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Ab 30 Grad kein prüfungsrelevanter Stoff im Unterricht mehr: Neuer Hitzeplan empfiehlt Schulen weitreichende Maßnahmen

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BERLIN. Das neue Schuljahr beginnt, wie das alte vielerorts geendet hat: mit der Frage, wie Unterricht bei großer Hitze funktionieren kann. Am Montag kehren in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland die ersten Schülerinnen und Schüler aus den Sommerferien zurück. Nun liegt erstmals ein Musterhitzeschutzplan für Schulen vor, der detailliert beschreibt, was vor und während Hitzewellen geschehen soll – von Trinkpausen und verlegten Prüfungen bis zur Einstellung des Regelunterrichts bei extremen Raumtemperaturen. Einen entscheidenden Haken gibt es allerdings: Verbindlich ist der Plan nicht.

Es wird wieder heiß. (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

Hitze trifft Schulen in mehrfacher Hinsicht. Kinder nehmen Wärme schneller auf und können ihre Körpertemperatur weniger effizient regulieren als Erwachsene. Bereits mäßiger Hitzestress kann die kognitive Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, das Gedächtnis schwächen und Testergebnisse verschlechtern.

So beschreibt es der im Juni veröffentlichte „Musterhitzeschutzplan für Schulen“. Erarbeitet wurde er unter anderem von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), der Bayerischen Landesärztekammer, dem Helmholtz Zentrum München und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen; beteiligt waren außerdem Lehrkräfte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Hitzeexpertinnen und -experten. Das Konzept soll Schulen zeigen, wie sie sich auf Hitze vorbereiten und während Hitzewellen reagieren können – bis hin zu langfristigen Veränderungen an Gebäuden und Schulgeländen.

Franziska Matthies-Wiesler vom Helmholtz Zentrum München, die an dem Musterplan mitgearbeitet hat, bringt die Folgen für den Schulalltag im Interview mit dem Deutschen Schulportal auf den Punkt: „Man kann deshalb bei Hitze deutlich schlechter lernen oder Prüfungen schreiben.“ Zugleich verweist sie mit einem Satz von Eckart von Hirschhausen auf den baulichen Nachholbedarf: „Jeder Flughafen in Deutschland ist klimatisiert, aber kaum eine Schule.“

Die hohen Temperaturen treffen dabei nicht nur die Schülerinnen und Schüler. Für Lehrkräfte ist das Klassenzimmer zugleich Arbeitsplatz – und für den gelten bereits heute gesetzliche Arbeitsschutzregeln. Diese sehen bei hohen Temperaturen (nicht spezifizierte) Schutzmaßnahmen vor, allerdings folgt daraus nicht automatisch „Hitzefrei“. Der Musterplan fasst die Vorgaben als „26-30-35-Ampel“ zusammen: Oberhalb von 26 Grad werden zusätzliche Maßnahmen empfohlen, über 30 Grad sind Maßnahmen erforderlich; oberhalb von 35 Grad gilt ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen als ungeeignet für die Arbeit.

Wie weit Arbeitsschutz und Schulwirklichkeit auseinanderliegen können, zeigte sich nach Aussage von Matthies-Wiesler während der Hitzewelle im Juni. Damals seien „in vielen Klassenzimmern aber Temperaturen gemessen“ worden, „bei denen ein Raum eigentlich gar nicht mehr als Arbeitsraum zugelassen ist“.

Wir dokumentieren Hitze in Schulen – solange wie nötig

Die jüngsten Hitzewellen haben gezeigt: Viele Schulen und Kitas sind auf extreme Temperaturen noch immer nicht ausreichend vorbereitet. Wie groß die Belastung tatsächlich ist, lässt sich bislang jedoch kaum nachvollziehen.

News4teachers und die Heinz Trox-Stiftung bauen deshalb ihre Dokumentation aus. Bei künftigen Hitzewellen werden wir erneut Fotos und Informationen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen sammeln. Alle Einsendungen werden wir in einer digitalen Hitzekarte zusammenführen, die kontinuierlich ergänzt wird. Sie soll sichtbar machen, unter welchen Bedingungen Kinder, Jugendliche und Beschäftigte lernen und arbeiten – und zugleich dokumentieren, wo Handlungsbedarf besteht.

Ein erster Aufruf im Juni stieß bereits auf große Resonanz: Mehr als 200 Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte beteiligten sich und schickten Fotos aus ihren Klassen- und Gruppenräumen.

