MÜNCHEN. Zwei Schülerinnen haben vor dem höchsten Verwaltungsgericht Bayerns Recht bekommen – und dennoch bleibt am staatlichen Gymnasium in Wolnzach alles beim Alten. Ein 1,50 Meter hohes Kruzifix mit einem gekreuzigten Jesus hängt weiterhin einschüchternd über den Köpfen im Eingangsbereich der Schule, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klar entschieden hat, dass dieses Kreuz die Religionsfreiheit der klagenden Schülerinnen verletzt hat. Das Urteil ist rechtskräftig. Konsequenzen hat es – keine.

Der Fall, über den aktuell der Spiegel berichtet, zeigt exemplarisch, wie ein höchstrichterliches Urteil ins Leere laufen kann. Zwei ehemalige Schülerinnen des Gymnasiums hatten gegen das große Kruzifix im Foyer ihrer Schule geklagt – mit Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 8. Juli 2025 fest, dass die Schule verpflichtet gewesen wäre, das Kreuz zu entfernen. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde nicht eingelegt, das Urteil ist damit endgültig (News4teachers berichtete).
In der Begründung formulierten die Richter ungewöhnlich deutlich: Die Konfrontation mit dem Kruzifix stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit dar. Wörtlich heißt es: „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert.“ Das Kreuz sei „groß dimensioniert“, an einer „sehr exponierten Stelle“ angebracht gewesen und habe sich durch „eine figurenhafte Darstellung des Leichnams Jesu“ ausgezeichnet.
Das Gericht wies damit zentrale Argumente von Schulleitung und Kultusministerium zurück. Ein Kruzifix mit Korpus, zumal in dieser Größe, sei kein bloßes Symbol abendländischer Kultur. Es könne eine missionarische Wirkung entfalten, bevorzuge den christlichen Glauben und verletze damit das Gebot staatlicher Neutralität.
„Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe“
Und dennoch: Vor Ort ändert sich nichts. Die Politik stuft das Urteil als Einzelfall ein. Sowohl die Staatskanzlei als auch das Kultusministerium betonen, aus der Entscheidung ergebe sich kein allgemeiner Handlungsbedarf. Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) erklärte zwar, man wolle sich „intensiv mit der Begründung des Urteils auseinandersetzen“, fügte aber zugleich hinzu: „Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe – Werte, die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen. „Allen denjenigen, die sagen, man soll die Kreuze abhängen, denen sagen wir: Wir wollen diese Kreuze aufhängen“, erklärte er. Und weiter: Wenn ein Kreuz über einem Eingang verboten sei, „dann hängt das halt über einen anderen Eingang“. Dobrindt erklärte, es gehe „schlichtweg um das Grundverständnis unseres Zusammenlebens“. Das Kreuz drücke „mehr aus als den christlichen Glauben“, nämlich „eine Wertehaltung dieser Gesellschaft“. Respekt vor der Judikative gehört zu dieser „Wertehaltung“ offensichtlich nicht.
Dass das Urteil konkrete Folgen haben könnte, wird damit von Regierenden ausdrücklich verneint – auch mit Verweis darauf, dass die beiden Klägerinnen die Schule ja bereits verlassen haben. Am Gymnasium selbst hängt das Kreuz weiterhin. Auf Anfrage des Spiegel teilt der Schulleiter mit: „Das Kreuz hängt weiterhin, wo es immer hing, und zwar so lange, bis ich von höherer Stelle aufgefordert werde, es abzunehmen. Mehr gibt es hierzu nicht zu sagen.“ News4teachers
Dobrindt rät Schule, das Kruzifix-Urteil zu ignorieren (“Hängt es woanders hin”)
Die Feinde von Aufklärung und Wissenschaft müssen sich einem immer aufdrängen. Sehr unangenehm so was.
“Die Feinde von Aufklärung und Wissenschaft müssen sich einem immer aufdrängen.”
Kaum auszudenken, welche Worte Sie für DIESE Bande finden werden:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1096524
https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-impfdebatte-afd-101.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/gutachten-des-verfassungsschutzes-die-afd-und-ihr-ethnisch-abstammungsmassiger-volksbegriff-13664638.html
“https://taz.de/Menschen-mit-Behinderung/!6027886/”
Scheußlich, wie manche die Errungenschaften der Aufklärung verkehren, missbrauchen und bekämpfen!
“Die Politik stuft das Urteil als Einzelfall ein. “
Wenn man die Urteilsbegründung liest, scheint das m.M. durchaus nachvollziehbar.
Wenn ein Schüler verlangt, dass das Kreuz abgehangen wird, muss das geschehen.
In Bayern sorgt man dafür, Schüler davon abzuschrecken, ihre religiösen Grundrechte einzufordern.
Muss das Kopftuch der Lehrerin dann auch auf Wunsch abgenommen werden?
Ein Kopftuch muss ebenso wenig pauschal abgenommen werden wie ein Kreuz, das am Hals getragen wird. Das ist längst verfassungsgerichtlich entschieden.
Es gibt eben Unterschiede, zwischen Symbolen, die eine Lehrkraft aus persönlichen Gründe am Körper trägt und Symbolen, die in der Schule aufgehängt werden.
“dann auch auf Wunsch abgenommen werden?”
“ebenso wenig pauschal abgenommen werden wie ein Kreuz,”
Widerspricht das nicht der Aussage
“Wenn ein Schüler verlangt, dass das Kreuz abgehangen wird, muss das geschehen.”
“Wenn ein Schüler verlangt, dass das Kreuz abgehangen wird, muss das geschehen.”
Das Recht es fordern hätten auch Schülerinnen. Ist aber wie gesagt im Einzelfall schlüssig zu begründen. Es gibt nach meinen Informationen kein pauschales Verbot für Kreuze an Schulen.
Es ist verfassungsgerichtich entschieden, dass Schüler ein Recht auf negative Religionsfreiheit haben.
Immer dann wenn sie eine nicht gewollte missionerede Wirkung haben, sind sie rechtswidrig. Das dürfte regelmäßig der Fall sein, wenn Schüler dem Kreuz an prominenter Stelle nicht ausweichen können.
In Bayern hat man es Schülern aber bewusst erheblich erschwert, ihr Recht auch einzufordern.
“Wenn ein Schüler verlangt, dass das Kreuz abgehangen wird, muss das geschehen.”
Es betrifft wie gesagt aber nicht nur Schüler, sondern auch Schüler*innen und es reicht nicht es einfach zu verlangen. Da müssen schon auch schlüssige Begründungen vorgebracht werden.
Menschenwürde, Toleranz, Nächstenliebe. Und das in Kombination mit den christlichen Kirchen. Genau mein Humor…
Und mal so nebenbei: wenn man sich hier doch auf die Religionsfreiheit beruft, wäre es mal interessant zu erfahren, wie man an dieser Schule zu Kopftüchern steht. Die fallen dann doch ich unter die Religionsfreiheit, oder? ODER?
Also die Haltung der Schule ist äußerst positiv – solange das Kopftücher nicht Hidschab genannt wird.
Was halt einfach schlecht ist, wenn die einen Kopftuch im Unterricht tragen dürfen, die anderen aber keine Kopfbedeckungen wie Baseballkappen.
Welche Religion trägt Baseballkappen?
[Sorry … Musste auch mal wieder auf Rainer machen]
Die Frage ist doch eher, warum man aus religiösen Gründen Extrabratwürste bekommt. Manche verehren halt ihr Team abgöttig, haben die weniger Rechte?
Dann hätten Sie “Badehose” schreiben sollen, um sich einer echten Quelle zu bedienen 😉
Ich bin für freie Wahl der Badehosen! Unterstützen Sie mich! Und v. A. für kein Badehosen-Blaming!
Wenn Sie wollen, könnten wir eine Religion diesbezüglich versuchen zu Gründen: Wir verehren Nessie. Berufen uns auf “Sichtungen” und “Berichte”. Badehose ist frei wählbar. Schwimmflügel/Cap muss allerdings Nessie als Schriftzug und/oder Bild “beinhalten”. Rettungsschwimmer ist ab 18 Jahren Pflicht zu machen. Statt beten werden paar Runden geschwommen.
Im Fall von Naturkatastrophen mit Überschwemmung … Bestraft/Belohnt uns Nessie oder eben alle anderen. Vielleicht sollten wir ein U-Boot oder eine … Arche … bauen. Pilgern … Loch Ness. Dort ist auch unser Ursprung/Örtlichkeit als Religion dann.
Ist noch nicht ganz ausgefeilt, aber so grob die Richtung denke ich wäre gut.
“Ich bin für freie Wahl der Badehosen! Unterstützen Sie mich! Und v. A. für kein Badehosen-Blaming!
Wenn Sie wollen, könnten wir eine Religion diesbezüglich versuchen zu Gründen: Wir verehren Nessie.”
Hauen Sie den nächstes Mal raus, wenn einem Juden die Kippa heruntergeschlagen wird.
Es geht ja um Religionsfreiheit und da gehören Baseballkappen eindeutig nicht dazu.
