garantie. Also hier kann und darf “der Staat” auch teilweise durchaus was mit sagen. Aber ob 1. StEx oder 2. StEx juckt meiner Erfahrung nach hier meist wenig.
Da geht es mehr um bspw. “Oberstufe NUR mit Gym-Lehramt” oder solche Dinge. Oder “NUR Ernährung und Gesundheit” unterrichten dürfen.
Ich darf beispielsweise alle gängigen Mittelschulfächer bis 10. Klasse unterrichten. Theoretisch könnte man zusätzlich meine Ausbildung im wirtschaftlichen Bereich anerkennen lassen – dann dürfte ich BoW Wirtschaft (sehr wahrscheinlich) auch unterrichten. So darf ich das nicht. BoW ES dürfte ich gar nicht unterrichten. Hier hätte ich auch keine Chance auf Anerkennung [da keine Ausbildung bezüglich]. Dürfte ich an einer Regelmittelschule allerdings auch nicht. [Oder nur im äußersten Notfall?]
In der Oberschule dürfte ich gar nicht unterrichten.
In der Grundschule dürfte ich durchaus wohl eingesetzt werden. Als Freiarbeitslehrkraft sowieso. Als Klassenleitung denke ich nicht oder nur “notdürftig” mit (Beantragung) Anerkennung und Neuprüfung nach 3 Jahren. Hier bin ich mir allerdings nicht 100% sicher … Den Fall hatte ich persönlich nicht. Auch gar kein Bedarf bei uns.
Also ja … Sie können mit 1. StEx an Privatschulen als Lehrkraft arbeiten. Gerne auch mit 2. StEx.
Warum das nicht alle machen?
– Privatschulen Verbeamten nicht
– Viele haben absolut keine Ahnung von Anerkennungen und es fehlt häufig an wissen
-> Trotz Referendariat … Oder vielleicht “wegen” Referendariat? Man will ja hier an den Staat binden …
– Privatschulen zahlen in der Regel deutlich weniger Geld/Gehalt
– Nicht jede Privatschule/jedes Konzept entspricht den eigenen Erwartungen [aber hey …ist beim Staat/Regelschulen ja auch so]
Dann kommen Sie doch gern mal in unsere aktuellen ersten Klassen. Da ist „normales Unterrichten“ kaum möglich, allerdings eher wegen all der verhaltensoriginellen Herzchen.
Auch ich bin der Ansicht, dass die Schulen im Laufe der Jahre immer mehr zu “Aufbewahrungsstätten” verkommen sind. Und bevor wieder Missverständnisse aufkommen: Das liegt an der Politik und nicht an den Lehrern. Lehrer würden den Kindern lieber gern mehr beibringen, statt die Eltern in erster Linie möglichst lange von ihnen zu erleichtern, damit sie arbeiten gehen und das Bruttosozialprodukt steigern können. Das lobt man dann als “Vereinbarkeit von Familie und Beruf”.
Einen Tod muss man nun einmal sterben.
Das ist eine Frage von Zielkonflikten und doublebinds. Man kann nicht gleichzeitig in der Pflegeeinrichtung oder der Kita arbeiten und seinen Kindern bei den Hausaufgaben helfen.
Und da reden wir nur von Notwendigkeiten.
Von den Erwartungshaltungen und Lebenskonzepten, die sich in den letzten Jahrzehnten herausgeschält haben, reden wir da gar nicht.
Wie oft erzählen Sie denn in ihrem Umfeld, dass man gefälligst Hausfrau und Mutter zu sein hat, sobald Kinder da sind?
Wohl eher selten.
Man kann nicht alles haben.
Genauso sehe ich das aus. Schulen abseits des Gymnasiums lässt man am ausgestreckten Arm verhungern. Es gibt kein ausreichendes Engagement der Politik und die erforderliche Anzahl Lehrkräfte und insbesondere Sonderpädagogen zur Verfügung zu stellen.
Natürlich sollen Schulen keine “Aufbewahrungsanstalten” sein, aber das ist schon sehr verallgemeinert, sowohl bei mir als auch bei meinen Kindern findet durchaus “normaler” Unterricht statt und sie lernen viel.
Was das jetzt mit den arbeitenden Eltern wiederum zu tun hat, erschließt sich mir allerdings nicht. Was ist denn die Alternative, dass sie zu Hause bleiben und die Kinder beschulen? Und wie wird der Lebensunterhalt bestritten?
Eben: Übte den Beruf nie aus!!!!! Was soll da der Hinweis darauf, dass da “ein Lehrer” spricht? Man denkt, da redet jemand, der Ahnung hat. Hat er aber nicht. Das ist ja genauso, wie wenn die Wagenknecht sagt, es falle mehr Unterricht aus als stattfindet. So ein Quatsch!
Die Berufsbezeichnung ist einerseits nicht geschützt und andereseits darf jeder die Berufsbezeichnung in einem abgeschlossenem Beruf/mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung tragen.
So ist z.B. Frau Furtwängler Ärztin und Schauspielerin.
Auch wenn man im ursprünglichen Beruf nicht arbeitet und auch niemals gearbeitet hat, bleibt die Berufsbezeichnung erhalten. Selbst Aufwendungen für Weiterbildungen in diesem ersten, nicht mehr ausgeübten Beruf werden vom Finanzamt anerkannt.
Wäre er mal Musiklehrer geworden.