BERLIN. In Deutschland unterscheiden sich die Konditionen für Lehrkräfte stark danach, ob sie verbeamtet oder angestellt sind – mit Folgen für Gehalt, Versorgung und soziale Absicherung. Diesen Konflikt greift nun der VBE Berlin auf: Er prangert eindringlich die strukturelle Benachteiligung älterer angestellter Lehrkräfte an, die von der 2023 in der Bundeshauptstadt wieder eingeführten Verbeamtung nicht mehr profitieren konnten. Und er verlangt einen (echten) Ausgleich.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Berlin rückt eine Problematik in den Mittelpunkt, die seit der Wiederverbeamtung im Jahr 2023 im Berliner Schulwesen schwelt: angestellte Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters nicht mehr verbeamtet werden können und weiterhin deutliche finanzielle Nachteile tragen.
In einer Pressemitteilung spricht der Verband von einem „Zweiklassen-Status“ für diese Beschäftigtengruppe und fordert eine umfassende Anpassung des sogenannten Nachteilsausgleichs von derzeit 300 Euro monatlich. Der VBE führt aus, dass diese angestellten Ü52-Lehrkräfte seit der Wiedereinführung der Verbeamtung in einer klar benachteiligenden Situation geblieben seien.
„Diese angestellten ‘Lehrkräfte-Ü52’ finden sich seither in einer krassen Zweite-Klasse-Bezahlung und -Absicherung wieder“
Bis 2004 war die Verbeamtung für Lehrkräfte in Berlin üblich. Die Abschaffung im selben Jahr, politisch mit Sparmaßnahmen begründet, führte zu einer jahrelangen Abwanderung von Lehrkräften in andere Bundesländer. Mit der erneuten Einführung der Verbeamtung im Jahr 2023 wurde diese Entwicklung politisch korrigiert. Nicht berücksichtigt wurden jedoch jene Lehrkräfte, die seit 2004 im Schuldienst verblieben, 2023 jedoch älter als 52 Jahre waren und deshalb nicht mehr verbeamtet werden konnten.
Der VBE hebt hervor, dass gerade diese Gruppe die Berliner Schulen über fast zwei Jahrzehnte hinweg stabilisiert habe und nun strukturell benachteiligt sei. Die Pressemitteilung formuliert dazu: „Diese angestellten ‘Lehrkräfte-Ü52’ finden sich seither in einer krassen Zweite-Klasse-Bezahlung und -Absicherung wieder.“
Der VBE präzisiert die finanziellen Auswirkungen anhand einer Vergleichsrechnung zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften. Demnach entsteht angestellten Lehrkräften über 52 Jahren im aktiven Dienst ein monatlicher Nettorückstand von 486 Euro – selbst unter Einberechnung des bisherigen Nachteilsausgleichs von 300 Euro. Der Verband betont, dass dieser Betrag deutlich macht, dass die bisherige Zahlung den tatsächlichen Unterschied nicht annähernd kompensiert.
Noch deutlicher fällt die Differenz im Alter aus: Die Lücke zwischen gesetzlicher Rente (ergänzt durch die VBL-Betriebsrente sowie mögliche private Vorsorge auf Basis des bisherigen Nachteilsausgleichs) und der Pension verbeamteter Lehrkräfte liegt nach Berechnungen des VBE bei etwa 1.000 Euro pro Monat bis zum Lebensende. Auch die Lohnfortzahlung unterscheidet sich erheblich: Während Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall ohne zeitliche Begrenzung abgesichert sind, endet die Lohnfortzahlung für Angestellte nach sechs Wochen.
In der Summe führen diese Unterschiede aus Sicht des VBE über Erwerbs- und Rentenphase hinweg zu einem sechsstelligen Nachteil für die betroffene Gruppe.
Der Verband kritisiert, dass die bisher gezahlten 300 Euro Nachteilsausgleich diese strukturelle Ungleichheit nicht einmal ansatzweise ausgleichen. Vorgeschlagen wird daher eine Erhöhung auf 900 Euro monatlich, die direkt in einen bestehenden oder neu einzurichtenden Gruppenvertrag der VBL-Klassik eingezahlt werden sollen, rückwirkend zum 1. Februar 2023. Sollte eine rückwirkende Einzahlung nicht möglich sein, fordert der VBE eine monatlich gestreckte Auszahlung der Differenz. Als tarifrechtliche Grundlage verweist der Verband auf § 16 Absatz 5 TV-L, der aus seiner Sicht eine Anpassung ermöglicht, sofern politischer Wille vorhanden ist.