Warum nicht? Mit ist mein Gott in Traum erschienen und hat mir befohlen Basecap zu tragen aber nur mit geradem Schild.
Das ist sogar weniger absurd als Bekleidungsvorschriften von Leuten zu übernehmen, denen vor Hunderten von Jahren Gott erschienen ist. Mit dem Propheten der Mützen, meiner Wenigkeit, kann man immerhin noch direkt sprechen.
Ja genau, warum sollten Sie weniger ein Prophet sein als Männer, die vor vielen Jahrhunderten lebten und über die Recht wenig historisch gesichertes Wissen besteht.
Bravo!
Eine gelungene Demaskierung sogenannter Atheist*innen, welche klammheimlich allen anderen die eigene Denke aufzwingen wollen 😀
Haben Sie schon ein Symbol gefunden, dass die Leute tragen sollen, um zu bezeugen, nicht so wie die Hei… so zu denken wie Sie?
Weil es sowas wie gesunden Menschenverstand gibt.
“Warum nicht?”
Weil dies keine Religion begründet.
Aber hey, kommen Sie zu mir und lachen Sie über Jesid:innen die sich zu deren Festen nicht von der Schule entschuldigen können.
Wahrscheinlich können Sie alle herzlich darüber lachen, dass deren ernsthaft praktizierte Religion und Ihr Scherz über Basecaps die gleiche Bedeutung zugewendet bekommen… 🙁
“Respekt vor der Judikative gehört zu dieser „Wertehaltung“ offensichtlich nicht.”
Das ist doch nichts Neues und nicht nur bei der CSU.
Beispiel:
https://www.ruhr24.de/nrw/armin-laschet-nrw-hambacher-forst-polizei-kohle-ausstieg-klima-schuetzer-deutschland-90974852.html
Hier wurden Tatsachen geschaffen, ohne eine Gerichtsentscheidung abzuwarten. Nennt man so etwas nicht “Rechtsbeugung”?
Aber was soll das Geschehen im Hambacher Forst denn ihrer Meinung nach mit einer Partei ausBayern zu tun haben?
Ich schrieb doch, dass es an Respekt vor den Judikativen nicht nur bei der CSU mangelt. Und das finde ich erschreckend, egal welche Partei. Wie soll man so etwas Schülern erklären?
Alles klar. Für eine Antwort auf Ihre Frage fehlt mir leider die pädagogische Qualifikation.
zu “Wie soll man so etwas Schülern erklären?”
Idioten gibt es überall.
Idioten nach ursprünglicher alt-griechischer Bedeutung sind “Privatmenschen”, die sich nicht um öffentliche und soziale Regeln kümmern (wollen) und daher auch kein öffentliches Amt annahmen, sich teilw. in die Abgeschiedenheit zurück zogen.
Idioten nach römischer Prägung ([lat.] idiota ) waren die “Unwissenden”
Personen sind diejenigen mit öffentlicher Maske ([lat.] persona, personae).
Hinter der Maske (Persona) könnte durchaus ein Idiot seine Unwissenheit verbergen, solange er nicht spricht oder schreibt.
Die Rede entlarvt den Idioten hinter der Maske.
Der Rahmenbetriebsplan und der entsprechende Einzelbetriebsplan waren schon lange genehmigt.
Die Begründung für den Polzeieinsatz hat im Nachhinein der rechtlichen Überprüfung nicht standgehalten. Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass das Bauordnungsrecht keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Räumungsbeschluss gewesen ist.
Dadurch ist der Baumhausprotest aber auch nicht legitimiert, da er immer noch einen Hausfriedensbruch darstellt.
Bei dem geplanten Abbau im Süden des Tagebaus geht es ja weniger um die Kohlegewinnung als um die Ausformung der Endböschung, die ja wesentlich flacher gestaltet sein müssen als die temporären Betriebsböschungen. Der ursprünglich geplante Schwenk in Richtung Elsdorf, um die Aufschluss von Hambach II zu ermöglichen, entfällt ja durch den Ausstiegsbeschluss. Bis zum Auslaufen des Gewinnungsberbaus müssen noch etliche Millionen Tonnen Erde abgebaggert und verkippt werden, um das Tagebaurestloch zu gestalten. Die ursprüngliche Idee, die Sophienhöhe wieder abzutragen um Abraummassen zu gewinnen, ist ja inzwischen vom Tisch.
Ist schon schlimm, wenn in einem Land der Rechtsstaat untergraben wird…
Wie das aussieht, sollten eigentlich noch viele wissen (https://www.bpb.de/themen/deutsche-teilung/kontraste/42474/vom-rechtsbeuger-zum-rechtsanwalt-die-karriere-von-ddr-juristen/)
Haben Sie Ihren link gelesen? Anscheinend nicht (vollständig?). Ansonsten hätten sie gelesen, dass der werte Herr ohne Probleme in der BRD nach der Wende Fuß fassen konnte. Das passt zu den Beobachtungen, die wir damals öfter machen konnten: “Wendehälse” waren in den 90ern gern gesehen im Westen. Die DDR-Oppositionellen hatten es dagegen schwerer, denn sie galten den Wessis als nicht so “anpassungsfähig”. 🙂
Darf man sich das zum Vorbild nehmen? Wir halten uns nur an die Urteile, die uns gefallen und weisen andere nur dann darauf hin, dass sie es auch müssen. In allen anderen Fällen tun wir es nicht und nennen es Zivilcourage. (?)
Haben Sie das betreffende Urteil gelesen?
Siehe Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte.
Christlicher Fundamentalismus in Bayern.
Mit dem Grundgesetz hat man dort offenabr nicht viel am Hut.
Es ist vielleicht auch ganz gut, wenn die Automobilindstrie ein bisschen schrumpft, damit die christlchen Fundis in Bayern von ihrem hohen Ross herunterkommen.
Haben Sie das Urteil gelesen?
Ja, die Weigerung das Kreuz abzuhängen war schon vor Jahren rechts- und verfassungswidrig. Man ließ es aus christlichem Fundamentalismus hängen.
Haben sie das Urteil gelesen und verstanden?
Natürlich. Deshalb weiß ich ja, dass das Gericht nicht geurteilt hat, dass es da grundsätzlich nicht hängen dürfte oder abgenommen werden müsste, auch wenn es niemand mit Hinweis auf individuelle Rechte nach BGB und GG verlangen würde.
Gerichte urteilen zu Fällen, die ihnen vorgelegt werden – wenn das Grundrecht auf Glaubensfreiheit der beiden Schülerinnen mit dem Kruzifix missachtet wurden, wird logischerweise auch das Grundrecht auf Glaubensfreiheit der übrigen Schüler missachtet. Die Landesregierung spekuliert darauf, dass sich keiner die Tortur ein weiteres Mal antut. Denn eine Tortur war der Klageweg offenbar, wie der Spiegel über die Mutter berichtet: “Sobald sie sich darum bemühte, dass ihre Kinder religionsfrei aufwachsen können, sei die Familie angefeindet worden.” Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bayern-gerichtsurteil-zu-kruzifix-im-schulfoyer-a-d353457e-dcab-47b3-bcdf-dd4f0d7a1a2b
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Sobald sie sich darum bemühte, dass ihre Kinder religionsfrei aufwachsen können, sei die Familie angefeindet worden.”
Standen denn die Mitschüler*innen und deren Eltern nicht geschlossen an ihrer Seite?
So steht es allerdings doch nicht im Urteil?
https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/7_bv_21.336.pdf
https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_kruzifix_im_eingangsbereich_eines_staatlichen_gymnasiums_hat_die_glaubensfreiheit_von_sch%C3%BClerinnen_verletzt.pdf
Übrigens:
Dieser Fall gepaart mit:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html
Gepaart mit Neutralitätsgeboten [bspw. Partei/T-Shirt]
Zeigen mitunter sehr konkret und interessant juristische “Problemlagen”/”Widersprüche” und “Kniffe” [im Bereich Schule] eben auf. Zudem auch “Logikfehler” bzw. “Juristische Kompromisse und Wertigkeiten”. Man muss eben abwägen, da man nicht alle Gesetze hier einhalten kann. Logisch begründen und nachvollziehen kann man das ohne Abwägung auch nicht.
Das ist so bisschen “die kritische Doppelmoral” und “Cherry-Picking”, welche(s) eben vielfach auch kritisiert wird.
Witzigerweise haben Sie zwei von dreien Thematiken aktuell als Artikel. Wenn Sie noch die “Neutralität” in Bezug auf Parteien behandeln … Hätten “wir” das Trio beisammen und würden ganz klar auch die juristischen “Verstrickungen” und “Kompromisse” sehen. Ebenfalls, die logischen Inkonsistenzen und Inkonsequenzen.
Dann noch ein gemeinsamer Artikel zur juristischen Auseinandersetzung im Vergleich/Bezug dieses juristischen “magischen Dreiecks” [Begrifflichkeit analog dem magischen Dreieck der Unternehmensführung, dem magischen Dreieck der Geldanlage und dem magischen Dreieck der Nachhaltigkeit].
