WIESBADEN. Das Genderverbot in Hessen treibt Blüten. Eine Gemeinschaftsschule in Eschborn sieht sich gezwungen, zahlreiche ältere Beiträge auf Instagram zu löschen und neu hochzuladen – auf Anweisung des Kultusministeriums. Als hätte die Schule nichts Besseres zu tun… Auch die Schulverwaltung ist mit der Überwachung offenbar gut beschäftigt.

Sehr geehrte Damen, Herren und alle dazwischen und außerhalb,
vielleicht habt ihr es schon bemerkt: Auf unserem Account sind viele ältere Posts verschwunden. Grund dafür ist ein Erlass des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen, der Schulen verpflichtet, in offiziellen Texten auf Sonderzeichen beim Gendern – wie Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt – zu verzichten.
Mit diesen Worten wandte sich die Heinrich-von-Kleist-Schule in Eschborn jüngst auf Instagram an ihre Community. Der Post liest sich wie ein Lehrstück im Umgang mit staatlicher Gängelung: höflich im Ton, sarkastisch in der Botschaft. „Natürlich braucht es auch eine gewisse Gründlichkeit, um Instagram-Profile nach Sonderzeichen zu durchforsten – eine Frage der Prioritätensetzung, bei der man sich wünscht, die Zeit könne in sinnvolle Herausforderungen der Bildung in Hessen investiert werden“, heißt es darin.
Welche politischen Hintergründe hat das Verbot?
Hintergrund: Die schwarz-rote Landesregierung in Hessen hatte bereits im Frühjahr 2024 ein sogenanntes Genderverbot verhängt. Es untersagt in der gesamten Landesverwaltung – und damit auch in Schulen – die Verwendung von Sonderzeichen, mit denen geschlechtergerechte Sprache sichtbar gemacht wird. Gendersternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich sind seither tabu. Politisch ist das Verbot vor allem ein Projekt der Hessen-CDU. Die SPD willigte in den Koalitionsverhandlungen ein, es im Koalitionsvertrag festzuschreiben.
Für die Heinrich-von-Kleist-Schule, eine kooperative Gesamtschule mit rund 1400 Schülerinnen und Schülern, hatte das nun sichtbare Konsequenzen: Zahlreiche ältere Posts mussten offline genommen und in einer „angepassten Form“ neu hochgeladen werden. Inhaltlich, so betonte die Schulleitung, bleibe alles gleich – man stehe weiterhin für Vielfalt, Respekt und Offenheit. Die Änderungen erfolgten ausschließlich auf Anweisung des Ministeriums.
Wie reagiert das Kultusministerium?
Das Kultusministerium erklärte gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass es keine Social-Media-Profile von Schulen systematisch „scanne“. Allerdings: Wenn Fälle bekannt würden, „in denen Schulen die geltenden Regelungen zur geschlechtergerechten Schreibweise nicht umsetzen“, würden die staatlichen Schulämter aktiv. Dann werde das Thema „mit den Schulen besprochen“.
Schon früher war bekannt geworden, dass der bürokratische Aufwand zur Durchsetzung des Verbots offenbar erheblich ist. IT-Fachleute der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung mussten laut Frankfurter Rundschau eigens ein Programm entwickeln, das sämtliche Gendersonderzeichen aus dem Veranstaltungsarchiv der Lehrkräfteakademie entfernte. Um wirklich alle Einträge zu erfassen, wurden dem Bericht zufolge Beamtinnen und Beamte eingesetzt, die alte Workshop- und Fortbildungsunterlagen dann auch noch händisch durchforsteten.
Zuvor hatte die GEW berichtet, dass in Schulämtern Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter angewiesen worden seien, die Homepages von Schulen zu kontrollieren. Entdeckten sie verbotene Genderformen, mussten diese geändert werden – selbst in sehr alten Beiträgen.
Was sagen die Gewerkschaften?