Weitere Forderungen umfassen eine auf zwölf Monate verlängerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie eine frühere und rückwirkende Hochstufung der angestellten Lehrkräfte über 52 Jahre in die Entgeltstufe 6. Zusätzlich ruft der Verband betroffene Lehrkräfte dazu auf, sich zu vernetzen, unter anderem über einen Instagram-Kanal, über den perspektivisch ein Petitionsprozess angestoßen werden soll. News4teachers









Und das dann bitte auf alle angestellten Lehrkräfte in allen Bundesländern äquadat übertragen!
Der war gut…Ich wüsste nicht, dass es in NRW bisher irgendeine ‘Anpassungspauschale’ gibt, die verschiedenen Tarifvarianten bundesweit und deren ‘Begründungen’ sind großes Kino.
Naja, Sie sehen ja auch hier, wie groß die Resonanz ist. Das ist wie mit den Leiharbeitern, die die gleiche Arbeit zu deutlich weniger Lohn machen. Kümmert auch nur die Leiharbeiter selbst was. Sonst niemanden.
Sie brauchen nicht versuchen, einen Keil zwischen mich und meine verbeamteten Kollegen zu treiben. Die entscheiden nämlich nicht über mein Gehalt.
Aber es juckt Ihre Kollegen auch nicht, dass Sie schlechter gestellt sind. Oder unternehmen die irgendwas dagegen?
„Aber es juckt Ihre Kollegen auch nicht, dass Sie schlechter gestellt sind.“
Das wissen Sie woher?
„Oder unternehmen die irgendwas dagegen?“
Was genau schwebt Ihnen denn da vor?
Das klingt sehr gut und löblich. Zieht die GEW mit? Unterstützen uns die verbeamteten Kollegen? Wie?
Die Forderungen des VBE entsprechen so ungefähr ja auch den Forderungen der CDU von Frau Günther-Wünsch, als sie noch in der Opposition im Land Berlin war und SPD, Grüne + Linke die Wiederverbeamtung einführten zu den jetzigen Konditionen. Frau Günther-Wünsch und Herr Wegner haben ihn selbst unterschrieben. Er ist nun Reg. Oberbürgermeister; sie ist nun Bildungssenatorin. Umgesetzt haben sie ihren eigenen Antrag NICHT. Es gibt auch keinerlei Aussagen dazu. Vermutlich wurde es von der SPD blockiert? Eventuell aber verzichtete die CDU auch selbst darauf, denn nach der Wahl brauchte sie dieses Lockmittel ja nicht mehr?
Hier nachzulesen: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0743.pdf
Aber was schert mich mein Geschwätz von gestern, nicht wahr?! Aber fragt bitte nicht, woher Politikverdrossenheit und mangelnde Wahlbeteiligung rühren. Muss man sich da wirklich wundern? Auch rund 8000 weiterhin angestellte Lehrer in Berlin können “Schulen lahmlegen” und wahlentscheidend sein. Dem BSW fehlen rund 9000 Stimmen, um ins Parlament zu kommen. Aber das ist bundesweit.
Ach, ich habe dich schon vermisst, liebes Kleeblatt. Nach den neuesten Wahlumfragen sieht es für die CDU in Berlin nicht gut aus. Ob da auch die 8000 Stimmen der angestellten Lehrer fehlen? Könnte ja sein!
“die von der 2023 in der Bundeshauptstadt wieder eingeführten Verbeamtung nicht mehr profitieren konnten”
Soso, alles nur um einen Nutzen, einen Vorteil oder einen Gewinn aus etwas zu ziehen.
Selbst Gleichstellung oder Gleichbehandlung ist dann gar nicht das Ziel.
Seltsame Schlussfolgerung. Es geht eben genau darum, die “Gleichbehandlung im Lehrerzimmer”. Und nun speziell für die, die seit Langem im Schuldienst in Berlin sind und inzwischen zu alt für die Verbeamtung.