Und Rainer wird ganz erstaunt darüber sein, dass es nicht nur “das GG” mit der einen klaren Anwendung gibt. Und auch Sachverhalte divers kritisch betrachtet und diskutiert werden könn(t)en. Wobei … Das bezweifel ich inzwischen.
Das Gericht hat geurteilt, dass das Kreuz unmittelbar nach der Forderung der Schülerinnen hätte abgehängt werden müssen.
Diese Rechtslage war nach dem Urteil des Verfassungsgerichts klar.
Dennoch blieb das Kreuz rechtswidrig hängen. In Bayern hatt man offenbar nicht vor, sich ans Grundgesetz zu halten.
Auch nach dem Urteil will die Regierung in Bayern ja offenbar Schüler davon abschrecken, für ihre Rechte einzutreten. Wer nimmt es schon auf sich mehrere Jahre gegen seine Schule zu prozessieren, wenn man die Schule möglicherweise schon verlassen hat, wenn das Urteil erfolgt?
“Diese Rechtslage war nach dem Urteil des Verfassungsgerichts klar.“
Was amcht Sie da so sicher?
Falls Sie das Urteil des BVerfG vom 16. Mai 1995 meinen, dort wurde ja nicht entschieden, dass in Schulen keine Kreuze hängen dürften.
Der BayVGH hat in seiner Einzelfallentscheidung auch darauf verwiesen, dass Art 7 BayEUG nicht angewandt werden kann, weil es sich bei der betreffenden Schule um ein Gymnasium handelt.
Allerdings hat auch mich das Urteil nicht überrascht.
Ich könnte mir auch vorstellen , dass die Schulleitung in ähnlich gelagerten Fällen nicht mehr so handeln wird.
Die Schule will das Kruzifix hängenlassen.
Offenbar hat sie nichts dazugelernt. Es ist vielmehr von einer weiteren bewusten Missachtung der Rechtslage auszugehen.
Gegen welche konkrete Rechtslage wird denn dort Ihrer Meinung nach verstoßen?
Warum beteiligen Sie sich, als hätten Sie eine Meinung dazu?
Oder wollen Sie endlich mal Ihre Perspektive zum Fall beitragen? 😀
“Warum beteiligen Sie sich, als hätten Sie eine Meinung dazu?”
Weil ich es kann und darf.
Falls Sie das nicht glauben sollten, werfen Sie einfach mal einen Blick ins GG .
Falls Sie die betreffenden Artikel ohne den fremde Hilfe nicht finden sollten, müssen Sie aber jemand anders um einen link bitten. Von mir gibt es aus bekannten Gründen kein Futter mehr für Sie.
“Weil ich es kann und darf.”
Sie dürfen auch Ihre eigene Meinung dazu schreiben. Sie können das, oder? 😉
Naja das Urteil ging ja von markanter Größe des Sachgegenstandes aus. Dazu den Ort der “Umungehbarkeit”/”Konfrontation” damit. Dazu die Neutralität.
Das gilt eben auch für Kopftücher als religiöses Zeichen. [Insbesondere bei Lehrkräften (w)]
Daher muss man sich im Fall der Kopftücher auf die “Personen” berufen und argumentieren und nicht auf den Sachgegenstand.
Hier fällt man dann im Bereich des “staatlichen Vertreters” [Lehrkraft] wiederum in das “Neutralitätsgebot” [keine Parteikleidung].
Und hier wiederum kommt man dann nur raus mit der Berufung und Argumentation auf die “inividuelle”/”persönliche” Religionsfreiheit. Diese sucht man sich ja nur bedingt aus … Wie wir alle wissen. Es ist Teil eines Selbst – anscheinend. Die kann man hier nicht ablegen [vermeintlich] und sowas wie Parteikleidung schon. Die Partei sucht man sich auch aus.
Dass das alles inkonsistent und inkonsequent ist … Ersichtlich hoffentlich.
Und daher nenne ich das “juristisches Dreieck” im Bezug auf Schule. Man kann halt nicht alles erfüllen.
Von “neutral” oder gar “gerecht”/”fair” oder “gleichberechtigt” brauchen wir hier wenig denken. Das basiert ja auch nicht primär auf Logik, sondern aud “Kompromissen”. Und fällt auch genau so argumentativ sachlogisch natürlich zusammen.
“Dass das alles inkonsistent und inkonsequent ist …”
Eigentlich nicht. Hier stößt lediglich Ihr Wunsch, keine Menschen zu sehen, die sich von Ihnen unterscheiden, an Grenzen
Dann erklären Sie mir logisch die jeweiligen Gesetze und Zusammenhänge, sowie Überschneidungen.
Meine Augen leuchten. Vielleicht ist es tatsächlich ganz einfach und viele Juristen etc. machen und machten sich dort (ständig) unnötig Gedanken. Erklären Sie – ich bin Ihr Schüler und gespannt. Hellauf begeistert sogar.
Lernwillig und lernbereit.
Für Nachfragen und Erklärungsfragen sind Sie hoffentlich als Mentor offen.
“Das gilt eben auch für Kopftücher als religiöses Zeichen.”
Mir fällt dazu nichts ein, was Kopftuchverbote für Schülerinnen in Deutschland betrifft – meine Kritik bestünde auch im Fall, dass ein großes Kopftuch an Schulwände geklopft wird 😉
Warum Sie dies mit dem Kreuz in einer öffentlichen Einrichtung in einen Topf werfen, kann (lediglich) ich soweit nur auf Ihre allgemeine Ablehnung von Religionsausübung zurückführen.
Aber wir können uns gerne gemeinsame Entscheidungen anschauen, wo das Gericht das Kreuz verbot und Gerichte in Österreich ein Verbot für Kopftücher bei KuJ wahrscheinlich wieder prüfen werden :/
Nun ja, sehen Sie sich das ganze Spiel beim Bürgergeld an! Auch da wird versucht, einen Satz aus dem entsprechenden Urteil für sich zu nutzen?
“Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen.”
Von einer Partei, welche von Recht und Ordnung redet… Was soll man nochmal mit den Menschen in Deutschland machen, die sich nicht an die Regeln halten?
Im Ernst: Eine Schande für den Rechtstaat, aber immerhin gewinnt die AfD so an Stimmen. Idiotisch!
Wenn politiker erklären würden sich nicht an Gerichtsurteile halten zu wollen, fände ich das auch bedenklich.
Wissen sie eigentlich was das Gericht geurteilt hat?
“Die Politik stuft das Urteil als Einzelfall ein.” – “Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen.”
Das liest sich für mich schon so, dass Politiker erklären, sich nicht an Gerichtsurteile halten zu wollen.
Eben. Wenn es tatsächlich so gesagt wurde, fände ich es bedenklich.
Da aber das Gericht ja nicht geurteilt hat, dass das Kreuz dort nicht hängen dürfte und zu entfernen sei, wäre ich erst völlig sicher, wenn ich das Originalinterview gelesen oder gehört hätte.
In dem Moment, in dem sich ein weiterer Schüler beschwert, müsste das Kreuz auf jeden fall abgehängt werden.
Insofern ist es problematisch, das Kreuz in der Hoffnung hängen zu lassen, dass sich und niemand mehr traut, sich zu beschweren.
Der Wille zur Rechtsbeugung ist hier spürbar.
“In dem Moment, in dem sich ein weiterer Schüler beschwert, müsste das Kreuz auf jeden fall abgehängt werden.”
Wie kommen Sie darauf, dass eine Beschwerde schon ausreichend würde?
Ich gehe mal stark davon aus, dass auch schlüssige Argumente für die Forderung vorgebracht werden müssten.
Und wie gesagt, dieses Recht ist nach meinen Informationen nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden.
“Und wie gesagt, dieses Recht ist nach meinen Informationen nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden.”
Welche Informationen sind dies. Garantiert können Sie uns alle mit Ihren Quellen bereichern 😛
“wäre ich erst völlig sicher, wenn ich das Originalinterview gelesen oder gehört hätte.”
Sie haben das Interview nicht gelesen?
Kritisieren Sie hier eine Person oder geht das wieder in DDR-Romantik und Untergrabung der Demokratie über?
Aufgrund der mangelnden Likes, scheint es Ihnen um Ersteres zu gehen, wo ich Ihnen gerne zustimme
Ist doch nichts Neues, denn alle Tiere sind gleich. – Nur Schweine sind gleicher
Sind Sie sicher, dass snowball da zustimmen würde?
Weiß nicht, 1984 ist nun auch schon 41 Jahre Vergangenheit.
Und heute haben manche Schweine das Internet, um anonym über die Demokratie herzuziehen 🙁
Haben Sie denn eine Meinung zum Thema oder auf was wollen Sie heraus?
Kein Stress, ich weiß dass Sie keine Meinung haben, also warum sich mit Ihnen austauschen? 😉
“also warum sich mit Ihnen austauschen?“
Das müssten Sie wohl selber beantworten.