Der hessische Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Thilo Hartmann, sprach von einem „Gefühl der Gängelung“. Die Regierung zwinge Lehrkräfte, als Sprachpolizei aufzutreten. Wörtlich erklärte Hartmann: „Ein populistisches Verbot geschlechterinklusiver Sprache mag für viele eine akademische Fragestellung sein. Für trans-, inter- und nichtbinäre Lehrkräfte und Schüler*innen ist dieses Vorgehen jedoch weit mehr. Gerade junge Menschen mitten in ihrer Persönlichkeitsentwicklung leiden häufig unter Scham und Selbstzweifeln, wenn sie feststellen, dass das zugewiesene biologische Geschlecht nicht dem eigenen Erleben entspricht. Sie trifft ein solcher Angriff ganz besonders – gerade im Schutzraum Schule.“
Hartmann kritisierte außerdem den bürokratischen Aufwand: „Verstörend ist der Aufwand, um diese ideologiegeleitete Vorgabe bis in den letzten Winkel des Landes umzusetzen.“ Das passiere trotz Personalmangels und hoher Arbeitsbelastung. „Die entdeckten verbotenen Genderformen müssen dann geändert werden – auch in teils sehr alten Beiträgen.“
Unklar sei zudem, wie die staatlichen Vorgaben mit dem Bundesrecht in Einklang zu bringen seien. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2017 entschieden, dass es neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Option im Geburtenregister geben muss. „Aktuell ist es technisch nicht möglich, bei der Zeugniserstellung eine geschlechtsneutrale Angabe vorzunehmen“, so Hartmann. Hier müsse das hessische Kultusministerium dringend handeln, „um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auf Bundesebene zu erfüllen“.
Auch die Bildungsgewerkschaft VBE hält das Genderverbot für überflüssig und kleinlich. Sie beklagt: „Das Verbot zwingt Lehrkräfte dazu, als Sprachpolizei aufzutreten, wenn Schülerinnen und Schüler sich – aus welchen Gründen auch immer – für das Gendern entscheiden.“ Gesellschaftliche Entwicklungen und sprachliche Veränderungen ließen sich nicht per Verordnung aufhalten, betont der VBE. Selbst der Rat für deutsche Rechtschreibung habe zuletzt festgestellt, dass sich die geschlechtergerechte Schreibweise „aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss“ befinde. Für viele sei das Gendern Ausdruck von Gerechtigkeit – und könne helfen, Vielfalt sichtbar zu machen.
Welche Folgen hat das Verbot für Prüfungen?
Das Verbot schlägt auch in den Prüfungen durch. Schon im März 2024 hatte das Kultusministerium angekündigt, dass Genderzeichen in den Abschlussprüfungen als Fehler gewertet würden. Abiturientinnen, Real- und Hauptschülerinnen, die Sternchen oder Unterstriche nutzen, riskieren seitdem Punktabzug.
Die Heinrich-von-Kleist-Schule in Eschborn versucht derweil, einen eigenen Weg zu gehen: formale Anpassung an die Vorgaben – bei gleichzeitiger inhaltlicher Treue zu Vielfalt, Respekt und Offenheit. Ihr Insta-Post wird begleitet von dem Bekenntnis: „Sprache ist immer im Wandel. Manchmal sind es nicht wir, die diesen Wandel bestimmen, aber wir bleiben inhaltlich bei dem, was uns wichtig ist.“ News4teachers
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Die Bürokraten scheinen echt genug Zeit zu haben…
Bestandsschutz älterer Beiträge hätte auch gereicht.
Das sind halt alles Wichtigtuer, die (anscheindend) nichts Wichtiges (zu) tun (haben).
Als ob das nicht der Fall ist. Hier suhlt sich eine Schulleitung in der Opferrolle und gibt den Märtyrer. Dafür erhält man Symphatiepunkte.
Wer seine Zeit in sinnvollere Herausforderungen der Bildung in Hessen investiert, hätte erst gar nicht mit dem Gendern angefangen.
Also ehrlich, sich in der Opferrolle suhlen sähe anders aus. Und das wissen Sie auch.