Noch mehr Vorteile für Tarifbeschäftigte, das geht gar nicht. Schließlich haben die doch den allergrößten Vorteil überhaupt, das recht zu streiken:)
… und sie dürfen genauso lange arbeiten wie die verbeamteten Kolleg*innen. Die armen Angestellten des sonstigen ÖD müssen jede Woche 150 Minuten eher nach Hause gehen als die Beamt*innen.
Ausgleich auch für noch fehlendes Homeoffice, sowie Anpassung an die großen Gewerkschaften mit 35 Stunden Woche.
Das Modell mit Geld in mehr Urlaubstage tauschen ist auch verlockend 🙂
Ja, die Einen genießen die Tage zuhause und müssen nicht in die Kälte raus, Lehrer müssen an 5 Tagen hin und zahlen auch noch dafür. Im Grunde müsste dieser Job doppelte bezahlt werden für diesen Aufwand.
Daumendrück! Persönlich fürchte ich, dass sich beim Geld aber echte Gräben auftun werden, die normalerweise mit kostenlosen Solidaritätsbekundungen zugeschippt werden…
Na dann, mit gutem Beispiel voran! Es steht Ihnen frei, zumindest den Gehaltsvorteil an Ihre Angestellten Kollegen weiterzureichen.
Endlich kommt Bewegung in diese ungerechte Sache! Es wird auch höchste Zeit.
Bewegung???
Im Kreis laufen oder rückwärts gehen oder umfallen ist doch auch Bewegung. Warum muss Bewegung denn immer nach vorne führen – ausser vorne wird’s schlechter wie bei dem morgigen Schritt vor dem Abgrund.
Es wird zumindest mal thematisiert, seither wurde diese Diskriminierung immer totgeschwiegen, sowohl vom KuMi als auch von Beamtenkollegen.
Nee, das war oft Thema in den Verhandlungen. Nur wurde es nie durchgesetzt. Auch als die meisten Lehrer in Berlin noch Angestellte waren.
Nein, Forderungen für einen echten Ausgleich gab es immer wieder!
Davon habe ich als angestellter Lehrer noch nichts gemerkt, im Gegenteil.
Naja, aber was erwarten Sie? Dass irgendwer kommt und Ihnen davon erzählt? Sind Sie ein “Kind der DDR”?
Die sind doch auch erfüllt. Die wöchentliche Arbeitszeit der Angestellten im ÖD ist wegen der geringeren metto-Vergütung um 2,5 Stunden je Woche geringer als bei den Beamt*innen. Wenn die angestellten lehrkräfte die gleiche Deputatsverpflichtung schneller in der Woche abarbeiten als die verbeamteten Kolleg*innmen, ist das doch ausgleich genug. Und darüber hinaus dürfen sie sogar streiken. – Also wenn das mal kein Vorteil ist, der weitere Ausgleiche a priori ausschließt.
Das ist doch schon oft gefordert worden! Berlin hatte gut 20 Jahre neue Lehrer nicht mehr verbeamtet.
Damit werden aber nicht die Beamtenprivilegien unter die Lupe genommen.
Gibt es dazu denn auch Fakten, die diese Zahlen belegen???
Ich lese hier nur etwas von Vorteile bei länger Krankheit und 1000€ mehr Pension.
Gerne bitte einmal ausführen, auf welches Beispiel sich die 1000€ beziehen? 45 Jahre Dienstzeit ohne Kinder???
Und? Wie viele Kollegen sind denn länger als 6 Wochen krank?
Lieber VBE, bitte konkret werden mit Rechnung.
So behaupte ich: Ich zahle aktuell für mich und meine Familie fast 700€ pro Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das sind gut 150€ mehr im Monat als ein Angestellter.