In der Vergangenheit haben Sie z.B. ziemlich oft um Quellen oder Links für Informationen gebettelt, die Sie anscheinend ohne fremde Hilfe nicht finden konnten.
Aber das hat sich ja erledigt, nachdem Sie zu oft in die Hand gebissen haben, die Sie gefüttert hat.
called it 😀
Nicht um sonst wird der Bundesinnenminister auch als “Verfassungsminister” tituliert.
Warum also die Gewaltentrennung anerkennen? Das ist man im bayrischen Absolutismus nicht gewöhnt.
Nach dem Wahlergebnis zum Parteivorsitz der CSU ist der bayrischen MinPrä ohnehin die lose Kanone an Deck des Koalitionsdreimasters. Und die CSU ist nur der kleine Besanmast mit maximal zwei Segeln.
Na, irgendjemand musste ja die Rolle der FDP übernehmen…
Ja, liberale Juristen wie Hirsch oder Baum, aber keine christ-sozialen Politikamateure.
Zustimmung, aber bisher traf es ja nur Flüchtlinge udn PoC, war den meisten Menschen also egal – dieses Mal betrifft es Weiße! (seufz)
Naja, irgendein dahergelaufener Juppi wird das schon gegen Religion einsetzen, anstelle sich für den Rechtstaat auszusprechen. Meine Erwartungen in dieses Forum sind diesbezüglich bodenlos -__-
Schön das wir in einem Rechtsstaat leben, in dem nur passende Urteile Konsequenzen haben
Sehr gut! Das Kreuz ist keineswegs einschüchternd, sondern verweist über das Leiden Jesu auf alle leidenden Menschen. Es ist Sinnbild für Nächstenliebe und Humanität.
Es geht darum, ob es Ihnen der Staat vorschreibt/ Kindern vor die Nase stellt.
Sonst wäre die Frage, warum die Zeichen aller Religiösen/ Nichtsreligiösen gleichwertig zur Schau gestellt werden
Viel Nächstenliebe und Humanität zeigte das Kruzifix nicht gegen über Menschen, die von einer ungewollten Missionierung durch staatliche Stellen nicht belästigt werden wollten.
Abgesehen davon ist angesichts der brutalen Geschichte des Christentums fraglich, ob das Kreuz wirklich ein Zeichen von Humanität und Nächstenliebe ist: unter anderem Hexenverbrennung, blutige Missionierung, Kolonialsmus, Kindesmissbrauch sprechen dagegen.
“Hexenverbrennung, blutige Missionierung, Kolonialsmus, Kindesmissbrauch”
Diese Argumentation finde ich schwierig, denn dann können wir am Ende ALLES verbieten :/
Ich würde da eher den akuten Anpassungsdruck als Anlass nehmen, dafür bedarf es keiner Zeitreisen
Die „probably most diabolical form of death ever invented“[1] ist für Sie, Herr Hebold, wohl deshalb ein Sinnbild für “Nächstenliebe und Humanität”, weil Sie nicht sehen wollen, dass der Mythos von der erlösungsnotwendigen Opferung des Sohnes der Jungfrau durch seinen eigenen göttlichen Vater das Produkt eines einzigen Mannes ist, nämlich des Paulus von Tarsus. Dieser arbeitete nach Meinung von Joseph Atwill [2] sowie den jüdischen Historikern Hyam Maccoby, Geza Vermes und Asher Norman als römischer Religionsagent sehr erfolgreich. Jedenfalls war er der damaligen Weltmacht so wichtig, dass sie ihn mit Begleitschutz von 200 Fußsoldaten, 70 Reitern und 200 Lanzenträgern zur hörbar römisch dominierten Küstenstadt Caesarea eskortieren ließ (Apostelgeschichte 23:23). Damit dem Mythenmacher nichts passiert durch die bösen Juden.
Denn jüdisch war das Sohnesopfer schon im Fall von Abrahams Sohn Isaak abgeschafft worden, durch Gott persönlich!
„Das arme Kind trug unwissend noch das Holz dazu“: So litt Immanuel Kant mit Isaak, und im Klartext sagt dieser kinderlose Philosoph, was er und Abraham als menschliche Väter der göttlich klingenden Stimme hätten antworten müssen: „Dass ich meinen guten Sohn nicht tödten solle, ist ganz gewiss; dass aber du, der du mir erscheinst, Gott sei, davon bin ich nicht ganz gewiss und kann es auch nicht werden.“
Warum ist ersteres ganz gewiss, während letzteres dem Menschen Kant niemals gewiss werden kann? Weil es „nicht Gott sein könne, dessen Stimme er zu hören glaubt, … wenn das, was ihm durch sie geboten wird, dem moralischen Gesetz zuwider ist“![3]
Kurz gesagt, Gott hat kein Recht, seinen Sohn zu opfern, zumal er als moralisches Vorbild höchstselbst das Sohnesopfer verboten und jeden beim Sohnesopfer ertappten Vater zu steinigen befohlen hatte, da jeder solche Vater „meinen heiligen Namen entweihte“ (Leviticus 20:1-3). Zu behaupten, das im Kruzifix Dargestellte sei von Gott befohlen worden, ist Blasphemie, Herr Hebold!
Dass die Kreuzigung auch eine sexuelle Gewalttat war, belegt der neuseeländische Theologe David Tumbs mit Jesu mehrfachem Ausgezogenwerden: (1) vor der Auspeitschung, (2) vor und (3) nach der Purpurmantelszene vor der ganzen Kohorte von 500 Mann. Für den Weg durch die Stadt zieht man ihm wieder “seine eigenen Kleider an” (Mk 15:20), um ihn auf Golgotha (4) erneut zum „victim of sexual violence“ zu machen, wie Hilary Scarsella schreibt, d’accord mit Carolyn Mackie, die Jesu öffentliche Entkleidung als „a form of sexual abuse by any standards“ registriert.[4]
Jesu Lendenschurz ist das allernormalste, unverzichtbarste Kruzifake. Ein geschnitzter Jesus mit entblößtem, beschnittenem Penis wäre obszön. Mit Lendenschurz jedoch ist seine Totfolterung erbaulich und in Bayern kindgerecht.
Dass die nazistische Judenbestrafung (die mit Hitlers bayerischer Karriere begann) sehr oft mit Entkleidung der Opfer einherging, lässt sich psychologisch mit Jean Piaget erklären: „Unter den instinktiven Neigungen sind vor allem diejenigen zur Rache und zum Mitleid zu erwähnen. Beide entwickeln sich tatsächlich unabhängig von dem Druck des Erwachsenen … Nun lassen sich aber, wie Frau Antipoff in einer kurzen Bemerkung über das Mitleid sehr gut gezeigt hat, die Neigungen zur Rache sehr früh unter dem Einfluss der Sympathie ‚polarisieren‘: Indem das Kind kraft seiner erstaunlichen Fähigkeit zur Einfühlung und zur gefühlsmäßigen Identifikation mit dem Leidenden selbst leidet, fühlt es das Bedürfnis, den Unglücklichen, wie sich selbst, zu rächen und empfindet eine gewisse Schadenfreude über das dem Urheber des Schmerzes eines anderen zugefügte Leiden.“[5]
In derselben Studie weist Piaget auf die erstaunliche Härte, ja Grausamkeit hin, mit welcher Kinder alle Übeltäter „ganz fest“ zu bestrafen wünschen: „Wenn Kinder selbst die Strafe auswählen, kommen sie fast immer auf Sühne zurück, und ihre Wahl ist von erstaunlicher Strenge“.[6] Alle Nazis, SS-Männer und Pogromisten waren mal Kinder unter Kruzifixen.
[1] Merrill C. Tenney, The Expositor’s Bible Commentary Vol. 9 . Ed. Frank E. Gaebelein (Grand Rapids, Michigan: Zondervan Publishing House 1979), p. 181.
[2] Atwill, Joseph: Caesar’s Messiah. The Roman Conspiracy to Invent Jesus. Charleston, SC, 2011.
[3] Boehm, Omri: Radikaler Universalismus. Jenseits von Identität. Berlin 2022, p.50. Boehm zitiert dies aus Kant, Der Streit der Fakultäten, Abschnitt „Friedens-Abschluß und Beilegung des Streits der Facultäten”, in: Gesammelte Schriften, hg. von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 7, 1–116. Meine Quelle: projekt-gutenberg.org/kant/streit/streit.html, p.46-47.
[4] Tombs, David: The Crucifixion of Jesus. Torture, Sexual Abuse, and the Scandal of the Cross. London und New York 2023.p.24.
[5] Piaget, Jean: Das moralische Urteil beim Kinde. Frankfurt/Main 1973. pp.259 f.; hier: „…verursachte Leiden.“; vgl. Antipoff, Helena: Observation sur la compassion et le sens de justice chez l’enfant. Archive de Psychologie, Bd.XXI, 1928.
[6] Piaget, p.238.