Sobald die nächste Hitzewelle ansteht, freuen wir uns wieder über Ihre Unterstützung. Dann können Sie uns ein Foto eines Thermometers aus Ihrem Klassen- oder Gruppenraum schicken (bitte ohne erkennbare Personen).

Bitte geben Sie außerdem an:

– Schulform beziehungsweise Kita
– Bundesland

Stadt- oder Einrichtungsname benötigen wir nicht.

E-Mail: redaktion@news4teachers.de
Betreff: Hitze

Alle Einsendungen werden anonym behandelt und ausschließlich für die Dokumentation von News4teachers und der Heinz Trox-Stiftung verwendet.

Die Heinz Trox-Stiftung setzt sich für gesunde, lernförderliche Schulräume ein. Weitere Informationen: www.zukunftsraum-schule.de

Für den Hitzeschutz der Schülerinnen und Schüler gibt es dagegen keine vergleichbare bundesweite Verpflichtung. Über konkrete Maßnahmen entscheiden Schulleitungen oder Schulträger. „Nein, es gibt leider noch keine gesetzliche Verpflichtung für einen Hitzeschutz in Bildungseinrichtungen“, erklärt Matthies-Wiesler. Der Musterplan soll diese Lücke zumindest praktisch verkleinern: Er beschreibt ein abgestuftes Vorgehen für den Schulalltag, ohne es selbst verbindlich machen zu können.

Ab 26 Grad: Trinkverbote aufheben, Prüfungen verlegen

Was heißt das konkret? Schon ab 26 Grad Raumtemperatur soll sich der Schulbetrieb verändern. Der Musterplan empfiehlt Durchsagen am Anfang des Schultags und Aufklärung in der ersten Unterrichtsstunde. Weniger hitzebelastete Ersatzräume sollen genutzt, Pausen verlängert oder zusätzliche Pausen eingerichtet werden. Vorgesehen sind „regelmäßige gemeinsame Trinkpausen“; ausdrücklich sollen auch „‚Trinkverbote‘ während des Unterrichts“ aufgehoben werden. Bekleidungsregeln für Lehrkräfte können gelockert werden.

Auch der Unterricht selbst soll angepasst werden. Prüfungen sollen „in die kühleren Morgenstunden oder in kühle Räume“ verlegt, der Sportunterricht verändert und kühle Räume sowohl für Unterricht als auch für Pausen freigegeben werden.

Ab 30 Grad zieht der Plan die Grenze enger. Eltern sollen informiert werden, die Schulleitung entscheidet über Hitzefrei. Bei den Unterrichtsanforderungen empfiehlt das Papier ausdrücklich „kein prüfungsrelevanter Pflichtstoff“; stattdessen sollen pädagogisch sinnvolle Einzel- oder Gruppenbeschäftigungen angeboten werden. Prüfungen sollen nicht mehr stattfinden, Trinkwasser soll bereitgestellt werden.

Ab 35 Grad reicht eine Anpassung des Unterrichts nach Auffassung der Autorinnen und Autoren nicht mehr. Dann soll ein zuvor bestimmter Hitzekrisenstab täglich zusammentreten. „Regelunterricht nicht mehr möglich“, heißt es im Musterplan. Sportunterricht soll ausfallen, alternative Betreuungsangebote sollen geprüft werden. Für die Folgetage kann die Schulleitung Distanzunterricht in Betracht ziehen.

Damit geht der Musterplan über die traditionelle Frage nach „Hitzefrei“ hinaus. Der Unterrichtsausfall ist nur eine mögliche Reaktion innerhalb eines abgestuften Konzepts, das schon bei geringerer Hitzebelastung ansetzt.

Der Hitzeschutz soll beginnen, bevor es heiß wird

Das Konzept beginnt deshalb nicht erst beim Thermometer im aufgeheizten Klassenzimmer. Schon vor dem Sommer sollen Schulen festlegen, wer für den gesundheitlichen Hitzeschutz verantwortlich ist, Erfahrungen aus vergangenen Jahren auswerten und besonders gefährdete Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte identifizieren. Vorgesehen ist auch eine „Hitzekarte“, die besonders belastete Gebäudeteile und Außenanlagen erfasst. Kühle Räume und Schattenplätze sollen als Ausweichmöglichkeiten bestimmt werden.

Auch die vorhandene Ausstattung soll auf den Prüfstand: Ventilatoren, Verschattung, Lüftungs- und Kühlmöglichkeiten sowie der Zugang zu Trinkwasser. Sportveranstaltungen und Wandertage sollten möglichst nicht für den späten Frühling oder Sommer geplant werden – oder zumindest so, dass sie bei Hitze verlegt werden können. Schulen sollen die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes abonnieren und für extreme Situationen einen Hitzekrisenstab aus drei bis fünf Personen bestimmen. Hinzu kommen Schulungs- und Informationskonzepte für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Betreuungspersonal.