Wenn ich das über 18 Jahre hochrechnen würde…
Rechnen Sie mal hoch: 1000€ Mehr-Netto beim Beamten (nach Abzug der KK beim Beamten, gleiche Arbeitsjahre, Kinderzahl, Familienstand – meine Kollegen waren entsetzt, wie hoch die Differenz ist) minus 150€ macht 850€. Das auf 18 Jahre gerechnet ergibt 183.600€. Upsss…
Bei den 1000 Euro geht es um den Unterschied zwischen Rente und Pension. Der direkte Vergleich ist doch nur sinnvoll, wenn Vollzeitkräfte mit gleicher Dienstzeit und vergleichbarer Eingruppierung miteinander verglichen werden. Dabei ist die Zahl der Kinder bezüglich der Rentenhöhe für angestellte Lehrer irrelevant. Bei angestellten Lehrerinnen hat die Zahl der Kinder auch weniger Einfluss auf die Rentenhöhe als bei den verbeamteten Kolleginnen.
Die Besonderheit macht natürlich der Vorbereitungsdienst, der im Regelfall im Beamtenverhältnis absolviert wird. Bei den Angestellten erfolgt zwar die Nachversicherung, aber nur der AG-Anteil wird gezahlt. Da die Rentenpunkte für den Vorbereitungsdienst nur sehr gering sind hat das Auswirkungen. Ebenso die Studienzeiten, die bei der Rente nur wenige Rentenpunkte bringen. Da sind Beamte deutlich besser gestellt.
Es gibt viele Interessante Analysen, die über Schall.nrw gefunden werden können. z.B.: https://www.schall-nrw.de/unsere-themen/tarifgutachten
Wann weitet sich die Schall endlich bundesweit aus?
Das war vielleicht mal. Ich zahle 650 (nur mein Anteil)für die GKV und meine Kinder sind da nicht mit abgedeckt. Daneben verdiene ich grundsärzlich ca. 800€ weniger als der Beamte für den gleichen Job. Und ich bekomme weder Familien- noch Kinderzuschlag als Angestellter. Meine Kinder sind dem Staat mal nichts wert. Die Beamtenkinder aber schon.
Aber nur, weil Sie so gut verdienen, dass Ihre Frau nicht arbeitet, richtig? Sonst könnte sie ja in ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse die Kinder mitversichern lassen.
Sie vergleichen außerdem (wenn Sie keine Kinder hätten) die Kosten für 2 Personen mit den Kosten 1 Person!
Was Sie vergessen, es wurde bereits angedeutet, wenn Mann und Frau angestellt sind, zahlen beide in die GKV, nicht nur einer.
Einen besseren Nachteilsausgleich für die nicht verbeamteten Lehrer in Berlin hatte die CDU vor den letzten Wahlen versprochen. Auch dieses Wahlversprechen wurde gebrochen! Schäm dich, CDU !!!
Seit wann hält sich die CDU an ihre Wahlköder, äh… Wahlversprechen? (Schuldenbremse)
Und? Schließt sich die GEW an? Anderswo unterstützt sie ja auch Klagen gegen Mehrarbeitsstunde oder für A13… Da bin ich mal gespannt. In den Verhandlungen zum Nachteilsausgleich forderte die GEW Berlin tatsächlich deutliche Verbesserungen. (Was tat damals der VBE?)
Das ist ja nicht nur in Berlin so. Mich würde es freuen, wenn sich die Gewerkschaften bundesweit für einen angemessenn Nachteilsausgleich stark machen würden.
Wären Sie auch bereit, die Gewerkschaften dabei selbst zu unterstützen? Als angestellter Lehrer dürfen Sie streiken!
Da haben wir ja wieder das Hauptproblem: DIE Gewerkschaften sollen etwas für DIE Lehrer tun. Und die DIE Lehrer schauen zu.
Von meiner Seite reicht es völlig aus, dass die Gewerkschaften das nur für Ihre Mitglieder tun. Gerne durch eine Klausel, dass der AG die erstrittenen Leistungen nicht auf nicht-organiesierte AN anwenden darf.
Das gesagt bleibt trotzdem noch genug für die Gewerkschaften zu tun (für Ihre Mitglieder).
Vor so einer Klausel wird sich der Arbeitgeber hüten. Wissen Sie warum? Weil er damit ja alle seine Angestellten in die Arme der Gewerkschaften treiben würde. Sie können sich vorstellen, wie dann die Mitgliedszahlen in die Höhe schießen.