Die Klassenzimmerskulptur der „probably most diabolical form of death ever invented“[1] ist für Sie, sehr geehrter Herr Hebold, vermutlich deshalb ein Sinnbild für „Nächstenliebe und Humanität“, weil Sie nicht sehen wollen, dass der Mythos von der erlösungsnotwendigen Opferung des Sohnes der Jungfraumutter durch seinen göttlichen Vater das Produkt eines einzigen Mannes ist, nämlich des Paulus von Tarsus. Dieser arbeitete nach Meinung von Joseph Atwill[2] sowie den jüdischen Historikern Hyam Maccoby, Geza Vermes und Asher Norman als römischer Religionsagent sehr erfolgreich. Jedenfalls war er der damaligen Sklavenhalter-Weltmacht so wichtig, dass sie ihn mit Begleitschutz von 200 Fußsoldaten, 70 Reitern und 200 Lanzenträgern zur hörbar römisch dominierten Küstenstadt Caesarea eskortieren ließ (Apostelgeschichte 23:23), damit er weiterhin das Judentum gemäß römischen Gehorsamszielen modifizieren konnte.
„Fern von dir sei so etwas, die Unschuldigen mit den Schuldigen zu töten … Fern von dir! Sollte der Richter der ganzen Erde nicht Recht üben?“ So hatte Abraham (in Genesis 18:25) Gott die Leviten gelesen, als er Sodom zerstören wollte. Und nun (in Genesis 22) sollte Vater Abraham Sarahs einzigen Sohn auf Gottes Befehl opfern! „Das arme Kind trug unwissend noch das Holz dazu“: So litt Immanuel Kant mit Isaak, und im Klartext sagt dieser kinderlose Philosoph, was Abraham als menschlicher Vater der göttlich klingenden Stimme hätte antworten müssen: „Dass ich meinen guten Sohn nicht tödten solle, ist ganz gewiss; dass aber du, der du mir erscheinst, Gott sei, davon bin ich nicht ganz gewiss und kann es auch nicht werden.“
Ganz gewiss und einleuchtend ist nämlich, dass Gott als moralisches Vorbild und Richter der ganzen Erde kein Recht hat, weder die Opferung des unschuldigen Isaak noch seines eigenen Sohnes zu fordern – ganz einfach weil es “dem moralischen Gesetz zuwider ist“![3]
Zu behaupten, das im Kruzifix dargestellte Sohnesopfer sei von Gott befohlen worden, ist deshalb schlicht Blasphemie, Herr Hebold!
Denn an die Stelle der „Dämonen“ (Psalm 106:37) und des „Moloch“ (Jeremias 32:35) tritt bei Paulus der liebe Gott höchstselbst als Forderer und Empfänger von Menschenopfern, als der Vater, der seinen Sohn Jesus “um unserer Übertretungen willen hingeopfert” und uns “durch den Tod seines Sohnes versöhnt hat”. Denn “wie durch den Ungehorsam des einen Menschen“ – Adam, aber schuld war Eva, klar – „die Vielen zu Sündern gemacht wurden, so werden durch den Gehorsam des einen (Jesus, Sohn der gehorsamen Jungfrau) „die Vielen zu Gerechten gemacht“ (Röm 4:25, 5:10 und 5:19).
Selbstverständlich geht’s auch beim Kreuz im Klassenzimmer um Gehorsam bis zum Tod, oder zumindest bis zur Pensionierung. Kreuzbraves Gehorchen von Schülerinnen und Lehrerinnen gegenüber dem Kruzifixerlass, Gehorsam gegenüber den großen Männern der CSU (Söder: 195 cm) anstatt gegenüber der Verfassung, die sich der Souverän (die mündige deutsche Bevölkerung) nach der Nazizeit gegeben hatte! Wie viele Beamte im bayerischen Schuldienst haben denn gegen die verfassungswidrige, aber seit drei Jahrzehnten wirksame Kruzifixvorschrift ihre Remonstrationspflicht gemäß § 63 BBG wahrgenommen?
[1] Merrill C. Tenney, The Expositor’s Bible Commentary Vol. 9 . Ed. Frank E. Gaebelein (Grand Rapids, Michigan: Zondervan Publishing House 1979), p. 181.
[2] Atwill, Joseph: Caesar’s Messiah. The Roman Conspiracy to Invent Jesus. Charleston, SC, 2011.
[3] Boehm, Omri: Radikaler Universalismus. Jenseits von Identität. Berlin 2022, p.50. Boehm zitiert dies aus Kant, Der Streit der Fakultäten, Abschnitt „Friedens-Abschluß und Beilegung des Streits der Facultäten”, in: Gesammelte Schriften, hg. von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 7, 1–116.
Meine Quelle: projekt-gutenberg.org/kant/streit/streit.html, p.46-47.
Ich würde es mindestens nicht prickelnd finden, dazu stehe ich, sollte eine Lehrerin mit Kopftuch meine Kinder unterrichten! Darf ich dann auch klagen?
Sie dürfen klagen, niemand hindert Sie daran.
Also los! 🙂
Keine Kinder
Die würde ich aber durchaus in eine katholische Schule geben, sollte die Mutter und ich uns da einig sein!
Beneidenswert, dass Sie sich Konflikte ausdenken müssen, es scheint bei Ihnen ansonsten wohl gut zu laufen – congrats! 😀
Sie dürfen klagen. Und verlieren.
Ein pauschales Kopftuchverbot ist ebenso wie ein pauschales Verbot von am Hals getragenen Kreuzen ist verfassungswidrig.
Es gibt einen Unterschied, ob ein Kreuz vom Staat in Gebäuden aufgehängt wird, oder ob Lehrkräfte von ihrem persönlichen Recht auf positive Religionsfreiheit Gebrauch machen.
Wenn es sich tatsächlich um ein Einzelfall-Urteil handelt, ist das Vorgehen des Ministeriums anscheinend legitim.
Aber bemerkenswert finde ich diese Mutter, die es sich traut, in Bayern gegen Kruzifixe zu klagen. Die kann ja froh sein, dass ihr die Kinder nicht vom Jugendamt weg genommen worden sind.
Ein Urteil wird zum Grundsatzurteil, wenn ein oberes oder oberstes Gericht (wie BGH, BVerfG) eine Rechtsfrage von grundsätzlichem Interesse erstmalig klärt oder eine wichtige Neuauslegung des Rechts vornimmt, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu schaffen und zukünftige Fälle zu leiten, obwohl es sich formal immer um ein Einzelurteil handelt, das nur die konkreten Parteien binden. Solche Entscheidungen dienen dann als Orientierung für nachfolgende Gerichte. Gerne hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung
Im vorliegenden Fall wird es aber wohl kaum nachfolgende Gerichte geben – worauf offenbar das bayerische Kultusministerium spekuliert: Welcher Schüler tut es sich an, jahrelang gegen seine Schule klagen (und ein Urteil wohl erst dann zu bekommen, wenn er die Schule bereits verlassen hat)?
Letztlich führt solches Verhalten zu einer Erosion des Rechtsstaates. “Für Verfassungsstaatlichkeit wie auch für die Rechtsordnung als solche gilt: sie lassen sich nur in begrenztem Maße erzwingen. Sie leben von der Einsicht der Handelnden in die Legitimität gemeinsamer Verfahren und des Handelns gemeinsamer Institutionen. Verfassungsgerichte sind auf Akzeptanz und breites gesellschaftliches Vertrauen angewiesen. Wenn Akzeptanz und Vertrauen prekär werden, kann dagegen auch keine noch so ausgeklügelte Verrechtlichung helfen.” Gerne hier nachlesen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverfassungsgericht-resilienz-vollstreckung-bundeszwang-rechtsstaat-politik
Betroffene einer solchen Politik sind übrigens auch Lehrkräfte – die Kultusministerien ignorieren die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, obwohl diese durch bereits zwei Grundsatzurteile bestätigt wurde. Juckt aber kaum jemanden. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2025/08/kultusminister-spielen-verstecken-arbeitszeit-erfassung-fuer-lehrkraefte-unmoeglich-wegen-besonderer-anforderungen/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Es wäre schön, wenn es für unsere humanistisch-abendländliche Kultur Symbole gäbe, die keiner Religion zuzuordnen sind. Bei denen dürfte es ja keine Diskussion geben, ob sie aufgehängt werden dürfen. Denn persönliche Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie sind nicht verhandelbar.
Na dann: Staatsbürgerschaft für alle Schüler:innen und los! 😀
Warum?
Ich nehme an, bei Hoffmann bezog sich auf die Deutschlandflagge o.ä.
Da würde ja kein Druck bzw. keine Ausgrenzung stattfinden, wenn alle Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten…
Vielleicht missverstand ich ihn da ^^
“steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe”
Kann man so auch fast über das Grundgesetz sagen – sollen sie doch das im Eingangsbereich ausstellen. Es reichen ja die Grundrechtsartikel.
Ob das Schüler*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft auch so sehen würden, wenn ihnen jeden Tag unter die Nase gerieben würde, dass ihnen bestimmte Grundrechte nicht zugestanden werden?
Schülern ohne deutsche Staatsbürgerschaft stehen alle Grundrechte zu. Deshalb werden sie auch Menschenrechte genannt.