Hr. Thilo Hartmann sollte sich mit den entsprechenden Narrativen auseinandersetzen, um nicht Blüten wie diejenige vom “zugewiesene[n] biologische[n] Geschlecht” zu produzieren, d.h. ‘sex’ und ‘grnder’ zu verwechseln… schadet seinem Anliegen, das ja bereits Unfug ist, weil es die Entfernung von Sonderzeichen etc. zum “Angriff” [sic] auf non-binäre, trans- und intersexuelle Menschen verklärt (wobei insb. dem Anliegen des Gros transsexueller Menschen solche Sonderzeichen nicht dienen); mit Sonderzeichen keine (so oder so unbegründete) “Scham und Selbstzweife[l]”, ohne kein “Schutzraum” mehr – darunter geht es nicht…
“Verstörend ist der Aufwand, um diese ideologiegeleitete Vorgabe bis in den letzten Winkel des Landes umzusetzen.“
Umgekehrt wird ein Schuh draus…
Und mithin, den vermeintl. bürokratischen Aufwand erledigt KI geschwind.
Zum Rest des Artikels:
Und?
“Inhaltlich, so betonte die Schulleitung, bleibe alles gleich – man stehe weiterhin für Vielfalt, Respekt und Offenheit. ” Prima. Fast so, als wären Sonderzeichen dafür keine notwendige Vedingung. Ach. Und da ist er auch wieder vorbei, der Sturm im Wasserglas, und man hat Zeit für die weiteren Herausforderungen. Weitergehen, hier gibt es bichts zu sehen.
Wieso wird umgekehrt ein Schuh draus?
Und welche KI erledigt diesen bürokratischen Aufwand, auf verschiedensten Plattformen Ersetzungen vorzunehmen. Oder meinten Sie lediglich den Einsatz von Suchmaschinen zum Auffinden von Genderzeichen in Online-Auftritten von Schulen?
Bei intersexuellen Menschen wird selbstverständlich das biologische Geschlecht nach der Geburt zugewiesen. Es werden auch “geschlechtsangleichende Operationen” vorgenommen. Häufig stimmt das zugewiesene Geschlecht auch nicht mit dem Chromosomensatz überein.
Das Geschlecht eines Menschen ist außerdme mehr als das biologische Geschlecht. Es gehören auch Gender, Geschlechtsindentität und sexuelle Ausrichtung dazu, wenn wir über das Geschlecht eines Menschen reden.
Die Reduzierung des Begriffs Geschlecht auf das biologische Geschlecht (Das auch schon uneindeutig sein kannn.) greift zu kurz. So wie alle rein biologischen Bestimmungen des Menschen. Der Mensch ist als kulturelles und geistiges Wesen mehr als bloße Biologie.
“Bei intersexuellen Menschen wird selbstverständlich das biologische Geschlecht nach der Geburt zugewiesen”
Nein.
Hr. Hartmann spricht ausdrückl.(!) – so wie Sie hier – von einem “zugewiesene[n] biologische[n] Geschlecht” (Herv. d. PaPo). Der englische Begriff ‘sex‘ bezeichnet das biologische Geschlecht, davon gibt es beim Menschen exakt zwei. Dieses wird spätestens “nach der Geburt” identifiziert, nicht “zugewisen” o.ä. Unsinn. Intersexuelle Menschen haben kein drittes Geschlecht i.S.v. sex, sondern sind infolge spezifischer Kombinationen von Gonade, Hormonen, Chromosomen etc. einem biologischen Geschlecht zuordenbar – Fehlfeststellungen infolge spezifischer intersexueller Zustände und Schwierigkeiten, dies ohne Introspektion festzustellen, widersprechen dem nicht. Um gender ging es hier ausdrückl. nicht.
Zudem:
(a) Gender ist Geschlechtsindentität (und -attribution), das sind keine zwei verschiedenen Kategorien. (b) Sexuelle Ausrichtung hat nichts mit dem Geschlecht i.d.S. zu tun.
“Der Mensch ist als kulturelles und geistiges Wesen mehr als bloße Biologie.”