Es gibt den verdi Tag. Möglich ist also alles.
https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/++file++66fa8573a12e67097467d605/download/2024-09-30_Tarifinfo%20Jetzt%20Wahlrecht%20wahrnehmen_final.pdf
Worauf ich hinaus wollte, war das “Gewerkshaftsbashing”.
Aktuell halte ich dieses für angebracht. Kritik wird an die Gewerkschaften wird sicherlich auch von Gewerkschaftsmitgliedern vorgetragen; und nicht nur von nicht Mitgliedern. Von der GEW & Co. würde ich hoffen, dass diese die Kritik annehmen, wenn diese nicht in die Bedeutungslosigkeit abrutschen wollen. Meiner persönlichen Meinung nach ist dies notwendig, um Mitglieder zu gewinnen.
Z.B.: Warum wurde in der Vorbereitung zur aktuellen Tarifrunde nicht gefragt, ob die GEW-Mitglieder für eine Revision des §44 TV-L sind? Die Position in der Filterblase News4Teachers scheint jedenfalls zu sein, das der Paragraf in der aktuellen Form abgeschafft werden sollte.
Bei dem Thema Gleichbehandlung Angestellte – Beamte geht es ja nicht nur um Lehrkräfte, sondern letztendlich um alle anderen Bereiche, in dem auch Beamte und Angestellte neben einander arbeiten.
z.B.Auch die Lohnfortzahlung unterscheidet sich erheblich: Während Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall ohne zeitliche Begrenzung abgesichert sind, endet die Lohnfortzahlung für Angestellte nach sechs Wochen.”
Würde hier für anfestellte Lehrkräfte eine Sonderregelung geschaffen werden, würden sofort alle anderen Angestellten bei Verwaltungen und Behörden das gleiche Recht einfordern. Das wird,die Länder und Kommunen nicht erfreuen.
Alternativ wäre die Gleichstellung der Beamten an die Angestellten.
Da haben Sie Recht. Das ist wohl der Grund, warum das nicht gemacht wird.
Mmmh, also für mich als kinderlosen Single Lehrer in Berlin war die Verbeamtung finanziell kein Selbstläufer: Netto habe ich mit Erfahrungsstufe 5 selbst mit GKV Beitrag mehr in der Tasche gehabt, also mit Verbeamtung auf Erfahrungsstufe 3 und einer günstigeren PKV.
Sie wären auch als Angestellter in die 3 zurückgestuft worden: soweit ich weiß, galt die sofortige Eingruppierung in die 5 in Berlin nur befristet.
Vergleichen Sie also besser gleiche Erfahrungsstufen miteinander, alles andere ist unredlich.
Und ja, mit Kindern fällt der Unterschied noch viel eklatanter zum Nachteil der Angestellten aus.
Diese Zulage gab es ab 2013 nur für neueingestellte Lehrer, die seinerzeit ja eben nicht verbeamtet wurden und die man damit trotzdem “anlocken” wollte. Alle die bereits vorher als Angestellte eingestellt worden waren, seit 2005, als man die Verbeamtung aussetzte, bekamen das nicht. Die waren doppelt bestraft: keine Beamtenprivilegien, keine Zulage. Wenn sie dann 2023 (?) älter als 53 waren, waren sie sogar dreifach bestraft: keine Beamtenprivilegien, keine Zulage, keine Wiederverbeamtung! Die sollten nun wirklich einen echten Ausgleich bekommen. Sind ja nicht so viele. Und für Bäume gibt Berlin doch nun auch Millionen aus!
Ich muss korrigieren: ab Schuljahr 2009/10 und doch für alle.
Sie haben aktuell nur deshalb nicht mehr, weil Sie als verbeamteter Lehrer in Berlin nicht mehr die Zulage bekommen (Erfahrungsstufe 6 bei Neueinstellung). Sie haben nun neu die unbegrenzte Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle (wie wir nun wissen bis zu 16 Jahre *Ironie*); Sie haben eine private Krankenversicherung mit all den Vorteilen (sofortiger Termin, wenn Sie ihn brauchen etc.), Sie haben die Pension in Aussicht und übrigens nach 5 Jahren schon eine Mindestpension, die Ihre angestellten Kollegen sich in dieser Höhe erstmal erarbeiten müssen (geschätzt nach rund 20 Jahren Schuldienst). Sie fühlen sich benachteiligt oder zumindest nicht bessergestellt?