Es gibt lediglich Bürgerrechte, die ihnen nicht zustehen.
“Schülern ohne deutsche Staatsbürgerschaft stehen alle Grundrechte zu.”
Wenn Sie das unbedingt glauben wollen, dann tun Sie es halt.
“Schülern ohne deutsche Staatsbürgerschaft stehen alle Grundrechte zu.”
Ein Blick ins GG würde schlauer machen. Erstaunlich dass Ihnen das anscheinend auch mind. 5 Leute abkaufen.
Gibt so bestimmte Foristen, die das GG immer wieder gern argumentativ benutzen, ohne dessen Inhalte zu kennen. Zufälle gibt’s…
Die gibt es.
Könnte auch alles reiner Zufall sein 🙂
Gott will offenbar nicht, dass dieses schandbare Urteil in die Tat umgesetzt wird. Herr Rektor, Respekt für Ihre Gelassenheit und Treue.
Sie haben einen dirketen Zugang zu Gottes Willen?
Wer Stimmen hört, sollte sich untersuchen lassen.
Wer keine Stimmen hören kann, ist taub.
Immer einfach, wenns nach der eigenen Meinung geht, hm?
Ich frage mich, wie Sie sich damit schlagen, Religion, Sprache, Hautfarbe anderer Menschen auszuhalten, wenn es ein Gericht vorschreibt… :/
Ein Symbol von Aberglauben und ewiger Rückgewandtheit hat in einer Institution der Aufklärung und Bildung nichts zu suchen.
Religionsfreiheit bedeutet vor allem Freiheit von Religion.
Leider sieht Bayern das ganz anders
Ich finde es vollkommen gerechtfertigt dieses Kreuz hängen zu lassen. Was kommt als nächstes? Muss der Frauenkirche, der
Alter Peter oder die Theatinerkirche bald aus dem Stadtbild verschwinden, weil ringsherum nur noch Menschen leben, die sich von deren Wucht belästigt fühlen?
Lehrkräfte und Schulleitungen sind verpflichtet, geltendes Recht zu achten.
Insofern ist Ihr Kommentar ziemlich daneben.
Das stimmt doch überhaupt nicht. Höchstens auf dem Papier. Ruhezeiten werden nicht eingehalten, kein Lärmschutz, Arbeitsschutz, Klassenfahrten, Schwimmunterricht, Sport, Verletzung des Datenschutzes, Aufsichtspflichten, Arbeitszeiterfassung…
Geltendes Recht wird täglich millionenfach in den Schulen missachtet und niemanden interessiert es.
Und auf der Zugspitze haben sie das Kreuz erst saniert.
Ganz meine Meinung! Kirchen werden ja bereits beschädigt, Inneres kaputt geschlagen.
Das Urteil wundert mich gar nicht, auch ist es nicht neutral. Wir sind nun mal ein christlich geprägtes Land. Bin gespannt, wann auch in Deutschland Christen diffamiert und lächerlich gemacht werden, Ansätze dazu sind ja schon da, wie man es in einigen Reportagen beobachten kann. Kirchen werden schon häufig attackiert und Symbole darin zerstört. Die weltweite Christenverfolgung ,speziell in muslimischen und asiatischen Ländern, wird ja auch in Deutschland unter den Teppich gekehrt.
Wir sind sicher ein christlich geprägtes Land und früher war auch einmal ein großer Teil der Bevölkerung christlich geprägt. Im Jahr 2025 sieht das nunmal in einigen Regionen (gerade in Ostdeutschland) ganz anders aus und wenn die Mehrheit eben nicht christlich ist, kommt es auch eher zur Ablehnung von christlichen Symbolen in der Öffentlichkeit (also außerhalb geistlicher und historischer Gebäude).
Beschädigungen religiöser Symbole oder Gotteshäuser sind niemals okay und gehören geahndet und bestraft.
Das Kreuz hat noch niemandem geschadet.
Steile These. Herzliche Grüße Die Redaktion
Wussten die Kreuzritter und Inquisitoren halt eben nicht.
“Noch niemand geschadet” hat dieses Gerät, dessen einziger Zweck ist, Menschen grausamstmöglich zu Tode zu foltern?
71 v.C., nach Niederschlagung des Sklavenaufstandes unter Führung von Spartacus, ließ der große Sklavenhalter Crassus großzügig 6000 Gefangene vor Ablauf ihrer Nutzungszeit kreuzigen, wodurch die Via Appia zur meilenlangen Kreuz-Allee wurde.
Ca. 30 n.C.: Jesus war einer von etwa 3000 Juden, die Pilatus in seiner elfjährigen Jerusalemer Amtszeit zum Tod am Kreuz verurteilte.
70 n.C.: Während der Belagerung Jerusalems ließ Feldherr Titus täglich 500 Juden vor den Mauern der ausgehungerten Stadt kreuzigen.
Ca. 100 n.C.: Tacitus berichtet, auf dem Hinrichtungsplatz nahe dem Esquilin-Tor außerhalb Roms sei eigens eine Fläche für die Kreuzigung von Sklaven reserviert gewesen. Die senkrechten Balken standen dort, angeblich in der Anzahl eines kleinen Wäldchens, stets bereit für die ankommenden Sklaven, auf ihren Schultern den Querbalken tragend, mit noch freien oder schon an diesem fixierten Händen. Muss so sein, meinte Tacitus. Denn Pracht und Luxus Roms hingen doch davon ab, dass die, auf deren Schultern sie lasteten, an ihrem Platz blieben. „Schließlich haben wir in unseren Haushalten Sklaven aus allen Teilen der Welt, die fremde Sitten und fremde Kulte praktizieren oder gar keine – und nur durch Terror können wir hoffen, solchen Abschaum zu zwingen.“[1]
Anno 1096 ließen die Kreuzzügler auf dem Weg nach Jerusalem schon in Mainz den Hebräern die Wahl: „Entweder die Juden bekehren sich, oder sie werden total ausgerottet, sie und ihre Kinder bis zum letzten Säugling an der Brust“. Denn: „Seht, die Zeit ist gekommen, den Gekreuzigten zu rächen, den ihre Vorfahren ermordeten. Nun lasst keinen übrig und keinen Überlebenden entkommen, auch kein Kind und keinen Säugling in der Wiege.“[2]
1543 schrieb Luther in „Von den Juden und ihren Lügen“, es sei unsere eigene Schuld, „dass wir das große unschuldige Blut, das sie an unserm Herrn … vergossen haben, … nicht rächen [und] sie nicht totschlagen.“[3]
1938 hatte der Ex-Ministrant Hitler in der Reichskanzlei Vorahnungen: „In den Evangelien riefen die Juden dem Pilatus zu, als er sich weigerte, Jesus zu kreuzigen: ‚Sein Blut komme über uns und unsere Kindeskinder!‘ Ich muß vielleicht diesen Fluch vollstrecken.“[4]
1963 schrieb Papst Johannes XXIII., der als päpstlicher Nuntius in Istanbul Tausenden von Juden bei der Flucht aus dem christlichen Europa geholfen hatte, in einem an Jesus gerichteten Bußgebet: „Wir erkennen, dass ein Kainsmal auf unserer Stirn steht. Im Laufe der Jahrhunderte hat unser Bruder Abel in dem Blute gelegen, das wir vergossen … Vergib uns den Fluch, den wir zu Unrecht an den Namen der Juden hefteten. Vergib uns, dass wir Dich in ihrem Fleisch zum zweiten Mal ans Kreuz schlugen.“
1966 machte sich der Pädagoge Hans-Jochen Gamm Gedanken über einen christlichen Religionsunterricht nach der Shoah: „Wenn der Schüler diese Evangelienberichte im Religionsunterricht hört, legt sich ihm nahe, ‚die Juden‘ pauschal als die Schuldigen am Tode Jesu zu erkennen, nicht anders, als es das Neue Testament selbst meint. Die Passion Jesu als das Kernstück der biblischen Erlösungslehre begründet im Schüler einen judenfeindlichen Affekt. Der christliche Religionsunterricht birgt besonders tiefe Gefahren hinsichtlich judenfeindlicher Vorurteile in den Heranwachsenden. Das Kreuz und der blutende Gehenkte an ihm aktualisieren ständig die ‚Widersacher‘-Rolle der Juden im Heilsplan Gottes neben dem Schock, den das Kind von den Umständen der Passionsgeschichte überhaupt erhält.“[5]
Anno 1973: Nach ihrem Besuch bei Papst Paul VI. von Rom nach Jerusalem zurückgekehrt, konnte Golda Meir nicht umhin, ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen: „Es war mir unmöglich zu vergessen, dass ich mich vor dem Oberhaupt der Kirche befand, vor dem Mann des Kreuzes – und dass unter diesem Zeichen Juden in allen Generationen ermordet worden sind.“[6]
2015 begründete eine Schülerin der 7. Klasse des Gymnasiums Wolnzach ihre Klage gegen das meterhohe Kreuz im Schulfoyer u.a. so: Nachdem sie beim Geschichtsthema „Kreuzzüge“ erfahren hatte, welche Gräueltaten im Namen des Christentums begangen worden waren, kamen ihr beim Anblick des Kruzifixes stets „die Bilder von den Blutbädern“ in den Kopf, „von denen sie im Unterricht gelesen habe, und von Hexen, die auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden.“ Kaum zehn Jahre später, lange nachdem die beiden klagenden Schwestern dieses Gymnasium – zu dessen besten Schülerinnen sie zählten – mit Abitur verlassen hatten, entschied ein bayerisches Gericht, ihrer Klage gegen das meterhohe Kruzifix am Schuleingang stattzugeben.