Dem widerspricht hier niemand – im Gegenteil -, das ist aber auch nicht das Thema.
Die sollten doch lieber die IT-Leute und die zusätzlichen Beamten an die Schulen zur Unterstützung einsetzen, anstatt alte Posts zu überarbeiten….
Da stimme ich zu.
Nanana! Wissen Sie denn nicht, wie verwirrend und schädlich die Genderzeichen für Schüler*innen, Eltern und die deutsche Sprache sind? 😉
Zu geschlechtersensibler Sprache sage ich hier nichts mehr- meine Haltung ist bekannt, mein Handeln entspricht ihr. Zudem werden sich die üblichen Produzenten einschlägiger conträrer Auffassungen sicher bald hier ergehen.
Unwidersprochen bleiben kann aber nicht das in dem Bericht beschriebene Gebaren der vorgesetzten Behörden. Sollten die sich tatsächlich so verhalten, ist das ebenso wie das der Sprachpolizei in den USA, die unliebsame Begriffe und Fotos aus Förderanträgen, Schulbüchern und Webseiten löscht, um Diversität zu leugnen und das Einhalten von Vorgaben zu erzwingen. Trumpesk in R(h)einkultur!
Mal gespannt, wann die Schule den Instagrampost löschen muss: nachdem sie in einem ausführlichen Gespräch “überzeugt” worden ist.
Ich würde die Deppen ja anrocken lassen … und sie dann auf dem Lehrerparkplatz mit den Worten abservieren: “T’schuldigung, für so’nen Scheiß haben wir hier keine Zeit – gute Heimreise!” … und mich dann umdrehen und gehen.
Dank der verbauten Navis in den ministeriellen Kutschen finden die ganz alleine zum nächsten BurgerKing, Subways oder Starbucks.
Solcherart Abfuhr brauchen diese Chargen regelmäßig, um mal wieder geerdet zu werden.
Da aber erfahrungsgemäß die gemeine, brave Lehrkraft sich nicht durch allzugroßen Mut auszeichnet, aber dafür alles für Gotteslohn und leuchtende Kinderaugen erduldet, wird das sicher nicht passieren.
Und Schulleitende mit A.. in der Hose sind auch selten.
In meinen Augen stellt dieses Vorgehen eine UNFASSBARE und durch nichts zu rechtfertigende Verschwendung knappster Ressourcen dar, nämlich von Lehrkräftearbeitsstunden mitten in einem gravierenden Lehrermangel. Schlechter kann man meines Erachtens die Prioritäten nicht setzen, insbesondere wenn man, wie es offenbar der Fall ist, auch auf der Überarbeitung weit zurückliegender Posts besteht. Das ist, völlig unabhängig von der eigenen Meinung, die man zum Gendern haben kann (oder eben auch eine andere), schlimmste ideologiegetriebene Arbeitszeitvernichtung.
Wären die Lehrkräftearbeitsstunden wirklich eine knappste Ressource – Schulen hätten keine Instagramauftritte.
Vielleicht liegt es doch an der Ideologie von Genderfeindlichkeit, Empfehlungen des Rechtschreibrats als Forderung nach populistischer Verbots- und Symbolpolitik zu verstehen.
Mit sind jedenfalls keine Beführworter*innen der Sprachfreiheit bekannt, die ähnliche Arbeitszeitvernichtung erteilten. Warten wir ab, wenn der Rechtschreibrat nach seiner angekündigten Beobachtungen zu einer anderen Empfehlung gelangt. Ich bezweifel stark, dass da ein ähnlich beknacktee Aufruf folgen wird, die gelöschten Posts wiederherzustellen 😉
Gelten Gesetze rückwirkend?
eigentlich nicht…
“Dann werde das Thema „mit den Schulen besprochen“.
Komisch, warum klingt das in meinen Ohren wie ein unverhohlene Drohung – a’la “Isch habe dir ein Angebot zu machen, dass du nicht ableehne kannst!”