Matthies-Wiesler empfiehlt Schulen deshalb, möglichst viele Beteiligte ins Boot zu holen: „die Schulleitung, das Kollegium, die Eltern und idealerweise jemanden vom Schulträger, der die baulichen Möglichkeiten kennt“. Gemeinsam könne anschließend geklärt werden, was die jeweilige Schule brauche und welche Lösungen möglich seien.

Neben der gemessenen Raumtemperatur bezieht der Musterplan die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes ein. Warnstufe 1 bezeichnet eine starke Wärmebelastung bei einer gefühlten Temperatur von mehr als etwa 32 Grad, Warnstufe 2 eine extreme Wärmebelastung bei mehr als 38 Grad. Auch mangelnde nächtliche Abkühlung fließt in die Warnungen ein. Bei Warnstufe 2 soll der Hitzekrisenstab täglich zusammentreten; Sportunterricht, Sportveranstaltungen und Wettkämpfe sollen ausfallen, Regelunterricht ist dann nur noch „in begrenztem Umfang möglich“.

Für den Sport enthält der Plan zusätzliche Empfehlungen. Bei starker Wärmebelastung soll Wasser ständig verfügbar sein; etwa alle 20 Minuten sind rund 150 Milliliter vorgesehen. Die körperliche Belastung soll reduziert oder Bewegung in den Schatten verlegt werden. Bei Hitze in Verbindung mit einer akuten oder chronischen Erkrankung soll kein Sport stattfinden. Als Warnzeichen für eine Hitzeerkrankung nennt das Papier unter anderem Schlappheit, Kopfschmerzen, Fieber, Übelkeit, Erbrechen und Bewusstlosigkeit. Dann gilt: Schatten aufsuchen, kühlen, Wasser geben und gegebenenfalls den Notruf 112 wählen.

Was Schulen selbst tun können – und wo sie den Schulträger brauchen

Dauerhaft lässt sich Hitze in schlecht geschützten Gebäuden allerdings nicht mit Trinkpausen und Stundenplanänderungen bewältigen. Der Musterplan nennt deshalb neben organisatorischen Vorkehrungen strukturelle Maßnahmen: „Flächenentsiegelung, Begrünung und Beschattung der Außenanlagen“, Dach- und Fassadenbegrünung, Außenjalousien und Hitzeschutzfolien sowie Lüftungs- und Klimatisierungskonzepte. Bei Neu-, Umbau- und Renovierungsarbeiten soll Hitzeresilienz ausdrücklich Priorität erhalten.

Genau hier endet häufig die Handlungsmacht der einzelnen Schule. Während sie Unterricht nach draußen verlegen, Prüfungszeiten ändern oder zusätzliche Trinkpausen einführen kann, müssen Veränderungen an Gebäuden und Schulhöfen in der Regel gemeinsam mit dem Schulträger umgesetzt werden. Matthies-Wiesler nennt neben Bäumen, Rollläden und Hitzeschutzfolien auch passive oder aktive Kühlung, etwa durch Wärmepumpen oder Kühlgeräte in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.

Damit trifft der Hitzeschutz auf ein ohnehin bestehendes Problem: Viele Schulgebäude sind sanierungsbedürftig – und bauliche Veränderungen benötigen Zeit. „Zeit, die wir eigentlich nicht haben“, sagt Matthies-Wiesler. Ein neu gepflanzter Baum brauche viele Jahre, bis er großflächig Schatten spende; Neubauten und umfassende Sanierungen seien Projekte „mit viel Vorlauf und hohem Investitionsbedarf“. Für die Zwischenzeit seien deshalb Übergangslösungen nötig, beispielsweise Sonnensegel.

Doch auch solche Lösungen müssen tatsächlich organisiert und finanziert werden. Schulträger müssen bei baulichen Veränderungen mitziehen, größere Vorhaben benötigen Investitionen. Matthies-Wiesler benennt damit die Schwachstelle eines Konzepts, dessen Anwendung nicht vorgeschrieben ist: „Ein Plan schützt nur, wenn er auch umgesetzt wird. Genau das ist vermutlich die größte Hürde.“ News4teachers 

Hier geht es zum vollständigen Hitzeschutzplan. 

Streit um neues 200-Millionen-Euro-Schulgebäude ohne Kühlung: Warum der Hitzeschutz im Klassenzimmer zur Zukunftsfrage wird

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