Und ein bayerischer Reporter setzte der Kruzi-Farce die Krone auf, indem er zum Veräppeln der beiden jungen Frauen in der Berliner Tageszeitung taz (10.07.2025) nichts Witzigeres fand als die herablassende Schlagzeile „Zwei Schülerinnen hatten keinen Bock auf Kreuze, vor Gericht bekommen sie Recht.“
2025 erklärte Alexander Dobrindt, beim Kreuz gehe es um das “Grundverständnis unseres Zusammenlebens” (z.B. Totquälen der Verlierer?) und das Kreuz drücke „mehr aus als den christlichen Glauben“, nämlich „eine Wertehaltung dieser Gesellschaft“.
„Macht ist das Privileg, nicht lernen zu müssen“, schrieb Karl W. Deutsch (Prag 1912 – Cambridge 1992).
Karl W. Deutsch (Prag 1912 – Cambridge 1992).
[1] Tacitus, Annalen 14.44.
[2] Stern, Moritz: Hebräische Berichte über die Judenverfolgungen während der Kreuzzüge. Berlin 1892, pp.176 und 169.
[3] Luther, Von den Juden und ihren Lügen, Weimarer Ausgabe 53:522, Z. 7–17.
[4] Heer, Friedrich: Gottes erste Liebe. Berlin 1981, p.387;
[5] Gamm, Hans-Jochen: Pädagogische Studien zum Problem der Judenfeindschaft. Neuwied am Rhein und Berlin 1966, pp.89 f.
[6] Lapide, Pinchas: Warum kommt er nicht? Gütersloh 1988, pp.88 f.
Ist nicht die Regenbogenflagge auch ein Zeichen von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe. Ich würde das besser finden.
Da werden sich all die tapferen Freund:innen der Freiheit in diesem Forumsbeitrag gegen sich wenden.
Da fühlen sich in diesem Forum leider manche deutlich gleicher als Minderheiten, beginnt übrigens schon bei der Religionsfreiheit bei Schüler:innen 🙁
Ich frag mich dabei: Warum gibt man zwei Schülerinnen Recht, wo die vielen Schüler des Gymnasiums sich anscheinend nicht gestört fühlen? Keine Verhältnismäßigkeit! Aber so kann man unsere Gerichte beschäftigen. Wahrscheinlich kommt auch der Steuerzahler für das Verfahren auf….
Ist es also ok, zwei Menschen zu foltern, wenn man dafür 10.000 nicht foltert? Das wäre dann ein Rechtsverständnis, das auf “Verhältnismäßigkeit” baut.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich frag mich eher, wer hinter den Schülerinnen steckt. Dass sie sich von einem Kreuz gefoltert fühlen sollen, nehme ich Ihnen nicht ab.
Wieso nicht? Herzliche Grüße Die Redaktion
Ich würde mich von einem riesigen Kreuz in der Schule auch gestört fühlen. Kreuze gehören in Kirchen und nicht in Schulen
Und dem Gericht offenbar ebenso wenig…
(1) 1893: Dem kleinen Dov Berkowitz war wie allen jüdischen Kindern in Polen eingeschärft worden, sich bei jedem Wegkreuz abzuwenden, um die Augen nicht zu „besudeln“ mit dem Götzenbild. Doch eines Tages will er es wissen – und dreht sich um! „Was soll das bedeuten? Ist er das? Der Eindruck war … unheimlich, erschreckend in seiner Fremdheit … Aber da kam ein Bauer auf seinem Pferdekarren vorüber, hielt an und bekreuzigte sich. Als er mich dastehen sah, verfinsterte sich sein Antlitz, er stieß einen Fluch aus und schlug mit der Peitsche nach mir.“[1]
(2) 1925: Der kleine Michael, Sohn eines späteren Literatur-Nobelpreisträgers, fürchtete sich vor dem am Kreuz hängenden kleinen Mann. Ob das damit zu tun hatte, dass seine Mutter Katia (wie wohl auch Julia da Silva-Bruhns, die brasilianische Mutter des Vaters) von jüdischen Vorfahren herkam? Jedenfalls, die deutsche „Da-muss-Kind-durch“-Kur ging dann so: „Den gekreuzigten Nackten nagelte der Vater seinem sechsjährigen Michael ans Kopfende des Bettes. Das sei nämlich ein ‚Teil von unserer westlichen Kultur, und der Junge muss sich an das gewöhnen‘, erinnert sich seine Schwester Elisabeth.“[2] Michael und sein Bruder Klaus starben durch Suizid. Zu weich für diese Kreuz-Welt oder für diesen deutschen Vater Thomas Mann?
(3) 1938: Der kleine Victor, ein Sprössling der vielen Pereiras, die der portugiesischen Inquisition unter windgeblähten Segeln entkamen, wuchs in Guatemala auf, stets gut betreut vom siebzehnjährigen Kindermädchen: „Chata, eine katholische Maya aus einem Bergdorf, war entschlossen, meine jüdische Seele zu retten; sie schlich sich oft mit mir in die Kathedrale, wo sie mich vor dem Gekreuzigten knien und das Ave Maria beten ließ. Mein Geruchssinn war betört von der Mischung aus Weihrauch und Chatas Bluse, wenn sie ihre festen Brüste gegen meinen Rücken presste; dies war ihre Art, meine Angst zu lindern vor der schrecklichen nackten Figur am Kreuz.“[3]
(4) 1970: „An die Erfahrung eines Kirchenraums kann ich mich schon in sehr früher Kindheit erinnern – ich muss da etwa fünf gewesen sein – und wenn ich zum Kreuz aufschaute, war mir sehr klar, dass etwas in mir sich wehrte gegen die Annahme Jesu als Gott. Ich hatte Angst, weil er sehr detailliert gemacht war, aber diese Angst war mein Geheimnis, das ich für mich behielt.“ Das kleine Mädchen nannte sich als Erwachsene Shlomit, weil sie zum Judentum übertrat.[4]
(5) 1985: Die Amerikanerin Terry Kallet war mehr als erstaunt, als ihr dreijähriger Sohn Nathan eines Tages aus der Vorschule nach Hause kam und sie bat: „Beschütz mich vor Papi!“ – „Was, warum, was ist passiert?“ fragte seine Mutter zurück und erfuhr, was Nathan heute gelernt hatte: Die Vorschullehrerin hatte erzählt, dass die Juden Jesus getötet haben und dass Jesus der Sohn eines Juden sei. „Also ging mein eigener Sohn nach Hause im Gedanken, dass, weil sein Vater Jude ist und er der Sohn eines Juden, sein Daddy ihn folglich killen würde. Und während mir mein Sohn dies sagte, war ich dabei, das Sedermahl vorzubereiten!“[5]
(6) Was den Zusammenhang von Intelligenz und Sensibilität betrifft, hat Kierkegaard schon 1848 ganz schlicht festgestellt: „Je weniger Geist, desto weniger Angst.“[6] Das heißt nicht, dass nur hochbegabte Kinder unter Kruzifixen leiden. Mein ehemaliger Schüler Stefan Gassner berichtete mir aus seiner Arbeit in einer Förderschule für geistig behinderte Kinder: „Die Karin, die hat mir erzählt: ‚Den Jesus mag ich nicht.’“ Das Kind meinte den Juden, der, wer weiß warum, stumm hängend auch geistig behinderten Kindern erklären soll, wie das Annageln eines Menschen der Welt das Heil gebracht hat. Aber wer ist hier behindert?