Und ganz ehrlich:
Was kann passieren, wenn man dem KuMi mit ignoranten Grüßen ein herzliches “Fuck you!” zukommen lässt?
Fürsorge, systemisch wirksame Unterstützung und effektive Verbesserung des Arbeitsalltags wird nicht geliefert – dafür so ein PipiFax …
Ich sag’s nochmal!
FUCK YOU!!
Warum müssen die Beiträge gelöscht werden? Ich hörte immer, Genderzeichen wären für das Groß der Gesellschaft viel zu kompliziert – wer liest das also noch? 😛
Was für eine Shitshow!
Wie ist denn dazu die Rechtslage? Änderungen gelten normalerweise ab einem bestimmten Datum und nicht rückwirkend.
Ich hoffe nicht, dass das in NRW kommt. Wir genießen an meiner Schule schon seit vielen Jahrzehnten mit SchülerInnen und seit einiger Zeit auch mit *. Unser Kollegium beinhaltet auch nonbinäre Lehrkräfte, auch haben wir ein paar Transgender-Kinder. Ich kann mir meine progressive, schülernahe Schule nicht unter solchen Vorgaben von oben vorstellen
Man kann SCHWARZ sehen für Hessen.
Ohhh, wie vielseitig diese Satz ist.
Das ist eben CDU in Rhein- Form.
Wenn ich was zu sagen hätte, was ich nicht habe…
Ich hätte den ganzen alten Kram einfach gelöscht. Soooo wichtig kann das Zeugs doch nicht gewesen sein. Und allein das hätte schon unfassbar viel Arbeit gemacht.
Ansonsten halte ich es tatsächlich mit Hysterican vor 18 Std.:
Was kann passieren, wenn man dem KuMi mit ignoranten Grüßen ein herzliches “Fuck you!” zukommen lässt?
Fürsorge, systemisch wirksame Unterstützung und effektive Verbesserung des Arbeitsalltags wird nicht geliefert – dafür so ein PipiFax …
Jetzt bin ich aber gespannt, ob die Landesregierung auch bei anderen angeblichen Rechtschreibfehlern so durchgreift.
Denn etwas anderes ist ja offiziell nicht.
Offensichtlich geht es der Landesreigeung aber nur um Ideologie.
Für Texte mit Gendersternchen gäbe es ja einen einfachen Trick, um sich Arbeit zu ersparen! Einfach auf der ersten Seite, auf der ein Genderstern auftaucht, eine Fußnote mit * druntersetzen. Der Genderstern wird dann zum Fußnotenzeichen, was ja schlecht verboten werden kann! (In dieser Fußnote kann dann z.B. erklärt werden, warum an dieser Stelle ein Platzhalterzeichen stehen sollte bzw. was ausgelassen wird bzw. dass es an dieser/für diese Position noch keine orthografisch anerkannte gendergerechte Schreibweise gibt …) Diese eine Fußnote gilt ja dann für alle Stellen im Text, die dasselbe Fußnotenzeichen verwenden.
Eine andere Möglichkeit für alle Sonderzeichen wäre, sie in einem Text durch ein „erlaubtes“ (d.h. im Regeltext des amtlichen Regelwerkes vorgesehenes) Platzhalterzeichen aka Auslassungszeichen mit Copy and Paste zu ersetzen: z.B. Ärzt…innen oder Ärzt’innen (ggf. ergänzt mit einer erklärenden Fußnote beim ersten Auftreten im Text).
Aber eigentlich müsste dem deutschen Rechtschreib-Ordnungssinn auch Genüge getan sein, wenn den Texten einfach eine erklärende Legende vorangestellt wird. Denn das ist ja seit jeher ein übliches Verfahren, wenn in einem Text Sonderzeichen verwendet werden, deren Gebrauch nicht üblich, nicht allgemein bekannt bzw. nicht geregelt ist. (Wird z.B. auch im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung selbst so gehandhabt.)
Unter anderem diese Verfahren lassen sich übrigens auch in neuen Texten gut anwenden – um das Genderverbot zu umgehen!
#Genderverbot_umgehen