Man bekam seit 2013 als neueingestellter Lehrer sofort Erfahrungsstufe 5, nicht 6. Die Stufe 6 wurde wenig später erfunden, um da noch irgendwie eine Steigerungsstufe zu haben. Irgendwie so. Hab die Details vergessen. Diese Zulage war immer nur “bis auf Weiteres” und sollte ein Ausgleich dafür sein, dass Berlin nicht mehr verbeamtet. Natürlich fiel die für die dann nun doch wieder verbeamteten Lehrer weg. Je nachdem, welche Erfahrungsstufe man inzwischen erreicht hätte (ohne Zulage), war der Gehaltsunterschied dann größer oder kleiner.
Lieber Lesender, das ist zu kurz gegriffen. Ja, mit der Verbeamtung ging man in der Erfahrungsstufe zunächst auf die reale Erfahrungsstufe herunter, die der eigenen Beschäftigungzeit entspricht. Dies ist zunächst in der Tat ein realer Rückschritt, nachdem seit 2009/2010 in Berlin neu angestellte Lehrkräfte gleich die E13, Stufe 5 erhalten haben. Die vom VBE angestellte Vergleichsrechnung zielt aber auf genau jene Jahre, die Sie vermutlich erst noch erreichen werden, die Zeit zwischen dem Alter 52 und 67. Allein aus dieser Zeit ergeben sich die dort berechneten Unterschiede beim Monatsgehalt und bei Rente/Pension von in Summe 207.000 Euro mehr für die verbeamtete Lehrkraft. Sie werden – wenn Sie denn im Schuldienst bleiben – ganz automatiwsch in eben jene Besoldungsstufe 8 (Beamte A13) aufsteigen, wie die angestellte Lehrkraft in die Erfahrungsstufe 6 (E13). Das ist genau die Vergleichsgröße, die der VBE zu recht anstellt.
Nun zu ihrem Gehalts”knick”: Für den Moment ist das eine Stagnation oder ja, sogar ein Rückschritt. Stimmt. Aber das ist nur eine Momentaufnahme, kein ehrlicher Laufbahnvergleich auf die ganze Länge der Beschäftigung.
Sie vergessen zum einen, dass Angestellte vor 2009/2010 gar nicht die Erfahrungsstufe 5 erhalten haben beim Einstieg, also auch so langsam aufgestiegen sind wie Sie jetzt.
Und Seiteneinsteiger und Quereinsteiger, die sich schlussendlich nachausgebildet haben mit einem Referendariat, haben in ihrer außerschulischen Erwerbsbiografie weit überweigend ähnlich “niedrige” Anlaufgehälter in ihren Branchen gehabt.
Wo ist nur der große Vorteil für Sie als Beamter? S i e erhalten ihre Pension mit bis zu 71,75% gemessen am BRUTTO ihres LETZTEN, HÖCHSTEN Gehalts. Der/die Angestellte erhält den Durchschnitt seines Lebenszeiterwerbs. In Ihrer Pension ist ihr aktuell niedrigeres Gehalt als Berechnungsgrundlage verschwunden. Bei Angestellten aber eben nicht.
Die viel koloportierten 48% des letzten NETTO (“Haltelinie” der aktuellen Rentendebatte) sind es nicht, es sind mehr, weil man bei der DRV Rentenpunkte erwirbt. Und je höher das Gehalt über dem Durchschnitt der Erwerbsbevölkerung liegt desto mehr Rentenpunkte erwirbt man. Aber auf jeden Fall orientiert sich die Prozentzahl der Angestelltenrente, die individuell zwischen 48 und 70% schwanken kann, am NETTO. D a liegt der gravierende Unterschied. Es mag verständlich sein, dass Sie noch zu jung sind, um sich die für Sie extrem günstige Entwicklung oberhalb des Alters von 52 konkret auszurechnen. Aber d a liegt der entscheidende Punkt und da liegt ein veritabler Vermögensunterschied.
A13/E13 für alle Lehrer in Berlin kam aber mehrere Jahre später als Erfahrungsstufe 5 bei Neueinstellung! Nämlich erst ab etwa 2018.