(7) „Sechs Jahre alt war ich, als man mich einmal aus der Episkopal-Kirchenbank entfernen musste, weil ich mein Weinen nicht stoppen konnte. Niemand kapierte, dass ich auf ein schreckliches, prächtiges Glasfenster mit der Kreuzigung gestarrt und gespürt hatte, welche Schmerzen Christus ertragen haben musste”. So erinnert sich William Stillman, der 2006 in seinem autobiographischen Buch über „Autism and the God Connection“ die besondere Sensitivität, die Tierfreundlichkeit und angeborene Sanftheit autistischer Kinder hervorhob.[7]
(8) „Meine Enkelin ist vier Jahre alt und hat Angst vor dem Kruzifix“, schreibt eine Frau namens Christa, die 1939 zur Welt kam. „Bei uns neben der Kirche ist ein großes Kreuz. Sie mag da nicht mehr vorbei gehen weil sie Angst vor dem Kreuz hat. Sie weint weil der Mann Aua hat und blutet. Wie soll ich ihr das am besten kindgerecht erklären. Gruß Christa.“[8]
(9) „Hallo und einen schönen Samstag Nachmittag zusammen, irgendwie ist man es ja gewohnt bei einer 3,5-jährigen Tochter ständig Sinn gebende Antworten parat haben zu müssen. Aber gestern hat sie uns vor eine ernsthafte Herausforderung gestellt und zwar mit der Frage, warum Jesus am Kreuz hängt und warum er denn blute? Und das um 5 Minuten vor Schlafenszeit!“[9]
(10) „Hallo Mamis, meine Tochter (2,5 Jahre) geht seit Anfang September in den Kindergarten. Fremdbetreuung war sie vorher von der Tagesmutter her gewöhnt. Seitdem sie aber in den Kiga geht, äußert sie frühs vor dem Kiga immer, dass sie Angst hat vor dem großen Kreuz im Kiga. Der ‚Mann mit den Nägeln‘ macht ihr Angst. Mittlerweile weiß ich schon gar nicht mehr, ob ich groß darauf reagieren soll und vor allem, was ich noch sagen soll. Die werden es jedenfalls bestimmt nicht wegen ihr von der Wand hängen. Alle Beschwichtigungen und Erklärungen machen es nur noch schlimmer. Ich muss dazu sagen, dass das Kreuz im Kiga echt ein monströses häßliches Teil in 2 Meter Größe ist, das dann auch noch in Augenhöhe der Kinder hängt (auch mit richtiger Christusfigur).“[10]
[1] Lapide, Pinchas: Ist das nicht Josephs Sohn? Jesus im heutigen Judentum. Gütersloh 1985, p.17.
[2] Roggenkamp, Viola: Erika Mann. Eine jüdische Tochter. Frankfurt am Main 2008. p.125.
[3] Perera, Victor: The Cross and the Pear Tree. A Sephardic Journey. London 1995, p.231.
[4] Myrowitz, Catherine Hall: Finding a Home for the Soul. Interviews with converts to Judaism. Northvale, NJ 1995, p.193.
[5] Myrowitz, p.72.
[6] Kierkegaard: The Concept of Fear; in: Kierkegaard, Søren: Auswahl aus dem Gesamtwerk. Wiesbaden 1982, p.377.
[7] Stillman, William: Autism and the God Connection. Naperville, Illinois 2006, pp.4 und 6.
[8] spin.de/forum, 4.-8.11.2011.
[9] Mac, auf chefkoch.de/forum.
[10] huxe 91, auf netmoms.de.
Der Steuerzahler kommt allein schon deshalb für die Prozesskosten auf, weil er in Vertretung der christ-debilen Landesregierung juristisch unterlegen war. Ist eigentlich ganz einfach.
Eine sinnvolle Maßnahme wäre, das Urteil erst einmal zu lesen, bevor man hier kommentiert. Ich unterstelle mal, dass das nicht alle Kommentatoren getan haben. Das Urteil ist ein Feststellungsurteil. Eine Verpflichtung, das Kruzifix abzuhängen, ergibt sich nicht und könnte auch nicht vollstreckt werden. Mögliche wäre, dass die Schule durch eine übergeordnete Behörde als Rechtsaufsicht irgendwann dazu gezwungen wird. Bisher scheint das nicht der Fall zu sein. Insofern ist das Verhalten des Schulleiters hier gemäß dem Urteil rechtswidrig gewesen (!), aber es gibt keine Verpflichtung, das Kruzifix jetzt abzuhängen. Der Vorwurf, man würde sich an geltendes Recht nicht halten, ist also einfach nur falsch.
Das Gericht ist offenbar Produkt der inzwischen mangelnden Schulbildung: Eine negative Religionsfreiheit ist nicht im Sinne des Grundgesetzes. Hätten die Richter in Geschichte ordentlichen Unterricht gehabt dann wüssten sie das.
Das Ignorieren einer rechtskräftigen Entscheidung ist – unabhängig davon, wie man diese findet – Ausdruck einer rechtsfeindlichen Gesinnung. Das Treiben der Schulleitung darf daher nicht folgenlos bleiben
Siehe mein Kommentar oben: Urteil nicht gelesen, aber einen raushauen. Setzen, sechs, Th. Koch.
Bayerns Grundschüler blicken vorschriftsgemäß auf die sadistische römische Hinrichtungsart, die schon Cicero (106-43) als „crudelissimum teterrimum supplicium“, wörtlich die „grausamste schreschrecklichste Marter“ benannte, die „weit fern gehalten werden [sollte] von Körper und Geist, von Augen und Ohren jedes römischen Bürgers.“[1]
Der Theologe Maurice Goguel (1880-1955) benannte diese Methode als „Gipfelpunkt der Folterkunst“, und sein Kollege Merrill C. Tenney (1904-1985) als „probably most diabolical form of death ever invented“.[2]
Der protestantische Philosoph Sören Kierkegaard (1813-1855) und der katholische Historiker Richard von Coudenhove-Kalergi (1894-1972) belegten, wie mitfühlende Kinder im Blick auf den gekreuzigten Juden Jesus die angeblichen Täter zu hassen lernen.[3] Ein solches mitfühlendes Kind, aufgewachsen im bayerischen Passau und im österreichischen Braunau, sagte 1938 in der Berliner Reichskanzlei: „In den Evangelien riefen die Juden dem Pilatus zu, als er sich weigerte, Jesus zu kreuzigen: ‚Sein Blut komme über uns und unsere Kindeskinder!‘ Ich muss vielleicht diesen Fluch vollstrecken.“[4]
Am 26. Juli 1941 intervenierte der Münchner Kardinal Faulhaber gegen die Order des Nazi-Kultusministers Adolf Wagner, Kruzifixe sollten aus Schulen „allmählich entfernt“ werden. „Wie soll unser Volk das verstehen“, fragte der Kardinal, „dass aus deutschen Staatsschulen Kreuzbilder entfernt werden, während die Väter und Brüder dieser Schulkinder gegen den Bolschewismus im Felde stehen und mit unvergleichlichem Sturmschritt die geschworenen Feinde des Kreuzes niederwerfen?“ In seinem Protestbrief stützte sich der Kardinal genau auf Wagner selbst, der noch 1937 erklärt hatte: „Warum soll man denn die Kruzifixe aus den Schulen entfernen? Warum denn? Lasst die Kreuze hängen! Wenn ich Lehrer wäre, würde ich jeden Morgen sagen: Jungen und Mädel! Schaut euch an, so hat der Jude Christus an das Kreuz genagelt! Ich dächte gar nicht daran, das Kruzifix zu entfernen.“
Hätte der Kardinal den Naziminister zitiert, wenn er mit dessen Sicht des Kreuzes als Lerngerät zum Judenhass nicht d’accord gewesen wäre? Jedenfalls fügte er hinzu, das Kreuzbild zeige „tatsächlich jedem“, der eine Schule mit Kreuzbild betrete: „Hier bist du nicht
in einer Judenschule, nicht in einer Heidenschule, sondern in der Staatsschule eines Volkes, das seine große Kultur der christlichen Religion verdankt.“[5]
Wagner stoppte die Kreuzentfernung am 28.August 1941.
Sechs Wochen später, am 5.Oktober 1941, fünf Wochen nach dem Einmarsch in die Sowjetunion, nannte der Eichstätter Bischof Rackl diesen Krieg „einen Kreuzzug, einen heiligen Krieg für Heimat und Volk, für Glauben und Kirche, für Christus und sein hoch heiliges Kreuz“.[6]
An Karfreitag/Karsamstag, 3./4.April 1942, fuhr der Textilhausierer (und Freund meines Großvaters) Jakob Koschland (*1896) mit seiner Frau Emma, geb. Maier (*1901), den Kindern Peppi Lore (*1931) und Justin Koschland (*1934), von Ichenhausen im Viehwaggon nach Polen.[7]
[1] Hengel, pp.7-10 (Cicero).
[2] Merrill C. Tenney, The Expositor’s Bible Commentary, vol. 9. Ed. Frank E. Gaebelein (Grand Rapids, Michigan: Zondervan Publishing House 1979), p. 181.
[3] Kierkegaard, Søren: Einübung im Christentum. In: Gesammelte Werke, Bd. 26, Düsseldorf und Köln 1951, pp.167-170; Coudenhove-Kalergi, Richard (Hg) und Heinrich: Judenhaß von heute – Das Wesen des Antisemitismus. Wien und Zürich 1935, pp.35 f.
[4] Friedrich Heer, Gottes erste Liebe. Berlin 1981, p.387.
[5] Pfister, Peter / Kornacker, Susanne / Laube, Volker: Kardinal Michael von Faulhaber. 1869-1952. München 2002, pp. 294-299.
[6] wikipedia.org/wiki/Michael_Rackl.
[7] Haus der Bayerischen Geschichte (Hg.): Juden auf dem Lande. Katalog zur Ausstellung in der ehemaligen Synagoge Ichenhausen. München 1991.