BERLIN. In Deutschland unterscheiden sich die Konditionen für Lehrkräfte stark danach, ob sie verbeamtet oder angestellt sind – mit Folgen für Gehalt, Versorgung und soziale Absicherung. Diesen Konflikt greift nun der VBE Berlin auf: Er prangert eindringlich die strukturelle Benachteiligung älterer angestellter Lehrkräfte an, die von der 2023 in der Bundeshauptstadt wieder eingeführten Verbeamtung nicht mehr profitieren konnten. Und er verlangt einen (echten) Ausgleich.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Berlin rückt eine Problematik in den Mittelpunkt, die seit der Wiederverbeamtung im Jahr 2023 im Berliner Schulwesen schwelt: angestellte Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters nicht mehr verbeamtet werden können und weiterhin deutliche finanzielle Nachteile tragen.
In einer Pressemitteilung spricht der Verband von einem „Zweiklassen-Status“ für diese Beschäftigtengruppe und fordert eine umfassende Anpassung des sogenannten Nachteilsausgleichs von derzeit 300 Euro monatlich. Der VBE führt aus, dass diese angestellten Ü52-Lehrkräfte seit der Wiedereinführung der Verbeamtung in einer klar benachteiligenden Situation geblieben seien.
„Diese angestellten ‘Lehrkräfte-Ü52’ finden sich seither in einer krassen Zweite-Klasse-Bezahlung und -Absicherung wieder“
Bis 2004 war die Verbeamtung für Lehrkräfte in Berlin üblich. Die Abschaffung im selben Jahr, politisch mit Sparmaßnahmen begründet, führte zu einer jahrelangen Abwanderung von Lehrkräften in andere Bundesländer. Mit der erneuten Einführung der Verbeamtung im Jahr 2023 wurde diese Entwicklung politisch korrigiert. Nicht berücksichtigt wurden jedoch jene Lehrkräfte, die seit 2004 im Schuldienst verblieben, 2023 jedoch älter als 52 Jahre waren und deshalb nicht mehr verbeamtet werden konnten.
Der VBE hebt hervor, dass gerade diese Gruppe die Berliner Schulen über fast zwei Jahrzehnte hinweg stabilisiert habe und nun strukturell benachteiligt sei. Die Pressemitteilung formuliert dazu: „Diese angestellten ‘Lehrkräfte-Ü52’ finden sich seither in einer krassen Zweite-Klasse-Bezahlung und -Absicherung wieder.“
Der VBE präzisiert die finanziellen Auswirkungen anhand einer Vergleichsrechnung zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften. Demnach entsteht angestellten Lehrkräften über 52 Jahren im aktiven Dienst ein monatlicher Nettorückstand von 486 Euro – selbst unter Einberechnung des bisherigen Nachteilsausgleichs von 300 Euro. Der Verband betont, dass dieser Betrag deutlich macht, dass die bisherige Zahlung den tatsächlichen Unterschied nicht annähernd kompensiert.
Noch deutlicher fällt die Differenz im Alter aus: Die Lücke zwischen gesetzlicher Rente (ergänzt durch die VBL-Betriebsrente sowie mögliche private Vorsorge auf Basis des bisherigen Nachteilsausgleichs) und der Pension verbeamteter Lehrkräfte liegt nach Berechnungen des VBE bei etwa 1.000 Euro pro Monat bis zum Lebensende. Auch die Lohnfortzahlung unterscheidet sich erheblich: Während Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall ohne zeitliche Begrenzung abgesichert sind, endet die Lohnfortzahlung für Angestellte nach sechs Wochen.
In der Summe führen diese Unterschiede aus Sicht des VBE über Erwerbs- und Rentenphase hinweg zu einem sechsstelligen Nachteil für die betroffene Gruppe.
Der Verband kritisiert, dass die bisher gezahlten 300 Euro Nachteilsausgleich diese strukturelle Ungleichheit nicht einmal ansatzweise ausgleichen. Vorgeschlagen wird daher eine Erhöhung auf 900 Euro monatlich, die direkt in einen bestehenden oder neu einzurichtenden Gruppenvertrag der VBL-Klassik eingezahlt werden sollen, rückwirkend zum 1. Februar 2023. Sollte eine rückwirkende Einzahlung nicht möglich sein, fordert der VBE eine monatlich gestreckte Auszahlung der Differenz. Als tarifrechtliche Grundlage verweist der Verband auf § 16 Absatz 5 TV-L, der aus seiner Sicht eine Anpassung ermöglicht, sofern politischer Wille vorhanden ist.
Weitere Forderungen umfassen eine auf zwölf Monate verlängerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie eine frühere und rückwirkende Hochstufung der angestellten Lehrkräfte über 52 Jahre in die Entgeltstufe 6. Zusätzlich ruft der Verband betroffene Lehrkräfte dazu auf, sich zu vernetzen, unter anderem über einen Instagram-Kanal, über den perspektivisch ein Petitionsprozess angestoßen werden soll. News4teachers








