DÜSSELDORF. Die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vollständig auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfänger übertragen. Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften begrüßen den Schritt, verweisen jedoch zugleich auf ungelöste strukturelle Probleme in der Besoldung. Im Hintergrund steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die weiteren Handlungsbedarf signalisiert – aber nicht nur die.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich mit Gewerkschaften und Verbänden darauf verständigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 (News4teachers berichtete) systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das teilte die Staatskanzlei nach einem Besoldungsgespräch mit, an dem unter anderem Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), seine Stellvertreterin Mona Neubaur (Grüne) sowie Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) teilnahmen. Das entsprechende Gesetz soll noch im Juni in den Landtag eingebracht werden.
Kern der Einigung ist eine gestufte Erhöhung der Bezüge über mehrere Jahre hinweg. Zum 1. April 2026 steigen die monatlichen Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Für Auszubildende ist eine Erhöhung um 60 Euro vorgesehen. Im Jahr 2027 folgt zum 1. März eine weitere Anhebung um 2 Prozent sowie erneut 60 Euro für Ausbildungsentgelte. Anfang 2028 ist schließlich eine zusätzliche Steigerung um 1 Prozent geplant, ergänzt um weitere 30 Euro für Auszubildende. In NRW gibt es rund 150.000 verbeamtete Lehrkräfte (von insgesamt rund 200.000).
Die Landesregierung knüpft damit an ihre bisherige Praxis an, Tarifabschlüsse zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen. Wüst erklärte: „Die Landesregierung hält ihr Versprechen für einen starken und handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Nach der schnellen und vertrauensvollen Verständigung mit den Gewerkschaften übertragen wir jetzt die Tarifergebnisse Eins-zu-Eins auf unsere Beamten und Richter. Auf uns ist Verlass. Damit sorgen wir dafür, dass das Geld schnell ankommt. Es bleibt dabei: Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.“
„Ein starker Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst – und der braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen“
Auch aus Sicht der Landesregierung ist die Maßnahme nicht nur eine finanzpolitische Entscheidung, sondern Teil einer Strategie zur Stabilisierung staatlicher Leistungsfähigkeit. Neubaur betonte: „Ein starker Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst – und der braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses sorgen wir für Respekt gegenüber der täglichen Leistung unserer Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter – und zugleich für Verlässlichkeit gegenüber den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die auf die Zusagen des Staates zählen.“
Finanzminister Optendrenk stellte den Zusammenhang von Besoldung und Planbarkeit heraus. „Mit der Eins-zu-eins-Übertragung sorgen wir für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Wer Tag für Tag Verantwortung für unseren Staat trägt, soll sich auch auf eine faire und zügige Umsetzung des Tarifergebnisses verlassen können“, sagte er.
Die Gewerkschaften bewerten die Entscheidung überwiegend positiv, verbinden ihre Zustimmung jedoch mit weitergehenden Forderungen. Der Vorsitzende des DGB NRW, Thorben Albrecht, erklärte: „Es ist gut, dass der Ministerpräsident Wort hält und das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger überträgt! Das ist ein Zeichen der Verlässlichkeit und eine wichtige Anerkennung für die Beschäftigten.“ Zugleich verwies er auf offene Fragen: „Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in einem nächsten Schritt darum gehen, grundlegende Fragen der Besoldung zu lösen.“ (Zum Hintergrund – hier.)
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes NRW, Roland Staude. „Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich der Landes- und Kommunalbeamten haben wir auch einen guten Einstieg in eine anstehende Besoldungsstrukturreform erreicht“, sagte er und verwies ausdrücklich auf die Bedeutung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben.
„Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW NRW ist die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses ein klares und wichtiges Zeichen der Wertschätzung“
Der Deutsche Richterbund NRW stellt den Zusammenhang zwischen Besoldung und Funktionsfähigkeit der Justiz heraus. Vorsitzender Gerd Hamme erklärte: „Eine schnelle und systemgerechte Umsetzung des Tarifabschlusses stärkt unser Land, die Justiz und stützt den demokratischen Rechtsstaat.“ Gleichzeitig forderte er weitergehende Schritte: „Der DRB NRW fordert zudem eine zeitnahe Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025, um eine verfassungsgemäße Besoldung für Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte herzustellen.“
Auch aus Sicht von ver.di ist die Entscheidung ein Signal im Wettbewerb um Fachkräfte. Frank Bethke erklärte: „Die Übertragung des Tarifergebnisses ist ein wichtiges Signal für den öffentlichen Dienst in NRW. Sie stärkt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und unterstützt die Gewinnung neuer und junger Fachkräfte.“
Für den Bildungsbereich macht die GEW NRW jedoch deutlich, dass die strukturellen Probleme damit nicht gelöst sind. Vorsitzende Ayla Çelik sagte: „Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW NRW ist die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie Anwärterinnen und Anwärter ein klares und wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Gleichzeitig dürfen wir nicht darüber hinwegsehen, dass im Besoldungsgefüge erheblicher Handlungsbedarf besteht.“ Die Angleichung der Einstiegsgehälter für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen sorgt für wachsenden Unmut in den Lehrerzimmern, weil die Besoldung von Beförderungs- und Funktionsstellen sowie von Schulleitungen unverändert bleiben soll. News4teachers
A13 für alle – aber… Lehrer-Gewerkschaften warnen vor „erheblicher Demotivation“
Herr Söder, Sie sind am Zug! Höhere Spritpreise, höhere Lebenshaltungskosten und der Ruf nach einer Krisenprämie… Und Sie wollen noch bis Oktober warten?!
“In NRW gibt es rund 150.000 verbeamtete Lehrkräfte (von insgesamt rund 200.000).”
Wow, so viele hat wohl kein anderes Bundesland. Rund 50.000 angestellte Lehrer warten aber auch auf eine Gleichstellung bei der Besoldungserhöhung! Wer setzt sich dafür ein? NRW hat wenigstens die SchaLL, die Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in NRW e.V.: https://www.schall-nrw.de
Wann weiten die sich mal bundesweit aus?
Die 1% Steigerung 2028 ist allerdings eine Farce. Das grenzt ja schon irgendwie an Verhöhnung.
Zu dem Problem der Beförderungsstellen wird mal wieder nur geschwiegen. Es ist eine Frechheit, dass nach so langer Zeit noch nicht einmal ein Lösungsvorschlag präsentiert wurde.