Sie scheinen aber Recht zu haben, dass es die Erfahrungsstufe ab Schuljahr 2009/10 gab und wie ich nun nachlese doch für alle. Ich muss mich also selbst korrigieren. (Ich bezog mich auf Äußerungen von Kollegen seinerzeit.)
Wo bitte schwankt die Prozentzahl der Angestelltenrente zwischen 48 und 70%?? Es sind exakt 48%, plus VBL Rente, die man aber in der aktven Zeit einbezahlt hat, und wenn man eher aufhört oder längere Zeit pausiert hat, gibt es Abschläge, die richtig weh tun. Außerdem ist die Rente gedeckelt auf 3600 Euro, die Pension nicht.
Nein. Die 48% beziehen sich auf d i e Erwerbsperson, die im Mittel den Durchschnittslohn erhält. Wir erwerben im System der DRV gar keine Euroberträge oder Prozente, sondern sogenannte Entgeltpunkte (manchmal auch “Rentenpunkte” genannt.) Wer – wie Lehrer*innen – oberhalb des Durchschnittslohns in einem Jahr verdient, der erwirbt nicht 1,0 Entgeltpunkte, was dem/Der ideal gedachten Durchschnittslohnverdiener*in entspricht, sondern höhere Entgeltpunkte z.B. 1,2, 1,3 1,5 – je nachdem wie viel mehr man relativ verdient.
Das führt im Ergebnis dazu, dass für viele, die lebenslang oberhalb des Durchschnittslohns verdient haben, die Realrente nicht 48% des letzten Netto entspricht, sondern den höheren Werten, wobei es davon abhängt wie lange/wie oft und wie viel man oberhalb des Durchschnittslohns verdient hat. Hier ist die öffentliche Debatte um den 48%-Wert verzerrt. (Die aber trotzdem einen Sinn hat, weil eine Absenkung alle Entgeltpunkte nach unten zieht.)
Man kann ja seit Anfang der Nuller Jahre in den Bescheid der DRV schauen. Und wenn man da d e n Rentenerwartungswert nimmt, der entstehen würde, wenn man weiter so viel Beiträge einzahlt wie bisher und diesen prozentmäßig in Bezug setzt zum aktuellen Netto, dann hat man den tatsächlichen Prozentwert der eigenen Rente auf einer kaufkraftbereinigten Basis. ABER natürlich bezogen auf das Netto und d a s macht den Unterschied zu den Beamten und verursacht den großen Nachteil gegenüber der Pension.
Richtig interessant wird es für Angestellte auch dann noch mal, wenn die nicht amtangemessenen Bezüge erhöht werden sollten.
Die der Angestellten dann natürlich nicht, sie bekleiden ja auch kein Amt.
Dann geht die Schere erst richtig auseinander!
Und wen kümmert es außer den Angestellten?
Genau. Keine/-n.
Der Nachteilsausgleich für jüngere Kolleg:innen, die sich freiwillig für den Verbleib im Angestelltenstatus entschieden haben, wurde unter SchwarzROt komplett gestrichen. Auch bei diesen, die zuvor eine Erklärung abgegeben hatten, dass sie auf die Verbeamtung verzichten und DAFÜR den Nachteilsausgleich wollen. Und das, obwohl, glaubt man dem VBE, dieser zunächst gewährte Nachteilsausgleich die Vorteile der Verbeamtung nicht mal ansatzweise ausgleicht, diese Lehrkräfte das Land Berlin also auf Dauer betrachtet – bei gleicher Leistung und gleicher Arbeit – unglaublich viel Geld sparen. Dieser Beitrag interessiert aber anscheinend niemand hier. Ich selbst sehe darin eine schreiende Ungerechtigkeit. Auch viele davon betroffene jüngere Kolleg:innen, die den Laden am Laufen halten. Während ältere angestellte Lehrkräfte, die erst vor Kurzem nach Berlin wechselten, weiterhin davon profitieren. Wie gesagt: Interessiert niemanden, weil wir uns nicht vernetzen und laut schreien, aber die nächsten und übernächsten Wahlen stehen an. Dann wird “abgerechnet”.