FRANKFURT/MAIN. Die Korrektur schriftlicher Abschlussprüfungen sorgt nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen weiterhin für eine erhebliche Mehrbelastung von Lehrkräften. Auf Grundlage einer aktuellen Online-Befragung, an der sich mehrere hundert Lehrkräfte beteiligt haben, fordert die Gewerkschaft das Hessische Kultusministerium auf, künftig einheitliche Korrekturtage zu gewähren. Zudem sieht die GEW die Ergebnisse als weiteren Beleg für die Notwendigkeit einer systematischen Arbeitszeiterfassung an Schulen.

Die GEW Hessen setzt ihre Erhebungen zur Arbeitsbelastung durch Abschlussprüfungen fort. Nach Angaben der GEW hat sich die Belastung seit der Verlegung der schriftlichen Prüfungen auf die Zeit nach den Osterferien verschärft. Die Korrekturarbeiten müssten seither parallel zum regulären Unterrichtsbetrieb erledigt werden. Dies führe für viele Lehrkräfte zu erheblichen zusätzlichen Arbeitszeiten.
Der Vorsitzende der GEW Hessen, Thilo Hartmann, verweist auf die Ergebnisse der aktuellen Befragung. „Im Durchschnitt arbeiten Lehrkräfte an Gymnasien in der Korrekturphase des Abiturs je nach Stellenumfang zusätzlich fast 40 Stunden oder mehr. An den anderen Schularten liegt der durchschnittliche Mittelwert zwar etwas niedriger, aber immer noch bei mehr als 30 Stunden. Da ist es kein Wunder, dass die große Mehrzahl der Lehrkräfte sich für verbindliche Korrekturtage ausspricht. Dieser Forderung sollte das Ministerium im kommenden Jahr nachkommen.“
Die Gewerkschaft leitet daraus die Forderung ab, Lehrkräften während der Korrekturphasen verbindlich Zeiträume zur Verfügung zu stellen, in denen sie von anderen schulischen Aufgaben entlastet werden. Nach Darstellung der GEW verweigert das Kultusministerium bislang sowohl die Einführung solcher Korrekturtage als auch eine eigene Erfassung des zusätzlichen Arbeitsaufwands.
„Das Kultusministerium muss die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Zeiterfassung endlich umsetzen“
Über die Prüfungsphase hinaus sieht die Gewerkschaft grundsätzlichen Handlungsbedarf bei der Arbeitszeit von Lehrkräften. Hartmann verweist dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. „Viele Lehrkräfte arbeiten jenseits der Belastungsgrenze. Das Kultusministerium muss die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Zeiterfassung endlich umsetzen. Die von uns ermittelten Zahlen zu den Korrekturzeiten im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfungen unterstreichen, wie dringlich die Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte an hessischen Schulen ist.“
Vor diesem Hintergrund kündigte die GEW Hessen an, ihren Mitgliedern zum Beginn des Schuljahres 2026/27 eine eigene Anwendung zur Arbeitszeiterfassung zur Verfügung zu stellen. Die Web-App soll nach Angaben der Gewerkschaft speziell auf die Anforderungen schulischer Beschäftigter zugeschnitten sein und eine flexible sowie datensichere Erfassung der Arbeitszeit ermöglichen. Vorgestellt werden soll das Angebot noch vor dem Start des neuen Schuljahres.
Die GEW führt ihre Befragungen zu den Korrekturzeiten seit mehreren Jahren regelmäßig durch. Nach Angaben der Gewerkschaft hat das Kultusministerium bislang weder eigene Erhebungen zum tatsächlichen Zeitaufwand bei Abschlussprüfungen vorgenommen noch verbindliche Entlastungsregelungen geschaffen. Die Auswertung der aktuellen Rückmeldungen soll die Forderungen nach Korrekturtagen und einer systematischen Arbeitszeiterfassung nun erneut untermauern. News4teachers